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Steuern: Ab wann lohnt sich ein Auto als Firmeneigentum?
Hallo.
Ich bin freiberuflich tätig und erledige meinen sehr überschaubaren Steuerkram bisher alleine bzw. mit Hilfe einer Software.
Die Software habe ich auch bemüht, um herauszufinden, was für ein und in welcher Form ich das nächste Auto kaufen soll, aber ich komme auf keinen grünen Zweig.
Ich verstehe zwar die einzelnen Beispiele zum Leasing, Finanzierung etc. aber es hilft mir überhaupt nicht weiter bei der Entscheidungsfindung.
Schon eher haben mir die vielen Threads der User hier im Forum weitergeholfen, allerdings wurden da zumeist nur ein Bereich abgedeckt, so dass ich hier meine Frage noch übergreifend stellen möchte.
Erstmal ein paar Randdaten:
- 10 bis 15 TKM/Jahr
- Privatanteil an KM's eher hoch, daher lohnt ein Fahrtenbuch in meinem Fall nicht
- mein Gewinn (vor Steuer) in den letzten 10 Jahren betrug zwischen 25 T€ und 55 T€
- "Eigentlich" möchte ich keine Neuwagen (um den Wertverlust nicht tragen zu müssen)
Frage:
Kann man anhand der Daten ein absolute Kaufempfehlung aussprechen?
Was lohnt sich am ehesten?
a) Leasing?
b) Finanzierung?
c) Altes Autos (am besten aus DM-Zeiten) und nur KM abrechnen? Wenn ich das "neue" Auto nicht in das Firmeneigentum übernehme, kann ich eine evtl. vorh. MwSt. nicht absetzen, ist das richtig?
c) Weitere Alternativen?
Kann man das halbwegs pauschal beurteilen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Ich wundere mich nur, warum mir scheinbar niemand das klipp & klar sagen kann?
Was meinst Du warum es wohl noch Steuerberater gibt??? Sonst könnte ja jeder alles einfach selbst machen
Ist übrigens mit Handwerkern, Arzten, Lehrern, etc. genauso!!!
P.S.: Aber das Finanzamt gibt Dir die Info auch gerne und sogar verbindlich, sodass Du Rechtssicherheit hast!!!
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20 Antworten
In der Kombination geringe (Gesamt-)Fahrleistung und hoher Privatanteil wird sich der Firmenwagen kaum (steuerlich) lohnen. Wenn überhaupt rechnet sich das evtl. mit einem Neuwagen der Kleinwagenklasse.
Ich würde empfehlen, einen jungen Gebrauchtwagen privat aus versteuertem Einkommen anzuschaffen; nur Barkauf ohne Finanzierung oder Leasing. Dann besteht wenigstens kein Risiko, sich in einem Jahr guter Liquidität übermäßig zu verausgaben.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
In der Kombination geringe (Gesamt-)Fahrleistung und hoher Privatanteil wird sich der Firmenwagen kaum (steuerlich) lohnen. Wenn überhaupt rechnet sich das evtl. mit einem Neuwagen der Kleinwagenklasse.
Ich würde empfehlen, einen jungen Gebrauchtwagen privat aus versteuertem Einkommen anzuschaffen; nur Barkauf ohne Finanzierung oder Leasing. Dann besteht wenigstens kein Risiko, sich in einem Jahr guter Liquidität übermäßig zu verausgaben.
Hallo.
Gut dass nochmal zu hören. Für Selbstständige wird ja so häufig Leasing empfohlen, aber das missfällt mir grundsätzlich.
Kleinwagenklasse geht gar nicht und Neuwagen möchte ich ja eh nicht. wenn überhaupt hatte ich an Gebrauchtwagenleasing bzw. finanzierung gedacht.
Was heisst "privat aus versteuertem Einkommen" und kann ich so zumindest die (ggf. vorhandene) Mehrwertsteuer absetzen?
Ich würde dann lediglich die 30 Cent/km absetzen, richtig?
Grüße
Ich schließe aus Deinen Angaben ("Privatanteil an Km eher hoch"), dass der Wagen voraussichtlich zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird. In diesem Fall ist der Wagen der Privatsphäre und nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Daher kannst Du auch keine USt geltend machen und die anfallenden Kosten mindern zunächst nicht uneingeschränkt Deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (da "Privatvergnügen").
Für die betrieblich veranlassten Fahrten hast Du allerdings die Wahl zwischen pauschaler Abrechnung pro Kilometer oder individuellem Satz auf Basis der Istkosten. Für letzteres muss Du allerdings ein Fahrtenbuch führen und sämtliche Kostenbelege eines Jahres sammeln.
Hallo.
Na weniger als 50% sind es dann doch nicht. Wenn ich das überschlage, schätze ich das Verhältnis Privat/Geschäftlich auf ca. 33%/67%.
Wobei sich der private Anteil demnächst ggf. erhöhen könnte, aber mehr als 50% wird dieser nie betragen (das kann man ja auch steuern).
Wie sieht es dann aus?
Bei einem älteren, reparaturanfälligeren Auto könnte sich das ermitteln eines individuellen Satzes lohnen, oder?
Grüße
Naja, wenn der Wagen dem Betriebsvermögen zuzrechnen ist und Du ihn auch privat nutzt, musst Du auf jeden Fall den geldwerten Vorteil versteuern (1%-Regelung oder Ist-Kosten auf Basis Belege und Fahrtenbuch). Je mehr Kosten Du für den Wagen hast, desto vorteilhafter ist natürlich die pauschale 1%-Regelung. Allerdings gilt hierbei immer der ursprüngliche Bruttolistenpreis als Berechnungsbasis für die 1% und nicht zB der Kaufpreis des Gebrauchtwagens.
Zitat:
Original geschrieben von xfm1049
Ich schließe aus Deinen Angaben ("Privatanteil an Km eher hoch"), dass der Wagen voraussichtlich zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird. In diesem Fall ist der Wagen der Privatsphäre und nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Daher kannst Du auch keine USt geltend machen und die anfallenden Kosten mindern zunächst nicht uneingeschränkt Deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (da "Privatvergnügen").
Für die betrieblich veranlassten Fahrten hast Du allerdings die Wahl zwischen pauschaler Abrechnung pro Kilometer oder individuellem Satz auf Basis der Istkosten. Für letzteres muss Du allerdings ein Fahrtenbuch führen und sämtliche Kostenbelege eines Jahres sammeln.
Sorry dass ich korrigieren muß:
a) Betriebliche Nutzung unter 10% = notwendiges Privatvermögen
b) Betriebliche Nutzung 10-50% = gewillkürtes Betriebsvermögen
c) Betriebliche Nutzung über 50% = notwendiges Betriebsvermögen
Bei Variante a) pauschale Abrechnung nach betrieblich gefahrenen Kilometern,
bei Variante b) sind die Kosten nach den tatsächlichen Verhältnissen aufzuteilen,
bei Variante c) kann die 1% Regelung angewandt werden, es ist aber auch die Aufteilung nach den tatsächlichen Verhältnissen möglich ( Fahrtenbuch ).
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Kann man das halbwegs pauschal beurteilen?
Interessant wäre, was Du überhaupt erreichen willst. Was ist das Ziel? Es führt zu Nichts, Neu- und Gebrauchtwagen in allen Finanzierungsformen durchzurechnen, um die günstigste Variante zu finden. Das ist eine isolierte Betrachtung eines Postens ("Auto").
Willst Du Geld für andere Investitionen vorhalten? Gehst Du geschäftsmodellbedingt in Vorkasse bei Kunden? Musst Du 100% mobil sein oder nicht? Trägt Dein Geschäft überhaupt den Wagen?
Bis jetzt hab ich eher den Eindruck das Du irgendwie nur günstig Auto fahren willst. Ist verständlich, bringt aber nichts im betrieblichen Kontext, sorry.
Hallo.
Zitat:
Interessant wäre, was Du überhaupt erreichen willst. Was ist das Ziel?
Ich benötige in nächster Zeit ein neues Auto!
Zitat:
Willst Du Geld für andere Investitionen vorhalten?
Nein.
Zitat:
Gehst Du geschäftsmodellbedingt in Vorkasse bei Kunden?
Nein.
Zitat:
Musst Du 100% mobil sein oder nicht?
Ja.
Zitat:
Trägt Dein Geschäft überhaupt den Wagen?
So einen Wagen sollte es geben...
Zitat:
Bis jetzt hab ich eher den Eindruck das Du irgendwie nur günstig Auto fahren willst.
Ich benötige ein Auto und versuche dieses selbstverständlich möglichst günstig zu erwerben. Wäre ja traurig, wenn ich evtl. steuerliche Vorteile ignorieren würde.
Inwieweit beeinflussen, denn die o.g. Punkte das Ergebnis?
Zitat:
Allerdings gilt hierbei immer der ursprüngliche Bruttolistenpreis als Berechnungsbasis für die 1% und nicht zB der Kaufpreis des Gebrauchtwagens.
Deswegen fahren ja einige Selbstständige auch gerne luxuriöse Oldtimer, die früher z.B. nur 30.000 DM gekostet haben und somit die 1% gerade mal 150€ betragen. Lustige Idee, aber da wäre mir die Ausfallwahrscheinlichkeit zu hoch.
