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überholen im überholverbot

Themenstarteram 15. August 2008 um 19:11

Also ich habe da mal eine wichtige Frage und hoffe das mir da jemand weiter helfen kann habe im überholverbot mit dem lkw eine bundeswehrkolone überholt und dachte immer das darf man heute kam der bescheid mit einem punkt und 103 euro strafe meine Frage wie ist das die Rechtslage wegen Widerspruch und so ?????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von WeHo

 

In Zukunft werde ich ebenfalls Anzeige erstatten, wen die Polizei schon nicht kontrolliert !!!!

ein möchtegern sherrif mehr ! :mad::mad:

grus

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Das sind so die Bonbons, wenn man im Überholverbot überholt. Klar kannst Du Widerspruch einlegen, aber lass' das lieber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht machen, denn der kennt das Slalom durch den Gesetzesdschungel besser als Du.

Entsprechend dem Bußgeldkatalog passt die Strafe durchaus. Also wenn Du dagegen vorgehst, muss da mehr sein, als nur Platzpatronen.

Allzeit Gute Fahrt!

wie du schon schreibst, du warst im Überholverbot - mehr brauchts doch nicht zu sagen

am 6. März 2009 um 14:58

RICHTIG SO !!!! Müßt eigentlich noch teurer werden !!!

Das regt mich immer wieder auf, dass manche LKW-Fahrer so ein Verbot einfach ignorieren. Die Überholverbote wurden nicht aus Spaß an best. Stellen eingerichtet !!!

In Zukunft werde ich ebenfalls Anzeige erstatten, wen die Polizei schon nicht kontrolliert !!!!

Zitat:

Original geschrieben von WeHo

 

In Zukunft werde ich ebenfalls Anzeige erstatten, wen die Polizei schon nicht kontrolliert !!!!

ein möchtegern sherrif mehr ! :mad::mad:

grus

am 6. März 2009 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von lkw2008

Also ich habe da mal eine wichtige Frage und hoffe das mir da jemand weiter helfen kann habe im überholverbot mit dem lkw eine bundeswehrkolone überholt und dachte immer das darf man heute kam der bescheid mit einem punkt und 103 euro strafe meine Frage wie ist das die Rechtslage wegen Widerspruch und so ?????

Da hast du wohl noch Glück gehabt, denn ab 01.02.2009 sind die Strafen für Überholen verdoppelt.Wegen eines Widerspruchs solltest du dann doch einen Fachmann zur Rate ziehen( Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast) und Ihm die Sache übergeben, da ich persönlich befürchte das du in dem Widerspruch deine eigene Rechtsauffasung schreibst und dir die Behörde " Vorsatz unterstellt" so das du mit pech dann einen neuen Bussgeldbescheid bekommst wo die doppelte Summe steht.

Falls du keine RSV hast bezahle einfach, dieses ist günstiger.

Vorsatz wird ihm die Behörde nicht unterstellen, er glaubte ja, daß es erlaubt war eine Kolonne zu überholen.

Jetzt weißst Du´s eben besser. Wenn Dich der 1 Punkt nicht umbringt, bezahl einfach die Strafe und gut is. Alles andere ist mehr Aufwand, als die Sache wert ist.

MFG Sven

am 6. März 2009 um 16:11

Zitat:

 

ein möchtegern sherrif mehr ! :mad::mad:

grus

und ein LKW Fahrer, der den Verkehr weniger GEFÄHRDET , wenn er dann mal genug gezahlt hat !!!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von lkw2008

Also ich habe da mal eine wichtige Frage und hoffe das mir da jemand weiter helfen kann habe im überholverbot mit dem lkw eine bundeswehrkolone überholt und dachte immer das darf man heute kam der bescheid mit einem punkt und 103 euro strafe meine Frage wie ist das die Rechtslage wegen Widerspruch und so ?????

