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Teure Gedankenlosigkeiit - Tüv am alten Bootstrailer überfällig

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 15:21

Hallo zusammen,

da erfüllt man sich einen Jugendtraum und kauft sich ein altes Segelboot. Das Segelboot steht auf einem Trailer, der bestimmt doppelt so alt ist, wie das Boot: Baujahr 62 mit der Originalbereifung, die nicht mehr zu bekommen ist. Mit einer Komplettsanierung ließe sich der Trailer vielleicht wieder TüV-mäßig herrichten, aber das ist zu aufwändig...

Jetzt steht das Boot friedlich auf dem alten Trailer, der noch immer angemeldet ist, obwohl der TÜV bereits beim Vorbesitzer schon seit Jahren abgelaufen war. Das Boot stand in unserem kleinen Hof und wartete darauf im Sommer zu Wasser gelassen zu werden, der Trailer hingegen eher auf die Schrottpresse ...

Wie das Leben so spielt, war das Boot wegen Baumaßnahmen im Weg und wir suchten einen Ausweichplatz. In Ermangelung von Alternativen stellte ich das Boot (inkl. Trailer) kurzerhand neben unsere Hofeinfahrt in die Gasse, in der wir wohnen. Hier kommen am Tag höchstens 10 Autos durch, aber dass eines davon ein Polizeiauto sein würde, damit hatte ich nicht gerechnet.

Der Bootsanhänger war dem Ordnungshüter natürlich sofort aufgefallen. Dienstbeflissen dokumentierte er das Vergehen.

Etwas verwundert erhielt ich kurz darauf Post vom Landratsamt. In dem Schreiben wurde ich aufgefordert, den Anhänger bei einer Prüfstelle vorzuführen. Ansonsten würde eine Stilllegung des Fahrzeugs drohen, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden sein würde.

Nun ja, der Anhänger stand mittlerer Weile natürlich wieder bei uns auf dem Hofgelände. Ich tat, was ich schon längst hätte tun sollen und meldete den Anhänger ab.

Die vom Landratsamt gesetzte Frist, hatte ich eingehalten und dachte daher die Sache sei erledigt.

Doch weit gefehlt! Drei Wochen später erhielt ich ein Schreiben der Bußgeldstelle, in welchem ich zu dem Vorwurf Stellung nehmen sollte.

Nun gab es ja nichts zu deuteln. Der Vorwurf lautet auf "versäumten TüV-Termin" und das stimmte ja ....

Ich beschrieb in der Stellungnahme, wie es zu der ganzen Sache gekommen war und der Anhänger, so wie es von Anfang an geplant war, bereits aus dem Verkehr gezogen worden sei.

Die Umstände interessierte die Sachbearbeiterin nicht im geringsten. Ich erhielt ein Antwortschreiben, in dem ich auf die Zustellung einen Bußgeldbescheids (nach Weihnachten, wie gnädig) hingewiesen wurde.

Der Bußgeldbescheid kam und kostete inklusive 25.-EUR Bearbeitungsgebühr und 3,50 UR Porto, knapp 70 EUR.

Ganz schön happig, für eine Gedankenlosigkeit.

Dazu sollte ich noch 2 Punkte im Felnsburger Zentralregister bekommen!

Ich, der in 30 Jahren nie einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches erhalten hatte, sollte nun wegen dieser Lapalie Punke bekommen?

Das konnte ich einfach nicht glauben.

Ich schrieb nochmals an die Bußgeldstelle und erklärte die Unverhältnismäßigkeit mit der ich hier bestraft werden soll. Ich wurde mit unverbesserlichen Rasern, Falschparkern und Straßenrouwdies auf eine Ebene gestellt und fühlte mich so in meiner Autofahrerehre verletzt.

Seit fast 30 Jahren achte ich darauf rücksichtsvoll mit den anderen Verkehrsteilnehmern umzugehen und nicht auf Teufel komm raus auf meine Rechte zu pochen.

Das Alles war nichts Wert.

Die Frau auf dem Amt verstand mich nicht. Sie berief sich auf Ihre Paragraphen...

