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Wie hoch ist die normale Lebensdauer eines Nockenwellenverstellers in etwa? Gewährleistung?

Mercedes
Themenstarteram 8. Januar 2015 um 9:42

Hallo zusammen :)

Ich durchsuche seit Stunden das Internet, um passable Antworten auf meine Frage zu finden, aber so langsam raucht mir der Kopf und ich frage daher hier mal die Profis ;)

Die Situation ist folgende:

Am 25.08.14 haben wir einen MB C180 T Kompressor gekauft.

Erstzulassung 2002 - Laufleistung 148.000 km

Verkäufer ist gewerblich.

Am 19.12. (na klar, ein Freitagnachmittag, typisch...)

startete mein Mann den Wagen und stutzte über den sehr unruhigen Motorlauf. Der Sound wurde lauter / leiser und das Auto zitterte / wackelte merklich.

Und das alles im Leerlauf :(

Da der Kauf erst 4 Monate zurücklag, besteht natürlich noch die Gewährleistung, aber wir fahren bei einem gebrauchten Wagen mit 150t Laufleistung nicht wegen jeder kaputten Dichtung direkt zum Autohaus.

Daher haben wir als erste Maßnahme die Zündkerzen & Luftfilter ausgetauscht. Auch wenn das nicht bei dem Problem half - gemacht werden hätte es sowieso mal müssen :D

Wir wohnen mit 2 kleinen Kindern in einem Dorf auf dem Land, kilometerweit nur Felder um uns herum. Von daher ist ein Fahrzeug hier extrem wichtig. In der Hoffnung, daß es nur ein geringeres Problem war, sind wir daher in eine nahe KfZ-Werkstatt gefahren. Zeitlich war es schon recht spät und es konnte nichts mehr gemacht werden. Das Auto blieb also da...

Am 23.12.2014 telefonisch die Vermutung eines Problems mit der Steuerkette, genaueres erst nach den Feiertagen im Januar.

Am 06.01.2015 Steuerkettenübersprung, Nockenwellenversteller allem Anschein nach defekt, er sagte was von kaputten Ritzeln...

Da das nicht mehr nach einem kleinen Problem klang gab es keinen Reparaturauftrag von uns.

Nun die Frage:

Der Händler muss diesen Schaden nur dann auf seine Kosten (die bei geschätzten 2.500€ und mehr liegen) nachbessern, wenn der Defekt auf einem Sachmangel beruht und der auch schon bei Übergabe des Wagens bestand.

Normale & altersbedingte Verschleißerscheinungen sind kein Sachmangel und wir würden auf den Reparaturkosten sitzenbleiben - was für uns die Katastrophe schlechthin wäre.

Aber leider finde ich absolut nichts im Netz darüber, wie lange denn Nockenwellenversteller in etwa "zu halten haben". Eine Steuerkette wird wohl allgemein als wartungsfrei erachtet und soll das ganze Autoleben halten, aber was ist mit den umliegenden Teilen?

Noch dazu kommt, daß der Wagen im Inserat als "scheckheftgepflegt" beschrieben wurde, im Kaufvertrag ist dies aber leider nicht erwähnt. Und das Scheckheft ging uns 2 Tage nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu (da der Händler erst noch HU / AU machen musste).

Mit dem sagenhaften Ergebnis, daß genau eine (!!) Wartung bei 30.000 km gemacht wurde - und danach niemals wieder eine.

Könnte die fehlende Wartung zu dem jetzigen Problem beigetragen haben? Daß die Nockenwellenversteller unter der fehlenden Wartung gelitten haben und der Verschleiß dadurch höher war, als es der bisherigen Laufleistung entsprochen hätte ?

Gelten Nockenwellenversteller eigentlich überhaupt als Verschleißteile? :confused:

Danke und liebe Grüße,

Dassy

Beste Antwort im Thema
am 8. Januar 2015 um 10:55

Ich sage mal wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist Fachanwalt aufsuchen. Es werden jetzt wieder einige aufschreien. Aber nur so kommst Du aus der Sache raus.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten
am 8. Januar 2015 um 10:41

Moin,

wann wurde die 30.000er gemacht?

rechne mal linear hoch wo du landest?

