- Startseite
- Forum
- Auto
- Wohnmobile & Wohnwagen
- Winterreifenpflicht für Wohnwagen?
Winterreifenpflicht für Wohnwagen?
Hallo ,
mein WoWA muß zum TÜV , ich habe aber nur Sommerreifen .
Komme ich ich trotzdem durch den Tüv trotz Schnee und Minusgrade?
Danke Vincent
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ja - es gibt auch nach dem ab heute geltenden, geänderten StOV § 2 (3.a) keine Winterreifenpflicht für Wohnwagen (egal, wie hoch der Schnee liegt. Anhänger sind nun mal per Definition keinen KRAFTfahrzeuge).
Was bei winterlichen Straßenverhältnissen sinnvoll ist, ist ein völlig anderes Thema und war ja nicht deine Frage.
De Ahaenger is in der Tat kein Kraftwgen, bildet aber mit dem Zugfahrzeug eine Funktionseinheit wird also zum Bestandteil des Kraftfahrzeuges... und damit muessen Winterreifen drauf sein wenn die Strasseverhältnisse es fordern.
So hat es mir ein befreundeter Anwalt erklärt.
Und, es gibt keine generelle Winterreifenpflicht!
Ähnliche Themen
52 Antworten
Ja - es gibt auch nach dem ab heute geltenden, geänderten StOV § 2 (3.a) keine Winterreifenpflicht für Wohnwagen (egal, wie hoch der Schnee liegt. Anhänger sind nun mal per Definition keinen KRAFTfahrzeuge).
Was bei winterlichen Straßenverhältnissen sinnvoll ist, ist ein völlig anderes Thema und war ja nicht deine Frage.
Hallo,
"situ" hat Recht, wie hier nochmal nachzulesen ist.
Liebe Grüße
Herbert
Mein Vater hat grad auf seinen ungebremsten Kleinanhänger Allwetterreifen montieren lassen. Aussage der Versicherung: das sei Pflicht.
Mir hat er nicht geglaubt, dass das gerade bei ungebremsten Hängern recht sinnfrei ist...
Sehe das auch so, Vorschrift ist es nicht, macht aber bei gebremsten Anhängern sinn
Zitat:
Original geschrieben von Bommel
Aussage der Versicherung: das sei Pflicht.
Sie irrt. Ansonsten geht es nicht nur um das Bremsen, sondern auch um das Spurhalten (nicht so schön, wenn der schwer beladene Anhänger einfach Richtung Böschung abdriftet oder in der Kurve der Fliehkraft nichts entgegen zu setzen hat).
Zitat:
Original geschrieben von situ
Ja - es gibt auch nach dem ab heute geltenden, geänderten StOV § 2 (3.a) keine Winterreifenpflicht für Wohnwagen (egal, wie hoch der Schnee liegt. Anhänger sind nun mal per Definition keinen KRAFTfahrzeuge).
Was bei winterlichen Straßenverhältnissen sinnvoll ist, ist ein völlig anderes Thema und war ja nicht deine Frage.
De Ahaenger is in der Tat kein Kraftwgen, bildet aber mit dem Zugfahrzeug eine Funktionseinheit wird also zum Bestandteil des Kraftfahrzeuges... und damit muessen Winterreifen drauf sein wenn die Strasseverhältnisse es fordern.
So hat es mir ein befreundeter Anwalt erklärt.
Und, es gibt keine generelle Winterreifenpflicht!
Zitat:
Original geschrieben von stero111
und damit muessen Winterreifen drauf sein wenn die Strasseverhältnisse es fordern. So hat es mir ein befreundeter Anwalt erklärt.
Ein schönes Beispiel, das auch Anwälte schon mal dummes Zeug von sich geben. Vielleicht aber auch nicht, denn als Rechtskundiger kann er sicher mindestens ein Duzend letztinstanzliche Urteile zitieren, die das so entschieden haben. Eines würde mir genügen - vielleicht kannst du das AZ nachreichen.
Zitat:
[Und, es gibt keine generelle Winterreifenpflicht!
Da wiederum hat der Anwalt Recht. Ist aber auch einfach, denn die StVO §2 (3a) formuliert es so, dass es selbst der Laie versteht (ganz ohne anwaltliche Erläuterung).
Naja, im Falle eines Unfall ist es immer peinlich, wenn man dann im Zuge einer Verhandlung vom Sachverständigen dargelegt bekommt, daß sich der Unfall mit der Jahreszeit angepaßten Reifen hätte verhindern lassen können...
Zitat:
Original geschrieben von situ
Zitat:
[Und, es gibt keine generelle Winterreifenpflicht!
Korrekt! Fahrzeug stehen lassen und gut ist, bis jetzt heist es dass das Fahrzeug gefahren werden muß.
Allerdings habe ich noch nie von Winterreifen auf Rollern und Motorrädern gehört die Lt. Bild Zeitung auch Winterreifen haben müssen, bei Betrieb.
