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Unfall: Schadengutachten durch DEKRA?

Themenstarteram 29. September 2016 um 14:55

Hallo!

Ich hatte heute einen Unfall. Eine Linksabbiegerin hat mir die Vorfahrt genommen und ist dann an der kompletten Längsseite (Fahrseite) meines Autos lang geschrammt. Die Polizei habe ich nicht geholt, denn die Verursacherin hat die Schuld sofort zugegeben und zusätzlich habe ich auch Dashcam-Aufzeichnungen des Vorfalls.

Ich habe anschließend auf eigene Faust einen Termin bei der DEKRA für morgen ausgemacht zwecks eines Schadengutachtens.

Später rief mich dann auch die Versicherung der Unfallverursacherin an (VHV). Die bestätigte mir auch nochmal, dass ihre Versicherungsnehmerin den Unfall zugegeben hat. Der Versicherung erklärte ich dann auch, dass ich ein Gutachten bei der DEKRA anfertigen ließe, bevor ich weitere Angaben machen kann (z.B. zwecks Reparaturauftrag).

Nun habe ich anschließend gegooglet und mehrere Seiten gefunden, auf denen steht, dass die DEKRA eng mit der Versicherungsbranche zusammen arbeitet (auch mit der VHV). Ich habe nun massive Bedenken zwecks der Unabhängigkeit der DEKRA.

Soll ich den Termin absagen und lieber einen selbstständigen Sachverständigen wählen? Oder sind diese Berichte über die DEKRA nur "Panikmache" von der Konkurrenz (also den freien Sachverständigen)?

Vielen Dank für Antworten

Beste Antwort im Thema

Kein Gutachter riskiert seinen guten Namen, nur weil er einer Versicherung oder einem Auftraggeber einen Gefallen tun will...

Außerdem sind die meisten Unfallgutachten ohnehin nur bessere Kostenvoranschläge... der Gutachter macht die Fotos zur Beweissicherung, dann setzt er sich an seinen Rechner und ruft sein Audatex-System auf, mit dem er standardisiert die Reparaturkosten kalkuliert und die Prüfung auf wirtschaftlichen Totalschaden vornimmt.

Kein Grund zur Sorge.

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Überhaupt kein Problem. DEKRA ist genauso abhängig oder unabhängig von der Versicherung wie andere Gutachter auch. Bei uns im Hause (DEKRA) kriegt man mit Sicherheit immer ein faires und unabhängiges Gutachten, da wird niemandem zum Munde geredet.

Hallo ,

Nein ist kein Problem der Gutachter schaut sich den Schaden an macht Fotos tippt das ganze ins System und berechnet so die Schadenssumme.

Ich hatte auch die Dekra als Gutachter und auch die VHV als gegnerische Versicherung. Das Gutachten war ausführlich und der Gutachter hat mit mir persönlich über die Gegebenheiten des Autos gesprochen. Ich kann nicht klagen.

@ TE

Du kannst auch einen anderen Sachverständigen wählen. Das ist allein deine Entscheidung. Um alle Ansprüche aus dem Unfall durchzusetzen, wäre es ratsam, auch einen Anwalt zu beauftragen.

Themenstarteram 29. September 2016 um 18:04

Danke für eure Antworten.

@berlin-paul:

Ja, die Möglichkeit der freien Wahl ist mir bewusst. Den Termin mit der DEKRA hatte ich ja schon ausgemacht, bevor ich mit der VHV gesprochen hatte, d.h. der Termin erfolgte nicht auf Vorschlag o.ä. der VHV.

Ich würde doppeltes Stillschweigen empfehlen:

Weder dem persönlich ausgewählten Gutachter die gegnerische Versicherung verraten, noch der gegnerischen Versicherung erzählen, zu welchem Gutachter man geht.

Themenstarteram 29. September 2016 um 20:23

Leider schon beides passiert. :(

Kein Gutachter riskiert seinen guten Namen, nur weil er einer Versicherung oder einem Auftraggeber einen Gefallen tun will...