Ein typischer Fall von „selbst Schuld“?

So stehen nun 2 Punkte zwischen „Recht“ und „gerecht“.

Ich hoffe mit diesem Schreiben andere daran zu erinnern, selten benutzte Fahrzeuge, die die Anhänger ja häufig sind, nicht zu vergessen.

Geht zum TÜV! Sonst kann es teuer werden, inklusive Pluspunkte in Flensburg ...(Nichtbenutzung des Anhängers schützt vor Strafe nicht!)

Beste Antwort im Thema

Dir mögen 2 Punkte und 70 Euro viel erscheinen, aber anderen vieeel zu wenig !

Stell dir mal vor du fährst durch eine Kurve,---- Achsbruch--- Boot erschlägt eine Frau mit 2 Kleinkindern.

Jetzt erfährt der Ex-Familienvater, das der Anhänger etliche Jahre nicht beim Tüv war und schon längst aus dem Verkehr gezogen werden sollte.

Was meinst du, was der von 70 Euro und 2 Punkten hält ?

Wenn man mal bisschen überzieht, so wird ja nicht gleich jemand zu Schaden kommen, aber bei 10 Jahren könnte schon so einiges im Argen liegen ;)

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Dir mögen 2 Punkte und 70 Euro viel erscheinen, aber anderen vieeel zu wenig !

Stell dir mal vor du fährst durch eine Kurve,---- Achsbruch--- Boot erschlägt eine Frau mit 2 Kleinkindern.

Jetzt erfährt der Ex-Familienvater, das der Anhänger etliche Jahre nicht beim Tüv war und schon längst aus dem Verkehr gezogen werden sollte.

Was meinst du, was der von 70 Euro und 2 Punkten hält ?

Wenn man mal bisschen überzieht, so wird ja nicht gleich jemand zu Schaden kommen, aber bei 10 Jahren könnte schon so einiges im Argen liegen ;)

teuer? noch viel zu billig

aber es kommen ja grade mal 10 Autos durch die Straße und Polizei? nee mit der muss man ja garnicht rechnen :rolleyes:

was meinst du was die sich auf dem Amt sonst noch für schöne Geschichten anhören dürfen tag für tag für tag?

Tja, und ich kann meinen schönen Audi nicht aus der Scheune rausfahren und den etwa 60 Meter langen privaten Zufahrstweg auf- und abbewegen weil ich vorne keine Schranke oder Pöller stehen habe...

Also bleibt der in der Scheune stehen, obwohl dort niemals ein Streifenwagen auftauchen würde und auch die Familie mit den Kindern würde ja nicht unmittelbar plötzlich auf dem Weg erscheinen die ich dann im Schrittempo kaputt fahren würde.

Er bleibt in der Scheune, weil es der Gesetzgeber so vorschreibt. Das mag zwar noch so unsinnig sein im Einzelfall... aber trotzdem darf man sich nicht einfach über Vorschriften hinwegsetzen. Und wenn man es dann doch tut, so sollte man mit den daraus resultierenden Konsequenzen umgehen können.

Du hast es riskiert und Pech gehabt, passiert halt...

Wenn du sonst keine Punkte hast, wo ist das Problem??

Und die 70€ dürften in Relation zu einem Boot (wenn auch alt) und zu einem neuen Trailer wohl auch verschmerzbar sein.

der Habicht

am 27. Januar 2010 um 16:33

Zitat:

Ich beschrieb in der Stellungnahme, wie es zu der ganzen Sache gekommen war und der Anhänger, so wie es von Anfang an geplant war, bereits aus dem Verkehr gezogen worden sei.

 

 

Die Umstände interessierte die Sachbearbeiterin nicht im geringsten

Die Sachbearbeiterin muss nunmal auch entsprechend ihren Gesetzen handeln, und was denkst du wieviele "Ausreden" solche Leute pro Tag hören??

 

 

 

Zitat:

Die vom Landratsamt gesetzte Frist, hatte ich eingehalten und dachte daher die Sache sei erledigt.

