1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wieviel Personen im Auto mitnehmen?

Wieviel Personen im Auto mitnehmen?

Themenstarteram 30. September 2005 um 20:06

Leute, ist diese Weisheit eigentlich Richtig?

- Man darf so viele Personen im Auto mitnehmen wie man will,

Lediglich dürfen die 8 Personen + Fahrer nicht überschritten werden, der Fahrer nicht eingeschränkt werden, die Achlast und zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges nicht überschritten werden und der Fahrer nicht beeinträchtigt werden, und nur, solang im Fahrzeugschein keine maximalanzahl von Personen drinnen steht? Alle die einen Gurt haben, müssen angeschnallt sein.

Ist das so richtig?

Also kann ich in den Kombi 8 Leute reinpacken? (2 Vorn, 3 Rücksitz, 2 Kofferraum (wohlgemerkt ohne Notsitz die Sitzen da einfach)

Beste Antwort im Thema

nein, das ist natürlich nicht richtig sondern unsinn. wie kommt man auf so was?????????

im fahrzeugschein unter 11 und 12 ist die zahl der möglichen steh- liege- oder sitzplätze angegeben.

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

nein, das ist natürlich nicht richtig sondern unsinn. wie kommt man auf so was?????????

im fahrzeugschein unter 11 und 12 ist die zahl der möglichen steh- liege- oder sitzplätze angegeben.

Da ich weiss das auch dieser Thread auf den Kopf gestellt wird so wie das hier mittlerweile im Sicherheits Forum üblich ist, eins vorab: Das Thema gab es bereits vor ein paar Monaten. Was dabei als Ergebnis rausgekommen ist weiss ich nicht, aber es wurde viele Seiten darüber diskutiert. Falls jemand den Thread wiederfindet wäre ein Link an dieser Stelle sehr nett. Als wieder die selbe Diskussion mit identischem Inhalt. Ich habe den Thread leider nicht gefunden.

Gruß

Ercan

Seit es die Anschnallpflicht gibt dürfte das Thema vom Tisch sein mehr Personen als Sitze zu transportieren, oder?

Themenstarteram 30. September 2005 um 20:47

ja die Anschnallpflicht, es müssen alle Leute einen Gurt tragen, für die einer vorgesehen ist?

Aber womit wird die Besetzung festgestellt?

Im Fahrzeugschein steht nicht zwangsweise drinnen, wieviele Leute da reinpassen.

naja, ich habe das schon oft gehört aber mich würde jetzt schon interresieren was da die rechtliche Grundlage ist, natürlich isses Blödsinn mehr zu transportieren, aber in so Ausnahmen rechtlich abgesichert sein, wär scho cool, ich rede auch nicht von 8 Leuten im PKW sondern von dem berühmten 4. auf der Rücksitzbank, in vielen Autos ja kein Problem

eintrag im fahrzeugschein von 5 sitzplätzen -> max 5 personen im auto (alle mit gurten gesichert)

ansonsten ist das limit 9 personen (inkl fahrer), für mehr wird ein personenbeförderungsschein benötigt

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

eintrag im fahrzeugschein von 5 sitzplätzen -> max 5 personen im auto (alle mit gurten gesichert)

ansonsten ist das limit 9 personen (inkl fahrer), für mehr wird ein personenbeförderungsschein benötigt

Deswegen mein vorheriger Beitrag. Denn beides ist NICHT der Fall.

Gruß

Ercan

das ist wohl der thread

http://www.motor-talk.de/t607120/f14/s/thread.html

falls das stimmen sollte, muss ich meine meinung korrigieren!

hier mal einen beitrag der alle diskussionen beenden wird denke ich.meine einer steht nämlich genau vor dem gleichen problem. ich habe 7 kinder aber nur ein fahrzeug welches 7 personen befördern darf. laut diesem urteil ist es mir aber erlaubt auch mehrere personen mitzunehmen solange das zul. gesamtgewicht nicht überschritten wird und alle plätze mit gurten belegt sind und die leute angeschnallt sind.

Besetzung von Kfz.

1 Bei Pkw wie bei Pkw-Kleinbussen stellt die im FzSchein angegebene Anzahl

der Sitzplätze lediglich eine unverbindliche Höchstzahl dar. Das bedeutet für die

Besetzung dieser Fz, dass die Zahl der mitgenommenen Personen unter Hinzurechnung

des mitgeführten Gepäcks die Nutzlast voll ausnutzen darf, dh weder die

zul Achslasten noch das zul Gesamtgewicht dürfen überschritten werden. Auch

dürfen keine Behinderungen des Fahrers oder Beeinträchtigungen der Sicherheit

der Fahrgäste eintreten (§ 23 Abs 1 StVO).

Anm.d.Verf: heißt im Klartext: wer seine 4 Tanten von einer Weight-Watchers-Veranstaltung abholt, darf nicht den Uno nehmen, sondern muss den aufgelasteten Multivan rausziehen

Hinsichtlich der Gurtanlegepflicht bedeutet dies aber nicht ohne weiteres, dass alle

Personen auf den hinteren Plätzen unangeschnallt bleiben dürfen. Vielmehr müssen

vorgeschriebene Gurte gem § 21a Abs 1 StVO während der Fahrt angelegt

sein.Welche Gurte vorgeschrieben sind, ergibt sich aus § 35a Abs 4 bis 6. Es ist aber dennoch nicht verboten, mehr Personen mitzunehmen, als Gurte vorgeschrieben

sind. Das Gleiche gilt sinngemäß bei der Beförderung von Kindern unter 12 Jahren.

