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Stützlast Überschreitung, Toleranzen ?

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 17:30

Hallo,

nachdem die letzten Beiträge zu dem Thema zwischen 3 und 6 Jahren zurückliegen, hier jetzt meine neue Frage:

Gibt es irgendwo eine Regel/gesetzliche Vorschrift, um wieviel die Stützlast (100 kg, Tiguan) überschritten werden darf ?

Was passiert, wenn man mit erhöhter Stützlast 'erwischt' wird?

Gibt es von VW vorgeschriebene Grenzwerte ? (die Frage hab ich auch im Tiguan-Forum gestellt)

Es geht um den Aufbau eines Fahrradträgers auf der WoWa Deichsel mit einer Al-Ko-Kugel und darauf 2 Fahrräder.

Ohne Räder komm ich an die 100kg, mit den Rädern lieg ich drüber.

 

Danke

Alfons

Beste Antwort im Thema

Langsam, ganz langsam wird mir klar, warum man ab und an einen Wohnwagen auf der Seite liegen sieht.

Sprüche ala: Ich lad halt immer mehr ein

 

Ich fahr immer 10 km/h zu schnell

etc. etc.

Und dann ist die böse böse Rennleitung nur dazu da uns abzuzocken

 

Leute, die Angaben der Hersteller haben mit Sicherheit einen Sinn. Reserven sind zwar sicherlich vorhanden aber dienen wohl dazu auch in Extremsituationen noch seine Haut retten zu können.

Schieb ich diese Grenze weiter nach oben darf ich mic nicht wundern wenn etwas passiert.

Nur denkt dabei bitte daran,daß evtl. Unbeteiligte auch zu Schaden kommen.

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am 24. Januar 2012 um 17:37

Ich würde mal behaupten, dass die toleranz in etwa 0 ist....

ist ja auch nicht so, dass sich der hersteller da nix bei gedacht hätte ;)

wo hast du die 100kg gemessen? am stützrad oder an der Kupplung?

gibt es evtl die möglichkeit das mit geänderter Beladung im Inneren des Wohnwagen wieder ins lot zu bringen?

Für die deichsel gab es glaub ich auch eine maximale stützlast, oder irre ich mich da?

 

greez

BarT

Hallo Alfons,

maximal heißt, daß das nicht überschritten werden darf, ebenso wie bei Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Darüber hinaus gibt es Meßtoleranzen, die vom gemessenen Wert abgezogen werden.

Beim Gewicht werden glaube ich maximal 5% berücksichtigt.

Würde für Dich bedeuten, daß bei einer Messung von 105 kg die Grenze erreicht wäre.

Das heißt aber nicht, daß Du davon ausgehen kannst, daß eine tatsächliche Last von 105 kg auch als solche gemessen und nicht beanstandet wird.

Die Meßtolereanz ist für Meßungenauigkeiten da und nicht um die Last über den maximal zulässigen Wert auszureizen.

Für mich käme das ausreizen der Stützlast nicht in Frage.

Eine hohe Stützlast ist zwar generell gut für das Fahrverhalten, aber eben nur innerhalb der zulässigen Grenzen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 18:46

Tut mir leid,

ich hab selbst noch was gefunden: hätte ich auch vorher suchen können :-(

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_73.php

demnach ist erst ab einer Über- oder Unterschreitung um

mehr als 50% ein Bußgeld fällig...

BKat 217

Stützlast

Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 % über- oder unterschritten wurde Bußgeld 40 €, Punkte 1 Pkt.

das ist schon eine recht große Toleranz... und lässt mich entspannt der nächsten Saison entgegen sehen ..

Muß ich nur noch das zul. Gesamtgewicht einhalten, und natürlich weiß ich um die Problematik des Fahrverhaltens und fahr entsprechend vorsichtig.

Gruß

Alfons

Irgendwie kann ich das nicht so ganz glauben.

Allein shon die Aussage oder unterschritten....

Wie unterschreitet man den um 50%?

Hallo fonsle,

irrst du dich da nicht??

Dein Zitat bezieht sicht nur auf ein Bußgeld von 40€ wenn die Stützlast um mehr als 50% überschritten wurde.

Dort steht allerdings NICHT, ob/das es schon eine Strafe bei z.B. 30% Überschreitung gibt,

und das muss dies auch nicht heißen.

Nicht umsonst steht in den Papieren maximale Stützlast!

Dann schau dir mal das hier an!!!

Und welche Stützlast darf dein Anhänger??

