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Wie mit Mangel nach Gebrauchtwagenkauf beim Händler umgehen?

Opel Astra G
Themenstarteram 7. August 2013 um 9:14

Hallo zusammen.

Ich brauche mal jemanden von Euch, der mir einen Tipp gibt.

Ich habe vor ca. 3 Wochen einen Astra G CC 1.7 DTI bei einem Händler gekauft.

Folgende Mängel habe ich nun zu beanstanden:

1. Die Motorkontrollleuchte leuchtet, wenn der Motor kalt ist. Sie geht aus, sobald er warm wird. Wenn ich aber auf 130 Km/h beschleunige, geht sie wieder an. Das habe ich leider erst auf der Heimfahrt bemerkt. Ich habe den Wagen auslesen lassen. Es soll irgendwas mit dem Ladedruck des Turboladers nicht stimmen.

2. Die Klimaanlage funktioniert nicht. Auch das bemerkte ich erst, als es jetzt wärmer wurde. Ich wollte sie auffüllen lassen. Die Werkstatt sagt, das geht nicht, weil ein Leck vorhanden ist.

3. Bei der ersten Langstreckenfahrt vor einigen Tagen saß der Bremssattel vorne rechts fest, sodass die Bremsscheibe fast glühte und es stank sehr nach verbranntem Gummi. Ich musste den ADAC anrufen, der den Bremssattel erst einmal wieder gängig machte.

Am Donnerstag (08.08.) habe ich einen Werkstatttermin, wo man sich um die Probleme 1 und 2 kümmern möchte.

Ich habe gestern den Händler per Mail über die Mängel informiert und ihn gefragt, wie er darauf reagieren möchte. Er schrieb mir zurück, dass es sich um einen Gebrauchtwagen für 2000.-€ handelt. Da seien solche Mängel nun einmal zu erwarten. Er könnte aber die Reparaturen zu einem günstigeren Preis machen als die Werkstatt.

Ich habe dem Händler geantwortet, dass er mir entweder die Mängel kostenlos beseitigen und mir ein Ersatzfahrzeug stellen soll, damit ich zur Arbeit komme (Der Händler ist 65 Km entfernt), oder ich lasse die Mängel in der Werkstatt am Donnerstag beheben und er zahlt die Ersatzteile und die Arbeitsstunden.

Darauf bekam ich nun keine Antwort mehr.

Frage: Soll ich die Mängel nun bei der Werkstatt am Donnerstag beheben lassen oder muss ich dem Händler jetzt noch Zeit lassen um zu reagieren?

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30 Antworten
am 7. August 2013 um 9:31

Bevor du zu irgendeiner werkstatt gehst,musst du dich mit dein händler in verbindung setzen.

Du musst ihm die möglichkeit geben die mängel zu beseitigen,wenn du nun die mängel irgendwo auf deine kosten machen lässt,braucht der händler das nicht zu zahlen.

Zumindest hab ich es so noch im gedächnis

am 7. August 2013 um 9:34

auf eigene kosten würde ich gar nix reparieren lassen!

der händler muss die mängel zu seinen lasten instandsetzen lassen.

dazu musst du ihm gelegenheit geben.

wenn du im adac oder einem ähnlichen verein bist, lass dich dort beraten.

hast du das auto "im kundenauftrag" gekauft oder du stehst als firma im kaufvertrag,

dann hast du allerdings die A-Karte gezogen.

am 7. August 2013 um 9:38

Lies mal HIER.

Lass Dich bloss nicht abwimmeln.

Hinfahren, Auto hinstellen, soll er beheben, du zahlst nichts, fertig. Keine Diskussion.

Das Auto ist vom Händler. Bei einem Händler bezahlt man automatisch mehr als bei einem Privaten, gerade weil das Auto von einem "Profi" kommt, bei dem man Mängelfreiheit annehmen kann.

Deshalb gibt es die gesetzliche Gewährleistung, und die darf man nach 30 Tagen in Anspruch nehmen. Punkt.

Und nein, das sind alles keine Verschleißteile.

Sonst hätte man ja auch für 1.300 Euro privat kaufen können, da wäre die Klima und der Bremssattel dann drin gewesen.

cheerio

Themenstarteram 7. August 2013 um 11:51

Danke für die Antworten. Das sehe ich auch so wie Ihr.

Allerdings antwortet der Händler nun einfach nicht mehr. Soll ich nun noch warten? Es kann doch auf Grund der Mängel noch mehr kaputt gehen, oder?

am 7. August 2013 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Bangor

Danke für die Antworten. Das sehe ich auch so wie Ihr.

Allerdings antwortet der Händler nun einfach nicht mehr. Soll ich nun noch warten? Es kann doch auf Grund der Mängel noch mehr kaputt gehen, oder?

schon mal mit telefonieren versucht?

Der Händler ist zur Lieferung eines mängelfreien Fahrzeugs verpflichtet, egal wie alt das Fahrzeug ist, egal wie teuer es war.

Insofern würde ich keinesfalls irgendetwas in Eigenregie reparieren lassen, sondern - ggfs nach einem Erstgespräch mit einem Anwalt - den Händler per Einschreiben anschreiben und ihm unter Setzung einer ausreichenden Frist zu einer für Dich kostenfreien Nachbesserung auffordern. Kommt er der Aufforderung nicht nach bzw gibt explizit zu verstehen, dass er nicht nachbessern will, dann würde ich einen Anwalt mandatieren.

Diese Empfehlung basiert auf eigene Erfahrungen, denn ich hatte jüngst ein ähnliches Problem, lies mal hier: http://www.motor-talk.de/.../...-jahr-bei-gebrauchtwagen-t4562382.html

Wenn Du noch Detailfragen hast, sende mir gern eine Private Nachricht (PN).

