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winterreifen auf stahlfelge vom 2006er - geeignet für 2014er model?

Toyota RAV4 3 (XA3)
Themenstarteram 11. Mai 2014 um 9:42

ich schon wieder...:D

nachdem ich den jetzigen rav auf verschiedene art und weise ( weitestgehend ) an meine bedürfnisse anpassen wollte, bin ich zum entschluss gekommen...

wir kaufen uns einen neuen:):cool: naja...höher sitzt man dann auch nicht, jedoch besser und im winter wärmer;)

angebote für einen neuen rav4 liegen vor - es soll ein edition 2014 sein.

nun zur frage:

 

durch das reifendruck-kontrollsystem kann ich die vorhandenen winterreifen nicht draufmachen ( laut verkäufer der felge wegen )

  • muß/kann ich andere stahlfelgen nehmen, die kompatibel sind
  • kann man die vorhandenen felgen umrüsten
  • kann/darf ich vorhandene reifen ( 17"er ) auf kompatible stahlfelge montieren und auf dem neuen rav, der werksmäßig mit 18"er pneus kommt , fahren ???

gruß lmb64

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Internetbenutzer

Allerdings ist da die Frage nach dem Runflatsystem (das ist relativ teuer) und dem RDKS. Das würde ich natürlich nicht haben wollen.

Optisch wäre es ein Fortschritt aber ein Verlust an Komfort.

Hallo Internetbenutzer,

mein RAV4 XA3 hat die 18 Zöller ohne Runflat und RDKS serienmäßig.

Runflat muss nicht sein. Sollten die angebotenen Felgen mit Runflat sein, so kann man das auch entfernen (wie bekannt).

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am 11. Mai 2014 um 15:17

Hallo LMB 123, auch ich schon wieder, der mit dem alten RAV4.2 von 2005.

Frage doch mal Deinen Händler, wie ich schon wieder gelesen habe, haben Leute mit Pannenschutzreifen

auf normale ohne Pannenschutz gewechselt.(sind viel billiger) also muß es doch auch möglich sein, das

"Reifendruck - Kontrollsystem" abzuschalten, dein Vorteil dabei, Du könntest auch Räder von älteren

RAV4 verwenden. die Vorraussetzung dazu, ist die Übereinstimmung des Lochkreises der Radbolzen.

Denn es ist gut Vorstellbar, das Diese Übereinstimmen. Kannst Du aber auch beim FTH erfahren. Um nicht

wieder von empörten Manchmalschreibern angemacht zu werden, betont vorsichtig ausgedrückt.

Gruss aus B...............

N´Abend,

interessant wäre dabei mal zu klären ob ein Wechsel auf Senderlose Felgen bzw. deaktiviren der Sensoren unter diesem Aspekt : http://www.tagesspiegel.de/.../9750812.html

rechtlich (Versicherung, Polizei usw.) auch etwas verändert bzw. ab Nov. etwas verändern wird oder ob es dem Nutzer überlassen bleibt das Pflichtsytem (für Hersteller) zu nutzen oder ohne Konsequenzen auch zu deaktivieren.

 

am 12. Mai 2014 um 1:59

Guten Morgen_Loner_

Vielen Dank für die Aufklärung, da werden neue KFZ ja richtig kompliziert. Schade, hätte ich Das eine Woche früher gewußt, hätte ich beim TÜV gleich mal Nachfragen können, ob Rückrüstung/Abschaltung

dieser Systeme zulässig ist. Langsam muß ich mich aus den Neuheiten strotzenden RAV4 heraushalten,

ich schwebe mit meinem Alten langsam hinterm Mond. Ob man diese Neuheiten allerdings positiv bewer-

ten muß, erscheint mir strittig. Hier haben schon Einige geschrieben, daß Sie von der Pannenschutzbe-

reifung Zurückrüsten wollten. Allerdings ist Diese ein EXTRA und darum auch nicht zwingend vorgeschrieben. Als Jemand aus der Vergangenheit, pflege ich alle 14 Tage beim tanken oder waschen,

den Luftdruck meiner Reifen zu Kontrollieren. Dieses "System" funktioniert bereits seit Jahrzehnten.

