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V70 III ständig irgendwelche Fehlermeldungen
Hallo
bei meinem V70 III 2,4D 175PS Bj. 09/2009
erscheinen spontan und in unregelmässigen Abständen Fehlermeldungen:
"Scheinwerfer Wartung erforderlich"
oder
"Kindersicherung Wartung erforderlich"
Das Auto war mittlerweile schon viermal in der Volvo Werkstatt, die haben dann irgendwas resettet aber die Fehlermeldungen kommen immer wieder.
Hat jemand ähnliche Probleme?
Wenn wieder die Fehlermeldung kommt:
"Kindersicherung Wartung erforderlich"
soll ich dann beruhigt weiterfahren weil es ist ja alles in Ordnung?
Meine 2 und 3-jährigen Kinder probieren am liebsten in Serpentinen ob sich die Tür öffnen lässt...
Viele Grüsse,
guter
Beste Antwort im Thema
Hallo,
und hier wird suggeriert das das mit der Wandlung/ Rücktritt irgendwie ganz easy ist und auch bei kleineren Fehlern völlig unkompliziert wird und dazu noch, das VCG dort der eigentliche Adressat sei( über den Händler).
Es ist nervig, langwierig und lange nicht so eindeutig in der Rechtssprechung. Und wenn der Händler nunmal der Ansprechpartner/Gegner ist (ausser in spez. Leasingfällen) wird der keine Unterstützung geben, im Gegenteil, es kostet ihn viel Geld.
Also stellt das bitte nicht leichtfertig in den Raum, es ist schon ein ernsthaftes Thema und sollte gerade bei kleineren Fehlern gar nicht erst in den Raum geworfen werden.
Und ganz nebenbei, Rechtschutz haben heißt nicht, den Stress nicht zu haben und die rechtschutz ist das eine, eine Deckungszusage das Andere und wir reden dann auch nicht mehr von der Vielzahl von einvernehmlichen Lösungen, die sind in einem solchen Fall dann kostenseitig nicht immer gedeckt.
Und zu den Fensterhebern hatte ich schon mal gepostet, hatte ich auch, das komplette Modul wurde anstandslos getauscht und seitdem ist Ruhe. Die müssen erst kalibrieren und schmieren und wenn das nicht hilft, ist der Austausch vorgesehen, dazu brauch man keine Wandlungsabsichten.
Gruß
KUM
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23 Antworten
Die Meldung der Scheinwerferwartung habe ich auch gelegentlich, vorallem als es wie vor einigen Woche so kalt ist. Sie erschien direkt nach dem Anlassen des Motors und Ausrichtung der Scheinwerfer, war dann aber auch wieder weg. Der konnte auch nicht direkt helfen...
Sollte aber nochmal nachhaken, solange Garantie drauf ist.
Mehr aber stört mich, dass beim automatischen Fensterschliessen, nach ca.1/3 das Fenster wieder öffnet, da der Sensor wohl eine Blockade feststellt. Ist aber auch nicht immer so, nur wenn es kalt (unter 0) ist. Manchmal kommt es mir vor, als würde ich einen ICE fahren...
Zitat:
Original geschrieben von guter
... Das Auto war mittlerweile schon viermal in der Volvo Werkstatt, die haben dann irgendwas resettet aber die Fehlermeldungen kommen immer wieder. ...
Gratuliere !
Du hast jetzt das Recht auf Rueckgabe / Wandlung .
Die Maengelruege kann auch verjaehren, also aufpassen !!!
Gruss
Esker
Zitat:
Original geschrieben von esker
Zitat:
Original geschrieben von guter
... Das Auto war mittlerweile schon viermal in der Volvo Werkstatt, die haben dann irgendwas resettet aber die Fehlermeldungen kommen immer wieder. ...
Gratuliere !
Du hast jetzt das Recht auf Rueckgabe / Wandlung .
Die Maengelruege kann auch verjaehren, also aufpassen !!!
Gruss
Esker
Hi Esker,
bist Du sicher?
Volvo wird das doch vermutlich als Bagatellsache abtun....
Gruss,
guter
Hatte meiner leider auch.
Die Freundlichen in Neuss haben eine neue Software aufgespielt und alles war wieder i.o.