Denn der niedrigste Wert gilt!

am 24. Januar 2012 um 19:09

Hallo Alfons,

lass mich mal ein wenig lästern: Du hast jetzt Deine "ökonomische Toleranz" gefunden - sprich es soll kein Geld kosten. Gut ;).

Aber vielleicht ist auch auch mal die Frage erlaubt, ob VW und Hymer die 100kg nur so aus dem Bauch heraus spezifiziert haben und das KBA das so abgenommen hat oder welche Mehr-Belastung Deine AHK, die Deichsel und der Rest der Fahrzeuge sinnvollerweise vertragen.

Verbunden mit dem Wunsch für allzeit sichere und unfallfreie Fahrt grüßt

Walter

Hallo Alfons,

das gilt für fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten.

Bei Dir handelt es sich aber um Vorsatz, wobei das natürlich möglicherweise nicht nachzuweisen ist.

Solltest Du ertappt werden, wirst Du wohl nur weiterfahren dürfen, wenn die Stützlast innerhalb der zulässigen Grenzen liegt.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von fonsle

 

Muß ich nur noch das zul. Gesamtgewicht einhalten, und natürlich weiß ich um die Problematik des Fahrverhaltens und fahr entsprechend vorsichtig.

Kann ich nicht verstehen, sowas... Du weisst von der Überschreitung und nimmst sie in Kauf?! VW wird sich bei der berechnung der Stützlast was gedacht haben! Und von wegen vorsichtig fahren- was ist, wenn du mal in eine Extremsituation kommst?!

Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer übergrossen Belastung der Hinterachse

einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und evtl. Antriebsachse)

zu einer übermässigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte

 

Ich würde mir an deiner Stelle einen Träger für's Wohnwagen-Heck kaufen- da bist du sicher mit unterwegs!

@0815musik: Es gibt auch eine Mindeststützlast- bei fehlerhafter oder hecklastiger Beladung nimmt die Stützlast ja ab! §44 Abs. 3 sagt dazu:

Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

 

Dann schau dir mal das hier an!!!

Und welche Stützlast darf dein Anhänger??

Denn der niedrigste Wert gilt!

da hab ich die Information doch her, Oskar.

Und die Montage des ganzen wurde von meiner WoWa-Werkstatt

vorgenommen. Die müßten ja auch wissen, was sie tun ?

sry.- Doppelpost!

Sorry,

hatte gerade nur an dem Aufkleber an meinem Wowa gedacht: Stützlast mind 25 kg

Bei einer max Stützlast von 85 kg beim Auto wäre ich dann mehr als 50% unter der zul Stützlast gewesen

 

Von daher: Falscher Fehler, Unterschreitung der mind. erforderlichen Stützlast um 50% ist natürlich möglich

 

edit:

Ich stell mir gerade beim Tiguan einen vollen Kofferaum, zwei Kinder auf der Rückbank und 150kg Stützlast vor.

Sieht bestimmt lustig aus.

am 24. Januar 2012 um 19:22

Woher soll die werkstatt wissen, wie du deinen WoWa belädst?

Oder Redest du hier von einem leeren WoWa wo bereits die Stützlast zu hoch ist?

 

EDIT: Wo man das ganze dann ja mit der Beladung im WoWa auf einen vernünftigen Wert bringen kann...

 

Greez

BarT

Du kannst natürlich versuchen, den Wohnwagen generell etwas hecklastiger zu beladen (zB. schwere Dinge wie Stühle/Tisch/Vorzelt etc. im Stauraum unter dem Heckbett unterzubringen (zul. Gesamtgewicht beachten!) und den Wohnwagen so auszubalancieren bzw. vorne leichter zu machen!

Was transportierst du denn für Fahrräder? Normale Trekkingräder, leichte Mountainbikes oder schwere E-Räder (Pedelecs)?

Themenstarteram 24. Januar 2012 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von cKef_BarT

Woher soll die werkstatt wissen, wie du deinen WoWa belädst?

Oder Redest du hier von einem leeren WoWa wo bereits die Stützlast zu hoch ist?

EDIT: Wo man das ganze dann ja mit der Beladung im WoWa auf einen vernünftigen Wert bringen kann...

 

Greez

BarT

hast schon recht, BarT.

Muss halt alles mal sauber durchwiegen

Ich bin über die Formulierung im Bußgeldkatalog gestolpert, daß die erst bei einer Über- oder Unterschreitung um mehr als 50% eine Bestrafung vorsehen. Ich werd deshalb die zulässige Stützlast sicher nicht um 50kg überschreiten !!

 

Gruß

Alfons

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