Da müßte LMB64 sich erkundigen, ob dieses Reifendrucksystem TÜV relevant ist und müßte, wenn denn

möglich, die alten Räder mit den passenden Sensoren Nachrüsten. Das wäre dann die Einzige Möglich-

keit. Sein FTH sollte Ihn da Beraten können, wie ich in meiner Antwort angeregt habe.Gruss aus B..........

Zitat:

Original geschrieben von _Loner_

N´Abend,

interessant wäre dabei mal zu klären ob ein Wechsel auf Senderlose Felgen bzw. deaktiviren der Sensoren unter diesem Aspekt : http://www.tagesspiegel.de/.../9750812.html

rechtlich (Versicherung, Polizei usw.) auch etwas verändert bzw. ab Nov. etwas verändern wird oder ob es dem Nutzer überlassen bleibt das Pflichtsytem (für Hersteller) zu nutzen oder ohne Konsequenzen auch zu deaktivieren.

Hallo,

a) das direkte RDKS = mit Radsensoren

darf(kann) nicht deaktiviert werden,

da es Bestandteil der Fahrzeugtypgenehmigung (ab 1.11.12) ist. :eek:

b) Bei der HU ist ein nicht funktionsfähiges RDKS ein geringer Mangel,

der jedoch unverzüglich zu beheben ist :(

Alles zusammenfassend wird hier beschrieben:

http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html#13006

@touaresch,

und du glaubst tatsächlich was reifen direkt da so schriebt??

Die verweisen auf §29 StVO !(???) :confused::confused::D:D

Zitat:

StVO § 29 - Übermäßige Straßenbenutzung

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, ....

Siehe StVO hier. :D:D

 

@LMB64,

an deiner Stelle würde ich zunächst erst einmal in deine Papiere und die COC schauen, welche Reifen-/ Felgen-Kombinationen erlaubt sind.

Bei mir steht da nur 18 Zoll drin und einen kleineren Felgendurchmesser darf ich laut Toyota Köln nicht fahren/ montieren.

Was das Reifendrucksystem betrifft, so ist dieses beim RAV4 ein Sonderzubehör und nicht in den Papieren eingetragen.

Eine Abschaltung bei Felgen ohne Sensoren wurde von Bekannten und vielen Usern aus dem damaligen RAV4-jumy-Forum vorgenommen und war bisher nie TÜV-Relevant oder wurde geprüft/ bemängelt.

Anbei Anleitung aus dem damaligen jumy-Forum.

am 12. Mai 2014 um 12:41

Na dann herzliches Beileid, da darf man ja fast nicht einmal selber an der "Tanke" den Luftdruck

ändern. (leer/beladen) Da hat sich der Gesetzgeber mal wieder was leicht Absurdes Einfallen lassen.

Doch sicher kommt es immer auf das verbaute System dabei an. Da werden sich die Besitzer, neuer

RAV4.4 wohl genau Schlau machen müssen. Sollte es aber wirklich so sein, würde dies bedeuten,

unterwegs ein platter Reifen, gleich Abschleppen lassen. Denn selbst ein eventuell vorhandenes Ersatz-

rad, müßte ja erst beim System angemeldet werden und Wer kann das schon, vor Allem unterwegs. So

jedenfalls, habe ich die Erklärung von Reifen.direkt, bei Touaresch verstanden.

Bei Vielen wird Dies zur Folge haben, daß Sie zukünftig auf WINTERREIFEN ganz verzichten werden und

nur noch GANZJAHRESREIFEN benutzen werden. Darunter könnte im Winter die Sicherheit leiden. ist

aber viel billiger.Gruss aus B.................

PS. Die Lektüre der Links von Loner und Touaresch kann ich nur wärmstens empfehlen.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

@touaresch,

und du glaubst tatsächlich was reifen direkt da so schriebt??

Die verweisen auf §29 StVO !(???) :confused::confused::D:D

Tja, da sieht man mal was ein Tippfehler ausmacht :p

> gemeint ist §29 StVZO

 

Zitat:

@LMB64,

an deiner Stelle würde ich zunächst erst einmal in deine Papiere und die COC schauen, welche Reifen-/ Felgen-Kombinationen erlaubt sind.

Bei mir steht da nur 18 Zoll drin und einen kleineren Felgendurchmesser darf ich laut Toyota Köln nicht fahren/ montieren.

