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TÜV neu - wie lange darauf vertrauen ?

Themenstarteram 16. April 2012 um 20:57

Liebe Motor-Talker,

im Januar habe ich ein Auto (Kleinwagen) gekauft, vom Händler. Der TÜV war tagaktuell und neu. Nun habe ich die Räder gewechselt und festgestellt, dass die Bremsscheiben 0,5mm unter Mindestmass sind. Seit dem Kauf ist das Auto 1 Tkm gelaufen.

Da das Auto ausschließlich im Ortsverkehr läuft, mache ich mir daher keine großen Sorgen wegen der tatsächlichen Sicherheit. Trotzdem bin ich unsicher und frage hier mal:

Bin ich verpflichtet, nach so kurzer Zeit die Bremsscheiben zu kontrollieren und zu wechseln? Oder müssen die Mindestmaße nur bei den Wartungsintervallen eingehalten sein?

Kaum ein "Autonormalbenutzer" legt sich doch vierteljährlich mit der Messschraube unter das Auto ...

Beste Antwort im Thema

Der Halter/Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist stets selbst für den einwandfreien technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich.

Wie er dieser Verantwortung nachkommt, kann er eigenverantwortlich festlegen.

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Der Halter/Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist stets selbst für den einwandfreien technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich.

Wie er dieser Verantwortung nachkommt, kann er eigenverantwortlich festlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Hausgrund

Bin ich verpflichtet, nach so kurzer Zeit die Bremsscheiben zu kontrollieren und zu wechseln?

du (als fahrer) bist verpflichtet das dein auto vorschriftsmäßig ist...

...wie du das handhabst, bleibt dir überlassen!

Zitat:

Original geschrieben von Hausgrund

Kaum ein "Autonormalbenutzer" legt sich doch vierteljährlich mit der Messschraube unter das Auto ...

Sie kontrollieren auch weder Öl noch Wasser noch die Luft in den Reifen. Bremsflüssigkeitswechsel sind ihnen fremd und nach dem Zustand der Scheibenwischer oder ob alle Leuchtmittel funktionieren schauen sie auch nicht. Es ist ihnen ebenso egal wie die Profiltiefe der Reifen ist oder ob alle Radschrauben oder -muttern fest genug sitzen.

Gefahren wird trotzdem. Schützt vor Strafe und/oder Schaden trotzdem nicht.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Hausgrund

Kaum ein "Autonormalbenutzer" legt sich doch vierteljährlich mit der Messschraube unter das Auto ...

Das liegt aber auch nur daran, daß sich kaum ein "Autonormalbenutzer" des Risikos bewußt ist, welches er angesichts dieser Sorglosigkeit eingeht.

Hallole zusammen

Der Tüv prüft die Materialdicke der Bremsscheiben nicht es sei den es gibt konkrete Hinweise darauf. Diese einlaufspuhren sind an der Aussenkannte sichtbar . Wenn nun ein Schrauber diese kannte entfernt / Kaschiert kann es durchaus sein das der Prüfer dies nicht erkennt und so als IO einstuft. Des weiteren sind die Prüferauch nur Menschen die Fehler machen und bei Händlern etwas kulanter den die lassen im Laufe des Jahres durchaus einige hundert Fahrzeuge prüfen bringen also Kohle in die Kasse. Da kennt man sich und der Hinweis auf verschlissene Scheiben wird dann mit der Antwort wird gleich gemacht erledigt. Vertrauen gegen Vertrauen... hatten wir hier auch schonmal in der Region. Das geht zwei dreimal gut bis der Prüfer merkt das es eben nicht gemacht wurde und dann ist es halt vorbei mit dem Vertrauen. Offensichtlich hast Du einen solchen Wagen erwischt. Investiere halt neue Bremsscheiben die nicht die welt kosten und enen satz Beläge und Du hast Ruhe und bist auf der sicheren Seite. Der nachweis des Fehlverhaltens des Händlers dürfte schwierig werden und ich will Dir keine falschen Hoffnungen machen den das sind verschleisteile und das sehen auch leider häuffig die Richter so. Du kannst den Händler ja mal ansprechen eventuell ist der kulant :.

