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Verkäufer Verschweigt > kein Airbag im Passat

Themenstarteram 19. März 2007 um 16:51

hallo,

hab da mal ein Problem vielleicht kann mit einer einen Rat geben.

Ich habe meinen Passat 3b V6 4Motion am 11.01.2006 in Wolfburg bei einem großen VW Händler gekauft. Erstmal vorweg also ich habe keinerlei Grantien oder ähnliches bekommen...habe halt nur einen normalen Vertrag in der Hand wo auch drinn steht das ich auf Gewährleistungen verzichte.

So bei dem Passat hat schon beim Kauf die Airbag-Leuchte geleuchtet...der Verkäufer hat mir gesagt das dieser Fehler behoben wurde sei und das alles wieder funktioniert, nur der Fehler müßte ausgelesen werden dann würde das Leuchten auch aufhören...so blöd wie ich bin hab ich das geglaubt.

(sie selber könnten das im Moment nihct machen da ihr Auslesegerät zur zeit defekt sei)

Ok bin dann etwa eine Woche später zu meiner VW Wrkstatt gefahren und auslesen lassen.So was war natürlich das Leuchten hörte NICHT auf es sei wohl etwas anderes=teureres. War dann noch 3 mal in der Werkstatt keiner hat den Fehler weg bekommen.

So heute nun der letze Werksatt besuch hab den vorher gesagt,wenn ihr den Fehler nicht weg bekommt dann bitte herausfinden woran es liegt.

Fazit:

-Beifahrer Airbag gar nicht mehr vorhanden

-Seitenairbags nach einem Auslösen nur noch in die naht reingestopft und Naht verschlossen

also ist es wahrscheinlich ein Unfallauto aber im Vertrag steht"nicht Baknnt" ob Unfall oder nicht

 

So der Kauf liegt jetzt über ein Jahr zurück und Gewährleistungen hatte eh nicht bekommen, aber solche ein Auto zu verkaufen ist doch nicht normal? oder!!??!!??

Kann ich da gegen jetzt Rechtlich vorgehen?

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17 Antworten
am 19. März 2007 um 17:58

Wenn das Auto einen Unfall hatte...das verjährt meines Wissens nicht...würde ich auf jeden Fall rechtlich dagegen vorgehen. Wobei ich natürlich nicht weiß was genau im Kaufvertrag steht!?

Das war wirklich ein VW Autohaus??? Naja es wundert einem langsam nichts mehr...

Grüße

Themenstarteram 19. März 2007 um 18:03

ja das ist ja das schlimme war ein VW haus in Wolfsburg wenn das ein kleiner Autohändler um die Ecke wäre, wäre ich da vorsichtiger gewesen...

am 19. März 2007 um 19:02

Am 11.01.2006 gekauft, und seitdem mit Airbagwarung unterwegs ?

Entschuldigung,

aber völlig unverständlich !

Themenstarteram 19. März 2007 um 19:10

hallo,

aber du must mal lesen...mir wurde gesagt die aribags funktionieren einwandfrei nur müßte der fehler ausgelsesen werden damit es nicht mehr leuchtet deswegen bin ich ja ruhigen gewissens gefahren....blos irgendwann wollte ich das leuchten auch halt weg haben...

Da würd ich mal sagen, du hast schon ein wenig Nerven.

Einfach mal leuchten lassen und die Zeit so verstreichen lassen, bis man 1 Jahr später mal auf die Idee kommt :D

Na ja, egal darf nicht, aber kann passieren.

 

Völlig egal was dir da erzählt wird, wenn du Rechtschutzversichert bist, dann geh zum Anwalt.

Wenn die Angaben so wie du wie beschrieben hast stimmen, dann bist du da eh auf der sicheren Seite.

1. Ausgebauter Airbag und verschweigen, ist Betrug und somit muss er den Wagen zurücknehmen.

2. Ein Händler der in einem Vertrag reinschreibt, dass er keinerlei Garantie gibt und Wichtig: Keine Gewährleistung !

Hat schon verloren, da das zum 11.01.2006 schon längst gesetzlich festgeschrieben ist und er kann und darf eine gesetzliche Festschreibung nicht aus einem Vertrag streichen.

 

Ist ein bißchen sehr naiv so spät erst mal nachgucken zu lassen, du hättest auch einfach beim Kauf drauf bestehen sollen, dass die das vor der Herausgabe noch fertig machen, aber nun gut.

Nimm deinen Vertrag und geh damit zum Anwalt !

Wenn es genau so sein sollte, dann muss der Händler den Wagen zurücknehmen und das Beste, zu dem Preis wie er ihn verkauft hat.

Abzüge aufgrund des Alters, des Kilometerstandes oder allgemein weil du ihn 1 Jahr benutzt hast, sind nicht zulässig.

Im Idealfall bekommst du also jeden Cent wieder !

Aber da es sehr wichtig ist, welche Formulierungen ganz genau in deinem Vertrag stehen, wirst du um einen Anwalt nicht drum herumkommen.

Also Rechtschutz raus und die Sache klären.

