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Sonderrechte für Gasversorger?

Themenstarteram 11. April 2007 um 16:33

Hallo,

schon wiederholt sind mir hier im Rhein-Main-Gebiet Fahrzeuge von Gasversorgern aufgefallen die ein Blaulicht auf dem Dach hatten!

Es war tatsächlich ein Blaulicht wie bei Polizei oder Feuerwehr und keine gelbe Warnleuchte ;)

Bisher war ich immer der Meinung nur Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und vielleicht noch THW und Feldjäger dürften mit Blaulicht durch die Gegend fahren - aber tatsächlich auch Gasversorger (also ein Unternehmen und keine Behörde!)??

Ich seh ja ein, das ein Gasleck schnell gestopft sein will - aber haben die tatsächlich die mit Blaulicht einhergehenden Sonderrechte?

P.S. Ob auch eine Sirene verbaut ist, konnte ich bislang noch nicht feststellen!

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21 Antworten

ich glaub das wurde hier schon mal gefragt.

ein user hatte sich an den adac deswegen gewandt und die hatten seine frage aber falsch verstanden und sind von gelben warnleuchten anstatt vom blaulicht ausgegangen.

schau mal ob du hier in der suche das thema noch findest.

Guckst du hier mal.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundumkennleuchte

da wird alles ausfühlich beantwortet.

ps. auch bei der Bundesbahn gibt die Blaue Plastikmurmel. ;)

Re: Sonderrechte für Gasversorger?

 

Zitat:

Original geschrieben von Higgi

- aber haben die tatsächlich die mit Blaulicht einhergehenden Sonderrechte?

:rolleyes:

wie oft soll das eigentlich noch erklärt werden?

um sonderrechte (überfahren von roten ampeln, übertretung der geschwindigkeit, parken in 2ter reihe) in anspruch nehmen zu dürfen, braucht es KEIN blaulicht und ebensowenig ein martinshorn.....

Zitat:

Original geschrieben von Higgi

P.S. Ob auch eine Sirene verbaut ist, konnte ich bislang noch nicht feststellen!

haben die teilweise auch verbaut..

Zitat:

Original geschrieben von Higgi

Bisher war ich immer der Meinung nur Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und vielleicht noch THW und Feldjäger dürften mit Blaulicht durch die Gegend fahren -

nö...

hängt immer davon ab, was im fahrzeugschein drinnesteht....

Zitat:

Original geschrieben von Higgi

Ich seh ja ein, das ein Gasleck schnell gestopft sein will -

muss es sogar, die feuerwehr wird eine brennende gasflamme irgendwo mitten auf ner straße nämlich NICHT löschen, bevor der gashahn zugedreht ist.... :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ps. auch bei der Bundesbahn gibt die Blaue Plastikmurmel. ;)

das sind die sog. "notfall-manger" der db...

In München haben die Entstörungstrupps (Gas und z. T. auch Strom) der Stadtwerke auch Blaulicht auf dem Dach. Der Grund wird einfach darin liegen, dass es zur Gefahrenabwehr (undichte Gasleitung oder herunterhängende Leitung kann übel enden) notwendig ist, den Einsatzort schnell zu erreichen. Mit Sondersignal sieht man diese Fahrzeuge auch nur sehr selten...

OT: Hier in München hat jetzt die U-Bahn Wache die Unfallhilfsfahrzeuge der MVG übernommen. Diese dürfen nämlich (im Gegensatz zu den normalen Dienstfahrtzeugen der U-Bahn Wache, denen es verboten wurde) Sondersignal tragen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt... ;)

Themenstarteram 12. April 2007 um 15:33

Danke für die erleuchtenden Antworten :)

Ich fand's halt etwas ungewöhnlich......aber nachvollziebar!

am 14. April 2007 um 20:24

Re: Re: Sonderrechte für Gasversorger?

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

:rolleyes:

wie oft soll das eigentlich noch erklärt werden?

um sonderrechte (überfahren von roten ampeln, übertretung der geschwindigkeit, parken in 2ter reihe) in anspruch nehmen zu dürfen, braucht es KEIN blaulicht und ebensowenig ein martinshorn......

Überfahren einer roten Ampel ist ein Wegerecht und das kann nur mit dem blauen Lämpschen und der Tröte in anspruch genommen werden ;)

CU Markus

Re: Re: Re: Sonderrechte für Gasversorger?

