Strafzettel aus Österreich (Strafverfügung)
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir bei diesem Fall helfen!
Habe heute per einschreiben einen Strafzettel aus Österreich erhalten in dem behauptet wird dass ich am 11.09.2009 die Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h um 45 Km/h überschritten haben soll. Also bin ich abzüglich Toleranz 45 Km/h zu schnell gefahren. Und die Strafe ist recht hoch 210€ wollen die von mir.
Also ich kann mich nicht daran erinnern dass ich geblitzt wurde. Hat jemand erfahrung mit soeinem ähnlichem fall?
Kann ich einspruch einlegen?
Danke im Vorraus!
Gruß Martin1409
Beste Antwort im Thema
Hi!
Seid mir nicht böse, aber was soll das herumgeeiere.
Fakt ist, man hat eine Übertretung begangen und dann sollte man dafür gerade stehen. Aus punktum.
Kurt
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50 Antworten
Hallo Martin1409,
ich habe zwar bisher keine Erfahrungen mit Strafzetteln aus Österreich, würde Dir aber trotzdem empfehlen, erst einmal Einspruch einzulegen und die Unterlagen (den Nachweis) anzufordern.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, solltest Du Dir ungedingt einen Anwalt nehmen, der Dich in dieser Angelegenheit fachmännisch vertritt.
Es gibt m. E. bei Verkehrsverstößen in Österreich und anderen EU-Ländern eine Vereinbarung, dass diese Strafsache in Deutschland weiterverfolgt wird (Rechtshilfeabkommen).
Du musst auf jeden Fall in irgendeiner Form reagieren. Solltest Du das nicht tun, ist zu beachten, dass der ergangene Strafbescheid in Österreich 3 Jahre vollstreckbar bleibt und das könnte dann unangenehme Folgen für Dich haben, wenn Du innerhalb dieser Zeit noch einmal in dieses Land einreisen solltest.
Gruß Simone9009
Wenn du nicht vor hast die nächsten paar Jahre nach Österreich zu fahren, dann widersprechen und sagen das du nicht gefahren sein kannst.
Österreich blitzt nämlich von hinten, somit ist dein Gesicht nicht zu sehen. Und sowas wird in Deutschland nicht vollstreckt. Besorg dir lieber ein Anwalt
Zitat:
Original geschrieben von Martin1409
Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir bei diesem Fall helfen!
Habe heute per einschreiben einen Strafzettel aus Österreich erhalten in dem behauptet wird dass ich am 11.09.2009 die Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h um 45 Km/h überschritten haben soll. Also bin ich abzüglich Toleranz 45 Km/h zu schnell gefahren. Und die Strafe ist recht hoch 210€ wollen die von mir.
Also ich kann mich nicht daran erinnern dass ich geblitzt wurde. Hat jemand erfahrung mit soeinem ähnlichem fall?
Kann ich einspruch einlegen?
Danke im Vorraus!
Gruß Martin1409
Vielleicht kennt sich Stern7 aus. Der kommt ja aus Wien!!!
die grossen kasten dinger radars sind nur selten eingeschaltet, bzw sind überhaupt nur eine attrape.
die neuen kleinen radars sieht man kaum und blitzen nur ein winziges rotes licht, die blitzen nicht nur von hinten sondern von allen seiten.
als ich in der 30er zone geblitz wurde, mit 40 kmh, (übrigens ganz am anfang der 30er zone, ich war grad beim runter bremsen)
war das ein ganz kleines kurzes rotes licht aus dem grill eines auf der seite schräg parkenden auto. (dazu noch auf der anderen strassenseite) hat mich 52 euro gekostet.
ich glaub nicht das du dagegen einsprechen kannst, den du bist einfach mit 45kmh zu schnell geblitzt worden, oder?