Im anderen sehe ich das Ähnlich wie ein Vorredner, es wird deffinitiv so sein, dass wenn auf dem WW keine Winterreifen aufgezogen waren und es zum Unfall kommt, der Gutachter bzw. die Versicherung davon Wind bekommen es ganz empfindliche Schadensregulierungs reduzierungen gibt. Heist 25% Eigenanteil sind hier ohne Diskusion drinn, wer sich das erlauben kann.....
Mann kann da ja durchaus grobe Fahrlässigkeit unterstellen, was in bestimmten Fällen die Schadensersatzleistung auf 0.- reduzieren kann.
Gruß UNO
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, im Falle eines Unfall ist es immer peinlich, wenn man dann im Zuge einer Verhandlung vom Sachverständigen dargelegt bekommt, daß sich der Unfall mit der Jahreszeit angepaßten Reifen hätte verhindern lassen können...
Naja, wenn das im Winter bei trockener Straße und +10°C passiert und es sind Winterreifen montiert, kann er auch behaupten, der Unfall hätte sich mit den Witterungsverhältnissen angepasster (Sommer-)Bereifung verhindern lassen
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, im Falle eines Unfall ist es immer peinlich, wenn man dann im Zuge einer Verhandlung vom Sachverständigen dargelegt bekommt, daß sich der Unfall mit der Jahreszeit angepaßten Reifen hätte verhindern lassen können...
Bitte, bitte AZ eines Urteils, dass ein Schaden nicht reguliert werden musste, weil - obschon es keine rechtliche Verpflichtung gibt - ein Anhänger (nur darum geht es hier) bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen an einem Unfall beteiligt war.
Es gilt immer noch das Verursacher-Prinzip , und da die Richter sich noch nichtmals in solche Sachen einmischen , werden die nen Gutacter herranziehen. Und wenn der feststellt , das der Unfall hätte vermieden werden können mit Winterreifen , dann wird der Richter nicht zögern , auf Schuldig zu urteilen. Und das zurecht.
Ich verstehe die Diskussion nicht , ihr habt 27 Sicherungssysteme im Auto , ABS , 22 Airbags und EPS und Traktionskontrollen.
Und für das Medium , was über alles wichtig ist weil es den Konakt zur Strasse herstellt , da habt ihr nen Igel inner Tasche ?
Verrückte Welt. Speziell Wohnwagen , die das Zugfahrzeug von hinten links überholen wollen , sollte man bekämpfen ....Wohnwagen mit relativ wenig Eigengewicht entwickeln sich ganz schhnell zu rollenden Zeitbomben bei Glätte.
Mir geht die Winterreifenverordnung gar nicht weit genug. Keine WR auf glatten Straßen ? = Zwangsstilllegung.
dsu
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Ich verstehe die Diskussion nicht .
Das ist richtig.
Zitat:
Original geschrieben von VincentV
Hallo ,
mein WoWA muß zum TÜV , ich habe aber nur Sommerreifen .
Komme ich ich trotzdem durch den Tüv trotz Schnee und Minusgrade?
Danke Vincent
Es geht hier in keiner Weise um das, was man tun sollte. Auch nicht darum, ob Verordnungen oder Gesetze härter gefasst werden sollten.
Die Frage war, wie die Rechtslage ist. Gesetze und Verordnungen sind auch für Richter bindend (die Gutachten von SV dienen der Wahrheitsfindung, aber nicht der Neuinterpretation der Rechtsordnung).
Sanktionen wegen Nichtbefolgung von Gesetzen/Verordnungen, Schuldzuweisungen und die Leistungspflicht von Versicherungen sind verschiedene Dinge.
Das ist das Üble hier in Schland. Hier wird zu viel gequasselt.
Finde , es sollten mindestens 40 dicke Bücher mit 41 unterschiedlichen Interpretationen drüber verfasst werden , wer , was , wann , wo eine Pflicht hat.
In unserem Fall will einer im Winter am Strassenverkehr teilnehmen , obwohl er keine Winterreifen hat. Ob Pflicht oder nicht , sein Verstand sollte ihm sagen , das er damit ANDERE in Gefahr bringen kann.
Und bei Beantwortung o.g. Frage ist dieses Thema dann auch sofort wieder zu ENDE.
Nur weil unsere Politiker Pfeifen es nicht auf die Reihe bekommen , nur Gesetze mit viel Lobby und wenig Klarheit zu verfassen , muss doch damit nicht gleich ein ganzes Volk kirre gemacht werden.
Winterreifenpflicht für ausnahmlos alle Reifen von motorangetriebenen Fahrzeuge und deren Anhänger , - da wos Glatt ist. Ausnahmlos. Ansonsten Zwangsstilllegung.
Da braucht der normale Menschenverstand 18 Wörter zu.
dsu