Diese Motoren halten nur mit Ölwechsel und Kerzen 400.000 und mehr...

- Vielleicht mal ein LMM

- Der Nockenversteller ölt schon mal und muss dann erneuert werden... kommt auch mal vor

Ach ja - den Schaden kann man durch Wartung nicht abwenden...

(vorausgesetzt Ölwechsel usw. wurde gemacht!!!! - wenn natürlich 10Jahre das gleich Öl drin ist???)

servus

am 8. Januar 2015 um 10:55

Ich sage mal wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist Fachanwalt aufsuchen. Es werden jetzt wieder einige aufschreien. Aber nur so kommst Du aus der Sache raus.

am 8. Januar 2015 um 11:15

jep... so schauts!

Die besten Chancen hast du, wenn du belegen kannst, dass der km-Stand nicht stimmt...

Zitat:

Man kann feststellen wieviel km drauf sind!

Man hängt die Star Diagnose an (DC) und geht unter Kombiinstrument rein. Dann unter Assyst Rechner und dort kann man die Motorsatzdaten von den letzten 5 Service Rückstellungen auslesen. Dort speichert er den Kilometerstand der letzten Rückstellungen, und die überzogenen Kilometer.

Vor kurzen hatte ich einen Kunden der ebenfalls den verdacht auf Kilometerschwindel hatte.Laut Kilometerzähler hat das auto nur 172000 km aber im rechner stellte sich raus das er schon über 380000 km hatte.

Aber das ist die einzige art das rauszufinden.

Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...s-tacho-w202-baujahr-1999-t261142.html

gud lack!

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 11:51

Zitat:

@schneefan schrieb am 8. Januar 2015 um 11:55:23 Uhr:

Ich sage mal wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist Fachanwalt aufsuchen. Es werden jetzt wieder einige aufschreien. Aber nur so kommst Du aus der Sache raus.


Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Wir haben nämlich keine !
Mein Mann hat mehr oder weniger schon aufgegeben, will den Schaden reparieren lassen, abhaken & vor dem nächsten Auto definitiv eine RSV laufen haben.
Denn jetzt noch Anwalt, Gutachten, eventuell gerichtliche Instanz - das zieht sich ewig hin.
Dazu das Risiko zu verlieren und die ganzen Kosten tragen zu müssen...da hat mein GöGa keine Lust drauf.
Aber ich sehe das einfach nicht ein ! :mad:

Ich weiß sehr wohl, daß in Deutschlands Justizsystem "Recht haben" und "Gerechtigkeit" nicht dasselbe ist - aber nach einem Kaufpreis von 5.000€ und 4 Monaten Fahrt nochmal 3.000€ zu zahlen, das will mir einfach nicht in den Kopf!

Weshalb kauft man denn schon beim Händler und nicht bei einer Privatperson?

Ok, ok, hier ist ja kein juristisches Forum, also btt :)

 

Zitat:

- Der Nockenversteller ölt schon mal und muss dann erneuert werden... kommt auch mal vor

Du meinst damit, daß er nicht unzerstörbar ist und der halt mal kaputtgehen kann, oder?^^
Ja, das mit dem Öl hab ich desöfteren gelesen, kam Gott sei Dank bei uns nicht auch noch vor ...

Zitat:

Ach ja - den Schaden kann man durch Wartung nicht abwenden...

(vorausgesetzt Ölwechsel usw. wurde gemacht!!!! - wenn natürlich 10Jahre das gleich Öl drin ist???)


Verhindern vielleicht nicht, aber wenn die Wartung gänzlich fehlt, dann kann der Schaden früher eintreten oder schwerer ausfallen - oder seh ich das falsch?

