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vom Kaufvertrag zurücktreten !?

Opel Corsa D
Themenstarteram 24. Juni 2007 um 8:44

Servus Leutz,

das ist mein erster Beitrag und somit auch meine erste Frage !

Hab in mehreren Foren schon gelesen das beim Corsa D die elektrischen Fensterheber nicht so funktionieren wie sie in der Anleitung beschrieben sind d.h. über den Schlüssel kann man z.B. die Fenster nur schließen aber nicht öffnen.

Es fehlt hier also eine Eigenschaft am Auto die in der Anleitung beschrieben ist, aber in der Realität irgendwie nicht existiert.

Kann ich aus diesem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten ?!

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25 Antworten

Kurz und knapp: Nein!

Außer es steht explizit im Kaufvertrag drin, dass die Fenster per FB öffnen und! schließen.

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 9:05

Aber in der Anleitung steht doch dat das funktioniert ...

Zitat:

Original geschrieben von mastika

Aber in der Anleitung steht doch dat das funktioniert ...

Das bedeutet aber nicht das es auch bei deinem Auto funktioniert.

Dreh sie mal um. Auf der Rückseite müsste sowas in der Art stehen:

"Wir behalten uns Änderungen von Konstruktionen und Ausstattung vor."

Re: vom Kaufvertrag zurücktreten !?

 

Zitat:

Original geschrieben von mastika

(...)

d.h. über den Schlüssel kann man z.B. die Fenster nur schließen aber nicht öffnen.

(...)

Kann ich aus diesem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten ?!

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Diese "Wandel-Sucht" nimmt allmählich überhand, zumal die geschilderte Problematik nun wirklich eine Lapalie ist. :rolleyes:

Themenstarteram 24. Juni 2007 um 10:02

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Diese "Wandel-Sucht" nimmt allmählich überhand, zumal die geschilderte Problematik nun wirklich eine Lapalie ist.

 

wat heißt scho "lapalie" ... Ich bin der Meinung, wenn ich schon ein Auto kaufe dann sollte auch wirklich alles so funktionieren wie es auch beschrieben ist bzw. auch zugesagt wird.

Wenn jeder Bürger bei einem Autokauf so reagieren würde was denkst du wie schnell die Autoindustrie umdenken würde und solche "lapalie" fehler vermeiden würde :-)

Nun, steht in deinem Kaufvertrag diese Funktion(Fenster öffnen und schließen per FB) drin? Dann kannst du gern versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten, allerdings würde ich dir dann zu einem Rechtsbeistand raten.

Sicher mag das ärgerlich sein, wenn ein Feature nicht so funktioniert wie man sich das vorstellt. Aber die Fenster per Schlüssel öffnen zu können, war sicherlich kaum ausschlaggebend für die Kaufentscheidung?

Wenn du sonst mit dem Corsa zufrieden bist und der Kleine frei von gröberen Mängeln ist, dann ist das Leben doch wieder lebenswert. ;)

Gruß, cpt

Zitat:

Original geschrieben von IAN@BTCC

Dann kannst du gern versuchen vom Kaufvertrag zurückzutreten, allerdings würde ich dir dann zu einem Rechtsbeistand raten.

der würde sich kringeln vor lachen, was er für einen Grund zur Wandlung angeben soll.

Ich glaube hier will uns einer veräppeln. oder :confused:

am 24. Juni 2007 um 10:20

was ein schwachsinn ^^

schon mal auf die rückseite deiner anleitung geguckt ?

da steht es doch geschrieben:

technische änderungen und irrtümer unter vorbehalt. ( oder so ähnlich)

 

was soviel heisst wie , nehmen se was raus oder machen was rein haste kein anspruch auf was anderes. du musst nehmen was du kriegst PUNKT !

hihi...dieser Thread ist lustig, ich hab mich köstlich amüsiert.

Aber nun mal im Ernst. Wenn man sich die Bedienungsanleitung anschaut, genau anschaut und liest, dann kann man erkennen, dass diese Fensterheberfunktion mit einem * (Sternchen) versehen ist.

D.h.

Zitat:

Auszug aus der Bedienungsanleitung:

Mit dem Stern gekennzeichnete Ausstattungen sind nicht in allen Fahrzeugen enthalten (Modellvarianten, Motorangebot, Ländervarianten, Sonderausstattungen, Original-Opel-Teile und Zubehör.

Des weiteren steht in der Bedienungsanleitung:

Bei Fahrzeugen mit elektronischer Fensterbetätigung können die Fenster von außen geöffnet bzw. geschlossen werden.

Da steht "geöffnet bzw. geschlossen" und nicht "geöffnet und geschlossen"

 

Also gibt es keinen Grund, geschweige denn eine rechtliche Grundlage, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

 

Ausserdem ist Opel, soweit mir bekannt und in einigen Foren nachzulesen, momentan dabei es in der nächsten Firmware wieder zu integrieren.

Gruß

IronViper

am 24. Juni 2007 um 10:58

genau das mit dem sternchen und so kommt noch dazu.

 

naja ob dieses feature eine so hohe priorität hat das es bald wieder rein kommt weiss ich ja net, jedoch war es auf den letzten zwei firmware version nicht integriert, glaube bis zur 3 drin und nun kommt die 6 oder kam sogar schon

am 24. Juni 2007 um 18:14

Global opening

 

Hi mastika,

fahr doch mal zu deinem FOH und frag ihn nach Global opening,

so heist das z.B. bei Volvo. Da kannst du diese Funktion programmieren lassen. da dein Corsa wahrscheinlich auch CAN BUS Steuerung hat, ist das also nur eine kleine Softwareeingabe.

Beschwer dich aber hinterher nicht, wenn die Scheiben offen standen, weil du den Knopf am Schlüssel irrtümlicherweise in der Hose betätigt hast und der Wagen voll Wasser ist wenns regnet.

Oder noch besser, jemand dir die Kiste ausgeräumt hat.

Ich habe diese Funktion bei meinen Fahrzeugen sperren lassen!

War mir irgendwie sicherer!

Gruß

G

wir wissen doch mittlerweile alle, das Opel die angesprochene Funktion gesperrt hat. Aus welchen Gründen auch immer.

Das diese Funktion über Umwege mit dem Tech2 dennoch aktiviert werden kann, ist auch mittlerweile bekannt. Ob es ein FOH auf Wunsch (englische Version) macht, ist fraglich.

@gasoc

wie soll das denn funktionieren: "weil du den Knopf am Schlüssel irrtümlicherweise in der Hose betätigt" wie lange willst du den Knopf denn irrtümlich betätigen :confused: Diese Funktion klappt nur, wenn du die Taste gedrückt hälst :)

am 25. Juni 2007 um 10:32

.....ich wäre froh, wenn ich solche Probleme hätte...

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