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Teilnahme Straßenverkehr und Medikamente

Themenstarteram 17. April 2024 um 6:37

Moin,

Zitat " . Wenn Sie zum Beispiel unter Antidepressiva mit dem Auto oder mit dem Motorrad unterwegs sind, kostet Sie ein Drogen- und Medikamententest den Führerschein. "

Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/fuehrerscheinentzug-medikamente

Ich verstehe nicht ganz warum Antidepressiva bei einem Drogentest bzw. Medi Test anschlägt.

Kann das zu "falschen " Ergebnissen führen?

Wenn Ich meine Beipackzettel studiere dürfte Ich Theoretisch gar nicht mehr fahren.

Obwohl es aus Medizinischer Sicht verordnet ist.

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52 Antworten

Verordnet hin oder her...

 

Soweit es der Beipack verbietet, sollte es auch der -noch gesunde- Verstand verbieten, ein Fahrzeug zu führen, vor Allem kein Krad!!

 

Diese Frage hier zu stellen, ist eigentlich ein NoGo, das ist was für Mediziner und Ärzte und Sachverständige und Versicherungen nach einem Unfall... Das zu vermeiden und gegebenenfalls Schäden zu verhindern, sollte den gesunden Verstand beflügeln.

 

No Drugs, No Alcohol!!!

 

Werde gesund, Gruß Peter

Themenstarteram 17. April 2024 um 7:31

Um Missverständnis zu vermeiden, nach einer OP war nötig starke Schmerzmittel zu nehmen.

 

Darauf bezog sich der Kommentar zu den Beipackzetteln.

Wenn du den Text aus deinem Link gelesen hast dann weißt du was dir blühen kann. Ob dein Arzt das verordnet hat oder nicht spielt hier wohl keine Rolle.

In den Zetteln steht das zwar relativiert drin aber immer auf eigenes Risiko.

Themenstarteram 17. April 2024 um 7:43

Nochmal, das was ich Täglich nehme ist unbedenklich.

 

Die Frage war warum ein Drogentest auf Antidepressiva anschlägt.

Weil Antidepressiva auch "high" machen ... :)

Solche Medikamente enthalten Wirkstoffe aus dem BTM-Bereich, bzw. reagieren Tests auf Stoffwechselprodukte die daraus entstehen. Starke Schmerzmedikamente beinhalten gerne mal Morphium und ähnliches. Genaues kann dir da nur der Arzt sagen und der sollte dir eine Handlungsempfehlung zu solchen Medikamenten geben. Wenn nichts gesagt wurde, kann es in der Hektik des Praxisalltags vergessen worden sein und das ist kein zwingendes Indiz dafür, dass aus ärztlicher Sicht keine Einschränkungen im Umgang mit Maschinen und dem Straßenverkehr bestehen.

Ab zum Arzt und mit ihm besprechen, ob du mit den verordneten Medikamenten fahren darfst.

 

Wenn er nein sagt, ist es eh klar: Finger weg vom Steuer.

 

Wenn ja, lass dir ein Attest schreiben, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass du unter Einnahme dieser Medikamente ein Kraftfahrzeug führst. Dann ist es auch völlig egal, ob irgendein Test positiv anschlägt. Du hast ja das Attest.

 

Es kommt immer auf die Art der Depressiva/Psychopharmaka an und natürlich deren Dosierung.

Je nach dem können sie aufputschend oder dämpfend wirken. Damit auch das Reaktionsvermögen im Straßenverkehr beeinflussen. Dazu reagiert jeder Patient anders auf diese Medikamente.

Die Arzneimittelhersteller müssen sich natürlich auf der einen Seite absichern, andererseits sind solche Nebenwirkungen geraden bei den genannten Medikamenten und auch bei Schmerzmitteln häufig anzutreffen, auch wenn man sie selbst erst gar nicht bemerkt.

Hier sollte nicht nur im Eigeninteresse, sondern auch in Verantwortung gegenüber der anderen Verkehrsteilnehmern, auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichtet werden.

Die Frage nach der Wirkungschemie des Tests kann Dir wohl nur ein Chemiker beantworten. Falls die Frage eher rechtlich-logisch gemeint ist, ist die Antwort wohl klar: Antidepressiva wirken psychogen, das ist ja schließlich ihre erwünschte Wirkung, ihr Daseinszweck. Das geht i.d.R. einher mit Bewusstseins- und Wahrnehmungsveränderungen, Stimmungsveränderungen, verminderter Aufmerksamkeit, Müdigkeit, verminderter Reaktionsfähigkeit . . . und das alles sind zwingende Gründe, dann nicht Tätigkeiten wie z.B. Autofahren oder Maschinenführen auszuüben. Darum steht ja auch die Warnung im Beipackzettel. Dass diese Tests dann auch so konstruiert sind, dass sie auf solche Medikamente und auf die darin enthaltenen Substanzen reagieren, das ist ja wiederum ihr Daseinszweck, genau das sollen sie leisten. Für die Frage nach der Verkehrstauglichkeit ist "legal - illegal" oder "medizinisch verordnet - aus Spaß an der Freud eingeworfen" ohne Bedeutung, es geht nur um die Wirkung des Mittels.

Kurzer sarkastischer Seitenhieb: Wenn man auf der sicheren Seite bleiben will, kann man ja homöopathische Antidepressiva einnehmen, weil da ja gar keine Substanzmengen mehr drin sind und man also auch in Tests nichts nachweisen kann. Also Placebo-Antidepressiva, soll ja wohl auch wirken, oder?.

Themenstarteram 17. April 2024 um 8:35

Ich bin durch Zufall auf den Artikel gestoßen und war erstaunt das es solche Tests gibt.

 

Wenn man mit Antidepressiva generell kein Auto fahren dürfte, wären die Straßen deutlich leerer.

Wenn dann richtig zitieren und nicht aus dem Zusammenhang.

Natürlich kann die Einnahme von Medikamenten, Psychopharmaka (was ja auch Medikamente sind), Alkohol, Drogen, etc. zur Fahruntüchtigkeit führen. Für Alkohol und Drogen, auch Cannabis, gibt es festgelegte Grenzwerte, für Medikamente i.d.R. nicht.

Unabhängig davon ist/sollte halt das Führen von Fahrzeugen und Maschinen unter deren Einfluss unterlassen werden. Da ist es auch egal ob nun vom Arzt verordnet oder aus Spaß an der Freud eingenommen, geschnupft, geraucht oder sonst etwas.

Diese Hinweise stehen nicht umsonst auf den Beipackzetteln, damit kann sich dann auch keiner mehr rausreden. Wenn bei einer Kontrolle nicht nur der Genuss, sondern auch noch eine entsprechende Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, ist der Lappen halt (zu recht) weg.

Generell ist auch Blödsinn

Es gibt auch keine 0,0 Promillegrenze beim Alkohol in Deutschland (außer bei Fahranfängern unter 21), die Grenz liegt bei 0,5, wenn ich allerdings mit 0,35 eine Unfall baue bin ich trotzdem dran.

Cannabis ab 1 NG/mL Blutserum ist immer noch eine Straftat

....

Antidepressiva/Psychopharmaka je nach Art, richtig eingestellt und eingenommen, dann spricht nichts dagegen. Wenn ich mich allerdings damit (eigenständig) überdosiere oder die entsprechenden Wartezeiten bis zur Führung von Maschinen/Fahrzeugen nicht einhalte, dann gilt das Gleiche wie für Drogen/Alkohol

Es kommt immer auf die Mengen an

Solange man keine Ausfallerscheinungen hat, darf man ein Fzg. führen.

Zitat:

Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html

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