Zerkratzer Audi die 2.
Vor ca. einem Jahr hat jemand meinen damaligen A4 auf einer Gartenparty zerkratzt. Täter war bekannt, hat gestanden, da er aber im Vorfeld eine noch schlimmere Tat mit räuberischer Erpressung verübte kam er im Hinblick auf die Sachbeschädigung straffrei davon.
Das zur Vorgeschichte.
Heute Nacht war wieder eine Gartenparty im selben Garten. Blöd wie ich bin war ich natürlich mit dem Auto da, jetzt mein A6. Wollte auch net sonderlich lange bleiben, aber die Umstände und vorhandenen Getränke sowie Nahrnungsmittel veranlassten mich dazu zu beschliessen meinen Wagen stehen zu lassen und zu gegebener Zeit nach Hause zu laufen
Soweit kams natürlich nicht. Ein Partygast der sich nicht mehr zu benehmen wusste wurde kurzerhand der Feier verwiesen. Er fing dann an zu disskutieren warum er denn noch ein Anrecht darauf hätte zu bleiben. Gibts net - Hausverbot. Haben wir ihm mehrfach versucht klar zu machen. Erfolglos. Versuchte der doch krampfhaft wieder in den Garten zu gelangen. Daran wurde er natürlich gehindert. U.a. auch von mir. Hab ihn mir dann noch zur Brust genommen und im erklärt das er zu viel getrunken hat, sich daneben benommen hat und nun nicht mehr erwünscht sei. Das hab ich etwa 3 mal wiederholt. Er war da sehr belehrungsresistent.
Kurz danach ging er uns dann richtig auf die Nerven das die Tonlage sich verschärfte. Hab dann zu ihm gesagt das er entweder geht oder wir die Polizei rufen und ihn wegen versuchten Hausfriedensbruch anzeigen würden. Die Möglichkeit selbst zu entscheiden und einfach zu gehen liessen wir ihm offen.Dann fing er wieder an zu disskutieren und er wolle sich nur ans Feuer setzen. Hab dann nur gemeint gibts net, entweder du gehst nach Hause oder die Bullen sind da. Damit beendete ich die Disskussion. Nen Kollege und ich gingen zurück in den Garten. Das noch was passiert war uns klar, wir blieben also hinterm Tor stehen und beobachteten ihn. Dauerte keine 10 Sec da holt er seinen Schlüssel aus der Tasche, joggt auf mein Auto zu und setzt zum kratzen an. Da is bei mir die erste Sicherung durchgeknallt. Bin auf ihn zugerannt, bis dahin sah er mich nicht. Dann erblickte er mich und versuchte wegzurennen. Da hatte ich ihn aber schon erreicht und mit einem heftigen Stoss zu Fall gebracht. Dabei is er auf ne Wiese gefallen. Er steht wieder auf und sagt zu mir warum ich ihn auf den Boden werfen würde und das ich ein Hu*enso*n sei. Da flog die "Hauptsicherung" durch. Er hatte den Satz gerade so beendet da schlug meine Faust in seinem Gesicht ein. Da wars vorbei mit ihm, er knallte wieder hin, diesmal in ein halbwegs ausgetrocknetes Schlammloch. Als er da lag pöbelte er weiter. Dann versuchte er aufzustehen, trat mich dabei. Da flog die nächste Sicherung, bin dann auf ihn gesprungen, mein Knie drückte ich in seinen Magen, mit meiner Hand ging ich ihm an die Kehle und drückte ihn fest auf den Boden. Dann kam nix mehr. Da kamen auch schon die ersten Kollegen. Ich rief denen zu sie sollen sich die Schäden am Wagen angucken. In der Zeit behauptete er nichts gemacht zu haben. Ich kniete immer noch auf ihm drauf, ließ etwas von seiner Kehle ab als der Ruf der Kollegen kam das der Kratzer komplett übers Seitenteil bis zur Mitte der hinteren Tür ging, schon drückte ich wieder fester zu. Ich war buchstäblich auf 180. Ich schrie ihn an warum er lügen würde und behauptet er habe nix gemacht. (Wenn ich das lese bekomm ich ja schon fast Angst vor mir selber, so bin ich eigentlich nicht drauf) Dann gab er Ruhe. Hab dann von ihm abgelassen und blieb neben im stehen. In der Zwischenzeit wurde die Polizei gerufen. Der Kerl hatte dann richtig Schiss bekommen. Er getraute sich gar nicht