Was das Reifendrucksystem betrifft, so ist dieses beim RAV4 ein Sonderzubehör und nicht in den Papieren eingetragen.

Das Reifendruck-Warnsystem ist aktuell kein Sonderzubehör, sondern Serienausstattung

Zitat:

Eine Abschaltung bei Felgen ohne Sensoren wurde von Bekannten und vielen Usern aus dem damaligen RAV4-jumy-Forum vorgenommen und war bisher nie TÜV-Relevant oder wurde geprüft/ bemängelt.

Anbei Anleitung aus dem damaligen jumy-Forum.

Wie bereits beschrieben/verlinkt geht´s hier um die

Ist-Situation/-Regelungen 2014

und nicht darum, das man mit privaten, anonymen Initiativen/Links

Systeme abschalten kann.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

@touaresch,

und du glaubst tatsächlich was reifen direkt da so schriebt??

Die verweisen auf §29 StVO !(???) :confused::confused::D:D

Tja, da sieht man mal was ein Tippfehler ausmacht :p

> gemeint ist §29 StVZO

Aber auch da steht nichts über RDKS.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

@LMB64,

an deiner Stelle würde ich zunächst erst einmal in deine Papiere und die COC schauen, welche Reifen-/ Felgen-Kombinationen erlaubt sind.

Bei mir steht da nur 18 Zoll drin und einen kleineren Felgendurchmesser darf ich laut Toyota Köln nicht fahren/ montieren.

Was das Reifendrucksystem betrifft, so ist dieses beim RAV4 ein Sonderzubehör und nicht in den Papieren eingetragen.

Das Reifendruck-Warnsystem ist aktuell kein Sonderzubehör, sondern Serienausstattung

Den RAV4 XA3 gibt es auch ohne RDKS, nur in einer Sonderausstattungsvariante hatte er das RDKS.

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Eine Abschaltung bei Felgen ohne Sensoren wurde von Bekannten und vielen Usern aus dem damaligen RAV4-jumy-Forum vorgenommen und war bisher nie TÜV-Relevant oder wurde geprüft/ bemängelt.

Anbei Anleitung aus dem damaligen jumy-Forum.

Wie bereits beschrieben/verlinkt geht´s hier um die

Ist-Situation/-Regelungen 2014

Die Aber wahrscheinlich für den TE gar nicht zum Tragen kommt, da die Zulassung des RAV4 XA3 bereits in 2006 erfolgt ist (ähnlich wie beim Tagfahrlicht).
Die momentan ausgelieferten RAV laufen unter Zulassung e6*2001/116*0105.., und werden es nach einem Facelift auch noch bleiben.

und nicht darum, das man mit privaten, anonymen Initiativen/Links

Systeme abschalten kann.

Was die Aussage bedeuten soll, verstehe ich nicht.
Ich habe nur geschrieben, was momentan zulässig ist!

Naja dann ist ja alles (un)klar :cool:   "Ab November 2014 für alle neuzugelassenen Autos verpflichtenden Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS)"  Naja diese Textpassage aus dem Bericht klang jetzt für mich jetz schon verbindlicher als momentan gibt es den auch noch ohne.. also  ich das auch ausknipsen ;) :D ;)

aber die Buchstaben des Gesetzes sind mir etwas zu trockene Lektüre. 

Warte mal auf die Berichte von Membern die es genau "erfahren dürften" bei TÜV & Co

am 13. Mai 2014 um 14:59

Hallo Allerseits,

nun ist uns wohl gelungen, den Themenstarter "LMB64" vollens zu vergraulen. Zu Klären verbleibt:

Muß man 2014 bei Allen Autos diese Reifendrucküberwachung haben oder darf man nach wie vor ohne

eine Solche fahren. ( Muß- / Kannsache) Aus diesem Ergebnis leiten sich die Möglichkeiten ab. ich bin

gespannt auf das Ergebnis,Gruss aus B.................

das ist wohl dann die nächste komplizierte Geschichte.

Seit 1. November 2012 müssen alle neu homologierten ( erstmalige Typisierung ) Fahrzeugmodelle mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein. Ab November 2014 ist ein solches System dann für alle Neuwagen Pflicht (ECE-Richtlinie R64).

Also ist es ab 2014 Pflicht für alle Neuwagen. Ergo: Brüsseler Wahnsinn.