Ich vertraue niemandem mehr, Händlern am wenigsten . Auch nicht den Prüforganisationen den ich hab schon zuviel gesehen in meinen über dreissig Jahren auf dem Beruf.. Ich traue nur noch mir selber, meiner Fachkompetenz und dem gesunden Menschenverstand.. Jol.

am 16. April 2012 um 21:35

Wie soll das mit der Eigenverantwortung durchgängig klappen, wenn nicht mal die Werkstätten in der Lage sind, ordentliche Sichtprüfungen und Funktionskontrollen durchzuführen?

Man zahlt den vollen Preis nach der Inspektion, aber Fehler werden kaum gefunden, geschweige denn behoben.

Aber Frostschutz für die Wischwaschanlage steht auf der Rechnung..

Mit jetzt 0,5mm Untermass auf der Scheibe, war zum TÜV das Mindestmass eingehalten, kein Problem.

Zum Ermitteln der Profiltiefe reicht noch immer ein 1DM Stück aus, gut für den, der noch eins hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Wie soll das mit der Eigenverantwortung durchgängig klappen, wenn nicht mal die Werkstätten in der Lage sind, ordentliche Sichtprüfungen und Funktionskontrollen durchzuführen?

das steht ja mal auf nem anderen blatt papier. die sind schlicht zu faul/doof/ignorant. gute werkstätten zu finden is heutzutage wirklich nicht leicht.

am 17. April 2012 um 7:34

Der TÜV prüft nur, ob das Auto zum Zeitpunkt der TÜV-Untersuchung verkehrssicher ist. Das sollte sich allmählich herumgesprochen haben. :rolleyes:

Erst mal heißt das "HU " und zweitens sind die Prüforganisationen neben der Kirche und der Justiz die einzigen, die für Fehler nicht haften - sobald man von der Bühne fährt haftet niemand mehr. Tolle Regelung.

am 17. April 2012 um 8:17

Merke: Tüv vom Fähnchenhändler = nichts wert. Sollte auch jeder wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Hausgrund

...die Bremsscheiben 0,5mm unter Mindestmass sind. Seit dem Kauf ist das Auto 1 Tkm gelaufen.

Da das Auto ausschließlich im Ortsverkehr läuft, mache ich mir daher keine großen Sorgen wegen der tatsächlichen Sicherheit. ...

:confused:

hallo?! BREMSE???

da gibt es kein "keine großen sorgen"....TAUSCHEN.

Einem HU-Prüfer kannst du so ungefähr 2 Sekunden nach der Prüfung noch kommen.

Es ist nichts als eine Momentaufnahme.

Gehe lieber an den Verkäufer wegen einem Sachmangel ran.

Ansonsten sind Bremsen eben Verschleißteile!!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Erst mal heißt das "HU " und zweitens sind die Prüforganisationen neben der Kirche und der Justiz die einzigen, die für Fehler nicht haften - sobald man von der Bühne fährt haftet niemand mehr. Tolle Regelung.

Es gibt Stammtischweisheiten die bekommt man einfach nicht weg. :rolleyes:

Natürlich haften die Prüforganisationen für Fehler, wie alle anderen auch. Allerdings wie alle anderen auch nur für Schäden die aus ihren Fehlern resultieren.

Bei der HU hilft mal ein Blick in die Anlage 8 der StVZO, dort ist aufgelistet was wie zu prüfen ist. Bremsscheiben unterliegen nur einer Sichtprüfung, da die Fahrzeughersteller derzeit den Überwachungsorganisationen keine Mindestmasse zur Verfügung stellen kann der Prüfer die Einhaltung des Mindestmasses gar nicht exakt ermitteln - leider.

Für die Profiltiefe braucht es keine Münze, Reifen haben alle Markierungen für die 1,6mm. Reicht aber bei der HU wenn die so gerade eingehalten wird. Und gerade bei den Fähnchenhändlern: Die Reifen mit denen das Auto bei der HU war sind oft nicht die die beim Verkauf drauf sind.

Wann war der Kauf und was heißt "Ortsverkehr"? Viel SOP & GO?

Wechsel, bzw. lass die Dinger wechseln und gut is... ;)

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