mehr aufzustehen. Als die Polizei dann da war stand er auf und fing an rumzulabern. Er ging den Beamten deutlich auf die Nerven, die schriehen ihn auch an, lauter als ich vorher sogar^^ Dann redete er die Herren in grün mit "Du" an. Die wurden dann zunehmend immer aggressiver und waren nur noch am schreien und an ihm rumzerren. Wurde auch durchsucht. Alkotest musste er auch noch über sich ergehen lassen. Unmittelbar nach dem blasen sagte er er habe nix getrunken. Satz beendet, Ergebniss war da, 1,4 Promille. "Ok nur ein Bier" Der Polizist schreit wieder rum. " Was ein Bier, eine Person ihrer Statur muss mindestens 5 grosse Biere trinken um auf diesen Wert zu kommen" Dann wurde ihm ein Anhörungstermin genannt. Dienstag Mittag. " Da kann ich nicht, da hab ich Abiturprüfung" Der Polizist hat ihm kein Wort gegelaubt. "Sie haben also am Dienstag Abiturprüfung, warum sind sie dann nicht zu Hause und lernen, werden aber mit 1,4 Promille angetroffen nachdem sie eine schwere Sachbeschädigung verübt haben" Der Kerl hat dann noch behauptet wir wären zu 5. auf ihn drauf und hätten ihn zusammengeschlagen, ich stand 2m weiter, ich meinte zu den Beamten nur das er fliehen wollte und ihn allein daran hinterte.
Da meinte der eine Polizist das mir da nichts passieren könne, da es mir als Bürger erlaubt sei einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Der Kollege von mir (der Zeuge) und ich musste auch noch den Alkotest über uns ergehen lassen. Der Kollege 1.2 Promille und ich 1.3 Promille. Und es gäbe eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen uns beide.
Jetzt meine Frage, kann mir da was passieren? Die Beamten meinten ja ich habe das Recht, eher schon die Pflicht einen flüchtenden Straftäter festzuhalten.
Und, ist meine Aussage und die meines Zeugens da wir unter Alkoholeinfluss standen eventuell weniger wert oder gar nichts wert?
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87 Antworten
Jeder hat selbstverständlich das Recht, Schaden von sich oder von seinem Eigentum mit geeigneten Mitteln abzuwenden.
Nichts desto trotz hast du eine KV begangen.
Ob allerdings rechtswidrig, wird ein Staatsanwalt ziemlich schnell entscheiden.
Denn das Abwenden des Schadens bzw. beenden der Straftat Sachbeschädigung ist eindeutig ein Rechtfertigungsgrund.
Das zufügen von Schmerzen hingegen könnte problematisch werden.
-> Stichwort Verhältnismäßig. Denn er war euch ja offenbar namentlich bekannt.
Das soll aber hier keine Rechtsberatung werden. Ist auch so bekanntermaßen nicht erwünscht.
Na,
dann mal viel Spass - das nächste Mal nimmst Du besser ein Taxi, sonst hat der Arsch Dich wieder auf dem Kicker.
Ich frage mich welche KV da vorliegen sollte ? schliesslich war der Kerl ja noch "Vernehmungsfähig"
Wenigstens wirst Du für deine Doofheit jetzt ordentlich bestraft!
Warum das ganze? Nur wegen ein paar Kratzern, die wahrscheinlich noch nicht einmal da sind
Festhalten heißt nicht Niederschlagen!
Zum einen wirst Du einen dranbekommen wegen Körperverletzung und wegen Freiheitsentzug. Hoffe er kennt einen guten Anwalt!
Da Dir die Personalien bekannt waren, gilt der § 127 StPO nicht.
Kein Wunder das es mit unserer Gesellschaft bergab geht.
Wünsche Dir eine satte Strafe!
Gruß
Manuel
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
Wenigstens wirst Du für deine Doofheit jetzt ordentlich bestraft!
Warum das ganze? Nur wegen ein paar Kratzern, die wahrscheinlich noch nicht einmal da sind
Festhalten heißt nicht Niederschlagen!
Zum einen wirst Du einen dranbekommen wegen Körperverletzung und wegen Freiheitsentzug. Hoffe er kennt einen guten Anwalt!
Da Dir die Personalien bekannt waren, gilt der § 127 StPO nicht.
