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Stelle Wechseln oder Was ???
Hiho
ich mache zurzeit eine Ausbildung zum Kfz Mechatroniker oder besser gesagt zum Berufskraftfahrer loooool ???
Ich habe nun fast ein Jahr und ein halbes hinter mir.
In dem Betrieb in dem ich Arbeite, habe ich das Gefühl überhaupt nichts zu lernen.
Die Arbeitszeiten sind täglich andere,mal Frühdienst, dann wieder spätdienst.
Ich arbeite nur in der Werkstatt obwohl ich schon den Lkw Führerschein habe !!!
Hauptsächliche Arbeit:
lkw Anhänger,Felgen und den Lkw reinigen und wenn ich diese Aufgaben erledigt habe darf ich den Hof fegen oder den Rasen mähen und das jeden Tag ^^
Die Arbeitskollegen:
- Der Werkstatt Meister macht fast gar nix mehr xD
eigentlich übernehme ich seine Arbeit
- Die Fahrer sind ganz ok
( leider sind die nur am Freitag oder am Samstag da )
und das auch nur für 5 min oder so
- Und der Chef halt.
Ich bekomme 280 Euro brutto im Monat und am liebsten hätte " Er "
es glaube wenn ich den scheiß umsonst machen würde
Wenn der mich mal stehn sieht fängt er gleich an zu meckern usw.
Aja...
Im Sommer darf ich die Hecken hinten auf dem Gehöft bei
ca. 35 °C schneiden
" Den Container wo der Chef drinne sitzt durfte ich auch schon alleine anstreichen und bemalen "
Nun meien Frage hat jemand Erfahrung damit, wie man den Ausbildungsplatz wechseln kann, denn ich würde den Beruf gerne weiter machen aber woanders.
Beste Antwort im Thema
Schreibe diese "Grunarbeien" und alle Arbeiten in Dein Ausbildungsberichtsheft.
Der Meister oder der"Alte" muss das Abzeichnen, und spater geht das zur IHK.
Mach Dir die Arbeit dieses sehr AUSFUHRLICH zu Dukomentieren.
Gleichzeitig Augen und Ohren auf, und ein Besuch bei der IHK.
Rudiger
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36 Antworten
280 Euro Brutto ? Ist das dein Ernst ? Zum Rest später mehr. Hab Grad keine Zeit
Zitat:
Original geschrieben von MatzeKlein
Nun meien Frage hat jemand Erfahrung damit, wie man den Ausbildungsplatz wechseln kann, denn ich würde den Beruf gerne weiter machen aber woanders.
Es ist einfach dreist, wie manche Unternehmer den wenigen Ausbildungswilligen die Freude am Beruf nehmen !
Bei der Beschreibung kann ich verstehen. dass du wechseln willst. Wende dich mal an den Ausbildungsberater bei der IHK. Ich kann mir vorstellen, dass du mit Leichtigkeit einen besseren Betrieb finden wirst. Mich wundert auch die Ausbildungsvergütung. Da scheint ja jemand ganz schön auf Ausbeutung aus zu sein.
Hier gibt es eine Aubsildungsstellenbörse. Du kannst dich auch an die Adressen der einzelnen Landesverbände wenden, dort gibt es auch Ausbildungsberater.
Die tarifliche Ausbildungsvergütung im 2. <Ausbildungsjahr liegt bei mindestens 560 €. Mich wundert, dass die IHK solche Ausbildungsverträge einträgt.
Er bekommt siche nur die Hälfte des Tarifs weil mit der anderen Hälfte dieFahrschule bezahlt wird ist zwar unzulässig gibt es aber wohl öfters.
Gibt es da keinen Ausbildungsrahmenplan?
Hallo MatzeKlein,
ich hatte bei meiner ersten Ausbildungsfirma auch massive Probleme und deshalb innerhalb der Ausbildungszeit die Firma gewechselt.
Eine Kündigung an sich ist m.W. kein Problem. Mir wurde damals seitens der IHK geraten, mich auf den § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG zu berufen. Habe ich auch - gab keine Probleme.
Eventuell wirst Du nicht ganz ohne Schaden davonkommen, denn wenn Du Dich auf besagten § berufst, die Firma wechselst und die alte Firma das innerhalb einer gewissen Zeit spitz kriegt, können sie ggf. Schadensersatz fordern. Ich weiss es nicht mehr genau, aber ich glaube, es handelt sich um 6 Monate.
