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Was zahlt die Teilkasko
Hallo,
wie verhält es sich mit einem Teilkaskoschaden bei alten Autos.
Nehmen wir an das ein Auto noch 700 EUR Wert ist und die Scheiben kaputt sind. Zahlt die Teilkasko dann den Glasschaden unabhängig vom Wert des Fahrzeugs, d.h. auch dann wenn dieser mehr als 700 EUR kostet? Wie verhält es sich bei einem solchen Fahrzeug mit einem Hagelschaden?
Grüße,
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Michi126
Hallo,
Hab da auch ne Kurze frage.
Mein Vater hatte ein Diebstahlschaden. Geschätzer schaden ca 1500-2000€
Soweit ich weiß müssen wir einen Gutachter einschalten wenn wir das Geld auszahlen lassen möchten. Wer bezahlt den gutachter? Wir oder die teilkasko?
Danke im vorraus
Hallo Michi,
nicht die teilkasko
Die Versicherung, bei der Ihr die Teilkasko abgeschlossen habt, beauftragt einen Sachverständigen und bezahlt diesen auch.
Gruß
Delle
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36 Antworten
Hallo,
ein Freund von mir hatte heute einen Parkplatzunfall. Es sind beide rückwärts gegeneinander gefahren. Wir sind jedoch der Meinung, dass er keinerlei Schuld hat, da er halb auf der Straße stand und der andere gegen ihn gefahren ist. Schon alleine, dass seine Türseite beschädigt wurde ist schon unlogisch das er einen Schuldanteil haben soll (Wie kann man denn mit der Seite nen Unfall verursachen?).Bei ihm sind beide Türen eingedellt und der andere hat so gut wie nichts. außer nen kleinen Riss am blinker. Nun die Frage zur Kostenübernahme bei der Versicherung. Er ist Teilkaskoversichert. Zahlt die Versicherung nun auch seinen Schaden oder nur den des anderen, falls die Teilschuld bleiben sollte? Die Schuld wurde auf 50:50 gelegt (laut Polizei).
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was zahlt Versicherung bei Teilschuld?' überführt.]
nee, die Teilkasko zahlt hier nichts. Dazu bräuchte er Vollkasko.
Wenns bei der 50:50 Quotelung bleibt, bekommt dein Freund seinen Schaden zur hälfte von der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung ersetzt. Auf dem Rest bleibt er sitzen.
Die KFZ Haftpflichtversicherung deines Freundes zahlt die hälfte des Schadens des Gegners. Wenns aber nur ein Blinker ist, dann lohnt es sich vielleicht für deinen Freund, das selbst zu übernehmen, dann erspart er sich die Hochstufung.
PS: Wenn ihr euch sicher seid, dass dein Freund unschuldig ist, dann müsst ihr die 50:50 nicht akzeptieren.
Das entscheidet bei uns immer noch das Gericht und nicht die Polizei. Es ist ohnehin schon ungewöhnlich, dass sich die dazu äußern.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was zahlt Versicherung bei Teilschuld?' überführt.]
Ich hatte mal was Ähnliches von etwa 4 Jahren. Ich stand so ca. als vierter Wagen an einer roten Ampel. Als "grün" kam, fuhren wir alle geradeaus los (ganz gerade Straße) Mit einem Mal fuhr mir ein Taxi (Fahrer Ausländer) in die hintere Tür auf der Beifahrerseite, als er vom Taxistand auf dem Parkstreifen losfuhr. Der aufnehmende Polizist (kam nach ca. 45 Minuten) wollte den Taxifahrer schon kostenpflichtig verwarnen, als mit einem Mal zwei Landsleute des Taxifahrers sich bei uns Unfallbeteiligten und dem Polizisten meldeten und sagten, sie hätten den Unfall gesehen. Sie seien hinter mir gewesen und ich sei in das Taxi reingefahren ...... wie soll das gehen, wenn ich nur in der hinteren Tür ne Beule hatte ?
Vor Gericht gaben Beide auf eine entsprechende Frage der Richterin an, den Wagen hinter mir gefahren zu haben. Auf diese Diskrepanz von der Richterin hingewiesen, sagte Einer, ..... dann habe ich wohl doch nicht gefahren. Er habe sich wohl geirrt. Dieses "Eingeständnis" des Zeugen zeigte - lt. Aussage der Richterin - wie glaubwürdig der Zeuge sei,indem er seine Aussage korrigiert habe. Ich sei aber allein im Wagen gewesen, also kein Zeuge!
Ergebnis der ganzen Geschichte: Kosten jeder zu 50 % !!!
Hoch lebe die deutsche Gerichtsbarkeit!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was zahlt Versicherung bei Teilschuld?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Hoch lebe die deutsche Gerichtsbarkeit!
Zwei kleine Weisheiten aus dem Leben ( hilft dir jetzt aber auch nicht wirklich).
1. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.
2. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was zahlt Versicherung bei Teilschuld?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Mit einem Mal fuhr mir ein Taxi (Fahrer Ausländer) in die hintere Tür auf der Beifahrerseite...
Hat doch nichts zu tun, ob er Ausländer war oder nicht. Und das Taxifahrer alle wie die verrückten Fahren ist auch nichts neues, eine Rechtsschutzversicherung wäre hier angebracht gewesen.
mfg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was zahlt Versicherung bei Teilschuld?' überführt.]
Natürlich hat es nichts damit zu tun, dass der Fahrer Ausländer war, um Himmels willen.
Der Polizist kam ja erst nach 45 min, in dieser Zeit war weit und breit kein Zeuge o.ä. zu sehen. Der Taxifahrer hatte inzwischen mehrmals bei geschlossenem PKW mit seiner Zentrale (und was weiß ich mit wem) gesprochen. Und siehe da, ... mit einem Mal tauchten zwei Landsleute des Fahrers auf, unterhielten sich etwa 5-10 min auf türkisch mit dem Fahrer und kamen dann zu mir und dem Polizisten und sagten, sie seien Zeugen und hätten alles gesehen! Auf meine Frage hin, wo sie denn die ganze Zeit gewesen seien, sagten sie, sie hätten in einer Nebenstraße einen Parkplatz gesucht und gefunden.
Auf meinen Einwand "in 45 Minuten" gab es keine Antwort!
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Rechtsschutzversicherung habe ich natürlich auch, ich hatte auch einen Anwalt (vom ADAC empfohlen usw.). Wegen des nicht so hohen Streitwertes zeigte der - leider erst vor Gericht - aber so wenig Interesse, dass ich im Prinzip mich selbst rühren mußte. Ich habe nach meiner Schilderung des Vorfalls (wie vorstehend) sogar beantragt, die Zeugen zu vereidigen, ... Antrag abgelehnt ...
Wegen des geringen Streitwertes war auch ein weiterer Rechtsweg nicht möglich ... und ich war angeschmiert!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Was zahlt Versicherung bei Teilschuld?' überführt.]
Dann wirdwohl ein wirtschaftlicher Totalschaden draus werden.
Heisst: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Dann wirdwohl ein wirtschaftlicher Totalschaden draus werden.
Heisst: Wiederbeschaffungswert minus Restwert
- Selbstbeteiligung (wurde noch vergessen!)
Die Höchstleistung in der Kasko stellt idR der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwerts dar.
Eine Ausnahme gibt es bei einigen Premium, Top und was auch immer Tarifen. Bei diesen kommen dann noch Positionen wie Zulassungskosten beim Totalschaden, evtl. Entsorgungskosten usw. hinzu.
Bei einem Hagelschaden kannst du davon ausgehen, dass sich ein Sachverständiger das Fahrzeug anschauen wird.
In diesem Fall wird es wohl auf einen Totalschaden hinaus laufen.
Bei einer defekten Scheibe kommt es drauf an, ob deine Versichung wirtschaftlich oder streng nach den Bedingungen reguliert.
in der Theorie stimmt die Aussage, dass dann auf Totalschadenbasis abgerechnet wird.
In der Praxis werden die wenigsten Versicherer bei einer defekten Scheibe einen Sachverständigen rausschicken.
nun, er schreibt aber das "die Scheiben" kaputt sind. Und damit meint er dann wohl alle.
Alle Scheiben: Auto x 1,375 = Totalschaden
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Die Höchstleistung in der Kasko stellt idR der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwerts dar.
Das stimmt so nicht und wurde oben auch schon richtig beschrieben.
WBW - RW - SB (wenn vorhanden) bei fiktiver Abrechnung
Bei nachweisbarer Instandsetzung heisst es bei der Teilkasko- wie auch bei der Vollkaskoversicherung: Reparaturkosten werden maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt, wobei die SB (wenn vorhanden) natürlich wieder runtergerechnet wird. Es gibt natürlich abweichende Verträge.
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Die Höchstleistung in der Kasko stellt idR der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. des Restwerts dar.
Das stimmt so nicht und wurde oben auch schon richtig beschrieben.
WBW - RW - SB (wenn vorhanden) bei fiktiver Abrechnung
Bei nachweisbarer Instandsetzung heisst es bei der Teilkasko- wie auch bei der Vollkaskoversicherung: Reparaturkosten werden maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt, wobei die SB (wenn vorhanden) natürlich wieder runtergerechnet wird. Es gibt natürlich abweichende Verträge.
Ist mir wirklich ein Fehler unterlaufen.
Die Höchstleistung ist der WBW - SB. Eine sach und fachgerechte Reparatur mal vorausgesetzt.
Wie wird denn der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Das dürfte ja wahrscheinlich nicht der Fahrzeugwert nach DAT/Schwacke Liste sein, oder?
Die Frage ist auch eher fiktiver Natur. Ich bin am überlegen ob sich eine TK bei einem so alten Fahrzeug überhaupt noch lohnt, auch wenns nur 40 EUR im Jahr an Beitrag (bei 150€ SB) sind.
der WBW wird am allgemeinen und regionalen Markt ermittelt.
Es wird überprüft, wie vergleichbare Fahrzeuge angeboten werden.
Unter Berücksichtung realistischer Handelspannen (wird oft und gern vergessen..) ergibt sich dann der WBW.
Gruß
Delle