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Wie lange Zeit um neues Fahrwerk vom TÜV eintragen zu lassen?

Themenstarteram 10. November 2012 um 0:14

Hi!

Wie lange habe ich Zeit um ein neues Fahrwerk beim TÜV eintragen zu lassen?

Das Fahrwerk wurde heute eingebaut und bekomme aus beruflichen Gründen erst übernächste Woche einen FESTEN Termin (terminlos dort vorbei fahren geht, ja möglich, aber kann es nicht nutzen!)

Daher wollte ich wissen wie lange man "ungestraft" fahren kann?

Es erlischt ja in vielen Fällen die Betriebserlaubnis und dieser Fall wird wohl eingetreten sein wegen Reifen/Fahrwerkkombi, nur wie soll man denn sonst das Auto von der Werkstatt zum TÜV bringen? (ja, es gibt auch einige "Schrauber" die mit Prüfern vor Ort in der Werkstatt arbeiten!)

Gibt es einfache und klar definierte Fristen für Fahrzeugumbauten in Verbindung mit der anschließenden TÜV-Abnahme?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

MFG

Beste Antwort im Thema

Im Übrigen nicht vergessen, nach der TÜV-Abnahme den Untersuchungsbericht zu kontrollieren, ob die Papiere unverzüglich zu korrigieren sind. Denn der TÜV tragt nicht ein, der prüft nur. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere gibts bei der Zulassungsstelle, wo man dann auch sofort hin muss, wenns entsprechend im Gutachten steht...

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"Ungestraft" fahren kannst du nur auf direktem Wege zur Abnahmestelle.

Erwischt man dich bei einer Kontrolle oder bist du in einem Unfall verwickelt - was für dich extrem schwere Konsequenzen haben würde - , wird's verdammt teuer und du hast im Schadensfall höchstwahrscheinlich keinen Versicherungsschutz!

am 10. November 2012 um 7:31

Richtig. Das Auto kann mt nicht eingetragenem Fahrwerk ruhig herumstehen, da ist die Dauer relativ wumpe. Aber vor der ertn Fahrt woandershin als zum TÜV muß die Eintragung erfolgen. Also bis dahin (D)ein anderes Auto nutzen.

Wenn es andersrum als meistens war (also wenn Du das schrottige Sportfahrwerk rausgeschmissen und ein originales eingebaut hast), dann kannst freilich sofort durchstarten.

Im Übrigen nicht vergessen, nach der TÜV-Abnahme den Untersuchungsbericht zu kontrollieren, ob die Papiere unverzüglich zu korrigieren sind. Denn der TÜV tragt nicht ein, der prüft nur. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere gibts bei der Zulassungsstelle, wo man dann auch sofort hin muss, wenns entsprechend im Gutachten steht...

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Richtig. Das Auto kann mt nicht eingetragenem Fahrwerk ruhig herumstehen, da ist die Dauer relativ wumpe. Aber vor der ertn Fahrt woandershin als zum TÜV muß die Eintragung erfolgen. Also bis dahin (D)ein anderes Auto nutzen.

100% ACK!

nach umbauten führt der weg DIREKT zum tüv. ist dies nicht möglich dann MUSS der karren eben solange stehen bleiben.

aber mal ganz erlich. ich arbeite auch viel im aussendienst und hab seit 15 jahren kein auto mit serien fahrwerk. mir reichts IMMER sofort zum tüv zu fahren. samstags einbauen, montag morgends um 8 beim tüv auf der matte stehen. ohne voranmeldung, ohne alles. das man nur innerhalb von einer woche einen termin bekommt halte ich für eine ausrede. vielleicht bei DER tüv station. aber nahezu JEDER kfz werkstatt bietet einen werkstatt tüv an. un jeder grösseren stadt gibts minderstens eine bude die fahrwerke eintragen darf und kann...es ist absolut unglaubwürdig das man EINE woche lang warten muss um überhaupt einen termin zu bekommen.

und ja in der theorie fährt man ohne be von der werkstatt zum tüv. den weg kann man aber durchaus verstehen. wen du aus münchen kommst und in hamburg angehalten wirst dann bist eben schlecht auf dem weg zum tüv. ebenso sonntags. im dümmsten falle ruft der polizist der dich angehalten hat beim tüv an, oder begleitet dich zum tüv.

Themenstarteram 10. November 2012 um 16:37

@onkel-howdy

Also erst Mal danke für die Message, aber wenn ich keinen Fetzt drauf hätte zum TÜV fahren zu wollen, dann hätte ich auch geschrieben, dass ich kein Bock drauf habe!