Zum Gehalt: Von der IHK werden Empfehlungen herausgegeben, wieviel man in welchem Lehrjahr welchen Berufes verdienen sollte. Diese Empfehlungen sind nicht bindend, aber wenn sie um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten werden, kann man ggf. die Differenz einklagen.
Wenn Du Pech hast, habt Ihr vertraglich festgelegt, dass der Führerschein quasi durch Deine Betriebszugehörigkeit (in Monaten) bis zum Ausbildungsende abgegolten wird. So lange Du dabei bleibst, hat das keinen Einfluss. Wenn Du kündigst, musst Du anteilig Deinen FS zurückzahlen.
Ist meines Wissens die einzige rechtsgültige Vereinbarung in dieser Form.
Wenn sowas NICHT im Vertrag steht, hast Du diesbezüglich keine Probleme. Ausser vielleicht ein wenig Stress, wenn die Firma zu Einschüchterungszwecken eine (wahrscheinlich) aussichtslose Schadensersatzklage gegen Dich anstrengt
Ausserdem solltest Du natürlich im Idealfall schon eine Firma an der Hand haben, bei der Du die Ausbildung weiterführen kannst, bevor Du kündigst. Das ist sowohl finanziell, als auch psychologisch sinnvoll. Absagen können einen richtig schwer treffen, wenn man dringend eine Stelle braucht.
PS: Von einer "Kündigung aus wichtigem Grund" wurde mir damals abgeraten, da man Dich in dem Fall mit einer Kündigungsschutzklage im Schwebezustand halten kann. D.h. bis zur gerichtlich festgestellten Rechtsgültigkeit Deiner Kündigung darfst Du keine andere Arbeitsstelle antreten, weil Du ja noch in einem Vertrag bist.
Und kaum eine Firma lässt gern einen "wichtigen Grund" auf sich sitzen.
Noch was: Wenn Du es wirklich ernst meinst, ruf mal beim Ausbildungsberater Deiner zuständigen IHK an. Die haben öfters solche Fälle und sind definitiv sehr hilfreich.
Schreibe diese "Grunarbeien" und alle Arbeiten in Dein Ausbildungsberichtsheft.
Der Meister oder der"Alte" muss das Abzeichnen, und spater geht das zur IHK.
Mach Dir die Arbeit dieses sehr AUSFUHRLICH zu Dukomentieren.
Gleichzeitig Augen und Ohren auf, und ein Besuch bei der IHK.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Er bekommt siche nur die Hälfte des Tarifs weil mit der anderen Hälfte dieFahrschule bezahlt wird ist zwar unzulässig gibt es aber wohl öfters.
Du sollest gegen diese gesetzeswidrige Vereinbarung in jedem Fall klagen. Nur weil es das öfters gibt, ist es immer noich ungesetzlich!
Das ist sowas von eindeutig, dass die Fahrschulkosten Bestandteil der Ausbildung und somit völlständig vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlen sind (Berufsbildungsgesetzt, § 13 Abs. 1 Nr. 3). Geh mal zur Gewerkschaft (verdi) und lass dich mal beraten, die Helfen auch bei Klagen. (musst du dann zwar später mal Mitglied werden, aber ist immer noch günstiger, als mit einem Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gibt es da keinen Ausbildungsrahmenplan?
Du meinst einen betrieblichen Ausbildungsplan. Der Rahmenplan ist Bestandteil der Ausbildungsordnung.
Zitat:
Original geschrieben von wampe85
Zum Gehalt: Von der IHK werden Empfehlungen herausgegeben, wieviel man in welchem Lehrjahr welchen Berufes verdienen sollte. Diese Empfehlungen sind nicht bindend, aber wenn sie um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten werden, kann man ggf. die Differenz einklagen.
Es gibt sogar eine tariflich vereinbarte Ausbildungsvergüten, schau mal auf die Hompage des BGL.
Zitat:
Wenn Du Pech hast, habt Ihr vertraglich festgelegt, dass der Führerschein quasi durch Deine Betriebszugehörigkeit (in Monaten) bis zum Ausbildungsende abgegolten wird. So lange Du dabei bleibst, hat das keinen Einfluss. Wenn Du kündigst, musst Du anteilig Deinen FS zurückzahlen.
Absoluter Unsinn! Aber sogar 2 x Unsinn.
Erstens sind die Fahrschulkosten bei einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz immer vom Betrieb zu zahlen. Anders lautende, gegen die gesezlichen Vorschriften verstoßende schriftliche oder mündliche Vereinbarungen sind von vorne herin null und nichtig.
