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Was ist die "Schichtzeit", wie wird sie berechnet
Erstmal hallo miteinander,
ich bin neu hier im Forum und ich habe mal folgende Frage:
Was ist die Schichtzeit und wie wird sie berechnet?
Wann beginnt eine neue Schicht?
Ich bin seit ca. einem Jahr als Busfahrer angestellt und werde da immer mit der Schichtzeit konfrontiert aber keiner kann mir da richtig weiterhelfen. Ich habe auch schon gegoogelt und versucht, mich durch etliche Gesetze durchzulesen, habe aber keine Antwort gefunden.
Bsp.:
Wenn ich morgens um 5 Uhr losfahre und 4 Stunden fahre (Ankunft also 9 Uhr), danach am Ziel der Bus 11 Stunden steht und ich um 20 Uhr wieder die 4 Stunden zurückfahre (rückkunft also 24 Uhr), habe ich dann 19 Stunden Schichtzeit oder wird das als 2 Schichten gezählt.
Die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten sind alle klar, da gibt es keine Probleme.
Freue mich jetzt schon auf eure Antworten
Gruß
Gerno
Beste Antwort im Thema
Nennen wir das Kind doch einfach Arbeitszeit und nicht Schichtzeit, dann kommen wir der Definition schon näher. Schichtzeit ist nur ein Synonym für Arbeitszeit, wobei es zusätzlich ausdrückt, dass man in Schichten arbeitet, was allerdings auf die meisten Kraftfahrer nicht zutrifft.
Die Regelungen zur Schichtzeit findet man in § 21 a ArbZG. Ein ziemlich langer Paragraph.
Zur Arbeitszeit gehört dei Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen sind.
Nicht zur Arbeitszeit gehören jedoch Zeiten,
- während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen
- während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zumüssen
- für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Bei den ersten beiden Punkten gilt das aber nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.
Im Gegenzug sind die Zeiten der drei Punkte keine Ruhezeiten und der ersten zwei Punkte keine Ruhepausen.
Soweit die Schicht- bzw. Arbeitszeit.
Noch ein paar ergänzende Informationen:
- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
- Die Ruhezeiten ergeben sich nach VO (EG) 561/2006 oder den AETR, je nach dem, was anwendbar ist.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Sofern ein Arbeitnehmer Aufzeichnungen seiner Arbietszeit führen muss, braucht er von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung. Der Arbeitnehmer muss dann die Aufstellungen auch schriftlich seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
- Während für die Lenkzeit das rollierende Kalendarium gilt, bezieht sich die Arbeitszeit auf das Kalendarium, d. h. immer auf den Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.
- Für Busfahrer im Liniendienst muss nach FPersV und VO (EG) 561/2006 ein Schichtplan in Anlehnung an den Linienfahrplan erstellt werden.
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66 Antworten
schichtzeit ist die zeit zwischen arbeitsbeginn (zeit nach der nachtpause (11 stunden)) und arbeitsende (zeit vor der nachtpause (11 stunden)). dazu zählen auch die zeiten für das be- und entladen, sowie die lenkzeitunterbrechungen (alle pausen von weniger als 1 stunde). nicht dazu zählen die ruhepausen (lenkzeitunterbrechung von mehr als 1 stunde). die maximale schichtzeit für kraftfahrer beträgt 12 stunden. wie du deine schichtzeit einteilst, ist dir überlassen. hauptsache ist, daß du die lenk-und ruhezeiten einhältst.
Zitat:
Original geschrieben von driver 60
Erstmal hallo miteinander,
ich bin neu hier im Forum und ich habe mal folgende Frage:
Was ist die Schichtzeit und wie wird sie berechnet?
Wann beginnt eine neue Schicht?
Ich bin seit ca. einem Jahr als Busfahrer angestellt und werde da immer mit der Schichtzeit konfrontiert aber keiner kann mir da richtig weiterhelfen. Ich habe auch schon gegoogelt und versucht, mich durch etliche Gesetze durchzulesen, habe aber keine Antwort gefunden.
Bsp.:
Wenn ich morgens um 5 Uhr losfahre und 4 Stunden fahre (Ankunft also 9 Uhr), danach am Ziel der Bus 11 Stunden steht und ich um 20 Uhr wieder die 4 Stunden zurückfahre (rückkunft also 24 Uhr), habe ich dann 19 Stunden Schichtzeit oder wird das als 2 Schichten gezählt.
