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TÜV-Nachprüfung - Nur eine einzige "Chance"?

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 17:27

Hallo zusammen,

wenn man sein Auto für 10 € bei der TÜV-Nachprüfung vorstellt und der TÜV immer noch Mängel findet bzw. der TÜV immer noch nicht bestanden wird, kann man dann nochmals - zum Dritten Mal also - für 10 € oder gar kostenlos innerhalb der 4 Wochen vorstellig werden? Es könnte ja sein, dass sich der TÜV mit der Reparatur nicht zufrieden gibt.

Oder muss man beim Dritten Mal wieder die volle TÜV-Gebühr bezahlen?

Wer kennt sich aus?

Beste Antwort im Thema

Will also mal kurz ordnen:

Nach einer nicht bestandenen HU kann das Fahrzeug bei jeder x-beliebigen amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ....) zur "Nachprüfung" (Nachkontrolle ca. 13,00€, Nachuntersuchung ca. 27,-€, je nach Aufwand, wie viele Mängel es waren) innerhalb einer Monatsfrist (benannt auf dem "Durchfallbericht) wieder vorgestellt werden. Dieses kann beliebig oft wiederholt werden, entweder bei verschiedenen oder auch den gleichen Prüforganisationen, das ist egal und eine rein finanzielle Frage. Zu der "Nachprüfung" ist immer der erste Untersuchungsbericht vorzulegen, dieses wird der Ingenieur nebst Berichtsnummer und -datum auf dem Nachprüfbericht vermerken. Im Einzelfall, wenn man genau zu dem gleichen Ingenieur fährt, welcher die Erstuntersuchung gemacht hat, mag man auf die Vorlage des originären HU-Berichtes verzichten können, weil der Ingenieur noch im Rechner hat. Imho ist es aber immer besser, den Bericht mitzubringen, dann gibt es keine Fragen.

Selbstverständlich kann man jederzeit das Fahrzeug bei einer frei wählbaren Überwachungsorganisation erneut zu einer "vollständigen" HU vorstellen, ist halt nur 'ne Kostenfrage. Passiert aber in der Tat, manche Fahrzeughalter gehen mit den festgestellten Mängeln nicht konform und versuchen ihr Glück anderswo, und manchmal klappt es auch, wie ich gehört habe.

Ach so, und noch ein Irrglaube: Bei der Nachprüfung kann der Prüfer sich auf die Kontrolle der Abstellung der ursprünglich festgestellten Mängel beschränken, er muss es aber nicht, er kann und darf auch neue Mängel finden und das Fahrzeug daraufhin erneut durchfallen lassen! Man bedenke, dass manche Leute im Monat mal eben 15.000 km fahren, und wenn bei der ersten Prüfung die Bremsbeläge eben noch 1mm stark waren und somit nicht beanstandet wurden, mag das bei der Nachprüfung ganz anders sein.

Grüsse der Gardiner

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Du hast die erste Hauptuntersuchung nicht bestanden, also hast du die Tage "4 Wochen" Zeit.

Ob du nun 1mal zur Nachprüfung während dieses Zeitraumes fährst, oder 10mal, ist meines Wissen nach egal.

Wenn die Mängel behoben sind sollte der Plakette doch nichts mehr im Wege stehen, oder? :D 

am 12. Oktober 2012 um 19:14

Eben! Wenn der einzig bemängelte Grund das Auto an sich ist...nicht mehr zur Hauptuntersuchung fahren.....:):D:cool:

 

Fährst Du Dacia zufällig....?

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 19:25

Die Frage ist schon ernst gemeint. Insbesondere wenn man selbst etwas macht und nicht wirklich viel Ahnung hat, könnte es schon passieren, dass der TÜV damit nicht einverstanden ist. Beispiele lasse ich jetzt aber lieber sein... :rolleyes:

Oh bitte bitte mehr Details!