Zweitens wird ihm doch schon die Hälfte der Ausbildungsvergütung gesetzeswidrig einbehalten. Damit zahlt er doch den Führerschein selbst!
Ich möchte dir als Beispiel mein Fall näher bringen...
Im Jahr 1985 machte ich eine Ausbildung als Bäcker.
Mein Backstubenmeister war damals noch nicht der Eigentümer, er hilt aber den Betrieb am laufen, der Chef mischte sich damals nicht ein und war auch selten da.
Er hatte die Angewohnheit herum zu Schreien, zu schubsen, zur Seite Stoßen und wurde daher auch öfters etwas Handgreiflich. Alle im Betrieb hatten große Angst vor ihm und ziehten die Köpfe ein. Ich versuchte immer irgendwie mit Ihm klar zu kommen und hoffte jeden Tag irgend wie klar zu kommen.
Es vergingen so einige Monate im ersten Lehrjahr, ich musste mit Ihm irgendwie immer klar kommen, da ich die Ausbildung nicht hinschmeißen wollte. Eines Tages war die Ausrollmaschine mit denen zwei Bänder auf jeder Seite defekt. Er versuchte die Maschine zu reparieren und probierte so ohne Schutzverkleidung ob er den Fehler finden würde. Hierbei verlief eine starke Kette wie beim Motorrad oder beim Fahrrad über mehrere Zahnräder.
Um die Maschine in Gang zu bringen reichte es schon aus den Schutzgitter über das Band runter zu drücken, je nachdem welche Seite man den Schutzgitter runter drückte lief die Maschine (Förderband) in diese Richtung zu den Walzen. Jetzt hatte er die eine Hand in der Kette und dem Zahnrad und mit der anderen Hand drückte er versehentlich den Schutzgitter beim abstützen runter, so dass die Maschine in Gang gesetzt wurde und zwei Finger zwischen Kette und Zahnrad eingezogen wurden. Hierbei amputierte er sich selber an einer Hand zwei Fingerspitzen.
Dieser Arbeitsunfall hatte ihn sehr lange Zeit außer Gefecht gesetzt, wo wir auch ohne Ihn gut auskamen. Es hieß er würde sich umschulen lassen und vieles mehr. Später kam er nur Samstags und hier kamen wir alle immer irgendwie mit ihm aus.
Nach ca. 1 1/2 also am ende meines zweiten Lehrjahres kam er wieder für immer. Direkt innerhalb der ersten Tagen als ich am Tisch stand und arbeitete kam er dann einmal von hinten und gab mir einen Tritt in meinem Hintern.
Ich drehte mich um und sagte ihm... "Sie fassen mich nicht mehr an!!!" Das sagte ich erzürnt und rigoros. Hierauf meinte er "wenn es mir nicht passen würde, könnte ich gehen!".
Hierauf drehte ich mich um und ging auch.
Am nächsten Tag ging ich trotzdem in die Berufsschule und sprach ein Lehrer drauf an und erzählte ihm alles.
Hierauf meinte er, dass es sehr schade wäre wenn ich jetzt nach zwei Jahren die Ausbildung abbrechen würde. Und machte mir den Vorschlag mir einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen wo ich das dritte Jahr beenden könnte.
Das machte ich auch und ich hatte auch Glück und fand eine andere Bäckerei wo ich mein drittes Jahr vollenden konnte. Jetzt war aber das Problem, dass man damals nicht nach Lust und Laune einfach den Lehrbetrieb wechseln konnte.
Daher musste ich mir hierzu einen Anwalt nehmen, wo es dann vor´s Arbeitsgericht ging. Hier war auch jemand von der Bäckerinnung und mein Ex-Meister vor Ort. Mein Chef war noch nicht mal gekommen, als Lehrmeister war mein Ex-Meister sowieso in meinem Ausbildungsvertrag eingetragen. Zumindest kann ich mich nicht dran erinnern das mein Chef vor Gericht dabei war und wenn doch hat er sich wie immer raus gehalten und nichts beigetragen.
