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Traglastindex: Welcher Reifen passt?
hi,
ich benötige für den kommenden sommer neue sommerreifen. jedoch bin ich mir nicht sicher, welche eigenschaften der reifen bezüglich des traglastindex erfüllen muss.
ich fahre einen audi a4 avant. im fahrzeugschein ist die höchstgeschwindigkeit von 222km/h und die maximale achslast der vorderachse von 1100 kg eingetragen. macht pro reifen 550 kg.
das heitß, ich bräuchte einen reifen mit geschwindigkeitsindex von mindestens V (=240 km/h). bei dem traglastindex bin ich mir nicht sicher, da der ja ab einer bestimmten geschwindigkeit vom geschwindigkeitsindex abhängt. ich habe erfahren, dass sich die tragfähigkeit dann verringert.
kann mir jemand sagen, welche tragfähigkeitsindex der reifen haben muss? ich bin mir nicht sicher, ob ein index von 91 genügt.
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!
grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Hast du eine belastbare Quelle? Ich kann auch nur auf das GTÜ-Dokument verweisen.
Hier sprudelt eine Quelle, auf die ich stets gerne verweise.
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=703305
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22 Antworten
Die GTÜ hat da was Lesenswertes zusammen geschrieben: PDF
Darin findest du die Berechnungsformeln inkl. der Anpassung bei Höchstgeschwindigkeiten >210 km/h.
danke!
Hast du in einem Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung nichts drin stehen?
Bei mir steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung drin stehen:
205/50 R17 89W (6,5xJ17) (E=31)
205/55 R16 91V (6,5xJ16) (E=31)
Also bei mir wird hier 89 oder 91 angeben, wobei man die Trage last und die Geschwindigkeit hier übersteigen kann aber nicht unterschreiten.
Gut das bezieht sich jetzt nur darauf dass man eingetragene Reifengröße weiter verwenden möchte.
Bei einer anderen Reifendimension die man sich eintragen lassen muss sind die Berechnungen wie schon erwähnt richtig.
Das von mir verlinkte Dokument besagt, dass man sowohl Geschwindigkeits- wie auch Tragfähigkeitsindex durchaus unterschreiten darf, wenn diese technisch ausreichen.
Kenne ich anders und kann ich mir nicht vorstellen.
Zumal immer von der Gesamtlast ausgehen muss und nicht vom Leergewicht.
Unterscheiten darf man nur bei Winterreifen, nicht bei Sommerreifen und auch nur auf Bezug der Geschwindigkeit.
Hast du eine belastbare Quelle? Ich kann auch nur auf das GTÜ-Dokument verweisen.
Zitat:
Der Tragfähigkeitsindex gibt die maximale Tragfähigkeit
des Reifens an und muss mindestens die eingetragenen
Achslasten in Feld 8.1 / 8.2 bzw. Feld 22
der Zulassungsbescheinigung oder Ziffer 16 / 33 im
Fahrzeugschein abdecken.
Zitat:
Der Geschwindigkeitsindex eines Reifens gibt die
maximale Geschwindigkeit an, mit welcher der
Reifen höchstens gefahren werden darf. Dieser muss
die in Feld T in der Zulassungsbescheinigung bzw. die unter Ziffer 6 im Fahrzeugschein eingetragene bauartbestimmte
Höchstgeschwindigkeit (= bbH), gegebenenfalls
zuzüglich eines Sicherheitszuschlages,
abdecken.
Zitat:
Gesetzlich darf der Geschwindigkeitsindex bei Reifen
mit einer M+S-Kennzeichnung unter der in den Fahrzeugpapieren
eingetragenen Höchstgeschwindigkeit
liegen, wenn — die zulässige Höchstgeschwindigkeit
im Blickfeld des Fahrers „sinnfällig“ angezeigt wird
(Aufkleber).
Quelle dein Eigener Link !!
Man sollte schon wissen was man selber verlinkt hat...
Mir ist hier bekannt dass als Sicherheitszuschlages 10km/h über die Maximale Geschwindigkeit laut Zulassung betragen muss.
Nur in meinem Fall ist 199km/h eingetragen und daher würden normal bei mir auch H Reifen mit 210 km/h ausreichen. Laut Brief muss ich aber V bzw, W Reifen haben und die darf ich nicht ohne Umschreibung unterschreiten. Da es aber kein Problem darstellt V Reifen zu kaufen ziehe ich diesen Kauf vor der Umschreibung vor. Und Fahrzeuge laufen sowieso meistens etwas mehr als eingetragen, daher schadet es auch nicht etwas mehr Reserven zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Man sollte schon wissen was man selber verlinkt hat...
Oh, das weiß ich ganz gut. Was du dort zitiert hast besagt nämlich keineswegs, dass man keinen geringeren Index fahren darf als in der Übereinstimmungserklärung ausgewiesen. In dem verlinkten Dokument steht nämlich weiterhin:
Zitat:
Reifen mit einer e/E-Kennzeichnung und einer in der
Zulassungsbescheinigung / COC*-Bescheinigung
bzw. im Fahrzeugschein genehmigten Größe sind
unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bedingungen mit einem niedrigeren als in den
Fahrzeugpapieren eingetragen Tragfähigkeits- und
Geschwindigkeitsindex zulässig.
Eine Berichtigung des Tragfähigkeits- oder
Geschwindigkeitsindex in den Fahrzeugpapieren
ist nicht erforderlich.
Und nun?
Man sollte Beiträge nicht nur lesen, sondern auch verstehen!
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Das von mir verlinkte Dokument besagt, dass man sowohl Geschwindigkeits- wie auch Tragfähigkeitsindex durchaus unterschreiten darf, wenn diese technisch ausreichen.
