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Seitenscheiben vorne getönt, in D doch verboten, oder?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 31. März 2010 um 16:27

Hallo,

habe heute bei uns in der Stadt eine A6-4F Limo in schwarz mit Optikpaket schwarz gesehen.

Dieser hatte hinten die getönten Scheiben, und vorne beim Fahrer und Beifahrer ebenfalls getönte Scheiben.

Die Tönung war etwa halb so stark wie die hintere.

Ich kenne das von meinen beruflichen Trips nach USA oder Brasilien, aber bis dato dachte ich immer, dass dieses hier verboten ist.

Darf man das wenn das Fahrzeug ein Import ist, oder ist das generell verboten, oder doch bis xx% Tönung erlaubt?

Weiß da jemand mehr?

mfg

sw

Beste Antwort im Thema

Hier die Antwort eines "TÜV'ers" zum Thema Tönungsfolie an den vorderen Scheiben:

Zitat:

Sehr geehrter Herr...,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist

folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat.

Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig.

Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.).

Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig.

Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH

VFZ, München

Produktbereich Fahrzeuge

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Hallo,

TÖNUNGEN der vorderen Scheiben sind in D verboten. Egal in welcher Stärke. Hier gibt es aber natürlich auch die berühmte Ausnahme. So kann man im Handel sogenannte Splitterschutzfolien kaufen, die auf die vorderen Scheiben aufgebracht werden dürfen. Diese haben aber eher keine Tönung. Manchmal spiegeln die leicht... Diese Folien müssen aber EXPLIZIT als Splitterschutzfolien ausgezeichnet sein und dafür eine ABE haben.

Alles andere ist NICHT zulässig... Falls man mit nicht zulässigen Folien von der Rennleitung konrolliert wird, werden die Folien vor Ort ausgebaut oder die Weiterfahrt ist beendet. Weiter droht eine Owi-Anzeige (Fahrer 90€ + 3 Pkt, Halter 130€ + 3 Pkt)...

Greetz,

Doom

Hallo,

grundsätzlich ist eine Tönung der Front/Seitenscheiben verboten.........

Siehe Link, wenn man die Scheibe aber "coatet" siehe Link, soll es eingetragen werden können.

http://www.ohnefolie.de

MFG

Hansi

Neulich habe ich einen A6 mit polnischem Kennzeichen gesehen. Der hatte auch zusätzlich die vorderen Seitenscheiben getönt.

Keine Ahnung, ob das in Polen erlaubt ist und die in D damit fahren dürfen :confused:

Gruß DVE

Wenn der Pole hier kurzfristig zu Besuch ist, kann davon abgesehen werden, die Folien entfernen zu lassen. Wir vor allem auf den Tunertreffen praktiziert, weil da regelmäßig ausländische Tuner sind... Hält sich der Nicht-Deutsche länger hier auf, kann durch die Polizei vorgeschrieben werden, den Pkw gemäß den geltenden nationalen Gesetzen verkehrssicher zu machen...

Greetz!

am 31. März 2010 um 18:20

Hallo,

Getönte vordere Seitenscheiben sind in Polen verboten.

Gruß

Emigrant aus Polen;)

am 31. März 2010 um 18:39

Hallo

 

Also es in in Deutschland möglich auch die vorderen Scheiben zu verdunkeln hab ich vor kurzem gelernt bei dem Tuner AVUS PERFORMANCE der einen Porsche veredelt hat bei dem rund um die Scheiben Lasiert wurden ... sie meinte das mit ein zwei umwegen das ganze eingetragen wurde und bei jedem Auto möglich ist. Rufen aber Kosten von 3000€ auf für einen Kombi

 

Und das sind verlässliche quellen ich poste nachher mal Bilder von dem Porsche!

