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Straftat wegen Abgemeldetem KFZ auf Privatgrundstück, bzgl. unerl. "Müllentsorgung"
Moin,
ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.
Der Straftatbestand müßte dann wohl StGB §§326 sein.
Ich bin aber äußerst überrascht, weil das Auto, daß ich seit 07.12 nicht mehr fahre und erst mal vor die Garage gestellt habe eigentlich nach meiner Meinung keine Gefahr davon ausgeht.
Benzin ist so gut wie keins vorhanden (eigentlich leerer Tank). Naja und die Gefahrstoffe wären 3,8Liter Motoröl (der PKW leckt aber nicht, schon gar nicht mit ausgekühltem Motor), vllt. 0,8Liter GetriebeÖl (aber was soll da lecken ?) und die gewöhnliiche Menge Bremsflüssigkeit (dürfte bei einen 40PS Kleinstwagen nicht viel sein).
Das Auto kann tagtäglich auf austretende Flüssigkeiten kontrolliert werden.
Ich wohne nicht in einem Wasserschutzgebiet, sondern in einem normalen Wohngebiet (eigenes Haus). Das Auto steht auf der Einfahrtpflasterung (also momentan nicht in meiner Garage).
Außerdem ist erkenntlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.
Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.
Meiner Meinung ist es erlaubt, ein KFZ auf Pflasterung unter freiem Himmel stehen zu lassen. Oder muß das in die Garage ?
Hätte Öl oder Bremsflüssigkeit abgelassen werden müssen? Und ist es überhaupt (noch) erlaubt Öl oder gar Bremsflüssigkeit auf dem Grundstück zu entnehmen?
Ist es generell nicht erlaubt, den Wagen, mehr als 12 Monate nach Tüv-Ablauf, auf einem Privatgrundstück zu lagern ?
Ich bin eigentlich relativ ratlos, weil ich mich besonders für ökologische Zusammenhänge interessiere.
Wer kann mir zu meinem Fragekomplex was sagen ?
Beste Antwort im Thema
Die ganze Geschichte hat überhaupt nix mit StVO oder Versicherung oder öffentlicher Verkehrsraum oder Polizei oder sonst irgendwas in dieser Richtung zu tun. Es geht schlicht und einfach um das kurz gesagt Abfallgesetz (korrekterweise KrWG). Und das lässt eine solche "endgültige Lagerung" eben nicht zu. Das kann man jetzt blöd finden oder nicht, ist aber erst mal so. Jetzt liegt es am TE, die Sache eben entsprechend zu begründen, warum das Fahrzeug da so lange stehen muss.
Was ich aber auch hier wieder mal total sinnlos finde ist, dass in einem anonymen Autoforum gefragt wird, ob das vielleicht rechtens war und hin und her und irgendwelche Ausflüchte und Hintertürchen gesucht werden, anstatt einfach mal den kürzesten Weg zu nehmen. Man nimmt ein beliebiges Telefon, wählt die angebene Nummer oder lässt sich mit dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden und schildert die Angelegenheit. So wird garantiert mehr an Ergebnis herauskommen als bei einer Diskussion hier. Hier versteht ein Großteil ja schon gar nicht, worum es überhaupt geht...
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297 Antworten
In der Bananenrepublik ist es so, daß ein abgemeldetes Auto auf privatem Grundstück als illegale Schrottlagerung angesehen wird, falls Flüssigkeiten auslaufen. Ich habe auch ein abgemeldetes Auto in der Einfahrt zu stehen und komme um die Korinthenkacker auch nur herum, weil die Einfahrt etwas tiefer in das Grundstück reicht und noch die entwerteten Nummernschilder dran sind.
Ja, die entwerteten Nummernschiilder habe ich leider nicht dran. Aber mein Einfahrt reicht schon relativ weit nach hinten, also das Auto steht etwa 10m von der Straße einfahrteinwärts (aber man kann es noch von der Straße sehen) wenn man zur Garage guckt.
Ich habe das bisher eben nie gehört, daß sich die Polizei für abgemeldete PKWs auf Privatgrundstücken interessiert, deshalb bin ich da sehr überrascht weil, ich zu solchen Aktionen und Vergehen auch nichts über Suchmaschinen finde.
Das mit den Nummernschildern ist rein rechtlich eigentlich egal und dient nur der "Tarnung". Wenn das Auto sicher ist und nicht die Umwelt versaut, würde ich das denen in einem entsprechenden Anschreiben klar machen. Ich schätze mal die Anzeige hast du einem Nachbarn zu verdanken, der die Story etwas aufgebohrt hat.
Du kannst auf deinem Privatgrundstück (dichte) PKWs abstellen, so viele du hast.
Sicher im Sinne von Verkehrssicher ist das Fahrzeug momentan nicht (es soll(te) ja noch repariert werden) wohl aber stelle ich sicher, daß keine Flüssigkeiten austreten.
Dreh- und Angelpunkt kann nur sein, ob dein Stellplatz als öffentlicher Verkehrsraum betrachtet werden kann. Öffentlich ist er immer dann, wenn er nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist (z.B. Parkplatz für verschiedene Firmen).
"Nichtöffentlich ist hingegen eine Grundfläche, wenn der Verfügungsberechtigte ihre Nutzung nur einem beschränkten Personenkreis gestattet, sofern dieser Kreis so eng gezogen ist, dass die Öffentlichkeit des Verkehrsraumes mit Recht als ausgeschlossen betrachtet werden kann." BayObLG VRS 73, 57 f.
