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Sticker fürs Nummernschild erlaubt?

Themenstarteram 12. September 2008 um 19:12

Hab das gerade bei eBay gesehen:

Sticker fürs Nummernschild

Das bekleben der Schilder ist bestimmt nicht erlaubt oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zip-Zap

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

 

nur weil's andere machen wird's nicht legal.

Was hast du eigentlich für ein Problem du Dummschwätzer?

Bekommst du Depressionen, wenn vor dir einer mit so einem ganz schwer gefälschtem Kennzeichen fährt?

Offensichtlich kommst du nicht in den Schlaf, weil du ständig überlegst, was du gerade falsch gemacht haben könntest. Arme Wurst. :rolleyes:

Die Frage danach, ob das Bekleben des Nummernschildes erlaubt ist oder nicht, ist Gegenstand dieses Threads. Somit ist afis Anmerkung absolut korrekt und aufs Thema gerichtet. Das kann man von deinen bisherigen Beiträgen leider nicht behaupten. Schade, dass so viele Kranke mithilfe von Internetforen ihre Komplexe selbst therapieren wollen, statt professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das würde uns sonst einiges Ersparen und dir eine zeitnahe Genesung in Aussicht stellen.

 

Ich denke mal, dass ein solcher Aufkleber durchaus moniert wird, wenn er bei einer Kontrolle entdeckt wird, allerdings sollte es mit einer Ermahnung und der Aufforderung, ihn zu entfernen, getan sein. Wer sich den Ärger grundsätzlich ersparen will, der sollte darauf setzen, dass die Passanten das Auto auch ohne diesen dezenten Hinweis als TT erkennen werden. ;)

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Hallo,

das Nummernschild ist eine Urkunde.

Gibt mal in Google "ist das nummernschild eine urkunde" ein.

Und lies mal was 123Recht dazu sagt.

Gruß

TT-Eifel

Themenstarteram 12. September 2008 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel

Hallo,

das Nummernschild ist eine Urkunde.

Gibt mal in Google "ist das nummernschild eine urkunde" ein.

Und lies mal was 123Recht dazu sagt.

Gruß

TT-Eifel

Was sollte mich davon abhalten eine Urkunde zu bekleben? ;)

Der Gesetzgeber hält dich davon ab. Das Kennzeichen ist eine Urkunde, diese darf nicht im kleinsten Detail verändert werden.

Zitat:

Original geschrieben von chardonnay

 

Was sollte mich davon abhalten eine Urkunde zu bekleben? ;)

Wenn der "Tatentschluß" ohnehin feststeht, weshalb dann überhaupt die Eingangsfrage?

 

Dennoch:

Das amtlich zugeteilte Kennzeichenschild (-> "Nummerschilder" gibt es in diesem Zusammenhang nicht:rolleyes:) stellt in Verbindung mit dem betreffenden Fahrzeug (explizit dessen FIN) eine sogenannte zusammengestzte Urkunde dar.

 

In Betracht für Dein geplantes Tun käme nicht die Urkundenfälschung, sondern der Kennzeichenmißbrauch (-> nachfolgend Abs. 1 Nr. 3):

 

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1.

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2.

ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3.

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist. 

 

 

auTThentic

 

Zitat:

Original geschrieben von auTThentic

3.

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt

Wird es das denn?

Es wird durch solch einen Aufkleber nicht in der Art verändert, beseitigt, verdeckt, dass die Erkennbarkeit beeinträchtigt ist.

Ich weiß nicht, wie dieser Absatz rechtlich auszulegen ist, ob eben die alleinige Veränderung schon Straftatbestand ist, oder eben erst die Veränderung, die die Erkennbarkeit beeinträchtigt?!

Und zufällig gerade eben habe ich schon den ersten A4 mit einem Aufkleber in dem Eurokreis gesehen.

An der Tatsache ist nichts zu Rütteln das das Nummernschild an einem Fahrzeug eine Urkunde ist und du nichts daran verändern darfst. Da kannst ja mal mit den Zuständigen behörden es diskutieren anfangen :D

Ruf die Merkel an!!!

Zitat:

Original geschrieben von chardonnay

Hab das gerade bei eBay gesehen:

Sticker fürs Nummernschild

Das bekleben der Schilder ist bestimmt nicht erlaubt oder?

Eine solche Frage in diesem Forum mit all den kleinkarierten verbeamteten Besserwissern zu stellen, ist schon ziemlich behämmert. :rolleyes:

Viel Spaß bei den klugscheißerischen Antworten.

Mein Rat, einfach machen. Das fällt nicht einmal der Polizei auf. :D

Genau - sei ein Mann und machs einfach..

Aber bitte nicht hinterher hier rumheulen, wenn du bei einer Kontrolle dafür auf die Nuss bekommst :D

Zitat:

Original geschrieben von chardonnay

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel

Hallo,

das Nummernschild ist eine Urkunde.

Gibt mal in Google "ist das nummernschild eine urkunde" ein.

Und lies mal was 123Recht dazu sagt.

Gruß

TT-Eifel

Was sollte mich davon abhalten eine Urkunde zu bekleben? ;)

Das Gesetz. Es wird schlichtweg untersagt. Tust du es trotzdem musst du mit den Konsequenzen rechnen.

Ich wäre in diesem Falle für die Todesstrafe.

Die gleiche Strafe für :

 

Wildpinkeln

5 km/h zu schnell

Grüne Flasche in weißen Container werfen

Karton neben überquellenden Papiercontainer stellen

mehr als eine leere Batterie im Haushalt aufbewahren

Unausgespülte Pfanddosen

Lachen am Arbeitsplatz

usw.

 

Man gut, daß ich im Ausland leben darf :D

 

Mein Rat : Einfach draufkleben, ist max. eine Ordnungswidrigkeit und sieht schick aus

Zitat:

Original geschrieben von mapspanien

 

 

Man gut, daß ich im Ausland leben darf :D

 

Mein Rat : Einfach draufkleben, ist max. eine Ordnungswidrigkeit und sieht schick aus

Nur mal so am Rande: in den meisten ausländischen Ländern ist die Strafe dafür mit Sicherheit höher :p

Zitat:

Original geschrieben von afis

 

Das Gesetz. Es wird schlichtweg untersagt. Tust du es trotzdem musst du mit den Konsequenzen rechnen.

Ob es das ist, konnte aber noch niemand hier wirklich klären.

Aus dem Gesetzestext oben geht es ja nicht eindeutig hervor (bzgl der Beeinträchtigung der Erkennbarkeit).

(aber nebenbei, ehrlich gesagt kann ich mir das hier in unserem Lande auch nicht wirklich vorstellen, dass es -auch in dieser winzigen Art- erlaubt wäre... :rolleyes: )

Zitat:

Original geschrieben von Zip-Zap

 

Mein Rat, einfach machen. Das fällt nicht einmal der Polizei auf. :D

Ich hatte bei meinem vorigem A4 mal eine Sylt Insel im Nummernschild und bin deshalb von der Polizei angehalten worden.

Ich bin aber nicht verhaftet worden... :D

Mir ist nur gesagt worden, dass es Urkundenfälschung ist und ich es abmachen soll.

Gruß Thorsten

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