Es geht auch nicht darum, dass ich erst übernächste Woche einen Termin bekäme, aber ich bin nicht da und heute morgen mit dem Zug ab nach München. Damit auch du es verstehst, von mir zu Hause ca 15 Km zum HBF und übernächste Woche vom HBF wieder zu mir...das war das Problem und werde dann nur einen Tag zu Hause sein und schon gehts wieder weiter!

Aus diesem Grund brauchte ich einen festen Termin.

 

Mein Dank auch an alle anderen, die mir weiter geholfen haben!!!

 

 

Ich kenne es so als das eine seriöse Werkstatt nach

Einbau des Fahrwerkes dem Kunden das Fahrzeug

mit nachfolgender TÜV-Prüfung und Eintragung im

Hause übergibt.

Eine andere Variante schließt sich wohl versicherungs-

technisch aus.

 

@Tecci6N

ein mitgeführter Gutachtensnachweis reicht völlig aus.

Der Eintrag ist nach Gesetzeslage nicht zwingend,nur

empfohlen.

Mahlzeit!

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Ich kenne es so als das eine seriöse Werkstatt nach

Einbau des Fahrwerkes dem Kunden das Fahrzeug

mit nachfolgender TÜV-Prüfung und Eintragung im

Hause übergibt.

Nicht in jeder Werkstatt dürfen amtliche Untersuchungen durchgeführt werden (das reicht für Änderungsabnahmen), und nicht jede Werkstatt wird von einem Prüfer der TP bedient (nur der darf Einzelabnahmen machen).

In jedem Fall sollte der TE sicherstellen, dass eine vermutlich notwendige Fahrwerksvermessung durchgeführt wurde und das Messblatt bei der Abnahme vorliegt!

Zitat:

@Tecci6N

ein mitgeführter Gutachtensnachweis reicht völlig aus.

Der Eintrag ist nach Gesetzeslage nicht zwingend,nur

empfohlen.

Bitte Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen!

Hier ist zu unterscheiden:

Wenn eine Einzelabnahme notwendigt ist, war die BE durch den Umbau erloschen. Hier besteht so lange keine BE, bis die Zulassungsstelle durch "Eintragen" (genauer: Drucken einer neuen ZB I) eine neue BE erteilt hat. Bis dahin dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die zum erlangen der neuen BE notwendig sind. Das Gutachten nach §19(2) StVZO bescheinigt nur die Vorschriftsmäßigkeit, die BE bleibt trotzdem erlsochen.

Wenn eine Änderungsabnahme nach §19(3) ausreicht, erlischt bei unverzüglich durchgeführter und positiv abgeschlossener Änderungsabnahme die BE nicht. Es kann aber notwendig sein, die Änderung trotzdem in die ZB eintragen zu lassen (genauer: eine neue erstellen zu lassen). Ob das so ist, steht im 19(4)-Nachweis. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wäre nach meinem Verständnis aber 'nur' ein Verstoß gegen §13FZV. Allerdings: IANAL...

Gruß,

HK

Zitat:

Original geschrieben von Tomy 69

Es gab doch schon mal einen "interessanten" Thread wegen einem nicht eingetragenen Fahrwerk.

haha wie geil is das denn?

also den fred sollte sich der te zu gemüte führen, dann weiss er was ihm blühen kann

wozu? Sowas passiert doch immer nur anderen, die sich für schlau halten, aber ich ... :D

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

wozu? Sowas passiert doch immer nur anderen, die sich für schlau halten, aber ich ... :D

stimmt,jetzt wo du es sagst :D:D

Nach Einbau sofort entsprechend die Papierlage klären.

Jeder Meter Fahrt muß direkt zu den entspr. Stellen führen!!

Danach hast Du keine Probleme.

Angenommen, es erfolgt nach Einbau keine Abnahme, jemand nutzt in deiner Abwesenheit das Fz. und es passiert ein Vorfall.

Alles klar??

(in deiner Haut möchte ich dann nicht stecken!!)

Ganz hart gesehen: diese Anbauteile müssen sofort eingetragen werden, also mehr oder minder am selben Tag, Wenn ihr allerdings eine Terminvergabe durch TÜV oder DEKRA habt für die Eintragung der konkret bezeicneten Teile, dann wird der Großteil der Polizisten das akzeptieren.

Allerdings mit Mängelbericht, ihr müsst also nach der Eintragung mit Eurem Auto nochmal bei der Polzei verbeifahren und artig vorzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von rg4544

Allerdings mit Mängelbericht, ihr müsst also nach der Eintragung mit Eurem Auto nochmal bei der Polzei verbeifahren und artig vorzeigen.

Wieso hält sich diese Mär eigentlich immer noch so hartnäckig? Es reicht vollkommen, die vom TÜV abgezeichnete Mängelkarte abzugeben bzw. zuzuschicken. Das Auto muss nicht wieder hin zwangsweise...

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