Zitat:
a) Betriebliche Nutzung unter 10% = notwendiges Privatvermögen
b) Betriebliche Nutzung 10-50% = gewillkürtes Betriebsvermögen
c) Betriebliche Nutzung über 50% = notwendiges Betriebsvermögen
Bei Variante a) pauschale Abrechnung nach betrieblich gefahrenen Kilometern,
bei Variante b) sind die Kosten nach den tatsächlichen Verhältnissen aufzuteilen,
bei Variante c) kann die 1% Regelung angewandt werden, es ist aber auch die Aufteilung nach den tatsächlichen Verhältnissen möglich ( Fahrtenbuch ).
Wie gesagt, ich wäre Fall c).
Darf ich nun die MwSt. eines gebrauchten PkW absetzen oder nicht?
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Inwieweit beeinflussen, denn die o.g. Punkte das Ergebnis?
Im Kern geht es darum, Erlöse und Kosten so zu planen, das es steuerminimal wird. Zeitliche Verschiebungen ausnutzen usw.
Daß Du nicht Deine gesamten Kosten vom Finanzamt erstattet bekommst, sondern diese nur Deinen zu versteuernden Gewinn verringern, ist Dir hoffentlich klar?! Du wirst nicht auf einmal einen 5er BMW zum Preis eines Polo fahren können...
Finanzierst Du zB ein Auto, kannst Du sofort die gesamte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, beim Leasing nur die Steuer auf die Rate.
Du solltest erstmal einen Anfang finden, gleich alle Aspekte in einen Topf werfen bringt wie gesagt nichts.
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Darf ich nun die MwSt. eines gebrauchten PkW absetzen oder nicht?
Die Frage ist, ob überhaupt Steuer auf den Wagen beim Verkauf fällig ist. Private Verkäufer können keine Steuer berechnen, also kannst Du auch keine Steuer abziehen. Es muß also ein Auto sein, bei dem die Steuer ausweisbar ist, und zwar nicht als Differenzbesteuerung (§25a).
Hallo.
Zitat:
Du solltest erstmal einen Anfang finden, gleich alle Aspekte in einen Topf werfen bringt wie gesagt nichts.
Genau das war das Ziel dieses Threads!
Was wäre denn in deinen Augen ein "Anfang"?
Zitat:
Es muß also ein Auto sein, bei dem die Steuer ausweisbar ist.
Daher ja meine Frage. Es gibt in den Autobörsen einige gebrauchte Autos, die mit 19% MwSt. angeboten werden. Wenn diese als Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ist das doch ok und da es 19% sind kann es sich ja schlecht um Differenzbesteuerung handeln, da der Gewinn ja kaum 100% betragen wird.
Wenn ich die MwSt. absetze, muss ich aber auch die 1% zahlen, richtig?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Zitat:
Original geschrieben von xfm1049
Ich schließe aus Deinen Angaben ("Privatanteil an Km eher hoch"), dass der Wagen voraussichtlich zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird. In diesem Fall ist der Wagen der Privatsphäre und nicht dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Daher kannst Du auch keine USt geltend machen und die anfallenden Kosten mindern zunächst nicht uneingeschränkt Deinen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (da "Privatvergnügen").
Für die betrieblich veranlassten Fahrten hast Du allerdings die Wahl zwischen pauschaler Abrechnung pro Kilometer oder individuellem Satz auf Basis der Istkosten. Für letzteres muss Du allerdings ein Fahrtenbuch führen und sämtliche Kostenbelege eines Jahres sammeln.
Sorry dass ich korrigieren muß:
a) Betriebliche Nutzung unter 10% = notwendiges Privatvermögen
b) Betriebliche Nutzung 10-50% = gewillkürtes Betriebsvermögen
c) Betriebliche Nutzung über 50% = notwendiges Betriebsvermögen
Bei Variante a) pauschale Abrechnung nach betrieblich gefahrenen Kilometern,
bei Variante b) sind die Kosten nach den tatsächlichen Verhältnissen aufzuteilen,
bei Variante c) kann die 1% Regelung angewandt werden, es ist aber auch die Aufteilung nach den tatsächlichen Verhältnissen möglich ( Fahrtenbuch ).
Danke für die Klarstellung, Nr. 5. So ist es natürlich richtig. Ob es allerdings sinnvoll ist, einen Wagen mit betrieblicher Nutzung zwischen 10 und 50% dem Betriebsvermögen zuzuordnen, sollte man sich wirklich im Einzelfall (mit dem Steuerberater) genau überlegen. Ein großer Nachteil bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen ist beispielsweise, dass man den Gewinn bei einem Verkauf versteuern muss. Hält man den Wagen im Privatvermögen, ist ein Veräusserungsgewinn hingegen steuerfrei.
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Hallo.