Kein Wunder das es mit unserer Gesellschaft bergab geht.
Wünsche Dir eine satte Strafe!
Gruß
Manuel
... und du bedankst dich mit Handschlag für den Schaden und sagst noch: Prima, da kann ich ja die Steinschläge/Parkrempler gleich mit überlackieren.
@hochstaedter
Vom Tatbestand ist die KV schon einschlägig. Die Prüfung eventueller Rechtfertigungsgründe macht der StA, nicht die Beamten vor Ort. Der polizeilichen Erfahrung kannste aber in aller Regel glauben. Die Promille sind zuerstmal unerheblich. Dir wird mit Sicherheit nochmal die Möglichkeit gegeben mit klarem Kopf die Sache darzulegen.
Zitat:
Original geschrieben von Bärenvater
... und du bedankst dich mit Handschlag für den Schaden und sagst noch: Prima, da kann ich ja die Steinschläge/Parkrempler gleich mit überlackieren.
Richtig. Warum soll ich den den Niederschlagen? Personalien sind bekannt, Zeugen gibt es auch genug, also kann man am nächsten Tag ausgenüchtert das ganze zur Anzeige bringen.
Gruß
Manuel
@Manuel A4 TDI
warum ist Dein 207RC- CUP noch nicht geliefert ?
Deinem Wagen kann man ja nur den schwarzen Block vom G8 wünschen wenn liest was Du hier schreibst.
Ist aber klar, Du bedankst Dich höfflich wenn man Dir dein Eigentum beschädigt und rechnest das über die eigene VK ab. Man ist ja schließlich Menschenfreund
Bekannte hin oder her, wenn der mir den Wagen "Life" zerkratzt
hätte, dann würde ich auch für nichts garantieren wollen. Einen Lackschaden hätte der dann sicherlich auch.
Nein, wahrscheinlich weil ich erwachsen bin!
Was soll das?
Gewalt ist nie eine Lösung, und schon garnicht wenn beide Parteien betrunken sind.
DER TÄTER IST BEKANNT, kann also zivilrechtlich belangt werden. Wo ist dann das Problem? Das verletzte EGO weil der tolle AUDI zerkratzt ist?
Sorry, aber jemanden einfach niederzuschlagen zeugt nur von unreife!
Und schon gar nicht bei einer SACHBESCHÄDIGUNG!
Gruß
Manuel
Zitat:
Original geschrieben von Manuel A4 TDI
Wenigstens wirst Du für deine Doofheit jetzt ordentlich bestraft!
Warum das ganze? Nur wegen ein paar Kratzern, die wahrscheinlich noch nicht einmal da sind
Festhalten heißt nicht Niederschlagen!
Zum einen wirst Du einen dranbekommen wegen Körperverletzung und wegen Freiheitsentzug. Hoffe er kennt einen guten Anwalt!
Da Dir die Personalien bekannt waren, gilt der § 127 StPO nicht.
Kein Wunder das es mit unserer Gesellschaft bergab geht.
Wünsche Dir eine satte Strafe!
Gruß
Manuel
Da wundert es mich das du dich über Reparaturen an deinem Ex A6 beschwerst, nach dieser Aussage hast du doch freudestralend deine Geldbörse gezogen und wie beim Metzger gefragt : Darf es auch ein bisschen mehr sein?"
Sanfter Riese
Manuel ich hab das was du hier abgibst eigentlich mehr oder weniger für gut befunden, und mich immer rausgehalten wenn ihr hier eurer Streitereien über eure Autos hattet. Aber das du jetzt herkommst, dir scheinbar langweilig ist, du Streit suchst und behauptets wegen Leuten wie mir würde die Gesellschaft zu Grunde gehen, is ja wohl das allerletzte. Du wünschst mir eine satte Strafe weil ich mein Eigentum verteidige? Weil ich sehe wie einer meinen Wagen zerkratzt und einschreite? Das es eskaliert liegt nicht bei mir, ich bin eigentlich ein friedfertigre Mensch. Der allerdings auch seine Grenzen hat. Aber verstehst du sicher nicht. Hättest du mal besser genau gelesen wie es passiert ist.
Kratzer die angeblich nicht da sind. Hast du mein Auto gesehen? Die paar Kratzer die ja nur bis auf die Grundierung durchgehen und mind 1m lang sind. Is doch nix, du würdest dir einfach nen neuen 207 kaufen.