Desweiteren wird jedesmal wenn ich dort war, mein Wagen kostenlos gewaschen und ausgesaugt
Zitat:
Original geschrieben von strolchilein
... neue Software ...
Kennst du die Teile-Nummer ?
Zitat:
Original geschrieben von guter
... Volvo wird das doch vermutlich als Bagatellsache abtun....
Es gibt klare Leitlinien dafuer, wie sich ein Fehler definiert:
- Eine ausdrueckliche Vereinbarung wird nicht eingehalten
- Es kann keine Eignung für die gewoehnliche Verwendung erkannt werden
- Eine oder mehere Beschaffenheiten , die bei Sachen der gleichen Art ueblich sind, fehlen der Sache
- Oeffentliche Aeusserungen aus dem Hause des Verkaeufers, des Herstellers oder deren Gehilfen werden nicht eingehalten
- Es bestehen Montagefehler des Herstellers, des Verkaeufers oder deren Gehilfen
Wenn du deinen Elch zurück geben moechtest, stelle ueber deinen einen entsprechenden Wandlungsantrag bei VCG. Argumentiere entsprechend der Liste.
Alt gegen Neu ist natuerlichnicht drin, die gefahrenen km werden gegen den bezahlten Preis gerechnet.
Stichworte sind
- Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch)
- Nachbesserung (Rep., ist ja schon oefter fehlgeschlagen)
- Wandlung (Rueckgabe gegen cash)
- Minderung des Kaufpreises
- 6 monatige Verjaehrungsfrist bei Minderung oder Wandlung
- Ruecktritt vom Kaufvertrag
Gruss,
Esker
Zitat:
Original geschrieben von guter
Hallo
bei meinem V70 III 2,4D 175PS Bj. 09/2009
erscheinen spontan und in unregelmässigen Abständen Fehlermeldungen:
"Scheinwerfer Wartung erforderlich"
oder
"Kindersicherung Wartung erforderlich"
Das Auto war mittlerweile schon viermal in der Volvo Werkstatt, die haben dann irgendwas resettet aber die Fehlermeldungen kommen immer wieder.
Hat jemand ähnliche Probleme?
Wenn wieder die Fehlermeldung kommt:
"Kindersicherung Wartung erforderlich"
soll ich dann beruhigt weiterfahren weil es ist ja alles in Ordnung?
Meine 2 und 3-jährigen Kinder probieren am liebsten in Serpentinen ob sich die Tür öffnen lässt...
Viele Grüsse,
guter
Hallo,
das mit dem Scheinwerfer hatte ich auch, ulkig war, immer dann wenn du in einen Tunnel reingefahren bist und der Dämmerungssensor der Armaturenbeleuchtung umgeschaltet hatte, ging die Meldung an.
Bis ich dann beim war, wurde das Auto zwischenzeitlich abgestellt und die Meldung war weg.
Dann mal mit Meldung zum , an die Diagnose gehängt nach Vorschrift, heisst Auto aus, anhängen, starten, Fehlermeldung weg!
Das selbe Spiel am nächsten Tag wieder dann dirkt an Diagnose gesteckt, ergo Steuergerät eines Scheinwerfers der Kurvenlichtsteuerung defekt.
Wurde ausgetauscht, danach Problem gelöst.
Bei der Fehlermeldung war auch im Armaturenbrett die LED für das Kurvenlich auszuschalten, dann bei der Fehlermeldung ausgegangen und der Scheinwerfer ist von der Höhe in Ruheposition gegangen und hatte dann ca. 2m vor dem Fahrzeug die Strasse ausgeleuchtet.
Türprobleme hatte ich keine, dafür steht nun mal wieder mit einem anderen kapitalen Schaden.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von esker
Zitat:
Original geschrieben von strolchilein
... neue Software ...
Kennst du die Teile-Nummer ?
Zitat:
Original geschrieben von esker
Zitat:
Original geschrieben von guter
... Volvo wird das doch vermutlich als Bagatellsache abtun....