Zitat:
Original geschrieben von stern7
die grossen kasten dinger radars sind nur selten eingeschaltet, bzw sind überhaupt nur eine attrape.
die neuen kleinen radars sieht man kaum und blitzen nur ein winziges rotes licht, die blitzen nicht nur von hinten sondern von allen seiten.
als ich in der 30er zone geblitz wurde, mit 40 kmh, (übrigens ganz am anfang der 30er zone, ich war grad beim runter bremsen)
war das ein ganz kleines kurzes rotes licht aus dem grill eines auf der seite schräg parkenden auto. (dazu noch auf der anderen strassenseite) hat mich 52 euro gekostet.
ich glaub nicht das du dagegen einsprechen kannst, den du bist einfach mit 45kmh zu schnell geblitzt worden, oder?
Ja da steht dass ich einfach die Höchstgeschwindigkeit überschritten habe!
Zitat:
Original geschrieben von Martin1409
Ja da steht dass ich einfach die Höchstgeschwindigkeit überschritten habe!
ja und deswegen musst du zahlen, klingt hart, ist so.
wenn du bei uns mit den öffentlichen schwarz fährst (ohne fahrkarte) und du wirst erwischt,zahlst du 80 euro.( ich glaub sogar mehr)
dagegen kann man sich nicht wehren, was stellst du dir vor zu machen? ich rate dir ab, dich mit unserer behörde anzulegen, sonst zahlst du gleich das doppelte.
nicht weil unsere behörde so hart is, neee
sondern weis alles rechtlich abgesichert ist.
wie ich in der kurzparkzone einen zettel bekommen hab, musste ich 31 euro zahlen innerhalb 14 tagen, wenn nicht wird die summe erhöht. ich weis nicht wie viel, ausprobieren möcht ichs nicht.
Zitat:
Original geschrieben von stern7
nicht weil unsere behörde so hart is, neee
sondern weis alles rechtlich abgesichert ist.
wie ich in der kurzparkzone einen zettel bekommen hab, musste ich 31 euro zahlen innerhalb 14 tagen, wenn nicht wird die summe erhöht. ich weis nicht wie viel, ausprobieren möcht ichs nicht.
Ich kann ja einspruch einlegen und sagen dass ich nicht weiss wer gegfahren ist oder nicht??
dann musst du sagen WER gefahren ist.
auf wen willst du die schuld schieben ?
so einfach wirst du das nicht hintergehen können, lass dir ein paar gute ausreden einfallen weil alles hinterfragt wird.
Ja soviel ich weiss und auch schon hier gelesen habe hat der Blitzer mich wahrscheinlich nur von hinten geblitzt, dann könnt ich ja sagen die sollen mir ein bild schicken wo ich zu erkennen bin oder nicht und wenn sie mir dies nciht machen können dann kann ich ja sagen ioch weis nicht wer gefahren ist oder?
das auto+ nummerntafel ist 100 prozentig auf nem foto zu erkennen. (logisch)
und wenn der fahrer nicht zu erkennen ist, dann muss der besitzer des fahrzeugs aussagen wer gefahren ist, weis nicht gibts nicht.
ich hab grad meinen vater gefragt , er meint wenn man nicht weis wer gefahren ist, muss der zahlen der das auto auf sich angemeldet hat.
viel glück
Zitat:
Original geschrieben von stern7
das auto+ nummerntafel ist 100 prozentig auf nem foto zu erkennen. (logisch)
und wenn der fahrer nicht zu erkennen ist, dann muss der besitzer des fahrzeugs aussagen wer gefahren ist, weis nicht gibts nicht.
ich hab grad meinen vater gefragt , er meint wenn man nicht weis wer gefahren ist, muss der zahlen der das auto auf sich angemeldet hat.
viel glück
F*ck dann muss ich wohl doch zahlen!
das glaube ich auch.
Zitat:
Original geschrieben von stern7
das glaube ich auch.
Aber am montag geh ich noch zum Anwalt und Frag nach wass man da machen kann denk der hat da sicher erfahrung!