 

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Überfahren einer roten Ampel ist ein Wegerecht und das kann nur mit dem blauen Lämpschen und der Tröte in anspruch genommen werden ;)

Nö, falsch. Ist ein Sonderrecht. Zwei Minuten google hätten genügt um die richtige Antwort zu finden.

ciao

Re: Re: Re: Sonderrechte für Gasversorger?

 

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Überfahren einer roten Ampel ist ein Wegerecht und das kann nur mit dem blauen Lämpschen und der Tröte in anspruch genommen werden ;)

so?

das steht SO wo?

guck dir mal den §35 StVO an....da steht dick und fett Sonderrechte.....

wegerechte im eigentlichen sinne gibt es nämlich nicht, das umgansprachliche wegerecht bedeuted NUR "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" nicht mehr und nicht weniger...

ALLE anderen verstöße gegen die stvo (und dazu zählt auch das überfahren einer roten ampel) sind sonderrechte...und dafür bracuht es weder blaulicht oder martinshorn und erst recht nicht beides zusammen....

Ich glaube zu Wissen, dass man auf Blaulicht nicht reagieren MUSS! Erst in Verbindung oder allein (weiß es leider nicht mehr) ist man aufgefordert die Bahn zu räumen.

mfg Micha

Zitat:

Original geschrieben von Mitsumichi

Ich glaube zu Wissen, dass man auf Blaulicht nicht reagieren MUSS! Erst in Verbindung oder allein (weiß es leider nicht mehr) ist man aufgefordert die Bahn zu räumen.

mfg Micha

Das ist richtig. Wobei einem Fahrzeug mit Blaulicht IMMER ein erhöhtes Mass an Aufmerksamkeit und Rücksicht entgegengebracht werden sollte - egal ob das Horn an ist oder nicht.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von Caravan16V

Das ist richtig. Wobei einem Fahrzeug mit Blaulicht IMMER ein erhöhtes Mass an Aufmerksamkeit und Rücksicht entgegengebracht werden sollte - egal ob das Horn an ist oder nicht.

ciao

Sowieso...

mfg Micha

Hallo Leute,

schaut Ihr einfach alle mal in die StVO. In den Paragraphen §35 und §38 sind die Sonder- und Wegerechte beschrieben!

Ach ja, Polizei und Feuerwehr dürfen Sonderrechte auch ohne jegliche Kenntlichmachung nutzen!

Gruß aus Essen

T.

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig

Ach ja, Polizei und Feuerwehr dürfen Sonderrechte auch ohne jegliche Kenntlichmachung nutzen!

Nur um es richtigzustellen:

Der Rettungsdienst darf auch Sonderrechte ohne SoSi in Anspruch nehmen, Sonderrechte haben nämlich nichts mit dem SoSi zu tun!

Aber das ist eine ewige Diskussion und wurd hier schon 5000mal erwähnt.

Zur Ausgangsfrage:

Bei uns in der Stadt fahren einige solcher Fahrzeuge des örtlichen Gasversorgers rum, die aufm Dach 2 gelbe und 2 blaue RKL haben.

Hab die aber noch nie mit Blaulicht fahren sehen.

Aber ich finde, die haben irgendwo auch eine Berechtigung dazu (wenn mal irgendwo ne Gasleitung bricht hat wohl keiner Lust, ne halbe Stunde auf die Jungs zu warten und zuzuschauen, wie die halbe Stadt mit Erdgas gefüllt wird ;) .

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Nur um es richtigzustellen:

Der Rettungsdienst darf auch Sonderrechte ohne SoSi in Anspruch nehmen, Sonderrechte haben nämlich nichts mit dem SoSi zu tun!

Aber das ist eine ewige Diskussion und wurd hier schon 5000mal erwähnt.

hehe ... das ist so nicht ganz richtig! Ein Feuerwehrmann oder ein Polizist dürfen Sonderrechte auch in Ihren Privatfahrzeugen nutzen (die Situation muss dies natürlich erfordern) der RettD darf dies nicht. Das liegt daran, dass Sonderrechte bei Polizei und Feuerwehr Personenbezogen und im RettD Fahrzeugbezogen gilt! :-)

So jetzt hab ich genug Klug geschissen und wünsche Euch allen ein schönes WE! :-))

Gruß aus Essen

Tim

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