Es gibt klare Leitlinien dafuer, wie sich ein Fehler definiert:
- Eine ausdrueckliche Vereinbarung wird nicht eingehalten
- Es kann keine Eignung für die gewoehnliche Verwendung erkannt werden
- Eine oder mehere Beschaffenheiten , die bei Sachen der gleichen Art ueblich sind, fehlen der Sache
- Oeffentliche Aeusserungen aus dem Hause des Verkaeufers, des Herstellers oder deren Gehilfen werden nicht eingehalten
- Es bestehen Montagefehler des Herstellers, des Verkaeufers oder deren Gehilfen
Wenn du deinen Elch zurück geben moechtest, stelle ueber deinen einen entsprechenden Wandlungsantrag bei VCG. Argumentiere entsprechend der Liste.
Alt gegen Neu ist natuerlichnicht drin, die gefahrenen km werden gegen den bezahlten Preis gerechnet.
Stichworte sind
- Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch)
- Nachbesserung (Rep., ist ja schon oefter fehlgeschlagen)
- Wandlung (Rueckgabe gegen cash)
- Minderung des Kaufpreises
- 6 monatige Verjaehrungsfrist bei Minderung oder Wandlung
- Ruecktritt vom Kaufvertrag
Gruss,
Esker
So, jetzt muss ich wieder in die Werkstatt weil der el. Fensterheber auf der Fahrerseite trotz vorhergehender Reparatur wieder spinnt.
(Fährt nach 10 cm automatischem Schliessen ohne Anlass wieder zurück)
Kann mir jemand eine Empfehlung für einen Fachmann in Sachen Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch) geben?
(Rechtschutz vorhanden)
Viele Grüsse,
guter
Zitat:
Original geschrieben von guter
Zitat:
Original geschrieben von esker
Kennst du die Teile-Nummer ?
Zitat:
Original geschrieben von guter
Zitat:
Original geschrieben von esker
Es gibt klare Leitlinien dafuer, wie sich ein Fehler definiert:
- Eine ausdrueckliche Vereinbarung wird nicht eingehalten
- Es kann keine Eignung für die gewoehnliche Verwendung erkannt werden
- Eine oder mehere Beschaffenheiten , die bei Sachen der gleichen Art ueblich sind, fehlen der Sache
- Oeffentliche Aeusserungen aus dem Hause des Verkaeufers, des Herstellers oder deren Gehilfen werden nicht eingehalten
- Es bestehen Montagefehler des Herstellers, des Verkaeufers oder deren Gehilfen
Wenn du deinen Elch zurück geben moechtest, stelle ueber deinen einen entsprechenden Wandlungsantrag bei VCG. Argumentiere entsprechend der Liste.
Alt gegen Neu ist natuerlichnicht drin, die gefahrenen km werden gegen den bezahlten Preis gerechnet.
Stichworte sind
- Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch)
- Nachbesserung (Rep., ist ja schon oefter fehlgeschlagen)
- Wandlung (Rueckgabe gegen cash)
- Minderung des Kaufpreises
- 6 monatige Verjaehrungsfrist bei Minderung oder Wandlung
- Ruecktritt vom Kaufvertrag
Gruss,
Esker
So, jetzt muss ich wieder in die Werkstatt weil der el. Fensterheber auf der Fahrerseite trotz vorhergehender Reparatur wieder spinnt.
(Fährt nach 10 cm automatischem Schliessen ohne Anlass wieder zurück)
Kann mir jemand eine Empfehlung für einen Fachmann in Sachen Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch) geben?
(Rechtschutz vorhanden)
Viele Grüsse,
guter
wie ist es mit der adresse eines , der deine probleme mal beseitigt
Zitat:
Original geschrieben von guter
... Kann mir jemand eine Empfehlung für einen Fachmann in Sachen Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch) geben? ...
Der , bei dem du das Fahrzeug gekauft hast, stellt bei VCG einen Wandlungsantrag.
Du musst den natuerlich beauftragen, erraten kann er deinen Wunsch nicht.
In dem Antrag legt der u.a. die Hinderungsgruende fuer eine erfolgreiche Reparatur dar.
Gruss,
Esker
Zitat:
Original geschrieben von guter
Zitat:
Original geschrieben von esker
Kennst du die Teile-Nummer ?
Zitat:
Original geschrieben von guter
Zitat:
Original geschrieben von esker
Es gibt klare Leitlinien dafuer, wie sich ein Fehler definiert:
- Eine ausdrueckliche Vereinbarung wird nicht eingehalten
- Es kann keine Eignung für die gewoehnliche Verwendung erkannt werden
- Eine oder mehere Beschaffenheiten , die bei Sachen der gleichen Art ueblich sind, fehlen der Sache
- Oeffentliche Aeusserungen aus dem Hause des Verkaeufers, des Herstellers oder deren Gehilfen werden nicht eingehalten
- Es bestehen Montagefehler des Herstellers, des Verkaeufers oder deren Gehilfen
Wenn du deinen Elch zurück geben moechtest, stelle ueber deinen einen entsprechenden Wandlungsantrag bei VCG. Argumentiere entsprechend der Liste.
Alt gegen Neu ist natuerlichnicht drin, die gefahrenen km werden gegen den bezahlten Preis gerechnet.
Stichworte sind
- Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch)
- Nachbesserung (Rep., ist ja schon oefter fehlgeschlagen)
- Wandlung (Rueckgabe gegen cash)
- Minderung des Kaufpreises
- 6 monatige Verjaehrungsfrist bei Minderung oder Wandlung
- Ruecktritt vom Kaufvertrag
Gruss,
Esker
So, jetzt muss ich wieder in die Werkstatt weil der el. Fensterheber auf der Fahrerseite trotz vorhergehender Reparatur wieder spinnt.
(Fährt nach 10 cm automatischem Schliessen ohne Anlass wieder zurück)
Kann mir jemand eine Empfehlung für einen Fachmann in Sachen Nacherfuellung (Umtausch gegen neuen Elch) geben?
(Rechtschutz vorhanden)
Viele Grüsse,
guter
Hallo,
bevor man Leute zur Wandlung animiert, sollte man die Defekte mal genauer anschauen!
Der Fensterheber hat wahrscheinlich die Aussentemperatur zur Folge, da das Fenster im Gummi durch Salz rauh wird und die Gleiteigenschaft etwas verliert.
Dann greift der Einklemmschutz, da die aufzubringende Kraft zu gross ist und das System denkt es ist ein Kinderkopf oder weiss der Teufel was dazwischen.
Hier gleich zur Wandlung zu raten ist "schwachsinn"!!
Die Hersteller werden bedingt durch die Aktion mit Toyota in Zukunft wahrscheinlich noch vorsichtiger und wir als Kunde werden vom Anspruch auch immer "schräger".
Dazwischen die Zulieferer, die nix mehr versichert bekommen und dann wird sowieso alles gewandelt?!
Mit solchen Möchtegernadvokatenempfehlungen kommen wir nicht weiter und damit mein ich alle.
Die Hersteller sichern sich ab wo es geht, dass das Fenster dann automatisch wieder runter fährt ist auf jeden Fall besser, als 5 geköpfte Kids!
Schönen Tag.
Hallo,
und hier wird suggeriert das das mit der Wandlung/ Rücktritt irgendwie ganz easy ist und auch bei kleineren Fehlern völlig unkompliziert wird und dazu noch, das VCG dort der eigentliche Adressat sei( über den Händler).
Es ist nervig, langwierig und lange nicht so eindeutig in der Rechtssprechung. Und wenn der Händler nunmal der Ansprechpartner/Gegner ist (ausser in spez. Leasingfällen) wird der keine Unterstützung geben, im Gegenteil, es kostet ihn viel Geld.
Also stellt das bitte nicht leichtfertig in den Raum, es ist schon ein ernsthaftes Thema und sollte gerade bei kleineren Fehlern gar nicht erst in den Raum geworfen werden.
Und ganz nebenbei, Rechtschutz haben heißt nicht, den Stress nicht zu haben und die rechtschutz ist das eine, eine Deckungszusage das Andere und wir reden dann auch nicht mehr von der Vielzahl von einvernehmlichen Lösungen, die sind in einem solchen Fall dann kostenseitig nicht immer gedeckt.
Und zu den Fensterhebern hatte ich schon mal gepostet, hatte ich auch, das komplette Modul wurde anstandslos getauscht und seitdem ist Ruhe. Die müssen erst kalibrieren und schmieren und wenn das nicht hilft, ist der Austausch vorgesehen, dazu brauch man keine Wandlungsabsichten.
Gruß
KUM
Zitat:
Original geschrieben von KUMXC
... Und zu den Fensterhebern hatte ich schon mal gepostet, hatte ich auch, das komplette Modul wurde anstandslos getauscht und seitdem ist Ruhe. Die müssen erst kalibrieren und schmieren und wenn das nicht hilft, ist der Austausch vorgesehen, dazu brauch man keine Wandlungsabsichten.
...
Glueck gehabt !
Aus vielen Postings hier bei MT sieht man. dass es aber auch anders geht
Was passiert, wenn gerade diese oder eine andere Reparatur x -mal fehlschlaegt ?
Opfert der Kunde dann gerne und bereitwillig Tag um Tag seines Urlaubs / Freizeit ?
Bezahlt er dann immer und immer wieder die ominoesen Doktorspiele des ala "Was wechseln wir denn heute einmal aus, um den Fehler zufinden" ?
Nur um solche Fehler geht es beim Fakt der Wandlung !!!
...
In Deutschland gilt das BGB.
Dem Verhaltensmuster vieler Verkaeufer, permanente und irrreparable Fehler zu vertuschen oder zu verniedlichen, wird hier ein maechtiges Werkzeug des Kaeufers entgegen gesetzt.
Die Wandlung ueber den / VCG ist der "normale, freundschaftliche" Weg.
VCG ist sicherlich daran interessiert, WARUM Kunden unzufrieden mit Reparaturleistungen sind,
deshalb dieser Weg. Vielleicht gibt es einfach nur zu viele unwissende ?
Es geht natuerlich auch anders via BGB und in erster Instanz vor dem Amtsgericht !
Es steht allein im Ermessen des Antragstellers, welchen Weg er waehlt.
Wer seinen Lieblingselch mag, muss diesen Weg nicht beschreiten
( Dazu wird hier niemand willentlich animiert oder gar zwischenzeilig genoetigt! ).
Wer im Elch aber lediglich ein Stueck Blech auf Raedern sieht, fuer dessen Preis er knallhart gearbeitet hat, tut gut daran, den VOLLEN GEGENWERT fuer sein gezahltes Geld mit allen zur Verfuegung stehenden Mitteln einzufordern.
Gruss,
Esker
Hallo Esker,
grundsätzlich hast Du schon recht, das ist unbestritten, aber der TE hat ja nun nicht die gravierenden Mängel, sondern wahrscheinlich eher einen nicht so fitten oder auch inkonsequenten . Wie hier ja schon aus den Antworten hervorgeht, gibt es zu seinen Problemen ja Lösungen, da muss sich nur mal einer richtig kümmern..und ich meine hier die Werkstatt. Ich denke das dies deutlich leichter geht, als Gerichte zu bemühen, denn auch das bedeutet Zeitaufwand ( und ganz nebenbei möchte ich hier nicht die Gutachten erstellen müssen bei nicht permanenten Fehlern). Unterstützung durch VCG dürfte eher mager ausfallen, auch wenn es anders sein sollte und ein , der diese Mängel nicht in den Griff kriegt, wird wohl auch bei Sachen wie Wandlung ein toller Sparringspartner sein.
Also bitte immer angemessene Lösungen finden. Jeder, der in letzter Zeit mal ne Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag durchgezogen hat, würde hier bestimmt ein Lied singen können über Stress, Zeitaufwand, Unterstützung und Zeiträume (wenn er denn hier so laut singen dürfte).
Also, ich versteh Dich schon und unsere Meinungen sind bestimmt nicht so weit auseinander, aber jeder macht auch so seine Erfahrungen ( und traue VCG mal nicht zuviel zu )
Schönen Gruß
KUM
wie ich gestern schon mal schrieb ....
Zitat:
wie ist es mit der adresse eines , der deine probleme mal beseitigt
LG
Vidaman
der hier absolut keinen grund für wandlung findet
PS: kleiner "Tipp" für den des TS - für die problematik mit den fensterhebern, gibt es eine abhilfe lösung beim Typ 135/136 von VCG. er sollte mal ins "TIE" schauen