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Mietwagenversicherung obwohl das Fahrzeug nicht vermietet wird??

Themenstarteram 24. März 2012 um 5:04

Hallo,

hab da mal ein paar fragen.

Wir müssen da wir gewerblich Personen beförden unsere 8-sitzer als Mietwägen zulassen.Vermiten die Fahrzeuge aber nicht.

Wie ist es dann eigentlich bei der Vers.??

Müssen sie als Mietwagen versichert sein oder geht es auch als Firmenwägen ohne Vermietung?Da wir sie ja nicht vermieten.

Wo ist eigentlich der Unterschied zur Mietwagenvers im gegensatz zur normalen Firmenvers.?

Wie schon gesagt wir vermieten die Fahrzeuge nicht, also sind die Fahrer immer die gleichen.

Bei Autovermietungen ist mir klar das es da von der Vers. anders ist, da hat ja jeder Mieter auch eine SB beim Fahrzeug.

Aber bei und trifft das ja so nicht zu.

Bin um jede Hilfe dankbar.

Lg

Beste Antwort im Thema

das bild zum aktiven schadenmanagement ist toll :D

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am 25. September 2009 um 17:49

Hallo.

Brauche geschäftlich nen kleinen Fiat Scudo LKW um 2-3 x im Monat was zu liefern.

Ich habe mir gedacht, die restliche Zeit vermiete ich diesen. Hab eine kleine Einzelfirma angemeldet.

Nun hab ich Ihn so versichert, dass das Auto auch gewerblich genutzt wird und alle damit Fahren dürfen.

Wie sieht es aus bei einem Unfall?

Wenn ich eine Selbstfahrerversicherung abschliesse, dann kostet die ich mindesten 2500,-€ / Jahr.

So zahl ich nur 560,-€

Wie muss ich da genau vorgehen?!

Mfg

Valeri

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Ich befürchte Du musst das Auto als Selbstfahrervermietfahrzeug zulassen und versichern, sonst kommst Du in Teufels Küche wenn Du gewerblich vermietest. Wenn Du als PKW gewerblich oder LKW bis 3,5 to versicherst und es passiert was wirst Du wohl in Regress genommen. Es gelten ganz andere Vorschriften für vermietete Autos bzgl. techniche Überwachung und so... Das wird teuer...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

am 25. September 2009 um 17:56

Entweder zahlst du 2500 Euro oder mietest dir für die wenigen Fahrten selbst ein Fahrzeug.

 

Die gewerblich Vermietung eines/deines Fahrzeuges ohne korrekten Versicherungsschutz kann im Falle eines Schadens deine wirtschaftliche Existenz ruinieren.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Achtung! Das Fahrzeug muss zur Selbstfahrer-Vermietung zugelassen und versichert werden.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi

Achtung! Das Fahrzeug muss zur Selbstfahrer-Vermietung zugelassen und versichert werden.

Schön, dass Du das auch nochmal sagst... Aber zwingen kann ihn dazu keiner, er könnte theoretisch privat zulassen, aber wie bereits auch schon geschrieben wurde, wenn dann was passiert, dann hatte er die schönsten Jahre seines Lebens bereits hinter sich...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

am 26. September 2009 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Aber zwingen kann ihn dazu keiner

Wie wäre es mit GewO und MietPkwÜbwV?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Der Zulassungsstelle ist es egal, was Du mit deinem Fahrzeug anstellst und wie Du es zulässt und darum ging es in dem Ausgangsposting. Wenn Zulassungsstelle und Versicherung nicht wissen, dass er einen Mietwagen zuässt und versichert, dann können die auch nichts sagen, erst wenn was passiert...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

am 26. September 2009 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Der Zulassungsstelle ist es egal, was Du mit deinem Fahrzeug anstellst und wie Du es zulässt und darum ging es in dem Ausgangsposting.

Und genau das sieht doch §1 MietPkwÜbwV anders, oder etwa nicht? :confused:

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

OK, du verstehst nicht wie ich das meine. Auf der Straße vor meinem Haus darf ich lt. STVO nur 50 fahren. Theoretisch würde ich bis zu 120 fahren können, könnte ich auch machen. Erst wenn mich jemand erwischt, bekomme ich ärger.

Lies das Ausgangsposting dieses Threads nochmal und dann weisst Du worum es mir geht...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

am 26. September 2009 um 9:39

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Lies das Ausgangsposting dieses Threads nochmal und dann weisst Du worum es mir geht...

Schon klar, aber dann hätte sich mal4ek auch das ganze Gedöns mit der Gewerbeanmeldung etc. sparen können, dazu kann ihn ja auch niemand zwingen… ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Wie sieht es aus, wenn ich ein Auto Miete, von einem Gewerbetreibenden der dass Fahrzeug nur Haftpflicht-Versichert hat,auf seinen Namen, ohne diese Selbstfahrer-Versicherung. Quasi ist das Auto nicht als Mietfahrzeug zugelassen bzw. versichert. Muss ich dann die angefallene Miete bezahlen?? Es ist doch so eine Art Betrug und auch Steuerhinterziehung von ihm, oder nicht!!!

Gruss

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

am 10. November 2010 um 17:53

Wenn du mit einem Gewerbetreibenden einen Vertrag schliesst, wirst du sicherlich auch deinen Teil des Vertrages erfüllen müssen. Mietest du das Fahrzeug an und weist schon im Vorfeld, dass du nicht bezahlen wirst (aus welchen Gründen auch immer) dürftest du dich selber des Betruges schuldig machen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi

Achtung! Das Fahrzeug muss zur Selbstfahrer-Vermietung zugelassen und versichert werden.

Wo steht dies, er rechnet den Wagen nicht als Unfallersatz ab (da muss es so sein soweit ich weiss) ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Versicherung - wenn Fahrzeug auch vermietet wird...' überführt.]

Firmen wie Sixt etc versichern ihre Fahrzeuge als Selbstvermietfahrzeug.

Du als gewerblicher Personenbeförderer als Mietwagen im Sinne des Personenbeföderunsggesetz. Das sind 2 verschieden "Tarifnummern" für die Versicherung. Nomrlweise solltest du das wissen, da du ja sowohl den Sachkundenachweis und eine Mietwagengenhemingung hast......

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