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Unfall auf Landstraße - Schuldfrage?

Themenstarteram 3. November 2014 um 9:30

Hallo liebe Community,

ich bin zur Zeit etwas überfordert, da mir jeder etwas anderes sagt, ich würde mich also über jede hilfreiche und einleuchtende Antwort freuen!

Folgende Ausgangssituation:

Vor ca. 3 Wochen bin ich auf einer Landstraße mit meinem Megane gefahren. Hinter mir ein Polo, der wohl meinen Hintern beschnuppern wollte, so nah wie er fuhr. Hinter diesem Polo ein Peugeot. Ich habe den Blinker nach links gesetzt, um in eine kleine Straße einzubiegen, Schulterblick, alles tutti. Leicht abgebrems und dann bin ich in die Straße eingebogen. BUMM.

Mitten im Abbiegvorgang ist mir der Peugeot hinten seitlich ins Auto gerammt, als er den Polo überholen wollte. Danach wurde ich noch paar Meter an der Fahrerseite in die Wiese geschoben. Polizei wurde auf der Stelle von mir angerufen, der Fahrer hat sofort eingestanden, dass er Schuld war, und mich wegen dem Polo wohl nicht gesehen hatte. Polizeibericht unterschrieben er hat sofort eingestanden, dass es seine Schuld war, ADAC musste meinen Wagen abschleppen. Am gleichen Abend bin ich ins Krankenhaus, weil mein Nacken mir richtige Probleme gemacht hat. Heraus kam: HWS-Distorsion und Prellungen HWS, BWS. Zum Auto (siehe Anhang): Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrer- und Beifahrertür eingedrückt, Schweller verschrammt, bedingt fahrbereit bis zur Werkstatt, lauter DEKRA-Gutachten, welches ich danach angefordert habe.

Nun, ich habe dann bei der gegnerischen Versicherung angerufen (Württembergische) und wollte mich erkundigen, ob der Unfall bereits gemeldet wurde, was er zu diesem Zeitpunkt schon war. Dann wollte die nette Dame ein paar Informationen von mir haben. Nachdem ich (vermutlich mein erster großer Fehler) bereit war, ihr zu sagen was passiert ist, kam ihre dreiste Frage: Wieso schauen Sie denn nicht nochma? Wo soll man denn MITTEN IM ABBIEGEN noch hinschauen, außer auf die Straße vor sich, in die man gerade ABBIEGT?

Für mich war das ein Signal, ich habe mir direkt einen Anwalt geholt. Das war vor nun etwas mehr als 14 Tagen. Am Freitag erst, kam ein Brief von ihm, dass die Versicherung nun Einsicht in die Polizeiakten haben wolle. Da es unsicher ist, ob mein Auto wirklich fahrbereit ist, und ich zur Zeit einfach keine andere Möglichkeit habe, nach 3 Wochen Krankschreibung in die Firma zu kommen, rief ich heute wieder meinen Anwalt zweckes Leihwagen an. Auf einmal meinte er zu mir, die Schuldfrage sei noch nicht geklärt, ich solle aufpassen, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe ????????

Nun sitze ich da, und wundere mich, wieso ich nun Schuld sein sollte? Spielt die Versicherung vielleicht gerade nur auf Zeit oder könnte ich wirklich eine Teilschuld bekommen?? Ich meine, der Fahrer ist mir HINTEN LINKS an den Arsch gefahren, ich war wie gesagt schon fast in der Straße drin, als er mir reinfuhr. Wie soll ich denn Schuld sein?? Ich bin mit den Nerven langsam am Ende. Heute Abend fahre ich mit meiner alten Lady zur Werkstatt und lass nochmal überprüfen, ob es nun fahrtauglich ist oder nicht.

Sorry für den langen Post, ich musste mir das einfach ein wenig von der Seele reden - und danke schonmal für jeden hilfreifen Tip!

LG, Cassy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Matsches schrieb am 10. Dezember 2014 um 07:53:01 Uhr:

Zitat:

@cassy222 schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:50:39 Uhr:

Wieder einmal ein Beweis, dass die Rechtsprechung in manchen Punkten ETWAS zu weit von der Realität entfernt ist ........

In der "Realität" hat dein Verhalten in Kombination mit dem Verhalten des anderen Beteiligten aber nun mal zu einem Unfall geführt.

Dies sagt mir, dass es da durchaus noch Verbesserungspotential gibt.

