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zu viele personen im pkw

Themenstarteram 21. März 2005 um 10:09

Hallo,
was passiert wenn ich im PKW statt 5 Personen 6 mitnehme. - also 4 Leute auf der Rückbank??
Hat das irgendwelche Konsequentzen mit der Betriebserlaubnis? Erlischt die dadurch weil das Auto nur auf 5 Personen zugelassen ist??
Oder darf man nur das Zulassungsgewicht nicht übersteigen??
Oder muss mann nur für die Leute Strafe zahlen die nicht angeschnallt sind??
Welche Konsequentzen erwarten den Fahrzeugführer?
Darf man eigentlich betrunkene Leute mitnehmen?? Angeblich nur auf der Rückbank??
Konnte bei meinen bisherigen Recherchen nichts genaueres herausfinden.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Danke.
Mfg

Beste Antwort im Thema

Inzwischen hat sich die Gesetzeslage geändert. Mit der 16. Änderungsverordnung zur StVO dürfen nur noch so viele Personen mitgenommen werden wie Sitzplätze vorhanden. Sie trat am 16.05.2006 in Kaft.
Auzug aus neuer StVO:
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

ganze StVO: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.php

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am 21. März 2005 um 10:28

Hi,
wenn im Fhz.-Schein 5 Sitzplätze eingetragen sind, dann dürfen auch nur 5 Personen fahren. Bei 6 Personen bekommt der Fahrer Bußgeld und Punkte(wieviele weiss ich jetzt nicht auswendig). Die 6. Person muss dann an Ort und Stelle entweder abgeholt oder mit Zug/Bus/Straßenbahn weiter fahren.
Gruß
Ercan

Mahlzeit,
ich glaub einen Punkt und 50 Euro aber kein Fahrverbot.
mfg

Da nur 3 Gurte auf der Rückbank vorhanden sind, hast Du hier den ersten Verstoß.
Nimmst Du sechs Erwachsene mit, so wird das Fahrzeug in aller Regel zusätzlich überladen sein.
Insgesamt würde ich auf 50 EUR und 3 Punkte wegen eines Verstoßes gegen § 23 ABs. 1 StVO (Nr. 108) in Tateinheit mit dem Verstoß gegen die Gurtpflicht tippen.
Kommt es zu einem Unfall mit Körperverletzung, dann wird es richtig lustig ... :confused:

am 21. März 2005 um 10:56

Das ist ja hart. Wenn man bedenkt dass viele Taxifahrer das machen (schon selbst zu viert hinten gefahren).

Themenstarteram 21. März 2005 um 10:56

bußgeldkatalog

Hi,
danke für eure antworten.
aber falls man bußgeld und punkte bekommt, müsste das doch im bußgeldkatalog vermerkt sein, aber darin finde ich nichts darüber wie viele personen man mitnehmen darf.
Komisch....

Re: bußgeldkatalog

Zitat:

Original geschrieben von katharinchen


.. aber darin finde ich nichts darüber wie viele personen man mitnehmen darf.
Komisch....
Das steht ja in deinem Fahrzeugschein.
Im Katalog geht es bloß darum, wenn man min. einen mehr dabei hat.
mfg
am 21. März 2005 um 11:18

Ich habe das mal komplett anders gehört:
Solange die maximale Zuladung nicht überschritten wird und der Fahrer nicht behindert wird, darf man in einen 5-gurtigen Wagen sogar 10 Leute mitnehmen. Es müssen noch nicht einmal alle angeschnallt sein - aber es müssen alle vorhandenen Gurte genutzt werden.
Das klingt vielleicht ein bisschen seltsam aber ich habe das mal bei einer ellenlangen Diskussion als Resultat gehört und das ist wohl so auch richtig.
// Joscha

Die Gurtanlegepflicht wurde vom Gesetzgeber 1975 infolge der Kenntnisse der Unfallforschung zur Reduzierung der Gefahren des Straßenverkehrs eingeführt.
Gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Ausnahmen ergeben sich laut § 21 a Abs. 1 Satz 2 StVG u. a. für Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwährtsfahrten und Fahrten auf Parkplätzen. Bei Vorlegung eines ärztlichen Attestes kann die Befreiung von der Gurtpflicht beantragt werden.
Laut aktuellem Bußgeldkatalog wird die Nichtbeachtung der Anschnallpflicht mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet.
Hinzu kommt laut BGH-Urteil vom 20.12.2000 – VI ZR 411/99 - bei einem Unfall, dass der Verstoß gegen die Anschnallpflicht mit einem Mitverschulden an einer etwaigen durch das unterlassene Anschnallen verursachte Verletzung einhergeht. Nach dieser BGH-Entscheidung gilt die Anschnallpflicht auch bei einem verkehrsbedingten kurzzeitigen Anhalten.

am 21. März 2005 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Gemäß § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen.

Das meine ich ja. Es müssen die vorhandenen Gurte genutzt werden. Aber wenn es nur 5 Gurte gibt, man aber 6 Leute im Auto hat, hat halt 1 keine Möglichkeit dazu. Und genau das bedeutet nicht zwangsläufig, dass er nicht mitfahren darf.

// Joscha

am 21. März 2005 um 12:15

Wenn im Fhz.-Schein 5 Sitzplätze eingetragen sind, dann dürfen auch nur 5 Personen Platz nehmen! Wir haben einen 9 Sitzer T4 mit langem Radstand. Hinten im Kofferraum könnten auch noch 5 Leute auf dem Boden sitzen, ist aber nicht erlaubt!
Gruß
Ercan

am 21. März 2005 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Wenn im Fhz.-Schein 5 Sitzplätze eingetragen sind, dann dürfen auch nur 5 Personen Platz nehmen! Wir haben einen 9 Sitzer T4 mit langem Radstand. Hinten im Kofferraum könnten auch noch 5 Leute auf dem Boden sitzen, ist aber nicht erlaubt!
Gruß
Ercan

Das denken viele und klingt auch erstmal logisch. Ist aber nicht richtig, was auch folgendes Urteil beweisen sollte:

Zitat:

Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall
Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.
Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren.
Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 55/99

Wenn ich bei meinem Wagen die Gurte ausbaue kann es kein Bußgeld wegen Verstoß gegen die Anschnallpflicht mehr geben?
Dann mommt also nur noch Nr. 108 des Bußgeldkataloges in Frage?
108 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass ... die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch ... die Besetzung wesentlich litt .
50 € 3 Pkt. Kategorie B FS auf Probe.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn ich bei meinem Wagen die Gurte ausbaue kann es kein Bußgeld wegen Verstoß gegen die Anschnallpflicht mehr geben?

Prinzipiell ja - wenn du die Gurte ausbauen dürftest. Wahrscheinlich erlischt dadurch die Betriebserlaubnis...

Aber Tatsache ist: Es gibt immer noch Autos auf deutschen Straßen, die hinten in der Mitte oder allgemein auf der Rückbank keine Gurte haben. Wenn dort ein (zwangsweise nicht angeschnallter) Passagier mitfährt, ist das kein Verstoß gegen die Anschnallpflicht.

Das Thema "mehr Leute als Sitzplätze" interessiert mich aber auch...

MfG, HeRo

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Solange die maximale Zuladung nicht überschritten wird und der Fahrer nicht behindert wird, darf man in einen 5-gurtigen Wagen sogar 10 Leute mitnehmen. Es müssen noch nicht einmal alle angeschnallt sein - aber es müssen alle vorhandenen Gurte genutzt werden.

Genau das hat mir mein Fahrlehrer damals auch erzählt.

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