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Zitat:
Du solltest erstmal einen Anfang finden, gleich alle Aspekte in einen Topf werfen bringt wie gesagt nichts.
Genau das war das Ziel dieses Threads!
Was wäre denn in deinen Augen ein "Anfang"?
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Zitat:
Es muß also ein Auto sein, bei dem die Steuer ausweisbar ist.
Daher ja meine Frage. Es gibt in den Autobörsen einige gebrauchte Autos, die mit 19% MwSt. angeboten werden. Wenn diese als Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ist das doch ok und da es 19% sind kann es sich ja schlecht um Differenzbesteuerung handeln, da der Gewinn ja kaum 100% betragen wird.
Wenn ich die MwSt. absetze, muss ich aber auch die 1% zahlen, richtig?
Gruß
Entscheidend ist bei der Frage der Vorsteuerabzugsfähigkeit, ob der Wagen ganz oder teilweise dem Unternehmensvermögen (nicht zu verwechseln mit dem ertragssteuerlichen Betriebsvermögen) zugeordnet wird. Die Zuordnung muss nicht im EInklang mit der ertragssteuerlichen Behandlung erfolgen.
Kurz zusammengefeasst:
unternehmerische Nutzung kleiner 10% heisst kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung (Vorsteuer z.B. aus anteiligen Tankkosten im Rahmen der betrieblichen bleibt hingegen möglich)
größer 10%: Wahlrecht, d.h. entweder vollumfängliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen, dann volle Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Anschaffung oder anteilige Zuordnung zum Unternehmensvermögen dann anteilige Vorsteuerabzugsberechtigung bei der Anschaffung
Falls Du Dich zum vollen Vorsteuerabzug entscheidest musst Du allerdings auch auf den Teil der nichtunternehmerischen Nutzung Umsatzsteuer zahlen
Boah, ist das kompliziert.
Gut erklärt, aber trotz allem schwillt mir der Kopf. Insbesondere weil ich versuche das Ganze in die Praxis zu übertragen.
Beispiel:
Ich kaufe einen Gebrauchtwagen (Bj. 2008) für 11.900€ inkl. MwSt.
Listenpreis war 2008: 21.000€ netto.
Variante A: vollumfängliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die 1.190€ ziehe ich von meiner Vorsteuer ab.
1%-Regelung: 210€/Monat
Variante B: z.B. 50%ige Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die 595€ ziehe ich von meiner Vorsteuer ab.
1%-Regelung: 105€/Monat
Passt das so?
Hab ich was vergessen?
Wie kann ich das jetzt über einen längeren Zeitraum vergleichen?
Grüße
Nicht ganz
Zitat:
Original geschrieben von weissgarnichts
Boah, ist das kompliziert.
Gut erklärt, aber trotz allem schwillt mir der Kopf. Insbesondere weil ich versuche das Ganze in die Praxis zu übertragen.
Beispiel:
Ich kaufe einen Gebrauchtwagen (Bj. 2008) für 11.900€ inkl. MwSt.
Listenpreis war 2008: 21.000€ netto.
Variante A: vollumfängliche Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die 1.190€ ziehe ich von meiner Vorsteuer ab. Es sind 1.900 € Vorsteuer
1%-Regelung: 210€/Monat Für die 1%-Regelung ist entscheidend, wie der Wagen dem Betriebsvermögen (Ertragssteuer) zugeordnet ist und nicht dem Unternehmensvermögen (nur wichtig für die Umsatzsteuer). Wenn betr. Nutzung größer 50% dann ist 1%-Regelung möglich, da der Wagen dann zwangsläufig zum Betriebsvermögen zählt. Allerdings musst Du noch die USt auf den geldwerten Vorteil rechnen, da der Wagen auch voll dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist. Umsatzsteuerlich kann der Wagen schon zu 100% zum Unterenehmensvermögen gerechnet werden, wenn die betr. Nutzung größer 10% ist. Dies ist der Unterschied zur Ertragssteuerlichen Behandlung.
Variante B: z.B. 50%ige Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Die 595€ ziehe ich von meiner Vorsteuer ab. Es sind 950 €
1%-Regelung: 105€/Monat Nein. die 1%-Regelung bezieht sich immer auf den vollen Bruttolistenpreis und hat wie gesagt mit der umsatzsteuerlichen Behandlung nichts zu tun. Aber da die betr. Nutzung in diesem Fall nicht größer als 50% zu sein scheint, ist die Anwendung der pauschalen 1%-Regelung ausgeschlossen.
Passt das so?
Hab ich was vergessen?
Wie kann ich das jetzt über einen längeren Zeitraum vergleichen?
Grüße
Ich weiss, das Ganze ist sehr komplex. Aus diesem Grund rate ich Dir auch wirklich einen Steuerberater zu konsultieren.