So und ich bitte dich jetzt höflichst darum hier in diesem Thema das ich erstellt habe und mir einige Informationen erhoffe nicht weiter zu posten.
Warum?
Antwort hast Du bekommen. Du hättest ihn nicht schlagen und auch nicht festhalten dürfen. Das ist die Gesetzeslage. Was willst Du hören?
Und es tut mir auch leid, das ich kein Verständnis dafür aufbringe, das ein anscheinend erwachsener Mann einen anderen fast totschlägt nur wegen eines zerkratzten Autos.
Jemanden schlagen ist ist übelste Unterschicht und eine Sache, aber beim Würgen mit einem Alkoholgehalt von 1,4 Promille hört der Spass auf. Je nachdem welche Schäden und Blutergüße er davon getragen hat ist es auf jedenfall eine Körperverletzung.
Den nachdem Du ja den "ANGRIFF" auf dein Kraftfahrzeug abgewehrt hattest, hattest Du auch gleichzeitig dein Eigentum verteidigt.
Alles was danach kam ist Körperverletzung MIT VORSATZ. Und mit dem zudrücken der Kehle, und dem wiederholten zudrücken nachdem Dir der lächerliche Schaden im Bezug zu deiner Tat klar wurde, hast Du billigenten in Kauf genommen, das er keine Luft mehr bekommt, und sein Kreislaufsystem ernsthaft geschädigt wird.
Und jetzt komme mir noch damit, das Du mit 1,4Promille genau wusstest was Du da tust! Lächerlich!
Wie kann man nur so beschränkt sein und das alles wegen ein paar Kratzer?
Gruß
Manuel
@hochstaedter
also ich hätte an deiner Stelle gleich gehandelt, auch wenn es nicht immer das Sinnvollste ist
Meine Unterstützung hast Du. Auch wenn es hier um ein Auto geht und einen Schaden, welchen man mit Geld bezahlen kann, aber ich denke es gibt genug die Ihr Geld hart verdienen, und es dann nicht unbedingt für so etwas ausgeben wollen.
Lasse Dich von Manuel nicht provozieren, der ja sein Geld im Schlaf verdient und es locker aus der Portokasse zahlen kann.
Gruß
@ Manuel
Hast doch schon wieder nicht richtig gelesen. Ich hatte 1.3 Promille. Nur mal so nebenbei. Und ich hab ihn auch nicht fast totgeschlagen, gehts dir eigentlich noch ganz gut sowas zu behaupten? Sein Kreislaufsystem ist auch nicht geschädigt. Zumindest nicht durch mich. So und von wegen Täter ist bekannt. Ich weiss wie der mit Nachnamen heisst. Mehr nicht. Keine Adresse, kein Vornahme, keine Telefonnummer.
Mittlerweile ist es soweit das dem Zeugen und mir schon mit Rache gedroht wird weil ich ihn angezeigt hab.
So nochwas wenn ich einen sehe der mir mein Auto zerkratzt dann ruf ich die Polizei und halte ihn bis zum eintreffen der Polizei fest. Wenn der sich wehrt, mich beleidigt und versucht zu fliehen werde ich energischer. Ganz einfach. Er hatte heute die Möglichkeit ins Krankenhaus zu gehen und sich seine Verletzungen Attestieren zu lassen. So wie ichs mitbekommen habe ist er dem nicht nachgegangen.
Und jetzt Ende der Diskussion.
Warum soll er den Schaden den selber bezahlen?
Der Täter ist doch BEKANNT und kann zivilrechtlich belangt werden.
Zumal ich eher davon ausgehe, das sich das auch nüchtern ohne Polizei hätte regeln lassen können!
Und wieso Provozieren? Das sind Fakten die sich nicht von der Hand weisen lassen.
Gruß
Manuel
wie zipfel bereits angedeutet hat, liegt der knackpunkt in der rechtswidrigkeit.
meine einschätzung bezüglich der KV: es sind keine rechtfertigungsgründe gegeben, weder notwehr noch das festnahmerecht kommen in betracht.
notwehr: verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen angriff....etc.
es fand ein angriff statt, dieser war aber nicht mehr gegenwärtig. gegenwärtig:unmittelbar bevorstehend, gerade stattfindend oder fortdauernd.
somit scheidet notwehr aus.
festnahmerecht: nicht gegeben, da personalien offensichtlich bekannt.