- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Motorroller
- Versicherungskennzeichen abgeben
Versicherungskennzeichen abgeben
Liebe Rollergemeinde,
weiß jemand, ob es möglich ist, sein Versicherungskennzeichen abzugeben und das Geld von der Versicherung zurück zu bekommen.
Grund ist folgender: In der kalten Jahreszeit fahre ich kein Roller mehr. Somit würde Leergeld im Hof stehen.
Ähnliche Themen
22 Antworten
Sers,
hab mein 50ger Roller verkauft und wollt jetzt wissen ob ich den Betrag des restlichen Jahres (müssten so ca 40€ sein) wieder zurückbekomme, wenn ich die Versicherung kündige. Roller ist bei der DEVK versichert.
Danke mfg bmm
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Das Geld kriegst du nicht zurück...da würden dann ja zum Wintereinbruch 80% der 50er-Fahrer ankommen und ihr Geld zurückverlangen.
Du könntest höchstens versuchen das Schild privat zu verkaufen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
doch, einfach das Schild und den Schein zurück geben, den Restbetrag bekommst du ausgezahlt/gutgeschrieben ...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Um mal meine Ehre zu retten und nicht als Schwätzer zu gelten...:
Ein Freund wollte sein Schild mal zurückbringen und der Versicherungsvertreter wollte das Schild (mit Papieren...so wie es sich gehört) zurückgeben, aber die Versicherung hat es nicht zurückgenommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
wobei lt. deiner Aussage im ICQ sich da ja nicht die Gesellschaft sondern der Vertreter quergestellt hat
kleiner Tipp:
auf jedem Versicherungsschein steht auch die Tel Nr. der Gesellschaft selbst, einfach mal anrufen ....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
kleiner Tipp:
auf jedem Versicherungsschein steht auch die Tel Nr. der Gesellschaft selbst, einfach mal anrufen ....
Wird gemacht...es ging da ja auch um 06er Schild. Werde ihm das auf jeden Fall sagen...
Und eine Beschwerde über den Vertreter wird´s wohl auch geben...der repräsentiert die Versicherung und die wird über sowas sicherlich nicht erfreut sein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Immer wenn ich einen Roller verkauft habe, hab ich den Versicherungsschutz nicht mit übergeben. Bin zur Versicherung und habe das restliche Geld per Verrechnungsscheck zuruck bekommen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Alternativ könnte man auch hingehen, und die Versicherung anstatt Sie zurück zu geben, was geht; auf einen neuen Roller übertragen lassen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Hallihallo!
Man kann die Versicherung auch einfach mit dem Roller zusammen verkaufen. Das habe ich damals beim MBK so gemacht und der Vorbesitzer meines Elyseo auch. Beim Elyseo bin ich später zum Versicherungsbüro und habe meinen Namen in den Versicherungsschein eintragen lassen.
MfG Meehster
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
Re: Versicherung- Geld zurück???
Zitat:
... wenn ich die Versicherung kündige.
Eine Rollerversicherung muss man imho nicht kündigen, die verliert doch mit Ablauf eines Jahres die Gültigkeit Oder habe ich da was missverstanden?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
du kannst sie entweder ablaufen lassen oder vorher kündigen und dir das Restgeld holen was wohl sinnvoller ist ...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung- Geld zurück?' überführt.]
ja ist es, du musst einfach den Vertrag kündigen und das Kennzeichen und den Schein an die Gesellschaft zurück geben ...
überzahlte Beiträge bekommst du dann entweder raus oder als Gutschrift auf den nächsten Jahresbeitrag (das machen die Gesellschaften aber nur auf Wunsch ...)
details dazu stehen in den Vertragsbedingungen ...
bloss was bringt es wenn der hobel gklaut wird.da ärgert mann sich die plötze blos weil mann auf die 35 euro geil war ! ausser er steht in fort knox(lol)
es soll auch Leute geben die eine Garage besitzen
außerdem:
im öffentlichen Verkehrsraum (wo wohl 99,9% aller Rollerdiebstähle stattfinden) darf er ohne Kennzeichen sowieso nicht stehen ...