Viel Erfolg wünscht der HHH1961

Themenstarteram 7. August 2013 um 11:58

Am Telefon kann man viel erzählen. Eine Mail ist verbindlicher.

Mails landen gerne mal im Spam-Ordner, damit kann er sich auch rausreden. Eine Lesebestätigung sagt auch nur, dass die Mail auf dem Monitor angezeigt wurde, aber nicht, von wem sie gelesen wurde.

Mal davon abgesehen, dass ich mich frage, ob man sowas wirklich per Mail machen sollte... geht zwar schnell, aber ist ein relativ schwammiges Kommunikationsmittel, was sowas angeht.

Mach es ganz klassisch. Datum/Zeit aufschreiben, was ist passiert, was wurde festgestellt bzw. was hast Du festgestellt - in einem Schreiben aufsetzen mit der Aufforderung, die festgestellten Mängel innerhalb eines Monats meinetwegen zu beseitigen.

Ausdrucken, unterschreiben, hinfahren, ihm das mitteilen und schriftlich geben. So hat er es erhalten und Du kannst Dich auf den Tag berufen, an dem Du die Mängel kundgetan hast. Oder halt per Einschreiben machen, wenn Du nicht hinfahren willst.

Sollte er sich querstellen, ab zum Anwalt. Die freuen sich über solche Heinis.

Ich habe mal ein Auto gekauft, das fuhr sechs Wochen, bis das gesamte Kühlwasser alle war und der Zylinderkopf gerissen. Da habe ich auch anwaltliches Sitzfleisch gebraucht, weil die natürlich keine 2000 Euro für eine Motorreparatur inklusive neuem Zylinderkopf übernehmen wollten.

Und hinterher wird sich über die bösen Kunden aufgeregt... ja Jungs, ihr nehmt aber auch das Mehr an Geld, das euer Risiko ist... sonst kann man den Astra ja auch für einen Tausender privat kaufen und hat die Reparaturen dicke selbst über...

cheerio

Themenstarteram 7. August 2013 um 13:59

Da hast Du recht, Kapitän. Wenn er aber auf meine Mail antwortet, und das hat er ja bei der ersten Mail, kann er später nicht sagen, er hätte von nichts gewusst.

Wenn er nun die Vogel-Strauß-Taktik anwendet (und das tut er ja jetzt), wird nur der Anwalt übrig bleiben. Schade, ich bin eigentlich nicht für so einen Schnickschnack.

Ich auch nicht. Ich bin eigentlich geradeaus und verlange auch nicht alles für umsonst, auch wenn das hier so rüberkam.

Aber ich habe zwei Autos bei zwei Fähnchenhändlern und zwei Autos bei größeren Markenhändlern auf dem Land gekauft.

Und mit Fähnchenhändlern ging es beide Male nur mit bösen Schreiben oder eben mit anwaltlicher Hilfe.

Bei den Markenhändlern hatte ich diesbezüglich keine Probleme, und wir haben nicht nur Neuwagen gekauft, sondern auch mal einen dreijährigen Wagen... trotzdem wurde bei Mängeln sofort geholfen, wir haben sogar jetzt noch bei 160.000 km einen neuen Motor kostenlos gekriegt...

Ich habe also diesbezüglich mit diesen Buden einfach schlechte Erfahrungen gemacht, weil die immer auf dumm stellen und einen zulabern, was man ja alles nicht an Rechten hätte.

Den höheren Preis stecken sie gerne ein, natürlich. Alles das sprichwörtliche "Pfeifen im Walde"! (= Kleine Kinder pfeifen im dunklen Wald, um gefährlichen Tieren ihr Einzugsgebiet zu zeigen und hauptsächlich, um ihre Angst vor dem dunklen Wald zu überspielen... der Händler droht und labert in Filmmanier, obwohl er weiß, dass er damit nicht durchkommt)

Auch bei einem älteren Wagen, ich habe meinen G ja auch vor zwei Jahren erst gekauft mit wenig Kilometern, muss keine Bremse glühen und das Armaturenbrett wie ein Christbaum leuchten.

cheerio

am 7. August 2013 um 14:45

Ich hatte meinen Astra vor 2 Jahren gekauft für knapp 4000,-€ bei einem FOH.

Da ich aber im hohen Norden wohne aber der Händler am Bodensee klärte ich vorher ab ob ich nach Rücksprache wenn ein Mangel auftritt ich bei mir in eine Werkstatt fahren darf.

Dieses wurde bejaht. Nach kurzer Zeit spann die ZV. Ich schloss ab und nach nen paar Minuten ging die wieder auf. Rep. auf Garantie. Dann auch Klima ohne Funktion. Wieder Rep. auf Garantie.

Doch nach etwas über 6 Monaten ging das Zündmodul kaputt. Rep. Abgelehnt weil die Beweislastumkehr greifte. ADAC hat mir auch gesagt keine Chance auf Kostenerstattung.

Und da Du Deinen Wagen erst 3 Wochen hat, Frist setzen und auf Mangelbeseitigung pochen.

Wenn der Händler nicht antwortet, Anwalt bzw. ADAC einschalten.

Themenstarteram 7. August 2013 um 15:06

Ich belasse es jetzt bei dem Termin morgen in der Werkstatt. Sie machen mir dann einen Kostenvoranschlag und führen die Mängel auf. Also erst einmal keine Reparatur. Da werde ich wohl den ungemütlichen Weg gehen müssen.

Viel Erfolg, und lass Dich nicht unterkriegen. Du machst das schon richtig so.

Die versuchen es halt immer wieder mit der Vogelstraußtaktik. (gefällt mir, das Sinnbild :D)

cheerio

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