In welchem Jahr die Wartung gemacht wurde kann ich leider nicht sagen, das Scheckheft liegt bei dem Wagen in der Werkstatt. Selbige Informatonsunfähigkeit gilt für den letzten Ölwechsel - wird das normalerweise auch in diesem Heft vermerkt? Oder ist der letzte Wechsel nur an dem zettelchen im Motorraum erkennbar?
Entschuldigung, bin bei dem Thema Wrooooommmmm nicht so bewandert - zuwenig Testosteron ;)

Aber sobald irgendmöglich reiche ich dies gerne nach, falls da bei Euch noch Interesse besteht^^

Ich habe heute die zweite Email an den Verkäufer gesendet (erste war am 06.01.15) und danach hat mein mann angerufen, um freundlich auf diese Tatsache hinzuweisen.

Wir müssen uns noch etwas gedulden, da der Verkäufer auf Antwort von der Geschäftsleitung wartet.

Na, da bin ich gespannt....

 

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 11:58

Zitat:

@isidor1967 schrieb am 8. Januar 2015 um 12:15:06 Uhr:

jep... so schauts!

Die besten Chancen hast du, wenn du belegen kannst, dass der km-Stand nicht stimmt...

Zitat:

@isidor1967 schrieb am 8. Januar 2015 um 12:15:06 Uhr:

Zitat:

Man kann feststellen wieviel km drauf sind!

Man hängt die Star Diagnose an (DC) und geht unter Kombiinstrument rein. Dann unter Assyst Rechner und dort kann man die Motorsatzdaten von den letzten 5 Service Rückstellungen auslesen. Dort speichert er den Kilometerstand der letzten Rückstellungen, und die überzogenen Kilometer.

Vor kurzen hatte ich einen Kunden der ebenfalls den verdacht auf Kilometerschwindel hatte.Laut Kilometerzähler hat das auto nur 172000 km aber im rechner stellte sich raus das er schon über 380000 km hatte.

Aber das ist die einzige art das rauszufinden.

Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...s-tacho-w202-baujahr-1999-t261142.html

gud lack!

Ich danke dir vielmals!
Sind die Geräte genormt oder gibt es für verschiedene Fahrzeugtypen oder -hersteller auch immer passende Versionen? Mit anderen Worten: Muss ich zu einer MB-Werkstatt dafür oder funktioniert auch eine andere?
Bislang hatten wir diese Vermutung zwar noch nicht, aber schauen kann man ja trotzdem mal :)

am 8. Januar 2015 um 12:26

was ein wenig verwirrt ist die Sache: Nockenwelenversteller...

Also die Kette treibt die Nockenwelle an.. der NWS ist nur ein kleines Teil des Ganzen.

Öl schmiert die Musik - der Kettenspanner wird mit Öldruck gespannt.

Schlechtes Öl - schlechte Schmierung...

Star-Diagnose gibts nur bei Mercedes.

grüße

Es handelt sich hier also um eine 12 Jahre alte Karre (mein Wagen ist fast genau so alt).

In dem Alter sind viele Fahrzeuge bereits beim Schrotthändler (nicht unbedingt Mercedes).

Du schreibst, Verkäufer ist "Gewerbe".

Das wäre ein Unterschied zum "Händler", der Autos verkauft.

"Gewerbe" steht normalerweise dabei, wenn eine Firma ihr im Firmenbesitz befindliches Fahrzeug verkauft.

Als nächstes würde ich den Kaufvertrag prüfen.

Ein Auto-Händler würde bei so einem alten Auto normalerweise versuchen, mit irgendeinem Trick die Gewährleistung auszuschließen.

Denn diese seit 2002 existierende Gewährleistungsregelung ist zwar kundenfreundlich, hat aber das Risiko für die Händler unkalkulierbar gemacht.

Denn Du kannst Dir denken, daß der Händler an dem Verkauf keine € 3000 verdient hat, für ihn das also ein Verlustgeschäft wäre.

Außerdem hat fast jedes Auto versteckte Mängel.

Wenn die Händler dauernd ihrer Pflicht der Gewährleistung nachkommen würden/müßten, wären sie längst Pleite.

Deshalb steht dann z. B. im Kaufvertrag irgendeine Privatperson drin und die Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Ich billige diese Vorgehensweise zwar nicht, aus Sicht der Händler ist es aber nicht anders möglich.