Zitat:

Original geschrieben von MASHpony

Hallo

Also es in in Deutschland möglich auch die vorderen Scheiben zu verdunkeln hab ich vor kurzem gelernt bei dem Tuner AVUS PERFORMANCE der einen Porsche veredelt hat bei dem rund um die Scheiben Lasiert wurden ... sie meinte das mit ein zwei umwegen das ganze eingetragen wurde und bei jedem Auto möglich ist. Rufen aber Kosten von 3000€ auf für einen Kombi

Und das sind verlässliche quellen ich poste nachher mal Bilder von dem Porsche!

... und von einem Kumpel der Kollege und von dem der Schwager ....

never ever ... statt Bilder vom Porsche, wäre eine Kopie des Eintrags in den Papieren hilfreich ...:)

Falls ein solcher vorliegt, wäre der Name des Gutachters und der Prüfinstitution sehr hilfreich ;)

Gruesse Dulguun

ich glaub das ist sowiso in ganz europa verboten.. aber no risk no fun.. sieht doch einfach besser aus wenn er vorne auch schwarz ist.

wenn du bei uns mit getönten vorderen seitenscheiben erwischt wirst fährt die Rennleitung mit dir zum tüv und lässt dich die folie abmachen.................egal ob eingetragen oder nicht!

wenn du lasierte scheiben hast darfst du diese ausbauen.....und werden beschlagnahmt!

aber es gibt immer welche die es wissen wollen!

wenn du freundlich mit der rennleitung redes und nicht ungut wirst kann man das meistens mit einer kleinen geldstrafe regeln. bei uns in österreich zumindestens.. ich find es sieht gut aus.. :)

am 31. März 2010 um 19:31

Die Scheiben sind lasiert und dann bekommt man das mit ein paar Umwegen auch eingetragen. Das Komplettpaket Scheibentöung kostet mit Eintragung 2500 €.

 

Das Auto fährt in D ist zugelassen und alles eingetragen ;-) 100 pro

Wie und wo es eingetragen wurde wollte man mir nicht sagen :-(

 

 

als ich in eine kontrolle kam hatten die mein kennzeichen und wollten das ich die scheibe hoch lassen soll..........ich hab sie hochgemacht aber siehe da.......keine folie mehr drinnen!

hatte mein auto beim lackierer und als der den nebel von der scheibe machen wollte mit der agressiven verdünnung ging die folie mit ab!

glück gehabt!

 

aber geil sieht es schon aus!

Zitat:

Original geschrieben von MASHpony

Die Scheiben sind lasiert und dann bekommt man das mit ein paar Umwegen auch eingetragen. Das Komplettpaket Scheibentöung kostet mit Eintragung 2500 €.

 

Das Auto fährt in D ist zugelassen und alles eingetragen ;-) 100 pro

Wie und wo es eingetragen wurde wollte man mir nicht sagen :-(

wenn die rennleitung eine eintragung in frage stellt und dich zum tüv schleppt.........der prüfer dann der selben meinung ist darf den nette herr porsche fahrer sich auf den kopf stellen und mit dem sch.... wackeln...........mit den scheiben fährt er nicht mehr vom hof des tüv´s

es eingetragen zu haben ist schon lange keine garantie mehr das es auch legal ist!

das andere ist halt .............porsche ist halt nicht gerade das beuteschema der rennleitung.........die suchen lieber die tunigszene um golf und co

Zitat:

Original geschrieben von MASHpony

Die Scheiben sind lasiert und dann bekommt man das mit ein paar Umwegen auch eingetragen. Das Komplettpaket Scheibentöung kostet mit Eintragung 2500 €.

Das Auto fährt in D ist zugelassen und alles eingetragen ;-) 100 pro

Wie und wo es eingetragen wurde wollte man mir nicht sagen :-(

Volliger Schwachsinn !

Die wollen den Kram nur unters Volk bringen.

Die Umwege sind illegal, weshalb man Dir es nicht sagen wollte ist offensichtlich. Mag sein, daß es Dir einer einträgt. Im Schadenfall wird alles geprüft. Und wenn da die Seitenscheiben dunkel sind, zahlt keine Versicherung.

Manche lernen es nie ... :rolleyes:

Gruesse Dulguun

 

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