Die Regelungen der Lenk- und Ruhezeiten sind alle klar, da gibt es keine Probleme.
Freue mich jetzt schon auf eure Antworten
Gruß
Gerno
Hallo Gerno,
es kommt darauf an, was Du in den 11 Std. in denen der Bus steht machst.
Hast Du diese 11 Stunden zur freien Verfügung, dann ist es Ruhezeit und Deine Schichtzeit beträgt nur 4 Std.
Wenn Du in diesen 11 Std. irgend eine Tätigkeit verrichtest z. B. Koffer tragen, oder bei einer Kaffeefahrt Verkaufsgespäche führst, auf fahrgäste waren, dann zählen die 11 std zu Schichtzeit.
Die Schichtzeit beträgt bei Dir max. 15 Stunde. Sie errechnet sich 24 Stunden weniger 9 Stunden verkürzte Ruhezeit. Als Busfahrer z. B. im Reiseverkehr fährst Du z.B. 4 Studen hin wartest dort 7 Stunden und fährst danach die 4 Stunden wieder heim. Ist zwar recht simpel erklärt und es gibt sicherlich bei der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden Abweichungen bzw. verschiedene Auslegungen. Ich fahre auch schon ein paar Tage Bus und wurde noch nie von den Filzstiften nach der Schichtzeit befragt.
Zitat:
Original geschrieben von olaf422
Die Schichtzeit beträgt bei Dir max. 15 Stunde. Sie errechnet sich 24 Stunden weniger 9 Stunden verkürzte Ruhezeit. Als Busfahrer z. B. im Reiseverkehr fährst Du z.B. 4 Studen hin wartest dort 7 Stunden und fährst danach die 4 Stunden wieder heim. Ist zwar recht simpel erklärt und es gibt sicherlich bei der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden Abweichungen bzw. verschiedene Auslegungen. Ich fahre auch schon ein paar Tage Bus und wurde noch nie von den Filzstiften nach der Schichtzeit befragt.
stimmt nicht. denn die 7 stunden nichts-tun ist keine schichtzeit. diese gelten als ruhepause (wenn er alle fünfe g`rade läßt). sollte er dort arbeiten (koffer schleppen oder ähnliches, oder wartungsarbeiten am fahrzeug durchführen) ist es schichtzeit.
Keine Ahnung, ob Busfahrer sich auch an irgendwelche Schichtzeiten zu halten haben.
Aber wenn Du nen Brummi fahren würdest, und die 11 Stunden wirklich für Dich hast ( also auch nicht den Bus putzen musst, tanken oder sonstwas ), dann hättest Du ne Schichtzeit von nur 4 Stunden.
Zitat:
Original geschrieben von Haya-Nega
Keine Ahnung, ob Busfahrer sich auch an irgendwelche Schichtzeiten zu halten haben.
Aber wenn Du nen Brummi fahren würdest, und die 11 Stunden wirklich für Dich hast ( also auch nicht den Bus putzen musst, tanken oder sonstwas ), dann hättest Du ne Schichtzeit von nur 4 Stunden.
Nicht ganz, wenn er dann am Folgetag wieder morgens um 5 Startet und die gleiche Tour fährt hat er ne Schichtzeit von 13 Stunden (20Uhr bis 9Uhr).
Die Schichtzeit ist die Zeit die zwischen den "großen Pausen" von 2 Tagen liegt.
grüße
Steini
*sich an die Stirn patscht*
Öhmm, ja, sooo gesehen schon ...
Und ich dachte, es geht immer so weiter ...
4 H fahren, 11 H stehen, 4 H fahren, 11 H stehen ...
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Zitat:
Original geschrieben von Haya-Nega
Keine Ahnung, ob Busfahrer sich auch an irgendwelche Schichtzeiten zu halten haben.
Aber wenn Du nen Brummi fahren würdest, und die 11 Stunden wirklich für Dich hast ( also auch nicht den Bus putzen musst, tanken oder sonstwas ), dann hättest Du ne Schichtzeit von nur 4 Stunden.
Nicht ganz, wenn er dann am Folgetag wieder morgens um 5 Startet und die gleiche Tour fährt hat er ne Schichtzeit von 13 Stunden (20Uhr bis 9Uhr).