Jetzt mal ehrlich: Ich kann als Linksabbieger nicht mehr machen, als frühzeitig den Blinker setzen, mich links einordnen, zweimal schauen und zügig abbiegen.

Aber halt doch:

Anhalten (bloß keine Spur kreuzen!) und mich mit den Hintermännern absprechen, am besten alle Hintermänner vorbeiwinken.

Weißt du was: Probier das mal aus, mach uns einen Tag lang den perfekten Autofahrer! Setz den Blinker links und bleib aber dann, auch wenn von vorne nichts kommt, erstmal stehen, beobachte deine Hintermänner, so 2 oder 3 Sekunden. Schau genau!

Dann darfst du abbiegen. Wobei, ich denke, wenn du so abbiegst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir ein entnervter Hintermann reindonnert, sogar noch größer.

 

Wie die Leute immer Reden schwingen. Merkst du nicht, dass wegen Aussagen wie deiner andere vor dem Richter landen und zu unrecht verurteilt werden?

Wenn man so argumentiert wie du es tust, ist da draußen aber noch viel im Argen.

Ich würde die HU alle 2 Monate ansetzen, denn ein perfekter Autofahrer kontrolliert sein Fahrzeug regelmäßig. Der perfekte Autofahrer übersieht auch kein Tempolimit, also generell Vorsatz etc. etc.

Diese doppelte Umschaupflicht macht so lange Sinn, wie man auf Radfahrer oder Fußgänger achten muss, denn das ist wirklich wichtig und rettet Leben. Bei irgendwelchen Überholern, die einfach vorstechen, weil´s vorne bremst, ist das absoluter Humbug, schon allein deswegen, weil ich als Linksabbieger den - sorry - Deppen dann in meiner Fahrertür habe. Als ob das ein schönes Gefühl wäre und man genau das als Linksabbieger haben will.

Manchen wünscht man wirklich, dass sie mal in genau derselben Situation landen mögen.

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Wie ein Gericht den Fall wertet ist hier in einem Forum unmöglich vorherzusagen. Du hast insofern alles richtig gemacht, als dass du einen Anwalt konsultiert hast. Ich hoffe, dass es ein Fachanwwalt für Verkehrsrecht ist. In jedem Fall kann dein Anwalt den Vorgang wesentlich besser beurteilen als jeder Leser hier im Forum.

Das einzige, was man sagen kann ist, dass es ziemlich egal ist, was dein Unfallgegner vor Ort unterschrieben hat. Dabei ging es um die strafrechtliche Seite. Du bist bei der Schadensabwicklung aber auf zivilrechtlichem Terrain unterwegs und da kann die Haftungsverteilung eine ganz andere sein.

Ich persönlich würde einen Leihwagen nur dann nehmen, wenn es gar nicht anders geht. Rechne damit, dass du möglicherweise einen Eigenanteil daran zahlen musst.

...musst halt nur sagen das du auch den Schulterblick getätigt hast und kein Fahrzeug sehen konntest.

Hilft dir wenig, aber bei mir in der Nähe ist auch so etwas passiert. Im Überholverbot! Und derjenige der links abbog und "abgeschossen" wurde, also im Recht war, bekam eine Teilschuld. Verrückte Welt!

Hi,

für dich spricht das der Abbiegevorgang schon realativ weit war,zumindest schließe ich das aus den Schäden. Der erste einschlag des Peugeot scheint bei dir ziemlich weit im Heck zu liegen.

Dennoch,es ist die frage ob der Peugeot den Überholvorgang schon eingeleitet hat als du angefangen hast abzubiegen. Denn dann hättest du warten müssen bis er dich überholt hat.

Am ende lässt sich so ein Unfall selten zu 100% klären und es kommt zu einer Schuldteilung,die aber immer sehr unterschiedlich ausfallen kann.

Gruß Tobias

am 3. November 2014 um 9:39

Die Versicherung will ihre Kosten drücken und daher dir eine mögliche Teilschuld anlasten. Deshalb wird wohl ein Gutachter entscheiden müssen, wer wen wann gesehen hat. Prinzipiell hat der andere seine Schuld zugegeben. Aber eine Aussage bei der Polizei kann man auch zurückziehen. Da das alles noch nicht geklärt ist, würde ich die Kosten mit einem Mietwagen nicht in die Höhe treiben.

Zitat:

@Reinhard69 schrieb am 3. November 2014 um 10:37:52 Uhr:

...musst halt nur sagen das du auch den Schulterblick getätigt hast und kein Fahrzeug sehen konntest.

