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Xenonreparatur legal oder nicht.

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 13:21

Hallo liebe Audi Driver.

Nachdem hier wieder mal das heiße Thema Xenon entbrannt ist will ich mal einige

sachen  klarstellen zu diesem Thema.

Anhand der Technischen Unterlagen über den Orginalen D1 Brenner und dem nachfolger dem D2S Brenner werde ich in den nächsten Tagen mit bei einem Sachverständigen

darüber mal sprechen um dort endlich mal eine Klärung zu bekommen.

Ich habe vorrab mit einem Dipl. Ing. (Sachverständigen für KFZ Technik) gesprochen

und der sagte mir das es mit diesem Brennertyp keine Probleme geben würde solange

sich der Lichtpunkt in der Scheinwerferlinse nicht ändert.(Linsenpunkt ist und bleibt gleich egal ob D1 oder D2S).

Dabei ist es vollkommen egal ob die Brenner zum stecken sind oder zum löten.

Was bei der Reparatur auch der Fall ist.Ich werde sehen ob er mir dann alles schriftlich

bescheiningen kann so das es endlich mal aufhört mit diesem Ilegalen Quatsch hier.

Es besteht auch die möglichkeit für ca. 1000,- Euro nach Karlsruhe zu fahren um dort ein

Lichttechnischen Gutachten zu machen was dann für alle C4s gelten würde.

Alles weitere wird sich in den nächsten Tagen dann hoffentlich klären.

 

 

 

 

mfg. Marco

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 13:21

Hallo liebe Audi Driver.

Nachdem hier wieder mal das heiße Thema Xenon entbrannt ist will ich mal einige

sachen  klarstellen zu diesem Thema.

Anhand der Technischen Unterlagen über den Orginalen D1 Brenner und dem nachfolger dem D2S Brenner werde ich in den nächsten Tagen mit bei einem Sachverständigen

darüber mal sprechen um dort endlich mal eine Klärung zu bekommen.

Ich habe vorrab mit einem Dipl. Ing. (Sachverständigen für KFZ Technik) gesprochen

und der sagte mir das es mit diesem Brennertyp keine Probleme geben würde solange

sich der Lichtpunkt in der Scheinwerferlinse nicht ändert.(Linsenpunkt ist und bleibt gleich egal ob D1 oder D2S).

Dabei ist es vollkommen egal ob die Brenner zum stecken sind oder zum löten.

Was bei der Reparatur auch der Fall ist.Ich werde sehen ob er mir dann alles schriftlich

bescheiningen kann so das es endlich mal aufhört mit diesem Ilegalen Quatsch hier.

Es besteht auch die möglichkeit für ca. 1000,- Euro nach Karlsruhe zu fahren um dort ein

Lichttechnischen Gutachten zu machen was dann für alle C4s gelten würde.

Alles weitere wird sich in den nächsten Tagen dann hoffentlich klären.

 

 

 

 

mfg. Marco

107 weitere Antworten
107 Antworten

Das ist doch mal eine Ansage und dann ist hoffentlich alles klargestellt (und schwarz auf weiß) zu diesem Thema

lg Harald

Also Marco du weist ja ich war ja schon so fleisig und hab diveres Stellen abgerufen ;)

Auch ich habe einen Dipl. Ing für KFZ Technik gefragt ;)

Der meinte auch das, dass sicher nicht so einfach geht :p

Und du kennst ja selbst unseren Bürokratismus :)

Selbst wenn du nachweisen kannst das sich NICHTS ändert muss das geprüft werden.

Und wie du weißt habe ich das ganze auch schon bei diveresen Stellen angefragt und habe es von der Dekra Zentrale schriftlich bekommen.

Das ganze zum nachlesen HIER

Wenn Marco dazu was erreichen kann begrüße ich das ganze natürlich ;)

Meine jetztigen Posts sollen ja eig dazu dienen das ganze auch klar zustellen.

Also Marco bitte nicht falsch verstehen das ganze ist KEIN angriff gegen dich :p

Will ich ja gar nicht :)

Ich möchte nur meine erkentnisse dich ich von TÜV/Dekra bekommen habe mitteileen

 

P.S.

Marco du hast ne E-Mail ;)

villt hilft die diese Aussage was.

Das hoffe ich dann auch....

 

Ich habe gehört, das die Original Xenon Brenner wohl bei tiefen Temperaturen rumzicken sollen. War heute unterwechs.... - 15,5 C° und zünden ohne Probleme. Das verlangt man von guten Xenon Scheinwerfern.

 

Jemand noch Erfahrung mit noch tieferen Temperaturen ??

Ist jetzt grad ne super Zeit das zu testen....

