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Zu schnell gefahren, was kommt auf mich zu?

Themenstarteram 5. August 2007 um 16:39

Hi,

ich habe meinen Führerschein seit Febr. 2007 und bin heute von Bad Tölz nach Muc über eine zu schöne Strecke, zu schnell gefahren. Sprich 70 war erlaubt, 140 bin ich gefahren. Haben die komplette Kollonne von 9 Fahrzeugen rausgezogen.

Der Polizist meinte, es kommt auf mich ein Fahrverbot von "nur" 2 Monate zu + Geldstrafe 300,- und Nachschulung für den Führerschein.

Meine Frage dazu:

Sind das wirklich "nur" 2 Monate? Ich bin ja noch in der Probezeit. Ist mein erstes Delikt. Wie sieht so eine Nachschulung idR. aus?

Viele Grüße

Mike

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145 Antworten

Die nüchterne Analyse von www.bussgeldkataloge.de:

 

Zitat:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 275 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.

Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar

absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.

Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:

Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.

Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist

(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)

bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische

Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

 

Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch

kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie

zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden,

damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.

in Ihre Urlaubszeit verlegen.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.

am 5. August 2007 um 16:58

Schau mal auf www.Busgeldkatalog.de

Da wirst du findig.

norbi50

Darf ich trösten... mehr als 3 Monate und (glaub) 375 Euro Bus(s)geld gibt es für zu schnelles fahren nicht! So weit ich weis gilt der Höchstsatz aber erst ab 71km/h über dem Limit = diese Überschreitung stellt dann lt. dem akt. Katalog auch die Höchstahndungsgrenze dar. Sprich ob nun 71 zu schnell oder 150 zu schnell kostet dann das gleiche!!!

Soweit dürften die 2 Monate nach Aussage des Rennleiters wohl schon stimmen...

am 5. August 2007 um 17:50

So weit wie ich das verfolgen konnte stimmen die angaben über verbot und strafe!

Ich rate dir wenn du das aufbauseminar gemacht hast direkt das freiwillige hinterher zu machen um von 4 jahren Probezeit auf 3 runter zu kommen .. (musste natürlich nicht)

Ich habe es auch gemacht allerdings wurde ich nicht geblitzt sondern wollte meine probezeit generell auf 1 jahr Verkürzen! Für mich hat es sich im großen und ganzen dann gelohnt!

mfg

am 5. August 2007 um 19:02

Ich warte auch noch auf so'n Anhörungsbogen. :D

Falls ich so schnell gewesen sein sollte, dass das Seminar fällig wird, werd' ich die Probezeit auf jedenfall nochmals verkürzen, damit es nur 3 Jahre sind. Schnell gefahren wird jetzt nur noch auf der Nordschleife. ;-)

Auf der Landstraße doppelt so schnell als erlaubt, finde ich unverantwortlich, hätte ja Tote geben können. DIe Strafe ist viel zu milde. Wenn Tempo 100 gewesen wäre, ok, aber bei Tempo 70 haben die sich was dabei gedacht, z.B überquerende Fahrzeuge, unübersichtliche Strecke etc.. . Und das bei jemandem , der erst seit Februar den Lappen hat, sprich kaum Erfahrung ! Wenn er 140 gefahren ist, hatte er sicher mind. 150 auf dem Tacho.

Ich fahr seit 1987 Auto, bin berufsbedingt viel im Auto unterwegs (ca. 40.000 KM im Jahr) und begegne solchen Freaks

auf Autobahn und Landstrasse leider immer wieder.

Wenn's nach mir ginge: vom Papa nen Ar*** voll und die Pappe mind. für nen Jahr weg.

 

Zitat:

Original geschrieben von gotteca

Ich fahr seit 1987 Auto, bin berufsbedingt viel im Auto unterwegs (ca. 40.000 KM im Jahr) und begegne solchen Freaks

auf Autobahn und Landstrasse leider immer wieder.

Wenn's nach mir ginge: vom Papa nen Ar*** voll und die Pappe mind. für nen Jahr weg.

und dann erstmal Idiotentest, wenn der bestanden wird, Führerschein komplett wiederholen.

am 5. August 2007 um 20:34

punkte und euros weg sind keine grosse strafe

sollte ein jahr in einem rehabilitationszentrum für schwerbehinderte unfallopfer arbeiten

ja und am besten noch in der gerichtsmedizin unfallopfer sezieren.........

 

nicht daß ich sein verhalten gut findne würde, aber hier scheinen ja einige ganz korrekt und noch niemal mehr als 30 zu schnell gewesen zu sein......die können dann natürlich den ersten stein werfen.

Ich hab's kommen sehen. Ein gefundenes Fressen für die Herren Oberlehrer.

 

Ich hol schonmal Popcorn.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

ja und am besten noch in der gerichtsmedizin unfallopfer sezieren.........

 

nicht daß ich sein verhalten gut findne würde, aber hier scheinen ja einige ganz korrekt und noch niemal mehr als 30 zu schnell gewesen zu sein......die können dann natürlich den ersten stein werfen.

was heisst hier 30 zu schnell? der ist 70 zu schnell auf einer Landstraße mit Tempolimit 70. Eine Unachtsamkeit und es gibt Tote, finde ich überhaupt nicht witzig und dann noch ein unbelehrbarer Fahranfänger.

Außerdem frage ich mich, warum das hier im BMW Forum diskutiert wird. Wirft doch wieder schlechtes Licht auf das Image der Marke. Aber vielleicht ist er ja das M3 Coupé vorab zur Probe gefahren??

Folks,

ich bin echt kein Oberlehrer und ja - bei 40 TKM im Jahr bleiben auch Geschwindigkeitsübertretungen bei mir nicht aus.

Aber 70 zu viel ist ECHT zu viel, sorry. Das hat nix mehr mit Unvernunft, Übermut oder so zu tun.

Und: der Junge ist noch in der Probezeit und die heisst umsonst nicht so. Stellt Euch vor, ein Führerschein

wär nen Arbeitsverhältnis? Würdet Ihr innerhalb der Probezeit im neuen Job erstmal 5 Stunden zu spät kommen?

Ich rede nicht von 15 Minuten, das kann jedem mal passieren.

@ MurphysR: Ich treffe täglich auf deutschen Autobahnen Oberlehrer, die andere ausbremsen, maßregeln

etc. DIE braucht auch keiner.

Aber so was hier ist wirklich noch nicht reif für den Straßenverkehr.

Gruss

 

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