Es gab aber auch früher andere Definitionen bei solchen Sachen, nehmen wir mal an, der RAV 4.3 hätte ein neues Facelift erhalten, also wäre er dann schon 2006 typisiert worden. Dann wäre er von der Regelung nicht betroffen gewesen.

Beim Reifendrucksystem hat man also wieder mal alles bis dato gültige ausgehebelt.

Gruss

Steffen

 

am 15. Mai 2014 um 18:54

Hallo Steffen,

das muß nicht so sein. Beispiel: Ich fahre einen RAV4.2 (XA2) von 09.2005, nach einem Stoßstangenschaden mit Frontschutzbügel 2012 wurden von Toyota an meine ADAC Werkstatt eine Stoß-

Stange für mein Auto, Facelift geliefert. Der Frontschutzbügel aber, wurde für den XA2 vor Facelift, bis

2003 geliefert. Die Werkstatt hat das dann so montiert. Einige Monate später wollte ich Inspektion und TÜV bei Toyota machen lassen, da wurde ich angerufen, der TÜV- Mann wolle mir die Schilder abkratzen,

weil die Betriebserlaubnis wegen falschem Frontschutzbügel erloschen wäre. Ich konnte Das verhindern,

fuhr dann aber zum offiziellem Tüv, wo man den Bügel mittels UMBAUABNAHME legalisierte. Die Geschichte

ist viel länger und umständlicher, was hier nichts zur Sache tut. Und sowohl das Auto zu dem der Frontschutz eigentlich gehört, als auch mein Facelift wurden 2000 Homoligiert.

Zu den "falschen" Rädern, vielleicht muß man einfach mal probieren, was das System zu den falschen Rädern sagt. Entweder es reagiert garnicht oder es schlägt ALARM, was schlecht wäre. Aber offiziell ist

so ein Test wohl nicht in Ordnung. Doch wäre es denkbar, wenn keine Signale von den Rädern kommen,

kann auch nichts angezeigt werden?????

Wenn es so wäre, stünde anderen Rädern nichts im Wege, es müßte ja nichts manipuliert werden.

Geklärt müßte werden, ob die alten Felgen auf den neuen Rav gefahren werden dürfen. Es könnte wegen

dem SYSTEM nicht gestattet sein.

Aber ich verleite hier zu kriminellen Versuchen, ich schäme mich ja so..................Gruss aus B............

ja ich weiß, das sind komplizierte Sachen und von Fall zu Fall unterschiedlich.

Im Endeffekt seit Ihr mit Eurem TÜV, Dekra etc. noch gut dran. Hier bei uns und auch beim Nachbarn CH ist das um ein vielfaches schwerer. Die ganzen Rad/ Reifenkombination z.B. die bei Euch locker eingetragen werden, sind hier fast unmöglich. Das kenne ich zur Genüge.

Ansonsten muß man halt vieles mit sich selbst ausmachen, wo kein Richter, da kein Kläger. Ich habe ja auch diese Notlaufreifen auf dem RAV gefahren, allerdings ohne das System. Selbst dafür brauchte ich von Toyota die Freigabe. Das dieses System abgeschalten werden kann, glaube ich schon. Es muß ja eigentlich nur dem Sensor vorgegaukelt werden, das alles ok ist. Da sind dann wieder die ElektroniKer gefragt.

Ganz einfach wäre, Rad/Reifen mit Sensor runter und zum Test Rad/ Reifen ohne Sensor drauf. Innert 10 Minuten liegt das Ergebniss vor- geht oder geht nicht. Wenn nicht, dann suchen warum nicht :)

Gruss

Steffen

am 16. Mai 2014 um 16:50

Hallo Steffen, genau Dies wollte ich sagen.

Dazu kommen noch Unterschiede der Felgenmaße, die aber beim Radumfang wieder aufgehen müßten.

Doch wissen wir nicht, welche Altfelgen mit welchen Winterreifen verwendet werden sollen, so ist es nicht

möglich, aus den Reifentabellen, die Umfänge abzulesen, um machbar/ nicht machbar entscheiden zu können. Da sich der Themenstarter auch heraushält, werde ich Dies Sicherheitshalber auch tun. Du bekommst demnächst Antwort per PN. Gruss aus B................

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