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

Also Marco du weist ja ich war ja schon so fleisig und hab diveres Stellen abgerufen ;)

Auch ich habe einen Dipl. Ing für KFZ Technik gefragt ;)

Der meinte auch das, dass sicher nicht so einfach geht :p

 

Und du kennst ja selbst unseren Bürokratismus :)

Selbst wenn du nachweisen kannst das sich NICHTS ändert muss das geprüft werden.

 

Und wie du weißt habe ich das ganze auch schon bei diveresen Stellen angefragt und habe es von der Dekra Zentrale schriftlich bekommen.

 

Das ganze zum nachlesen HIER

 

Wenn Marco dazu was erreichen kann begrüße ich das ganze natürlich ;)

Meine jetztigen Posts sollen ja eig dazu dienen das ganze auch klar zustellen.

 

Also Marco bitte nicht falsch verstehen das ganze ist KEIN angriff gegen dich :p

Will ich ja gar nicht :)

 

Ich möchte nur meine erkentnisse dich ich von TÜV/Dekra bekommen habe mitteileen

 

 

P.S.

Marco du hast ne E-Mail ;)

villt hilft die diese Aussage was.

 

 

Der Angriff hat schon stattgefunden.

 

Es ist leicht einfach mal beim Tüv anzurufen und den ein Ohr abzukauen

über eine Technik die der noch nie gesehen bzw,. in den Händen gehalten halt.

Alles Theoriekram per Fernsprecher.Hast du Ihm irgend welche Daten gegeben die das Kleinhirn eines solchen Prüfers mal anregen um wirklich was heraus zubekommen ohne alles

(wie es gerne mal gemnacht wird über einen Kamm zuscheren) zu pauschalieren und zu sagen alles nicht erlaubt alles Ilegal.

 

Ich habe die Datenblätter damit er auch mal was in der Hand hat.Hier Zählen Fakten

und nicht immer dieses dumme gelaber könnte sollte hätte.

 

 

mfg. Der Xenonmeister

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund

Der Angriff hat schon stattgefunden.

Es ist leicht einfach mal beim Tüv anzurufen und den ein Ohr abzukauen

über eine Technik die der noch nie gesehen bzw,. in den Händen gehalten halt.

Alles Theoriekram per Fernsprecher.Hast du Ihm iregnd welche Daten gegeben die das Kleinhirn eines solchen Prüfers mal anregen um wirrklich was heraus zubekommen ohne alles

(wie es gerne mal gemnacht wird über einen Kamm zuscheren) zu pauschalieren und zu sagen alles nicht erlaubt alles Ilegal.

Ich habe die Datenblätter damit er auch mal was in der Hand hat.Hier Zählen Fakten

und nicht immer dieses dumme gelaber könnte sollte hätte.

 

mfg. Der Xenonmeister

Marco wenn du das als persönlichen Angriff siehst tut mir das Leid.

Und nein ich habe dem TÜV kein Ohr abgekaut.

Wie du in der Mail auch sehen wirst hängen sich diese Prüfer sogar schon an der Anschlußart auf.

Auch denke ich das diese Leute sich vorher Gedanken machen was sie mir antworten musste ja lange auf diese Mail warten ...

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 21:25

Was hast den denn erzählt?????

Was hast ihm den als Futter zum überlegen gegeben?

Was hast du ihm gezeigt um zu diesem Entschluß zukommen?

Wie sind die Technischen gegebenheiten bei den Xenonbrennern der 1 Generation?

Technische Unterlagen die diese behauptungen wiederlegen?

 

 

 

mfg. Der Xenonmeister

Marco sieh die die Mail an

Jeder TÜV Prüfer hat Zugang zu den Daten.

Und du kannst es ja lesen das keine Änderung der geprüften Einheit erlaubt ist

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 21:30

Es ist einfach sinnlos.Wenn der sagt du kannst vom Hochhaus springen

es passiert dir nichts dann springst du runter oder?

 

Na egal wie auch immer wenn ich das schriftlich habe ist das alles

sowas von Legal legaler gehts dann nicht mehr.

 

Wird nur nochmal alles bestätigt was ich immer schon gesagt habe.:D

 

 

mfg. Der Xenomeister

Na dann warten wirs ab ob du es auch schriftlich bekommst :p

Also die schriftliche Äuserung habe ich ja bekommen :)

Aber auch falls du falsch liegst und es nicht legal ist will ich das schwarz auf weiß :D

Ich hätte es ja auch gezeigt wenn ich unrecht hätte ;)

Und Marco zwecks den Daten da mach ich mir keine Sorgen die haben die keine Panik...

Glaubst Du wirklich, das sich ein TÜV Prüfer einen halben Tag Zeit nimmt und nachforscht um DIR eine Antwort zu geben ?? Warst Du mal in einer Prüfstelle ???