Themenstarteram 19. März 2007 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von jimmy007

Da würd ich mal sagen, du hast schon ein wenig Nerven.

Einfach mal leuchten lassen und die Zeit so verstreichen lassen, bis man 1 Jahr später mal auf die Idee kommt :D

Na ja, egal darf nicht, aber kann passieren.

 

Völlig egal was dir da erzählt wird, wenn du Rechtschutzversichert bist, dann geh zum Anwalt.

Wenn die Angaben so wie du wie beschrieben hast stimmen, dann bist du da eh auf der sicheren Seite.

1. Ausgebauter Airbag und verschweigen, ist Betrug und somit muss er den Wagen zurücknehmen.

2. Ein Händler der in einem Vertrag reinschreibt, dass er keinerlei Garantie gibt und Wichtig: Keine Gewährleistung !

Hat schon verloren, da das zum 11.01.2006 schon längst gesetzlich festgeschrieben ist und er kann und darf eine gesetzliche Festschreibung nicht aus einem Vertrag streichen.

 

Ist ein bißchen sehr naiv so spät erst mal nachgucken zu lassen, du hättest auch einfach beim Kauf drauf bestehen sollen, dass die das vor der Herausgabe noch fertig machen, aber nun gut.

Nimm deinen Vertrag und geh damit zum Anwalt !

Wenn es genau so sein sollte, dann muss der Händler den Wagen zurücknehmen und das Beste, zu dem Preis wie er ihn verkauft hat.

Abzüge aufgrund des Alters, des Kilometerstandes oder allgemein weil du ihn 1 Jahr benutzt hast, sind nicht zulässig.

Im Idealfall bekommst du also jeden Cent wieder !

Aber da es sehr wichtig ist, welche Formulierungen ganz genau in deinem Vertrag stehen, wirst du um einen Anwalt nicht drum herumkommen.

Also Rechtschutz raus und die Sache klären.

erstmal vielen Dank für deine sehr sachlich Antwort...

also im Vertrag steht halt drinne..." unfallschäden laut vorbesitzer unbekannt"

ja ihr hab ja alle recht....blos ich war ja erst guten glaubens das alles funktioniert vielleicht wollte ich auch nichts anderes wahr haben , war / ist halt ein kleine Traum von mir gewesen der Wagen.

ich hab jetzt bei der Firma angerufen...sie werden das mal prüfen und sich bei mir diese Woche nochmal melden...

das wäre natürlich super wenn sie den Wagen zurück nehmen müßten allein schon deswegen damit die nicht nochmal auf so eine scheiß idee kommen ein Auto ohne Airbag zu verkaufen...

Wie gesagt, dir wird nix anderes übrig bleiben als einen Anwalt aufzusuchen, da es sich bei solchen Fällen sehr penibel um die genauen Wortlaute handelt.

Der eine Satz rettet dich komplett, der andere kann dich reinreißen.

Auch wenn sich beide Formulierungen gleich anhöhren, kann 1 fehlendes Wort oder ein Wort mehr oder ähnliches ziemlich viel hierbei bewirken.

Auf eine Sache wirst du aber drauf wetten können, egal wie kulant oder abweisend der Händler sein wird, die ganze Aktion wird sich lange hinziehen, bis das geregelt ist.

Rechne nicht damit, dass dein Anwalt 1 Schreiben aufsetzt und du 1 Woche später den Wagen zurückgeben kannst.

Das wird ein langes hin und her.

Und wenn du nicht Rechtschutzversichert sein solltest, musst du die ganzen Kosten vorstrecken.

Um dann später auch die Anwaltskosten und Richterkosten erstattet zu bekommen ( wenn es so weit gehen muss ) musst du bis zum Ende alles durchziehen UND Recht bekommen.

Genau deswegen MUSST du das mit deinem Anwalt absprechen, damit er dir genau sagen kann, wie die Chancen stehen.

Einfach ohne Hilfe eines Anwaltes sowas zu starten, könnte finanziell ein Disaster werden.

Such dir natürlich auch einen Anwalt raus, der auf solche Bereiche spezialisiert ist.

Kannst du bei deiner Rechtschutzversicherung erfragen, oder auch beim ADAC.

Die haben meistens Listen, wo welcher Anwalt fit ist und in deiner Nähe wohnt.

Auf alle Fälle viel Glück.

 

PS: ich hatte auch einen so ähnlichen Fall, daher kann ich gut nachvollziehen, dass soetwas leicht passieren kann, wenn man nicht alles 100%ig selbst prüft.

Hab einen neuen Wagen gekauft ( mein erster Autokauf ) und versucht alles richtig zu machen.

Nur geht die Klimaanlage nunmal nicht im Winter bei Minusgraden und ich hab den Wagen im Winter gekauft.

Zum Frühling kam dann raus, dass die Klimanlage immer noch nciht anspringen wollte.

Nachprüfen lassen und dabei kam rasu, die ist offen gewesen und dann waren fast alle Teile der Klimaanlage schrott.

Nach der Reperatur ( klarer Garantiefall ) musste ich alles selbst zahlen und mein Anwalt konnte da kaum was machen, da die Gesetzlage da noch etwas anders war, als jetzt.

Re: Verkäufer Verschweigt > kein Airbag im Passat

 

Zitat:

Original geschrieben von X-TREMTIGRA

Kann ich da gegen jetzt Rechtlich vorgehen?

das sicherste wird sein, DIREKT einen anwalt aufzusuchen! und mit dem die sache besprechen....

KEINE alleingänge zu dem verkäufer, wenn dann nur mit anwalt.......

am 20. März 2007 um 11:44

Hi

Wenn eine RSV vorhanden ist dann rede mit einem Rechtsbeistand von denen über den Fall, die müssen ja ggf. eine Deckungszusage für einen vorgerichtlichen Rechtsstreit geben.

Ist keine RSV vorhanden, so buch die Sache als Lehrgeld ab, denn wer ein Auto kauft wo die Airbaglampe leuchtet ist selbst schuld, und ob Unfall oder nicht ist ja auch egal da im Vertrag drin steht

"Ob Unfallschäden vorhanden sind ist nicht bekannt"

Und da keine Gewährleistung gegeben wurde gehe ich von einem Geschäft zwischen 2 Gewerbetreibenden aus.

Ich vermute das der Passat in Zahlung genommen wurde, so ist auch nicht nachweisbar ob der Dealer davon wusste, und eine Arglist kann nicht bewiesen werden.

Ein Rechtsstreit kann sich über Jahre hin ziehen, und solange kein vom Gericht bestellter Sachverständiger sein Gutachten abgegeben hat kann das Auto weder verkauft noch instandgesetzt werden.

Eigene in Auftrag gegebene Gutachten ´haben vor Gericht keinerlei Wert.

Ich habe das selbst mit durch, die Sache dauerte 2 Jahre

Greets Bernd

Themenstarteram 20. März 2007 um 12:50

also ich hab eine RSV nur das Problem das ich die versicherung nach dem kauf abgeschlossen habe...deswegen trette die da nicht ein...aber ich hab das denene erläutert die sagte egal was im vertrag steht...also mindestens würde ich den geringwert des fahrzeuges zurück erstattet bekommen, sprich die differenz die der passat ohne airbag damals wert war.

das müßte ich aber über einen anwalt laufen lassen, wo ich in vorkasse trete....und könnte wie schon erwähnt sehr lange dauern, werde deshalb mit dem autohause kontakt aufnehmen und versuchen das sie den passat zurück nehmen und ich dafür ein anderes auto bekomme, was vielleicht dem wert des passat´s jetzt entspricht, also mit den mehr kilometern mein ich und nicht das er kein airbag hat.

Ein Beratungsgespräch kostet zwischen 50 und 100 Euro.

Das sollte es Dir schon wert sein. Der Anwalt kann Dir dann recht genau Deine Erfolgsaussichten darlegen.

Nichts desto trotz ist das Klagen immer ein Risiko.

Deshalb ist es immer besser man läßt sich verklagen, als andersherum. Kling paradox, ist aber so.

Wichtig: ist schriftlich festgehalten worden, daß die Airbaglampe leuchtete und weitere Reparaturversuche nötig waren?

Wenn das alles nur mündlich war, hast Du keine Chance.

Dann stellt sich die Lage nämlich so da: Kunde kauft Auto, fährt 1 Jahr damit herum und dann reklamiert er nicht vorhandenen Airbag. Damit würdest Du mit Sicherheit nicht durchkommen.

Also nimm Deinen ganzen Papierkram und vereinbare einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt.

Gruß,

Thilo

Bist Du im ADAC oder ACE, oder so?? Dann Vertragsantwalt von denen nehmen.

Wenn Du nichts dergleichen bist: Frage die ADAC Stelle in Deiner Gegend nach deren Vertragsanwalt vor Ort- nach meiner Erfahrung sind die fit. Erstberatung ist bezahlbar. Dann nach Kosten fragen falls es zum Prozeß kommt.

Meines Wissens muß eine Werkstatt offensichtliche Schäden erkennen, z.B. Unfall. Schau genau auf den Vertrag, ob Auto- Vermittlervertrag, oder die Werkstatt verkauft hat. Wenn Werkstatt, dann hast Du m.e. gute Aussichten.

 

Grüße Martin

am 21. März 2007 um 11:12

Aber aufpassen, bei einer Wandlung ist eine anständige Nutzungsentschädigung fällig.

Das kann je nach Fahrleistung eine ordentliche 4-stellige Summe sein die vom Kaufpreis abgezogen wird.

Themenstarteram 21. März 2007 um 12:52

also ich hab das heute den anwalt eingereicht der überprüft den vertrag und gibt mir dann ein feedback welche chancen ich habe...

und morgen ruft mich das autohaus an und wird dazu mal stellung nehmen.

ich halt euch auf dem laufenden...

 

aber die sch*** sache gibt mir keine ruhe wieso gibt es soviel A********** auf diese welt...

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