Mein Beitrag...
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Hast du in einem Brief oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung nichts drin stehen?
Bei mir steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung drin stehen:
205/50 R17 89W (6,5xJ17) (E=31)
205/55 R16 91V (6,5xJ16) (E=31)
Also bei mir wird hier 89 oder 91 angeben, wobei man die Trage last und die Geschwindigkeit hier übersteigen kann aber nicht unterschreiten.
Diese Tragelast 89 bzw.91 beziehen sich schon die Tragelast laut meinem Fahrzeug dass ich nicht unterschreiten darf. Ich darf hier dann nicht einfach Reifen verbauen die unter dieser Eintragung liegen. Genauso ist es auch mit dem Geschwindigkeitsindex.
In einer Kontrolle wird die Eintragung berücksichtigt und nicht was jemand versucht vorzurechnen und wenn ich 91V Reifen eingetragen habe muss ich diese auch verbauen und kann hier nicht einfach 91H Reifen nehmen. Das wäre nur bei einem Winterreifen erlaubt und auch nur wenn man ein Aufkleber der Höchstgeschwindigkeit sichtbar aufklebt.
Die Eintragung mit 89W Reifen finde ich selbst überzogen, da diese für 270km/h sind, die mein Wagen nie im Leben erreichen würde und laut Tragelast sogar noch geringer ausfällt als bei den 91 V mit 16Zoll Reifen.
Also ich weiß nicht was du die ganze Zeit verstanden hast und was du überhaupt willst!
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Man sollte schon wissen was man selber verlinkt hat...
Oh, das weiß ich ganz gut. Was du dort zitiert hast besagt nämlich keineswegs, dass man keinen geringeren Index fahren darf als in der Übereinstimmungserklärung ausgewiesen. In dem verlinkten Dokument steht nämlich weiterhin:
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Zitat:
Reifen mit einer e/E-Kennzeichnung und einer in der
Zulassungsbescheinigung / COC*-Bescheinigung
bzw. im Fahrzeugschein genehmigten Größe sind
unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bedingungen mit einem niedrigeren als in den
Fahrzeugpapieren eingetragen Tragfähigkeits- und
Geschwindigkeitsindex zulässig.
Eine Berichtigung des Tragfähigkeits- oder
Geschwindigkeitsindex in den Fahrzeugpapieren
ist nicht erforderlich.
Und nun?
Das habe ich nun auch gefunden und wie wäre es wenn du es mal mit einem Beispiel näher erklärst?
Zitat:
Original geschrieben von originalcookie
hi,
ich benötige für den kommenden sommer neue sommerreifen. jedoch bin ich mir nicht sicher, welche eigenschaften der reifen bezüglich des traglastindex erfüllen muss.
ich fahre einen audi a4 avant. im fahrzeugschein ist die höchstgeschwindigkeit von 222km/h und die maximale achslast der vorderachse von 1100 kg eingetragen. macht pro reifen 550 kg.
das heitß, ich bräuchte einen reifen mit geschwindigkeitsindex von mindestens V (=240 km/h). bei dem traglastindex bin ich mir nicht sicher, da der ja ab einer bestimmten geschwindigkeit vom geschwindigkeitsindex abhängt. ich habe erfahren, dass sich die tragfähigkeit dann verringert.
kann mir jemand sagen, welche tragfähigkeitsindex der reifen haben muss? ich bin mir nicht sicher, ob ein index von 91 genügt.
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!
grüße
Reifen mit > 91 V
"tragen" eine maximal zulässige Achslast von....kg
>bei Fahrzeughöchstgeschwindigkeit lt.Ziffer 6 bzw.T
in den " KFZ-Papieren" bis ...Km/h:
1230 kg bis 210 Km/h
1193 kg bis 220 Km/h
1156 kg bis 230 Km/h
1119 kg bis 240 Km/h
also, alles ok bei 91 V
PS.: bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigungs-Nr.
> + 9 km (Faustregel) Sicherheitszuschlag
auf die Höchstgeschwindigkeit
(siehe Link zum GTÜ von AMenge)
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Hast du eine belastbare Quelle? Ich kann auch nur auf das GTÜ-Dokument verweisen.
Hier sprudelt eine Quelle, auf die ich stets gerne verweise.
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=703305
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Man sollte Beiträge nicht nur lesen, sondern auch verstehen!
Wie wäre es, wenn du deinen Ton mal etwas mäßigen würdest? Du hast doch hier behauptet, dass man keinen Geschwindigkeits- bzw. Traglastindex fahren dürfe, der kleiner als der in den Fahrzeugpapieren eingetragene ist. Und das ist schlicht falsch, wie auch der Link von Gummihoeker (vielen Dank dafür) belegt.
Ich hatte kürzlich in diesem Thread das Beispiel eines überschaubar motorisierten Peugeot 1007 beschrieben. Dieser hat eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 165 km/h, rollt aber ab Werk mit V-Reifen. Ich kann also - entgegen deiner Aussage - problemlos auf H-Reifen umrüsten und muss dies nirgendwo eintragen lassen.
So viel zum Thema lesen und verstehen.
Und wenn du lesen könntest hatte ich mein Wagen als Beispiel angegeben und hier hattest du widersprochen. Du kannst hier gar nicht beurteilen ob ich bei meinen Angaben meine Tragelast oder Geschwindigkeitsindex Technisch gesehen unterschreiten kann?!
Komisch ihr habt hier wahrscheinlich alle Glaskugeln, sollte sich mal mein Reifenhändler auch anschaffen, dann erspare ich mir den Akt mit dem Fahrzeugschein oder der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.