Ich bin so neugierig was für Mängel du zu beheben versuchst.

am 12. Oktober 2012 um 19:34

Ja bitte..ich bin auch neugierig! :cool:;):rolleyes:

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 20:00

Kann mich einmal bitte aufklären, was an der Thematik so amüsant ist?:confused:

am 12. Oktober 2012 um 20:02

Nix....;)

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Oder muss man beim Dritten Mal wieder die volle TÜV-Gebühr bezahlen?

ich denke ja. M.W. läuft dies so (hatte es aber selbst noch nicht): Du zahlst die volle Gebühr bei der ersten Prüfung. Wenn Du die nicht bestehst, kannst Du innerhalb von 4 Wochen einmal zur Nachprüfung mit verbilligtem Preis, wo wohl auch nur nach der Mängelbeseitigung geschaut wird. Klappt's dann immer noch nicht, darfst Du bei nächsten Mal wieder die volle Gebühr löhnen, wobei dann eine volle Prüfung erfolgt. Gleiches passiert auch, wenn die 4 Wochen überschritten sind.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059

 

ich denke ja. M.W. läuft dies so (hatte es aber selbst noch nicht): Du zahlst die volle Gebühr bei der ersten Prüfung. Wenn Du die nicht bestehst, kannst Du innerhalb von 4 Wochen einmal zur Nachprüfung mit verbilligtem Preis, wo wohl auch nur nach der Mängelbeseitigung geschaut wird. Klappt's dann immer noch nicht, darfst Du bei nächsten Mal wieder die volle Gebühr löhnen, wobei dann eine volle Prüfung erfolgt.

Da die Wiederholungsprüfung nicht bei der gleichen Prüforganisation durchgeführt werden muß, stelle ich die zuvor getätigte Aussage in Frage.

Gruß

Themenstarteram 12. Oktober 2012 um 21:42

Danke für die letzten beiden Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

Da die Wiederholungsprüfung nicht bei der gleichen Prüforganisation durchgeführt werden muß, stelle ich die zuvor getätigte Aussage in Frage.

Dass die Wiederholungsprüfung nicht bei der gleichen Organistion durchgeführt werden muss, ist für mich absolut neu und ich habe da auch leichte organisatorische Zweifel - allerdings habe ich ja von dem ganzen Thema nicht wirklich Ahnung.

Bei der Nachprüfung muss oder soll man ja den bei der ersten Prüfung erhaltenen "Prüfbericht" wieder vorlegen. Ich weiß nicht, ob man auch ohne die Vorlage dieses ersten "Prüfberichts" die Nachprüfung wieder antreten kann. Sollte dieser zwingende Voraussetzung sein, könnte der TÜV beim Nichtbestehen der Nachprüfung theoretisch den ersten Prüfbericht einziehen, so dass man nicht einfach zur nächsten Prüforganisation fahren könnte. Das sind allerdings alles nur theoretische Gedankengänge von mir.

Allerdings meine ich mich daran zu erinnern, dass dem TÜV einmal bei einer Nachprüfung der erste Prüfbericht nicht vorgelegt wurde. Der war bei mir zuhause, während die Werkstatt den Wagen sowohl beim ersten als auch beim zweiten Mal den TÜV vorgeführt hat. Möglicherweise ist das auch ein Unterschied, ob man als Privatperson beim TÜV vorfährt oder der Prüfer in der Werkstatt prüft ("kleiner Dienstweg" etc.).

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser

Da die Wiederholungsprüfung nicht bei der gleichen Prüforganisation durchgeführt werden muß, stelle ich die zuvor getätigte Aussage in Frage.

ich hatte als selbstverständlich vorausgesetzt, dass man zur selben Prüforganisation fährt. Nur dort gibt's die verbilligte (und verkürzte) Nachprüfung. Hat der TÜV abgelehnt und fährt man dann zur DEKRA (beides nur Beispiel) zahlst Du den vollen Preis. Die andere Organisation wird nämlich eine Vollprüfung machen müssen. Möglich ist es zu Wechseln, auch wenn schon ein Mängelbericht vorlag.

Bei einer Nachprüfung muss man normal den alten Bericht für die billige Variante dabei haben bzw. darauf hinweisen (im EDV-System haben's sie eh). Eingezogen wird der Mängelbericht bei bestanderer Nachprüfung übrigens nicht.

Viele Grüße

Peter

Ich glaube nicht, dass man zur selben Organisation muss. Habe es dieses Jahr selber gesehen. HU beim TÜV Rheinland, Nachprüfung beim TÜV Süd --> Plakette wurde erteilt. Bin der Meinung, dass der TÜV Prüfer gesagt hat, dass man überall nachprüfen kann, nicht nur beim TÜV

Ich hatte mal den Fall TÜV Nord -> Dekra.

Funzte auch problemlos.

Aber was die neuen Regeln gebracht haben? :confused:

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