Hier versuchte man eine Schlichtung zu machen und als dann mein Ex.Meister sagte, wer mich jetzt nehme sollte, schaute er recht blöd daher als ich schriftlich nachweisen konnte ein Lehrbetrieb fürs dritte Jahr gefunden zu haben. Er war auch vor Gericht so aufbausend und meinte mich hier anschreien zu müssen, worauf mein Anwalt darauf meinte, dass er sich ihn gut im Betrieb vorstellen könnte, wenn er hier schon ohne Grund aus seiner Haut fährt. Ich sagte damals auch dem Richter dass falls ich zurück müsste ich dann die Ausbildung abbrechen würde, denn zurück gehen würde ich nicht mehr.
Naja kurze Rede, ich bekam dann den Wechsel zugesprochen und ich beendete mein drittes Jahr dann in einer anderen Bäckerei. In meinem Gesellenbrief sind auch daher zwei Lehrbetriebe mit Zeiten enthalten.
Also könnte ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln wenn mich ein anderer Betrieb einstellen will ?
Wenn ich wechseln würde müsste ich dann den Lkw Führerschein zurückbezahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gibt es da keinen Ausbildungsrahmenplan?
Du meinst einen betrieblichen Ausbildungsplan. Der Rahmenplan ist Bestandteil der Ausbildungsordnung.
Ja, sorry, da hab ich etwas durcheinander gebracht.
Zitat:
Original geschrieben von MatzeKlein
Also könnte ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln wenn mich ein anderer Betrieb einstellen will ?
Wenn ich wechseln würde müsste ich dann den Lkw Führerschein zurückbezahlen?
Bei mir war es im Jahr 1987 und selbst damals konnte man nicht einfach so wechseln. Bei mir war hierzu eine Klage notwendig, wo es vor´s Arbeitsgericht ging. Natürlich kommt es dann darauf an was du gegen ihm nachweisen kannst und dann musst du Glück haben, dass du ein Lehrbetrieb findest bei dem du nahtlos wechseln kannst.
Mit dem Führerschein wirst du dich sicherlich ein paar Jahre verpflichtet haben, daher geht wahrscheinlich dein Chef davon aus, das er mit dir machen kann was er will.
Ich denke dass du ihn in diesem Fall die Kosten des Führerscheines zurück erstatten musst. Schau mal was in deinem Ausbildungsvertrag genau drin steht.
Mehr kann dir hierzu natürlich nur ein Anwalt sagen.
Zitat:
Original geschrieben von MatzeKlein
Also könnte ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln wenn mich ein anderer Betrieb einstellen will ?
Wenn ich wechseln würde müsste ich dann den Lkw Führerschein zurückbezahlen?
1. Ja, könntest Du. Aber Kündigungsfrist beachten und unbedingt von der IHK beraten lassen!
2. Im Normalfall nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Wenn Du Pech hast, habt Ihr vertraglich festgelegt, dass der Führerschein quasi durch Deine Betriebszugehörigkeit (in Monaten) bis zum Ausbildungsende abgegolten wird. So lange Du dabei bleibst, hat das keinen Einfluss. Wenn Du kündigst, musst Du anteilig Deinen FS zurückzahlen.
Absoluter Unsinn! Aber sogar 2 x Unsinn.
Erstens sind die Fahrschulkosten bei einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz immer vom Betrieb zu zahlen. Anders lautende, gegen die gesezlichen Vorschriften verstoßende schriftliche oder mündliche Vereinbarungen sind von vorne herin null und nichtig.
Zweitens wird ihm doch schon die Hälfte der Ausbildungsvergütung gesetzeswidrig einbehalten. Damit zahlt er doch den Führerschein selbst!
Das entspricht auch meinem Rechtsempfinden und meinen ursprünglichen Informationen. Bis dann mein Klassenlehrer und Prüfungsvorsitzender in Personalunion steif und fest behauptet hatte, es sei so, in diesem speziellen Fall. Wenn's Unsinn ist, bitte ich um Entschuldigung!
Mir persönlich kann's mittlerweile egal sein, ich habe meine Ausbildung hinter mir, und MatzeKlein hat offensichtlich keine entsprechende Klausel im Vertrag stehen.
Im Zweifel tendiere ich eher dazu, Dir Recht zu geben, als meinem ehemaligen Klassenlehrer. Dennoch kann ich nicht ausschliessen, dass er nicht doch richtig liegt. Ich lege für beide Aussagen keine Hand ins Feuer.
Zum zweiten Absatz volle Zustimmung! Das darf unter keinen Umständen so sein!
Zum prozentualen Anteil von der Tarifvergütung habe ich noch folgenden Link gefunden: Handelskammer / Ausbildungsvergütungen und Tarife