Außerdem sind die meisten Unfallgutachten ohnehin nur bessere Kostenvoranschläge... der Gutachter macht die Fotos zur Beweissicherung, dann setzt er sich an seinen Rechner und ruft sein Audatex-System auf, mit dem er standardisiert die Reparaturkosten kalkuliert und die Prüfung auf wirtschaftlichen Totalschaden vornimmt.

Kein Grund zur Sorge.

Ganz so einfach ist es ja nicht, es gibt neben den relativ objektiven (mal abgesehen vom Reparaturweg) Reparaturkosten auch noch "weichere" Beträge. Im Vorliegenden Fall ggf. Die Wertminderung sowie Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Zitat:

@hk_do schrieb am 30. September 2016 um 15:52:17 Uhr:

Ganz so einfach ist es ja nicht, es gibt neben den relativ objektiven (mal abgesehen vom Reparaturweg) Reparaturkosten auch noch "weichere" Beträge. Im Vorliegenden Fall ggf. Die Wertminderung sowie Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die Wertminderung berücksichtigt ein anständiges Gutachten immer, sie fällt aber bei älteren Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit sehr hoher Laufleistung eben nicht mehr an.

Weiederbeschaffungswert und Restwert müssen im Gutachten immer ermittelt werden, um die Reparaturwürdigkeit festzustellen (100/130%-Regel).

Und solche Dinge wie Nutzungsausfallentschädigung und voraussichtliche Reparaturdauer ermittelt der Gutachter auch, geltend machen muss sie aber der Geschädigte.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 30. September 2016 um 15:54:52 Uhr:

 

Die Wertminderung berücksichtigt ein anständiges Gutachten immer,

Ja, aber im Gegensatz zu "einmal Tür neu" können da bei zwei verschiedenen Gutachtern auch zwei ganz unterschiedliche Ergebnisse herauskommen.

Themenstarteram 30. September 2016 um 16:06

Danke für eure Antworten.

Soooo, ich war nun heute bei der DEKRA.

Irgendwie lief das anders ab, als ich es - allerdings als Laie - erwartet habe.

Der ganze Termin dauerte nur rund 15, 20 Minuten, bestehend aus einem Teil Formalia (Aufnahme der Daten aus dem Fahrzeugschein etc.) und einer etwa 5 bis 10-minütigen Untersuchung des Wagens.

Allerdings wurden dabei im Groben nur Bilder mittels iPad gemacht (vom Schaden, dem Kilometerstand etc.). Man schickt mir das Gutachten nächste Woche zu, aber es läuft wahrscheinlich auf einen Totalschaden hinaus. Er meinte grob, es handele sich um etwa 5000 bis 8000 EUR Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert sei bei etwa 5000, der Restwert bei 1000.

Was mich gewundert hat, war, dass keinerlei Achsvermessung o.ä. durchgeführt wurde, obwohl der SV auch bewusst darauf hinwies, dass es sein kann, dass sich bei der Lenkung was verbogen hat.

Als es dann hieß "so, wie sind fertig", fragte ich nochmal explizit, was denn jetzt mit der Lenkung/Achse sei, ob da gar nichts analysiert würde...!? Die Antwort war dann (soweit ich mich erinnere) irgendwas in der Art, dass jetzt erstmal geschaut wird, wie hoch der restliche (Blech-)Schaden ist, weil wenn es eh ein Totalschaden nur aufgrund der Karosserie ist, dann braucht man auch keine Achsvermessung mehr...

Das fand ich etwas komisch. Ist das normal? Ich hätte halt trotzdem gerne gewusst, ob was mit der Lenkung/Achse ist. Das ganze Gutachten basiert nun nur auf den Fahrzeugdaten und ein paar iPad-Fotos. Ich hätte mir irgendwie mehr erwartet. Aber wie gesagt, ich bin nur Laie.

Werde nächste Woche dann auch mal zum Anwalt gehen.

Eine Achsvermessung macht man üblicherweise nie direkt beim Erstgutachten. Da verweigern die Versicherungen gerne mal die Erstattung der Kosten.

Da ohnehin wirtschaftlicher Totalschaden, spielt die Achse keine Rolle mehr.

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