Und was nützt das, wenn ein Gutachter möglicherweise vorrechnet, dass er Fahrzeug hätte sehen müssen? Dem TE nahe zu legen, einfach etwas zu behaupten halte ich für keinen guten Ratschlag.

Zitat:

Hilft dir wenig, aber bei mir in der Nähe ist auch so etwas passiert. Im Überholverbot! Und derjenige der links abbog und "abgeschossen" wurde, also im Recht war, bekam eine Teilschuld. Verrückte Welt!

Bekam er eine Teilschuld oder musste er teilweise haften, weil beispielsweise die Betriebsgefahr herangezogen wurde? Bitte nicht solche Parolen in die Welt setzen und immer schön Schuld und Haftung auseinander halten.

Themenstarteram 3. November 2014 um 9:45

Danke schonmal, für die Antworten! Wie gesagt, vor dem Abbiegen habe ich einen Schulterblick gemacht (siehe Originalpost), links geblinkt und leicht abgebremst. Von einem Peugeot war da noch kein Zeichen. Erst mitten im Vorgang habe ich den Rums gemerkt, kurz bevor ich auf der eigentlichen Straße war. Er muss also gleichzeitig mit meinem Abbiegvorgang seinen Überholvorgang eingeleitet haben, denn er hat noch eine Vollbremsung versucht, bevor er in mich reingefahren ist. Und ich kenne keinen Menschen, der gerade abbiegt und sich dann noch hundertmal umsieht...

Danke für die Tips mit dem Mietwagen. Jetzt kommt alles auf den Werkstattbesuch heute Abend drauf an :-(

LG, Cassy

am 3. November 2014 um 9:47

Moin!

Du benötigst doch ohnehin ein neues Auto. Also kaufe Dir besser gleich eines.

Übrgens ist es durchaus interessant, was bei einem Unfall direkt danach bei der Polizei gesagt bzw. unterschrieben wurde.

Die Versicherung versucht es jetzt halt mal...

Wenn Du rechtzeitig geblinkt hast und dies auch glaubwürdig vor Gericht aussagen kannst, sehe ich keinen Grund für eine Schuldteilung.

Man muss nicht mit irgendeinem Spinner rechnen, der während(!) des Abbiegevorgangs 2 Autos überholen möchte. Er ist in der Pflicht sicherzustellen, dass er gefahrlos überholen kann. Blinker sieht man dabei.

Vor Gericht kann das aber natürlich auch anders ausgehen. Er könnte ja behaupten, Du hättest sehr kurzfristig geblinkt und dann plötzlich stark gebremst, um abzubiegen.

Nur wird er sich schwer tun, seine nach dem Unfall gemachte Aussage glaubwürdig zu revidieren. Des Weiteren würde ihm das ohnehin keinen Vorteil bringen, denn zahlen muss er und hochgestuft wird er sowieso.

Übrigens kannst Du Dich auf mehrere Wochen oder gar Monate bis zur vollständigen Regulierung des Schadens einstellen. Auf das Geld zu warten und dann erst ein neues Auto zu kaufen, kann man vergessen.

Ich warte jetzt bereits den 4. Monat auf die abschliessende Regulierung eines völlig eindeutigen Unfallschadens. Ich stand an der roten Ampel und der Unfallgegner fuhr auf. Der Anwalt macht zwar Dampf, aber schneller geht´s wohl nicht.

Ebenso bei einem identischen Fall vor einigen Jahren. Ich stehe mit dem (übrigens gerade frisch lackierten) alten Alfa an der Ampel, Ducato fährt auf. Der Schaden wurde zwar großzügig, aber erst nach 6 Monaten von der gegnerischen Versicherung reguliert.

Gruß,

M. D.

Die Mehrzahl der bisherigen Urteile gehen von einer höheren Schuld des Abbiegenden aus, da dieser seiner besonderen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php

Was ein Unfallbeteiligter eingesteht oder nicht, ist für die Ermittlung der Schuldfrage nicht relevant, weil nicht die Unfallbeteiligten die Schuldfrage klären.

§9 StVO sagt nun mal "… Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Du hast nun mal nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet und diesen gefährdet.

Themenstarteram 3. November 2014 um 9:51

Danke für den Link, birscherl.

Dabei ist mir folgendes aufgefallen:

OLG Schleswig v. 20.11.1973:

Ein Pkw-Fahrer, der mit hoher Geschwindigkeit eine Fahrzeugkolonne überholt und dabei auf einen nach links abgebogenen LKW auffährt, der sich rechtzeitig zur Mitte eingeordnet und das linke Blinklicht eingeschaltet hat, handelt grob fahrlässig.