 

 

Doch weit gefehlt! Drei Wochen später erhielt ich ein Schreiben der Bußgeldstelle, in welchem ich zu dem Vorwurf Stellung nehmen sollte

Fakt ist: Das Bußgeld wird erhoben worden sein Aufgrund deiner Ordnungswidrigkeit die du ja eindeutig Begangen hast (Trailer ohne TÜV im öffentlichen Verkehrsraum bewegt/geparkt).

Ob du danach den Trailer wieder auf dein Privatgrundstück gestellt hast, verschrottet hast oder abgemeldet hast, ist in Bezug auf das Vergehen ja auch irrelevant.

 

Ich kann ja auch nicht ein Parkticket für mein Auto kassieren, und dass dann nicht bezahlen wollen weil ich das Kfz eine Woche später sowieso verschrottet habe.

 

 

Zitat:

Das konnte ich einfach nicht glauben.

 

 

Ich schrieb nochmals an die Bußgeldstelle und erklärte die Unverhältnismäßigkeit mit der ich hier bestraft werden soll.

Damit maßt du dir aber ganz schön was an!

Ich finde aus deinem Posting geht hervor dass du ein anständiger und aufrichtiger Mensch zu sein scheinst, aber man sollte sich vor einer Behörde eben nicht so aufspielen.

 

Freundlich bleiben und einsichtig und kompromissbereit zeigen bringt definitiv mehr als Oberlehrerhaft der Bußgeldstelle eine "Unverhältnismäßigkeit" vorzuwerfen, wo imho keine ist.

 

Zitat:

Ich wurde mit unverbesserlichen Rasern, Falschparkern und Straßenrouwdies auf eine Ebene gestellt und fühlte mich so in meiner Autofahrerehre verletzt.

Du wurdest vollkommen zurecht einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit bezichtigt.

Und du solltest dich nun einsichtig zeigen, und den Fehler den du begangen hast einsehen. Sonst trifft das "unverbesserlich" auf dich nämlich ohne Zweifel wirklich zu...

 

Zitat:

Seit fast 30 Jahren achte ich darauf rücksichtsvoll mit den anderen Verkehrsteilnehmern umzugehen und nicht auf Teufel komm raus auf meine Rechte zu pochen.

 

Das Alles war nichts Wert.

Du tust hier, als hier sonstwas geschehen. Verbuch es als Lehrgeld, bezahl den Betrag und dann kannst du von der Geschichte wie du als ehrlicher Autofahrer nach über 30 Jahren deine ersten Punkte samt Bußgeld kassiert hast noch deinen Enkeln erzählen.

 

Zitat:

Die Frau auf dem Amt verstand mich nicht. Sie berief sich auf Ihre Paragraphen...

Ja nicht zu unrecht. Du hast das ganze sicher nicht mit Absicht gemacht. Aber: Auch unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

 

Zitat:

So stehen nun 2 Punkte zwischen „Recht“ und „gerecht“

Das ist in dem Falle wieder einzig und allein deine Interpretation der Dinge.

 

Zitat:

Geht zum TÜV! Sonst kann es teuer werden, inklusive Pluspunkte in Flensburg

Richtig! Mein Tipp: Vergiss die Sache einfach, sieh den (formalen) Fehler im Sinne der Ordnungswidrigkeit ein. Es lohnt nicht sich darüber noch weiter zu ärgern.

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 17:55

Nur damit keine weiteren Missverständnisse mehr aufkommen:

Der Hänger sollte niemals mehr im Straßenverkehr verwendet werden.

(Also kein Achsbruch und keine erschlagenen Mütter, Kinder oder sonstige .....)

Das alte Boot hat 200.-EUR gekosten und ist 3m lang - keine Yacht!

Mein Schriftverkehr mit den Ämtern war stets freundlich.

 

.... Schuldbewußtsein ist vorhanden - Nur die Relation stimmt nicht!

 

Zitat:

Original geschrieben von klausimausi1965

Nur damit keine weiteren Missverständnisse mehr aufkommen:

Der Hänger sollte niemals mehr im Straßenverkehr verwendet werden.

(Also kein Achsbruch und keine erschlagenen Mütter, Kinder oder sonstige .....)