Deshalb bietet MB auch fast keine Fahrzeuge mehr an, die älter als 6 Jahre sind, weil es nicht lohnt.

Deshalb würde ich auch einen älteren Gebrauchtwagen nie bei einem Händler kaufen, sondern nur ein gepflegtes Exemplar aus privater Hand.

Es ist auch nicht ungewöhnlich, daß man nach einem Fahrzeugkauf noch ein paar Tausender investieren muß, diese Erfahrung habe ich bei fast allen Autos gemacht, die ich bisher gekauft habe (Ausnahme war mein aktueller Wagen, der war MB-scheckheftgepflegt und tatsächlich komplett ohne Wartungsstau, das ist allerdings sehr selten).

Die Laufleistung ist für das Alter recht niedrig, kann aber hinkommen.

Zumindest wäre das ein Ansatzpunkt, um eine Wandlung, etc. hinzubekommen.

Zur technischen Seite können die User aus dem W203-Forum hoffentlich mehr erklären.

Deshalb verschiebe ich das Thema vom allgemeinen Mercedes-Forum ins W203-Forum.

 

lg Rüdiger:-)

Forenpate S-Klasse-Forum

Also; Die Zahnräder der NWV sind vermutlich stark abgenutzt bei dir. Das hatte ich bei vergleichbarer Laufleistung (C180 K, Bj 2005, 148.000 km) auch.

Das hat mit Scheckheftpflege oder Ölwechsel gar nichts zu tun, da es kein Prüfpunkt ist. Hier (Zahnräder) wurde einfach schlechtes Material verbaut. Dazu gibt es mehrere Forenbeiträge.

Wenn du das Auto gewerblich gekauft hast, hast du doch sicher eine einjährige Gebrauchtwagengarantie? Ich hatte die und habe es darüber, mit einem Eigenanteil von 850 Euro, bei MB nach 11 Monaten reparieren lassen.

Ich habe dazu auch einen Link von mir:

http://www.motor-talk.de/.../...eller-neu-oder-nicht-t4696199.html?...

Viel Erfolg.

Gruß

KK

Zitat:

@Dassyra schrieb am 8. Januar 2015 um 10:42:24 Uhr:

Hallo zusammen :)

Noch dazu kommt, daß der Wagen im Inserat als "scheckheftgepflegt" beschrieben wurde, im Kaufvertrag ist dies aber leider nicht erwähnt. Und das Scheckheft ging uns 2 Tage nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zu (da der Händler erst noch HU / AU machen musste).

Mit dem sagenhaften Ergebnis, daß genau eine (!!) Wartung bei 30.000 km gemacht wurde - und danach niemals wieder eine.

Danke und liebe Grüße,

Dassy

Warum kaufe ich ein " scheckheftgepflegtes " Auto ohne mir das orginal Scheckheft

zeigen zu lassen ?

Wenn mir ein Händler sagt , er braucht das Scheckheft noch für HU / AU , dann

kann er den Wagen an andere Kunden verkaufen .

am 9. Januar 2015 um 15:21

Zitat:

@Dassyra schrieb am 8. Januar 2015 um 12:51:54 Uhr:

Zitat:

@schneefan schrieb am 8. Januar 2015 um 11:55:23 Uhr:

Ich sage mal wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist Fachanwalt aufsuchen. Es werden jetzt wieder einige aufschreien. Aber nur so kommst Du aus der Sache raus.


Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Wir haben nämlich keine !
Mein Mann hat mehr oder weniger schon aufgegeben, will den Schaden reparieren lassen, abhaken & vor dem nächsten Auto definitiv eine RSV laufen haben.
Denn jetzt noch Anwalt, Gutachten, eventuell gerichtliche Instanz - das zieht sich ewig hin.
Dazu das Risiko zu verlieren und die ganzen Kosten tragen zu müssen...da hat mein GöGa keine Lust drauf.
Aber ich sehe das einfach nicht ein ! :mad:

Ich weiß sehr wohl, daß in Deutschlands Justizsystem "Recht haben" und "Gerechtigkeit" nicht dasselbe ist - aber nach einem Kaufpreis von 5.000€ und 4 Monaten Fahrt nochmal 3.000€ zu zahlen, das will mir einfach nicht in den Kopf!