Wenn deine Einfahrt nur zu der Eigentumswohnung gehört, dürftest du gegen nichts verstoßen haben, denn dort gilt die STVO nicht.
Zitat:
...seit 07.12 nicht mehr fahre und erstmal vor die Garage gestellt habe...
"Erst mal"? Seit über 1,5 Jahren? Und das willst Du noch reparieren?
Willst Du uns verarschen?
Also entweder man repariert das Fahrzeug, verkauft es, oder verschrottet es. Wenn man über 1,5 Jahre lang ein kaputtes, abgemeldetes Auto rumstehen hat, dann ist das in meinen Augen unerlaubtes Entsorgen! Also erzähl hier nicht irgendwelche Geschichten...
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Zitat:
...seit 07.12 nicht mehr fahre und erstmal vor die Garage gestellt habe...
"Erst mal"? Seit über 1,5 Jahren? Und das willst Du noch reparieren?
Willst Du uns verarschen?
Also entweder man repariert das Fahrzeug, verkauft es, oder verschrottet es. Wenn man über 1,5 Jahre lang ein kaputtes, abgemeldetes Auto rumstehen hat, dann ist das in meinen Augen unerlaubtes Entsorgen! Also erzähl hier nicht irgendwelche Geschichten...
Hmm,
Deine "digitale" Wahrnehmung mal wieder! - Aber ich werde mich hier keinesfalls mehr auf eine fruchtlose Diskussion mit Dir dazu einlassen! - Weil das eben voellig sinnfrei waere ...
Warum quatscht Du mich dann an, ohne was zum Thema beizutragen? Dummes und überflüssiges getrolle von Dir...
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Warum quatscht Du mich dann an, ohne was zum Thema beizutragen? Dummes und überflüssiges getrolle von Dir...
Fragt sich eher, wer hier der Troll ist
Du schreibst nichts zum Thema und schreibst nur mir, daß Du nicht mit mir schreiben willst... merkste was? Du landest jetzt auch auf meiner Ignorelist!
Ich halte Deinen Vorschreiber nicht für einen Troll.
Und ich habe auch - wie der TE - ein Bastelprojekt rumstehen. Aus anderen Gründen war die Polizei schon mal hier (versuchter Einbruch). Einer der Cops hat sich nach der Aufnahme der Dinge (wohl mehr privat) kurz für das Auto interessiert. War eine nette Plauderei. Aber als Müll wurde das nicht angesehen.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Du schreibst nichts zum Thema und schreibst nur mir, daß Du nicht mit mir schreiben willst... merkste was? Du landest jetzt auch auf meiner Ignorelist!
Nur zu! - Ich habe damit keinerlei Problem ...
Der springende Punk ist.
Geht von dem Fahrzeug eine Umweltgefahr aus - auslaufende Flüssigkeiten. Wenn es nur wenige Tropfen Öl sind die untem langt das.
Da das Auto von der Straße aus sichtbar ist können es auch liebe Nachbarn sein die es stört.
Zitat:
Original geschrieben von manwappl
Moin,
ich werde der Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) bzgl. der Abstellung eines PKWs (Seat Marbella) auf meinem Grundstück bezichtigt.
Der Straftatbestand müßte dann wohl StGB §§326 sein.
Ich bin aber äußerst überrascht, weil das Auto, daß ich seit 07.12 nicht mehr fahre und erst mal vor die Garage gestellt habe eigentlich nach meiner Meinung keine Gefahr davon ausgeht.
Benzin ist so gut wie keins vorhanden (eigentlich leerer Tank). Naja und die Gefahrstoffe wären 3,8Liter Motoröl (der PKW leckt aber nicht, schon gar nicht mit ausgekühltem Motor), vllt. 0,8Liter GetriebeÖl (aber was soll da lecken ?) und die gewöhnliiche Menge Bremsflüssigkeit (dürfte bei einen 40PS Kleinstwagen nicht viel sein).
Das Auto kann tagtäglich auf austretende Flüssigkeiten kontrolliert werden.
Ich wohne nicht in einem Wasserschutzgebiet, sondern in einem normalen Wohngebiet (eigenes Haus). Das Auto steht auf der Einfahrtpflasterung (also momentan nicht in meiner Garage).
Außerdem ist erkentlich, daß ich angefangen habe, das Auto zu reparieren, erstmal frischer Auspufftopf.
Gegen welche Regeln habe ich nun verstoßen? Der Landkreis sagt was, daß es nicht sachgerecht sei bzw. ein solches normales Wohngrundstück nicht für die Abstellung zugelassen sei.
Meiner Meinung ist es erlaubt, ein KFZ auf Pflasterung unter freiem Himmel stehen zu lassen. Oder muß das in die Garage ?
Hätte Öl oder Bremsflüssigkeit abgelassen werden müssen? Und ist es überhaupt (noch) erlaubt Öl oder gar Bremsflüssigkeit auf dem Grundstück zu entnehmen?
Ist es generell nicht erlaubt, den Wagen, mehr als 12 Monate nach Tüv-Ablauf, auf einem Privatgrundstück zu lagern ?
Ich bin eigentlich relativ ratlos, weil ich mich besonders für ökologische Zusammenhänge interessiere.
Wer kann mir zu meinem Fragekomplex was sagen ?
Das ist Dein Auto und Deine Grundstück, es ist doch Deine sache was du machst!!!
So einen Schwachsinn, es gibt dann keine freiheit mehr.
/Henrik