Das alte Boot hat 200.-EUR gekosten und ist 3m lang - keine Yacht!

Mein Schriftverkehr mit den Ämtern war stets freundlich.

 

.... Schuldbewußtsein ist vorhanden - Nur die Relation stimmt nicht!

also wenn bei 70euro die relation nicht stimmt, weiß ich es auch nicht.

was soll das denn kosten? 2euro und mit dem ergebnis das sich niemand mehr nen dreck um den TÜV schert? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von klausimausi1965

Geht zum TÜV! Sonst kann es teuer werden, inklusive Pluspunkte in Flensburg ...(Nichtbenutzung des Anhängers schützt vor Strafe nicht!)

Klausi, ist halt dumm gelaufen! Ich habe mal nen LOF-Zugmaschine TÜV abgenommen der war noch angemeldet und die Plakette von ich glaube 1981 (28 Jahre über dem TÜV drüber)^^ sei einfach froh das es nur 2 Punkte sind, diese sind in 2 Jahre storniert und fertig

sei froh das du auch für die Abmeldung keine Punkte bekommen hast, in Duisburg wärst da nochmal dran gewesen, da müssen abgemeldete Fz. noch über gültigen TÜV verfügen, sonst gibt es auch ne Strafe, die Duisburger wissen wie sie Kohle machen!

bist wahrscheinlich so einer, der auch immer in der mitte der Autobahn schleicht bei ner dreispurigen oder?^^

Gesetze, Vorschrift und Richtlinie sind dafür da um eingehalten zu werden, ich wette du machst das nie mehr oder? Also hat es doch schon was bewirkt die 70 Euro und 2 Punkte.

Zitat:

Original geschrieben von klausimausi1965

 

Der Hänger sollte niemals mehr im Straßenverkehr verwendet werden.

(Also kein Achsbruch und keine erschlagenen Mütter, Kinder oder sonstige .....)

Wie ist der dann ohne Bewegung in den öffentlichen Verkehrsraum gekommen?

der war aber mal so richtig gut :D

am 28. Januar 2010 um 6:16

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

sei froh das du auch für die Abmeldung keine Punkte bekommen hast, in Duisburg wärst da nochmal dran gewesen, da müssen abgemeldete Fz. noch über gültigen TÜV verfügen, sonst gibt es auch ne Strafe, die Duisburger wissen wie sie Kohle machen!

Weist du mit welcher Begründung die Duisburger eine Strafe erheben, würde mich mal interessieren.......

Zitat:

Original geschrieben von Rheinberger

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

sei froh das du auch für die Abmeldung keine Punkte bekommen hast, in Duisburg wärst da nochmal dran gewesen, da müssen abgemeldete Fz. noch über gültigen TÜV verfügen, sonst gibt es auch ne Strafe, die Duisburger wissen wie sie Kohle machen!

Weist du mit welcher Begründung die Duisburger eine Strafe erheben, würde mich mal interessieren.......

Evtl. weil das Fahrzeug nicht nach Aufforderung vorgeführt wurde, sondern stattdessen abgemeldet wurde.

Dieses begründet dann ja den Vorsatz, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel hatte und man ganz bewusst nicht zur Hauptuntersuchung gefahren ist.

Aber ob dadurch auch Punkte gerechtfertigt sind ?

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

Aber ob dadurch auch Punkte gerechtfertigt sind ?

Die Punkte richten sich nach dem Zeitraum der Überziehung und haben mit den Mängeln nichts zu tun ;) . Das hat aber mit abgemeldeten Fahrzeugen nichts zu tun, die müssen erst bei der Wiederzulassung über einen gültigen TÜV verfügen. Stehen sie aber abgemeldet im öffentlichen Verkehrsraum wird lediglich das geahndet, der TÜV-Termin hat in diesem Zusammenhang keinen zu interessieren.Schätze mal ,hier wird etwas verwechselt.

am 28. Januar 2010 um 7:20

Also ich gehe natürlich davon aus, dass dier Abmeldung ohne gültigen TÜV die Strafe begründet und dann würde mich die Begründung des Strassenverkehrsamtes mal brennend interessieren.......

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