Da hast du wohl noch Glück gehabt, denn ab 01.02.2009 sind die Strafen für Überholen verdoppelt.Wegen eines Widerspruchs solltest du dann doch einen Fachmann zur Rate ziehen( Falls du eine Rechtschutzversicherung ohne SB hast) und Ihm die Sache übergeben, da ich persönlich befürchte das du in dem Widerspruch deine eigene Rechtsauffasung schreibst und dir die Behörde " Vorsatz unterstellt" so das du mit pech dann einen neuen Bussgeldbescheid bekommst wo die doppelte Summe steht.

Falls du keine RSV hast bezahle einfach, dieses ist günstiger.

Wird dem TE egal sein, das Thema ist von August 2008 ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von WeHo

RICHTIG SO !!!! Müßt eigentlich noch teurer werden !!!

Das regt mich immer wieder auf, dass manche LKW-Fahrer so ein Verbot einfach ignorieren. Die Überholverbote wurden nicht aus Spaß an best. Stellen eingerichtet !!!

In Zukunft werde ich ebenfalls Anzeige erstatten, wen die Polizei schon nicht kontrolliert !!!!

´So ein Schwachsinn!!!

Zitat:

Original geschrieben von Cabbi04

Zitat:

Original geschrieben von WeHo

 

In Zukunft werde ich ebenfalls Anzeige erstatten, wen die Polizei schon nicht kontrolliert !!!!

ein möchtegern sherrif mehr ! :mad::mad:

grus

Hast recht!

Würde dem Vorschlag von Andy Re zustimmen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du deinen Überholvorgang vor dem Überholverbot begonnen. Also von dem erkennbaren Überholverbot.

Wenn du eine Bundeswehrkol. überholt hast ist diese auch als Kolonne gekennzeichnet gewesen. Also Blaulicht gem § 35 Abs 1, 2, 5 sowie vorne und hinten Fahne auf den Begleitfahrzeugen.

Normale Verkehrsteilnehmer dürfen nicht in die als Verband gekennzeichnete Kolonne eindringen. Handelt es sich um eine sicherheitsrelevante Kolonne ist es ausdrücklich untersagt.

Man muss sich das als ein Fahrzeug mit vielen Anhängern vorstellen, auch wenn das dann sich über mehrere Kilometer hinzieht.

Demnach musst du dich, wenn erkennbar eine Kolonne endet dort wieder einscheren. Das hast du ja auch bestimmt gemacht, ODER?

Demnach hast du dich nach meinem Verständnis korrekt verhalten.

Wenn sich dieser Bundeswehrverband aus mehreren Kolonnen zusammensetzt bei dem du die einzelnen Kolonnen nicht erkennen kannst, kannst du auch nicht zwischen diesen einscheren.

Also empfehl ich erst mal widerspruch. Gehe davon aus das die Sache beigelegt wird. Aber ne Info wäre später mal nicht uninteressant.

Viel Glück

Genau so.

Kleiner Nachtrag: Die müssen jeder ein Fähnchen auf der linken Seite haben, das erste Fahrzeug ein rotes, die Kolonnenmittleren ein blaues und der letzte ein grünes. Zusätzlich zu den Blinklichtern.

Habs heut erst wieder gesehn bei einer BW-Kolonne vor Marienberg.

am 6. März 2009 um 20:17

huhu...

stimme volvonewbie volkommen zu...

aber erst mal was zu herrn oder frau Weho!!!!

schon mal lkw gefahren?

hm sich in diesem post aufzuregen hilft dem ursprünglichen poster recht wenig...

meine wenn du lkw gefahren bist bist du bestimmt so einer der noch nie was misachtet hat ob mutwillig oder unwissentlich...

also denke der poster wollte das bestimmt nicht wissen.. naja meinungsfreiheit ...

aber was soll er tun ich kenne das problem mit der kolonne(geschlossener verbund)

ich habe zwar glück gehabt aber naja andere eben nicht und dein gemecker ist völlig fehl am platz...

also bei mir war es so ich war auf einer bahn die ich nicht kannte..

also wußte nicht wo manche überholverbote anfingen...