Weshalb kauft man denn schon beim Händler und nicht bei einer Privatperson?

Ok, ok, hier ist ja kein juristisches Forum, also btt :)

Zitat:

@Dassyra schrieb am 8. Januar 2015 um 12:51:54 Uhr:

Zitat:

- Der Nockenversteller ölt schon mal und muss dann erneuert werden... kommt auch mal vor

Du meinst damit, daß er nicht unzerstörbar ist und der halt mal kaputtgehen kann, oder?^^
Ja, das mit dem Öl hab ich desöfteren gelesen, kam Gott sei Dank bei uns nicht auch noch vor ...

Zitat:

@Dassyra schrieb am 8. Januar 2015 um 12:51:54 Uhr:

Zitat:

Ach ja - den Schaden kann man durch Wartung nicht abwenden...

(vorausgesetzt Ölwechsel usw. wurde gemacht!!!! - wenn natürlich 10Jahre das gleich Öl drin ist???)


Verhindern vielleicht nicht, aber wenn die Wartung gänzlich fehlt, dann kann der Schaden früher eintreten oder schwerer ausfallen - oder seh ich das falsch?

In welchem Jahr die Wartung gemacht wurde kann ich leider nicht sagen, das Scheckheft liegt bei dem Wagen in der Werkstatt. Selbige Informatonsunfähigkeit gilt für den letzten Ölwechsel - wird das normalerweise auch in diesem Heft vermerkt? Oder ist der letzte Wechsel nur an dem zettelchen im Motorraum erkennbar?
Entschuldigung, bin bei dem Thema Wrooooommmmm nicht so bewandert - zuwenig Testosteron ;)

Aber sobald irgendmöglich reiche ich dies gerne nach, falls da bei Euch noch Interesse besteht^^

Ich habe heute die zweite Email an den Verkäufer gesendet (erste war am 06.01.15) und danach hat mein mann angerufen, um freundlich auf diese Tatsache hinzuweisen.

Wir müssen uns noch etwas gedulden, da der Verkäufer auf Antwort von der Geschäftsleitung wartet.

Na, da bin ich gespannt....

Also Hase im Pfeffer Sch...ße. So jetzt zu DB auslesen lassen wie viel KM das Fahrzeug wirklich runter hat.

Wenn die Differenz nicht stimmen kann zum Rechtsanwalt leider ohne Kostenzuschuss. Aber wenn Betrug vorliegen sollte wird der Herr auf der anderen Seite schon eher reagieren. Kann es sein, dass jemand in der heutigen Zeit KEINEN Rechtsschutz hat????????

Nach dieser Aktion kannst Du immer noch abblasen. Weis nicht was das Auslesen derzeit kostet aber so 50.-€ müssten schon reichen und diese wären es mir wert. Re ist auch oft Verhandlungsache. Ein Info Gespräch kostet auch nicht die Welt.

Wenn ein Nockenwellenversteller nicht richtig funktioniert, oder auch die Steuerkette durch eine Längung falsche Werte liefert, sollte eigentlich die gelbe Motorkontrolleuchte angehen.

Wenn die gelbe MKL bei Kauf nicht an war und der Wagen ca. 4 Mon. ohne Probleme gefahren wurde, dann würde ich erstmal davon ausgehen, dass kein Sachmangel bei Fahrzeugübergabe vorlag. Aber letztentlich muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf nachweisen, dass dieser Mangel bei Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war. Es ist nicht die Aufgabe des Käufers dies nachzuweisen. Das ändert sich erst nach den ersten 6 Monaten durch die Beweislastumkehr. Das sollte nicht nur beim Kauf vom KFZ-Händler sondern auch bei einem Kauf von Gewerbe der Fall sein. Die Gewährleistungspflicht von 12 Monaten ist gesetzlich festgelegt.