Allerdings sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm

sind, in Kfz auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, durch amtlich

genehmigte u geeignete Kinderrückhaltesysteme zu sichern (§ 21 Abs 1a StVO).

Dies gilt nicht in Kom von mehr als 3,5 t sowie für den Fall, dass auf Rücksitzen

wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Kinderrückhalteeinrichtungen keine Möglichkeit mehr besteht.

In Kom dürfen im Übrigen nicht mehr Personen befördert werden, als nach dem

FzSchein Plätze zul sind; dabei werden Kinder erwachsenen Personen gleichgestellt.

2 Zur Beförderung von mehr als 8 Personen in einem Pkw-Kleinbus wird nach den

derzeit geltenden Vorschriften kein Führerschein der Fahrerlaubnisklassen D oder

D1 (§ 6 FeV) benötigt. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ist

für die nicht gewerbemäßige Beförderung von mehr als 8 Personen der Führerschein für die Klasse B ausreichend. Nur wer einen Kom (ein nach Bauart u Einrichtung

zur Beförderung von Personen bestimmtes Fz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

führt, bedarf einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1. (2001)

Dazu:

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. 10. 1975, 3 Ss OWi 1116/75, VRS 50, 315: Es

stellt keinen Verstoß dar, wenn die Zahl der in einem Pkw beförderten Personen die

Anzahl der im FzSchein angegebenen Sitzplätze überschreitet, solange dabei das

zul Gesamtgewicht eingehalten u die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

OLG Karlsruhe, 3. StrSen, Beschluss vom 11. 8. 1980, 3 Ss 96/80, VerkMitt 1981

Nr 40: Die höchstzulässige Zahl von in einem Pkw zu befördernden Personen ist

gesetzlich nicht bestimmt.

Das sind ja schon sehr alte Präzedenzfälle... gibt es da noch keine Gesetzesänderungen?

Außerdem, kann mir das mal jemand übersetzen? Ich bin glaube ich immer noch nicht ganz wach :D

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

Außerdem, kann mir das mal jemand übersetzen? Ich bin glaube ich immer noch nicht ganz wach :D

6 schlanke gutgebaute mädels so um die 50-60kg kannst du mitnehmen obwohl du nur 5 sitzplätze im auto hast, jedoch 6 untersetzte dicke tanten so um die 90kg dürfen nicht mitfahren, da dann wahrscheinlich das zulässige gesamtgewicht überschritten ist. :D (mal abgesehen davon, wie man die in einen 5 sitzer reinbekommt;) )

also ich nehme lieber mädels mit:D:D

Zitat:

6 schlanke gutgebaute mädels so um die 50-60kg kannst du mitnehmen obwohl du nur 5 sitzplätze im auto hast

Das ist doch mal n guter Vorwand :D

Übrigens ist das Maximum ohne Personenbeförderungsschein nicht 9:

Angenommen, ich fahre für eine Baufirma nen Laster mit großer Kabine (6 Sitzplätze). Auf der Ladefläche dieses Lasters ist eine Bank mit 8 Sitzplätzen (alle mit Gurt) festgeschraubt - dann darf ich 6+8+Fahrer = 15 Personen in einem Fahrzeug transportieren... und das ganz legal und ohne Schein.

Ich gebe zu, das ist ein extremes Beispiel, aber erlaubt ist das, richtig?

Personen zu transportieren, die nicht gesichert werden können, würde ich übrigens nicht riskieren - egal, ob erlaubt oder nicht.

Gruß

Ralle

 

PS: Das ist mein 400ster Beitrag auf MT ... *SCHAMPUS FÜR ALLE*

man kann wenn man die personen nicht kommerziell befördert sprich Taxi, Bus etc soviele personen mitnehmen wie in das auto reinpasst. man muss nur das zulässige gesamtgewicht, die achslasten des fahrzeugs und den sicherheitsaspekt beachten der besagt das der fahrer in keinster weise beinträchtigrt werden darf.

jeder polizist wird dir da was anderes sagen aber die urteile von 1975 bzw 1980 haben auch noch heute gültigkeit.

demnach kann der polizist dir sagen was er will, du hast das recht auf deiner seite.

gruß mastermind

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Übrigens ist das Maximum ohne Personenbeförderungsschein nicht 9:

Angenommen, ich fahre für eine Baufirma nen Laster mit großer Kabine (6 Sitzplätze). Auf der Ladefläche dieses Lasters ist eine Bank mit 8 Sitzplätzen (alle mit Gurt) festgeschraubt - dann darf ich 6+8+Fahrer = 15 Personen in einem Fahrzeug transportieren... und das ganz legal und ohne Schein.

Ich gebe zu, das ist ein extremes Beispiel, aber erlaubt ist das, richtig?

Personen zu transportieren, die nicht gesichert werden können, würde ich übrigens nicht riskieren - egal, ob erlaubt oder nicht.

Gruß

Ralle

 

PS: Das ist mein 400ster Beitrag auf MT ... *SCHAMPUS FÜR ALLE*

Hallo,

Mir war es auch immer so das ich soviele Leute mitnehmen kann, wie Plätze da sind und einen Personenbeförderungsschein brauch ich nur dann, wenn ich es gewerblich mach!

Gruß

Torsten

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit