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selbstleuchtende folie
erstmal hallo an alle .
ein kumpel hat mir dieses foto geschickt und einen link hat jemand ahnung ob das erlaubt ist oder nicht
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26 Antworten
Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.
So etwas ist natürlich nicht zulässig. Kommt ja quasi einer Showbeleuchtung ohne Bauartzulassung gleich.
Weitere Infos hier (DEKRA) und hier (StVZO)
Mich würde mal interessieren, wie lange diese "Beleuchtung" an dem zugelassenen Fahrzeug auf dem Foto dran war, bevor der Besitzer die Folie unter Aufsicht der Polizeibeamten an Ort und Stelle entfernen durfte.
Garnicht, ist doch offensichtlich eine Fotomontage.
Wobei die Frage wäre ob diese nachleuchtenden Folien überhaupt als Beleuchtung durchgehen. Die sind ja nirgendwo an 12V angeschlossen.
Und als "Nichtbeleuchtung" dann nur normale Aufkleber? Oder doch so hell dass sie trotzdem ... oder ...
Gruß Meik
Da in der StVZO auch die Form von Rückstrahlern geregelt wird, ist es betreffend der Legalität unerheblich, ob diese Leuchtfolien einen 12-V-Anschluß haben oder nicht.
Sie ist geeignet, andere Verkehrsteilnehmer abzulenken. Ich denke das reicht aus, um sie als nicht zulässig einzustufen.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Sie ist geeignet, andere Verkehrsteilnehmer abzulenken.
das ist denke ich ne auslegungssache, lenkt ein seltnes fahrzeug ebenso viel vom verkehr ab??? oder was ist wenn ich meinen gesamten wagen verchromen lassen würde (wurde mal von abenteuer auto auf kabel 1 gemacht) das wäre für mich ne größere ablenkung als diese leuchtfolien.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
das ist denke ich ne auslegungssache...
Wie der Gesetzgeber die Sache auslegt, ist ja hinreichend in der StVZO niedergelegt. Die Gründe, warum auf dem Gebiet der Fahrzeugbeleuchtung nicht jeder Verkehrsteilnehmer seine eigene Sichtweise praktizieren kann, dürften hinreichend nachvollziehbar sein.
also soviel ich weiss gibt es gerade im raum stuttgart ein zulassungsverfahren für leucht mittel dieser art im strassenverkehr wo ich bei der dekra nachgefragt habe haben die mich zum tüv verwiesen der tüv meinte das es nicht eingestuft werden kann weil es sowas nicht gibt weder im stvzo noch sonst irgendwo eine eintragung aber ich erkundige mich nochmal genau danach
Zitat:
Original geschrieben von thaboss22
also soviel ich weiss gibt es gerade im raum stuttgart ein zulassungsverfahren für leucht mittel dieser art im strassenverkehr...
Wäre interessant, wenn du dazu mal einen Link hättest, in dem man Einzelheiten nachlesen kann. Ich persönlich glaube, daß es sich dabei wieder um eine dieser "urban legends" handelt...
einen link hab ich nicht aber ich hab da was gesehn und gehört ein student macht gerade in stuttgart einen test ob leuchtmittel an autos die verkehrsteilnehmer ablenkt und das ist seine doktor arbeit er will wiederlegen das leuchtmittel keine behinderung sind weil lks haben auch eine leucht sonder genehmigung
Du weißt nicht zufällig den Namen des Doktoranden?
lks = LKW?
Wo dürfen LKW anders leuchten als PKW?
Ich hatte mal bei scheibendesign.de angefragt wie es mit reflektierenden Folien aussieht. Da sehe ich einen Sonderfall für LKW.
Es sollte eine ähnliche Folie sein wie die, die die Umrisse von LKW kennzechnen und die die Polizei als "Polizei"-Schriftzug hat.
Laut Scheibendesign seien die aber nicht für PKW zulässig.