Nockenwellenversteller und Steuerketten (insbesondere Simplexketten) halten erfahrungsgemäß kein Autoleben lang. Auch nicht bei Mercedes. Die können schon mal kaputt gehen bzw. sich die Kette längen.

Am besten in eine MB-Werkstatt und die Fehler mit der Star Diagnose (SD) auslesen lassen und das sogenannte Eingangsprotokoll mit den Fehlermeldungen vom Meister genau erklären lassen. Kostet ca. 50 EUR wie schon zuvor erwähnt wurde.

Wenn das Fahrzeug als nur "scheckheftgepflegt" verkauft wurde, aber nur ein Stempel im Heft ist, ist das natürlich immer Auslegungssache. Wenn der Wagen mit "durchgehend" Scheckheftgepflegt beworben wurde, dann hat der Verkäufer hier wohl eine falsche Information geliefert. Es ist natürlich immer ratsam, das Heft auch mal zu Prüfen, bevor man den Vertrag unterschreibt.

Dies ist keine Rechtsberatung. Da ich kein Anwalt bin kann ich leider auch nicht sagen, wie man da aus der Sache am besten rauskommt.

Wünsche viel Erfolg.

Viel zu viele Worte für einen einfachen Sachverhalt. Kettenräder der NW abgenutzt, NW-Versteller hängt da leider dran und muss mit neu. Alte Karre vom Händler verkauft --> sein Problem!

Also gilt Sachmängelhaftung/Gewährleistung. Auch bei dieser "alten Karre". Punkt.

Zitat:

@Powermikey schrieb am 10. Januar 2015 um 00:32:39 Uhr:

Viel zu viele Worte für einen einfachen Sachverhalt. Kettenräder der NW abgenutzt, NW-Versteller hängt da leider dran und muss mit neu. Alte Karre vom Händler verkauft --> sein Problem!

Also gilt Sachmängelhaftung/Gewährleistung. Auch bei dieser "alten Karre". Punkt.

Eine Antwort dazu steht von der TE ja noch aus.

Ich hatte ja oben schon darauf hingewiesen, daß ich es für unwahrscheinlich halte, von einem Händler ein 12 Jahre altes Fahrzeug mit Gewährleistung zu bekommen.

Ich könnte mir gut vorstellen, daß im Kaufvertrag als Verkäufer nicht der Händler steht, sondern eine unbekannte Privatperson.

 

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 12. Januar 2015 um 17:59

Guten Abend und Entschuldigung für das glänzende "Abwesendesein"...

Zu den konkreten Nachfragen:

@RüdigerV8 Mit "gewerblich" meinte ich einen Autohändler.

Der Wagen wurde als Verbrauchsgegenstand von einem Autohaus erworben und im Kaufvertrag wurde die gesetzliche Gewährleistung NICHT auf ein Jahr verkürzt.

Keine Privatperson als VK angegeben und auch keine "Vermittlung" erwähnt.

@volvoundbenz Nein, eine Garantie wurde nicht vereinbart, es besteht lediglich die gesetzliche Gewährleistung.

@burky350 Ja, die Motorkontrollleuchte war erst beim Defekt an, beim Kauf noch nicht. Das habe ich vergessen zu erwähnen - ich bitte um Entschuldigung :)

Mittlerweile hat sich auch einiges getan. Um einen Transport zu umgehen, habe ich vorgeschlagen die Werkstatt die Reparatur machen zu lassen.

Nach einem Kostenvoranschlag war dies dem Autohaus aber zu teuer, sie wollen das selber machen.

Für die Überführung des Fahrzeuges sei der Kunde zuständig und jetzt suchen wir gerade eine Möglichkeit, das Auto dorthin bringen zu lassen.

Günstigste Version: 101€ eines anderen Händlers hier in der Umgebung.

Allerdings meldet sich das Autohaus jetzt auf 2 Emails nicht mehr, wahrscheinlich weil ich ganz direkt die Bestätigung erfragt habe, daß die Reparatur Sache der Gewährleistung ist. *grummel*

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