Die Schichtzeit ist die Zeit die zwischen den "großen Pausen" von 2 Tagen liegt.
grüße
Steini
Da hat Steini Recht.
Wenn Du jeden Tag oder 2 Tage hintereinander diese Tour fährst, dann beginnt Deine Schicht um 20 h. bis 24 h Fahrzeit von 24 h bis 5 h hast Du Pause
( keine Ruhe ) von 5 h bis 9 h wieder Fahrzeit. 9 h dann Schichtende.
Zitat:
Original geschrieben von Haya-Nega
*sich an die Stirn patscht*
Öhmm, ja, sooo gesehen schon ...
Und ich dachte, es geht immer so weiter ...
4 H fahren, 11 H stehen, 4 H fahren, 11 H stehen ...
Schöner job..... so ne Tour hat ich mal, .....nach 2Monaten hab ich am Rad gedreht, wegen Langeweiele. Laptop hatte ich zwar schon(P166Mhz), aber WWW mobil war unerschwinglich . Nach 3 Monaten hab ich gebettelt was anderes zu fahren
grüße
Steini
Nennen wir das Kind doch einfach Arbeitszeit und nicht Schichtzeit, dann kommen wir der Definition schon näher. Schichtzeit ist nur ein Synonym für Arbeitszeit, wobei es zusätzlich ausdrückt, dass man in Schichten arbeitet, was allerdings auf die meisten Kraftfahrer nicht zutrifft.
Die Regelungen zur Schichtzeit findet man in § 21 a ArbZG. Ein ziemlich langer Paragraph.
Zur Arbeitszeit gehört dei Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen, wobei Arbeitszeiten mit mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen sind.
Nicht zur Arbeitszeit gehören jedoch Zeiten,
- während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen
- während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zumüssen
- für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Bei den ersten beiden Punkten gilt das aber nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.
Im Gegenzug sind die Zeiten der drei Punkte keine Ruhezeiten und der ersten zwei Punkte keine Ruhepausen.
Soweit die Schicht- bzw. Arbeitszeit.
Noch ein paar ergänzende Informationen:
- Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
- Die Ruhezeiten ergeben sich nach VO (EG) 561/2006 oder den AETR, je nach dem, was anwendbar ist.
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Sofern ein Arbeitnehmer Aufzeichnungen seiner Arbietszeit führen muss, braucht er von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Aufforderung. Der Arbeitnehmer muss dann die Aufstellungen auch schriftlich seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
- Während für die Lenkzeit das rollierende Kalendarium gilt, bezieht sich die Arbeitszeit auf das Kalendarium, d. h. immer auf den Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.
- Für Busfahrer im Liniendienst muss nach FPersV und VO (EG) 561/2006 ein Schichtplan in Anlehnung an den Linienfahrplan erstellt werden.
der witz an der wöchentlichen arbeitszeit von 48 stunden ist aber das man in einer wochen schon maximal 56 stunden fahren darf...
Was man allerdings in der nächsten Woche wieder ausgleichen muss, da man in jedem rollierenden Zwei-Wochen-Rythmus maximal 90 h lenken darf. Außerdem darf man ja auch auf 60 h die Woche seine Arbeitszeit verlängern.
Aber selbst dann, sind drei Stunden mehr Arbeitszeit als Lenkzeit für die meisten Anwendungen eine Farce.
is doch ganz einfach .....
du darfst in 2wochen maximal 90 stunden haben ...
hast du in der einen woche 50stunden darfste in der anderen nur noch 40 stunden .....
haste in der einen woche 40 stunden darfste in der anderen nur noch 50 ....
usw
Max. Schichtzeit beträgt aber so viel ich weiss 13 Stunden.
Diese setzt sich aus Lenkzeit , Arbeitszeit und ggfs aus Bereitschaft zusammen.
Laut Arbeitszeitgesetz dürfen wir und alle anderen Berufsgruppen nur 48 Std/Woche
arbeiten und in den 48 Std sind Lenkzeit und Arbeitszeit mit drin.
So wie ScaniaChris das sagt , kann man auch bis zu 60 Std/Woche arbeiten , allerdings
muss dann innerhalb von 4 Monaten ein Freizeitausgleich kommen , so das man nach
4 Monaten wieder auf einen Schnitt von 48Std kommt.
So kenn ich das