Das ist doch eine ähnliche Situation, da er ja quasi 2 Fahrzeuge überholen wollte und mich wohl nicht bemerkt hat...

LG, Cassy

Die Situationen sind alle ähnlich (einer biegt links ab, ein anderer fährt ihm hinein), aber eben nicht identisch. Das OLG Schleswig hat vielleicht die hohe Geschwindigkeit des Überholenden stärker gewürdigt. Aber abgesehen davon ergibt sich auch aus einer groben Fahrlässigkeit eines Unfallbeteiligten noch keine Alleinschuld.

Auch wenn’s nicht schön ist, aber stell dich schon mal auf eine Teilschuld ein. Wenn du einen guten Verkehrsanwalt hast, der dich da rausboxt, kannst du dich immer noch freuen.

Themenstarteram 3. November 2014 um 9:58

Ja, mein Anwalt ist spezialisiert auf Verkehrsrecht, dennoch bin ich etwas überfordert, da er heute das erste mal eine mögliche Teilschuld überhaupt erwähnt hat... Im Erstgespräch kam das gar nicht zur Sprache! Und ein anderes Auto einfach mal so kaufen, steht für mich außer frage, deshalb fahre ich ja diese alte Lady :-)

LG, Cassy

Themenstarteram 3. November 2014 um 10:11

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. November 2014 um 10:48:33 Uhr:

§9 StVO sagt nun mal "… Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Du hast nun mal nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet und diesen gefährdet.

Ich verstehe leider immer noch nicht, wo meine Schuld hierbei liegt. Ich habe langsam abgebrems, blinker gesetzt und Schulterblick getätigt. Kein überholendes Auto oder sonstige Gefahren. Habe ich nur mit meinem Abbiegevorhaben den Verkehr hinter mir gefährdet oder wie sehe ich das?

Ich denke dein Anwalt sollte den anderen Fahrer wegen eines ein Überholverbotes beschuldigen, und der Versicherung das so mitteilen das er der Unfallverursacher ist von Ihm ist der Unfall ausgegangen.

OLG Schleswig v. 21.04.1993 und LG Frankfurt (Oder) v. 22.06.2000:

Eine unklare Verkehrslage ist bereits dann gegeben, wenn sich der Vorausfahrende zur Straßenmitte hin einordnet und langsamer wird.

 

OLG München v. 25.04.2014:

Gegen den Linksabbieger spricht der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 I StVO. Der Linksabbieger muss deshalb beweisen, dass er seiner zweiten Rückschaupflicht genügt hat. Verstößt der Linksabbieger gegen die zweite Rückschaupflicht, so haftet er zu 30% mit, wenn er sich links blinkend rechtzeitig zur Mitte hin eingeordnet hat, weil dann von einem Überholen in unklarer Verkehrslage mit einem Haftungsanteil von 70% zu Lasten des Überholenden auszugehen ist.

 

§ 5 StVO Überholen

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage oder

 

Links

https://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

http://www.verkehrslexikon.de/Module/UnklareVerkehrslage.php

Zitat:

@cassy222 schrieb am 3. November 2014 um 11:11:54 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. November 2014 um 10:48:33 Uhr:

§9 StVO sagt nun mal "… Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Du hast nun mal nicht auf den nachfolgenden Verkehr geachtet und diesen gefährdet.

Ich verstehe leider immer noch nicht, wo meine Schuld hierbei liegt. Ich habe langsam abgebrems, blinker gesetzt und Schulterblick getätigt. Kein überholendes Auto oder sonstige Gefahren. Habe ich nur mit meinem Abbiegevorhaben den Verkehr hinter mir gefährdet oder wie sehe ich das?

Eine absolute Schuld ist Dir, so wie ich das sehe, auch nicht zu unterstellen.

Man darf allerdings nicht abbiegen wenn man gerade überholt wird, man hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Die gegnerische Versicherung wird dir unterstellen das du diese Sorgfaltspflicht missachtet hast, sie versucht es, sie will ihre Kosten drücken. Der Gesetzgeber will damit jeden zwingen den auch den Rückwärtigen Verkehr zu beachten.

Desweiteren darf man nicht überholen wenn jemand blinkt und abbiegen will. Dies laste ich dem Peugeotfahrer an.

Nach dem Gesetz tippe ich auf 50/50, rein nach meinem menschlichen Empfinden würde ich deinem Unfallgegner alles aufdrücken.

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