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Xenon Bußgeld ????

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 30. April 2006 um 15:07

Wer kann mir sagen mit was ich rechnen muß mit illegal Xenon ????????

 

http://img227.imageshack.us/img227/5676/pict00011119ma.jpg

Beste Antwort im Thema

Du verstehst es einfach nicht: Solltest Du originale Xenons vom C4 haben, kannst Du die einbauen...ein TÜVler darf sie Dir aber nicht eintragen, da seit 2002 ohne aLWR und SRA Xenon verboten ist.

Solltest Du das Zeug in einen ehemaligen Halogen-SW eingebaut haben, dann ist es so oder so nicht legal.

Und genau darum ging es in dem Thread: Gepfuschtes Xenon - nix original!

Und wenn Du mal richtig gelesen hättest: TÜVler tragen viel ein, aber das hat nicht immer seine Richtigkeit..ein polizeilich bestellter Gutachter hebelt solche Sachen dann meist aus...

Mensch, lies doch einfach mal, was ich geschrieben habe...

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Bußgeld gar nicht mal so viel, Du musst nach einer Fahrzeugkontrolle innerhalb von 7 Tagen (?) der Polizei vorzeigen, dass alles wieder Original ausschaut.

Anders beim Unfall, da kann (und nur in der Theorie erstmal) Dir der Versicherungsschutz flöten gehen...sprich, die Versicherung kann Regress nehmen.

Aber es muss erstmal nachgewiesen werden, dass Du illegales Xenon drin hast. Keiner schaut danach...außer evtl. bei einer Nachztfahrt, dass der Unfall durch Blendwirkung passiert ist.

Dazu kommt, dass es den C4 ja mit Xenon gab und solange Du es sauber verkabelt hast, wird da kaum einer drauf kommen.

Ändert natürlich nix an der Illegalität, aber man sollte bei dem Thema auch die Kirche im Dorfe lassen!

Übrigens ist es sehr dumm, dass Du ein Bild Deines Fahrzeugs hier postest, wo man das Nummernschild sehen kann...wer denkt, dass man hier anonym unterwegs, ist ganz auf der falschen Fährte ;)

Hier sind nicht nur normale User unterwegs, die etwas zum Thema Automobil wissen wollen :D

Seit wann sind Xenon-Scheinwerfer denn illegal?

Wenn es Pfusch-Xenon ist, ist es illegal...ich denke nicht, dass er originale SW eingebaut hat!

am 30. April 2006 um 16:06

Re: Xenon Bußgeld ????

 

Zitat:

Original geschrieben von kfz-mechanik

Wer kann mir sagen mit was ich rechnen muß mit illegal Xenon ????????

Hallo. Wenn du möchtest schicke ich Dir ein Tüv-Gutachten für deine Xenonscheinwerfer und dann kannst du Sie ganz legal eintragen laasen und brauchst dir keine Gedanken mehr machen. Gruß Rene

 

http://img98.imageshack.us/img98/9703/pict00010lx.jpg

Gibt es irgendeine Möglichkeit zu erkennen, ob es sich um original oder "Pfusch-Xenon" handelt?

Meist werden keine Xenon-Streuscheiben verbaut. Zudem sieht es oft auch einfach billig aus, wenn da Kabel in rot, schwarz und braun im Motorraum aus einem gedremelten Loch rumhängen :D .

Wenn es sauber gemacht wurde, erkennen Laien wie Polizisten das meist eigentlich nicht!

@C4 Xenon :

Dieses "Gutachten" (es ist keins) ist soviel wert wie mein Klopapier auf der Toilette!

Es geht nicht legal umzurüsten in den original DEs...das ist ein Wunschtraum! Und jeder TÜVler macht sich strafbar, der es einträgt...Eintragungen können übrigens bei jeder Polizeikontrolle angezweifelt werden!

Immer dieser Unsinn, der verbreitet wird...

Themenstarteram 30. April 2006 um 16:21

Xenon

 

Naja würde mir das Dokoment aber mal gerne ansehen.

Trag es lieber nicht illiegal ein, denn schlafende Hunde sollte man nicht wecken...jeder halbwegs gebildete Polizist kennt diese Dokumente und weiß um deren Illegalität!

Themenstarteram 30. April 2006 um 16:33

xenon

 

Werd mal schauen war auf jeden fall interresant bin zum ersten mal hier danke für die antworten.

am 30. April 2006 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

@C4 Xenon :

Dieses "Gutachten" (es ist keins) ist soviel wert wie mein Klopapier auf der Toilette!

Es geht nicht legal umzurüsten in den original DEs...das ist ein Wunschtraum! Und jeder TÜVler macht sich strafbar, der es einträgt...Eintragungen können übrigens bei jeder Polizeikontrolle angezweifelt werden!

Immer dieser Unsinn, der verbreitet wird...

Du weißt wohl besser Bescheid als das Kraftfahrtbundesamt!? Gutachten wurde extra für Hella erstellt. Vom 26.021996. Genehmigt nach der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EWG. Inhalt/ Kurztext:

ohne automatische LWR und ohne Scheinwerferreingungsanlage. Schicke ich dir gerne zu falls du ein Fax besitzt. Ich selbst habe Xenon nachgerüstet und eingetragen bekommen. Also stelle mich bitte nicht für unsinnig dar.

Natürlich stelle ich Dich als "unsinnig" dar, denn das ist die originale BE für den Wagen.

Wenn Du schon mit einem solchen Nick hier rumgeisterst, solltest Du auch die fakten kennen...und die heißen: Wenn Du an einem normalen SW rumdremelst oder ein nicht zugelassenes Leuchtmittel einsetzt, dann ist das illegal...

Da hilft auch keine allgemeine BE für den C4...die bedeutet nur, dass Du Dir originale Xenons einsetzen kannst (und das auch nicht mehr seit 2002...kann aber keiner nachweisen)!

Also, bitte erstmal informieren, wenn Du sowas sagst...

am 30. April 2006 um 17:26

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Natürlich stelle ich Dich als "unsinnig" dar, denn das ist die originale BE für den Wagen.

Wenn Du schon mit einem solchen Nick hier rumgeisterst, solltest Du auch die fakten kennen...und die heißen: Wenn Du an einem normalen SW rumdremelst oder ein nicht zugelassenes Leuchtmittel einsetzt, dann ist das illegal...

Da hilft auch keine allgemeine BE für den C4...die bedeutet nur, dass Du Dir originale Xenons einsetzen kannst (und das auch nicht mehr seit 2002...kann aber keiner nachweisen)!

Also, bitte erstmal informieren, wenn Du sowas sagst...

am 30. April 2006 um 17:31

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Natürlich stelle ich Dich als "unsinnig" dar, denn das ist die originale BE für den Wagen.

Wenn Du schon mit einem solchen Nick hier rumgeisterst, solltest Du auch die fakten kennen...und die heißen: Wenn Du an einem normalen SW rumdremelst oder ein nicht zugelassenes Leuchtmittel einsetzt, dann ist das illegal...

Da hilft auch keine allgemeine BE für den C4...die bedeutet nur, dass Du Dir originale Xenons einsetzen kannst (und das auch nicht mehr seit 2002...kann aber keiner nachweisen)!

Also, bitte erstmal informieren, wenn Du sowas sagst...

Naja wenn du halt besser weißt wer mir was eingetragen hat ist es ja gut. Dann ist halt der TÜV unsinnig. Bei mir steht es drin und der Rest ist mir egal. Und ich kann mich nicht entsinnen an meinen Scheinwerfern rumgedremelt zu haben. Ist ja auch egal soll doch jeder machen wie er denkt.

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