also ich schön unterwegs...gebe zu bischen abgelengt dann bundeswehr-kolonne vor mir ich überhole war in einer kurve und wo wir rauskamen sah ich erst mal wie lang die war -.-

ich dann weiter ungefähr in der mitte des geschlossenen verbundes kam ein überholenverboten schild!!!!

ich so so na toll echt geil....was machste jetzt den rest zu überholen dauert bestimmt noch ca 2 minuten bei tempo 90!!!!!!!!

keine ahnug wieviel wagen das waren aber ne menge...

dann habe ich überlegt langsamer fahren als die ist zu gefährlich und nicht erlaubt...

tjo dann biste schneller in dieser situation als man wollte...

ich wieder gedacht ob die mich rein lassen...(verzweifelt)

denkt man halt über alles eben schnell nach :-D

tjo ende vom lied augen zu und durch...habe sie überholt -.-

aber ungewollt....

und jetzt sage nicht dann überholt man erst gar nicht...

also ich fahre bestimmt nicht mit teils 60 km h über die autobahn...

naja ich bin kein anwalt oder habe irgendwie ahnung in diesem berreich aber eins habe ich....eine dumme erfahrung mehr :-D

gruß Silver

am 7. März 2009 um 10:36

Ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnen wäre das beste. Von mir aus beschränkt auf den Tag. Mache ziehen einfach vor der Nase raus, gestern wieder erlebt.

Wenn ich merke, dass ein LKW überholen will, fahre ich etwas nebenher, um den rückwärtigen Verkehr aufschließen zu lassen.

Dann wars das erstmal mit dem Blockieren der linken Spur.

Zitat:

Original geschrieben von WeHo

Ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnen wäre das beste. Von mir aus beschränkt auf den Tag. Mache ziehen einfach vor der Nase raus, gestern wieder erlebt.

Wenn ich merke, dass ein LKW überholen will, fahre ich etwas nebenher, um den rückwärtigen Verkehr aufschließen zu lassen.

Dann wars das erstmal mit dem Blockieren der linken Spur.

Eine Behinderung mit einer Behinderung bekämpfen?!? Es gibt kein Recht - auch nicht für PKW's - dauerhaft auf der linken Spur zu fahren. Auch für PKW's ist das eine reine Überholspur. Ein Überholvorgang muss mit wesentlich höherer Geschwindigkeit erfolgen. Macht man sich zum Hindernis, verstösst dies selbst schon gegen die StVO.

Das ist also definitiv keine Lösung. Ebenso das generelle Überholverbot. Die Probleme sind hausgemacht. Es sollten die Ursachen beseitigt werden und nicht die Symptome verändert. Das wesentlichste Problem liegt in der geringen Kooperation der Verkehrsteilnehmer. Besonders Fahrer von PKW's haben die Überzeugung, auf der Straße gegenüber den LKW bevorrechtigt zu sein.

am 7. März 2009 um 10:55

Zitat:

Original geschrieben von WeHo

Ein generelles Überholverbot für LKW auf Autobahnen wäre das beste. Von mir aus beschränkt auf den Tag. Mache ziehen einfach vor der Nase raus, gestern wieder erlebt.

Wenn ich merke, dass ein LKW überholen will, fahre ich etwas nebenher, um den rückwärtigen Verkehr aufschließen zu lassen.

Dann wars das erstmal mit dem Blockieren der linken Spur.

Du Schlauberger,

in der Zeit, wo du langsamer machst um andere aufschließen zu lassen, könntest du den LKW auch überholen lassen.

Mal ganz davon abgesehen, das diese Verhalten auch eine große Gefahr mit sich bringt. Aber vielleicht kommt ja mal der Zeitpunkt, wo dich bei deinem Manöver ein ausscherender LKW im Totenwinkel übersieht, dann hat sich das mit dir eh erledigt.

Bevor du dich jetzt angegriffen fühlst, werte es als Hinweis auf die Gefahr welche von dir ausgeht.

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