 

Die haben dort sehr wenig Zeit für solche Fragen....die Ihnen tausend und abertausend mal gestellt werden.

 

Da muß man schon mit Fakten ankommen. Der TÜV Prüfer ist auch nur ein Mensch !!

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

Na dann warten wirs ab ob du es auch schriftlich bekommst :p

Also die schriftliche Äuserung habe ich ja bekommen :)

Aber auch falls du falsch liegst und es nicht legal ist will ich das schwarz auf weiß :D

 

Ich hätte es ja auch gezeigt wenn ich unrecht hätte ;)

 

Und Marco zwecks den Daten da mach ich mir keine Sorgen die haben die keine Panik...

Na dann zeig mir mal das kpl. Technische Gutachten vom D1 Brenner.Den wird der Tüv 100% nicht haben und du auch nicht.Der hat den Brennertyp noch nie Live gesehen

aber hallo.

 

 

mfg. Marco

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4

Glaubst Du wirklich, das sich ein TÜV Prüfer einen halben Tag Zeit nimmt und nachforscht um DIR eine Antwort zu geben ?? Warst Du mal in einer Prüfstelle ???

Die haben dort sehr wenig Zeit für solche Fragen....die Ihnen tausend und abertausend mal gestellt werden.

Da muß man schon mit Fakten ankommen. Der TÜV Prüfer ist auch nur ein Mensch !!

Du Peter ja ich war da schon oft,

und keine Angst wenn man einen Termin ausmacht nehmen die sich auch Zeit weiß ja nicht wie das bei euch ist.

Aber ich habe mal etwas hier in den Weiten von MT gekramt und folgendes von DIR gefunden

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4

Falsch !!!

Ich habe deswegen grad mal beim TÜV angefragt.

lt. §50 Abs.10 StVZO ist in der Übergangsvorschrift folgender Text: o.g. Paragraph ist anzuwenden für Fahrzeuge die in Verkehr sind und nach dem 01.04.2000 mit Gasentladungslampen ausgerüstet werden!!!

Anmerk.: der besagte Paragraph 50(10) beeinhaltet u.a. autom. Leuchtweitenregelung u. Scheinwerferwaschanlage.

d.h. bei Nachrüstung immer das volle Programm.

Das heißt, wenn Du jetzt Dir Originale holst musst Du trozdem die LWR und SRA nachrüsten !!

Natürlich kannst Du sagen, das das vorher drin war, sollte es aber rauskommen, das dem nicht so ist, verlierst Du deine BE und somit den Versicherungsschutz.

Kommt hald immer darauf an, ob das einer prüft.... ich denke aber, da wir Finanzkriese haben werden die Versicherungen da oder da schon genauer hinschaun um zu sehen, wo man was findet um doch nicht zahlen zu müssen. So was wäre dann ein gefundenes Fressen...

Quelle

Und hast du dein "ORIGINAL" Xenon eingetragen?

Also ich verstehe nicht warum du heute plötzlich ne andere Antwort vom TÜV erwartest als damals...

In dieser Hinsicht widersprichst du dir selsbt.

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund

Zitat:

Original geschrieben von maxl 909

Na dann warten wirs ab ob du es auch schriftlich bekommst :p

Also die schriftliche Äuserung habe ich ja bekommen :)

Aber auch falls du falsch liegst und es nicht legal ist will ich das schwarz auf weiß :D

Ich hätte es ja auch gezeigt wenn ich unrecht hätte ;)

Und Marco zwecks den Daten da mach ich mir keine Sorgen die haben die keine Panik...

Na dann zeig mir mal das kpl. Technische Gutachten vom D1 Brenner.Den wird der Tüv 100% nicht haben und du auch nicht.Der hat den Brennertyp noch nie Live gesehen

aber hallo.

 

mfg. Marco

Dann Rück doch endlcih damit raus...

Bis jetzt hat sicher noch KEINER die von die genannten Gutachten gesehen.

Themenstarteram 19. Dezember 2009 um 21:43

Weißt du eigentlich noch was du da schreibst?

Denke mal nicht.Aber das bestätigt genau das was ich die ganze Zeit schon denke.

Da fehlt eine menge Hintergrundwissen aber ist ok.

Also hast nichts in der Hand(wahr klar).

Und falls es dich doch Interessieren sollte meiner hatte das ab Werk drin.

Ohne Scheinwerferreinigungsanlage.

 

Keine Angst ich hab die Unterlagen.Meinst du ich gebe die jedem oder was!

Wir werden sehen und dann gehts weiter mit dem ich habe immer Recht im Leben.

 

mfg. Der Xenonmeister

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  7. Xenonreparatur legal oder nicht.