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Zulassungsfrage ex Notarztfahrzeug

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 14:10

Hallo zusammen,

ich habe ein ehemaliges Notarztfahrzeug erworben und so sieht es auch aus. Bunt mit Blaulicht ;)

In den kommenden Wochen wird er zurück gerüstet (Blaulicht runter, Folierung runter, Notarztzeugs raus, etc.).

Jetzt meine Frage: Kann/könnte ich den auch so zulassen, oder benötige ich eine "hoheitliche Rückbaubestätigung" vom TÜV? Wenn ja, hat das "Formblatt" einen konkreten Namen?

Im "Brief" steht nichts von dem ganzen Zeugs, denn es wurde als ganz normaler PKW erworben. Im "Schein" ist natürlich das ganze Notarztgedöns eingetragen.

Nicht das jetzt jemand was falsches denkt, zurückgebaut wird er sowieso.

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Juli 2016 um 9:29

Um die Sache abzuschließen:

Das Auto ist seit gestern offiziell als PKW zugelassen (FZ.Z.PERS.BEF.B.8SPL.KOMBILIMOUSINE). Zulassungskosten inkl. Wunschkennzeichen: 44Euro (zzgl. Kosten fürs Nummernschilder prägen).

Die ganze Sache war völlig stressfrei.

Vielen Dank nochmal für Eure Unterstützung.

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Wichtig ist, dass das Fahrzeug richtig geschlüsselt ist. Wenn es als "sonstiges Kfz" geschlüsselt ist, brauchst du sowieso ein Gutachten, in dessen Rahmen sollten dann auch alle technischen Änderungen berücksichtigt werden. Ansonsten, wenn es als PKW geschlüsselt ist, kann es dir trotzdem durchaus passieren, dass ohne Bestätigung die Zulassung verwehrt wird.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 14:38

Danke! Woran kann ich das erkennen?

Anbei die geschwärzte ZB.

Geschwaerzt

Feld 2, 4, 5: 18 2200, So. Kfz Notarzteinsatzfz

 

Somit also Umschlüsselung notwendig.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 14:48

O.K., Danke.

Kann das jeder TÜV-Mann oder muss das was besonderes sein?

Also kann ich das meiner Werkstatt in Auftrag geben, wenn der TÜVer sowieso da ist oder ist das was größeres?

Und noch etwas: Der hat auch noch paar nette Spielereien wie 230V-Netz an Bord, elektrische Innenraumheizung über externe Steckdose, Erhaltungsladungsfunktion fest installiert, 2 Batterien. Diese Sachen würde ich natürlich gern behalten und sollten eigentlich irrelevant sein, sind aber eingetragen?

Für diese Fragen würde ich einfach kurz beim TÜV anrufen und das telefonisch abklären. Ich denke mal, dass das soweit drin bleiben kann.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:03

TÜV oder Zulassungsstelle oder beide?

Das hatte ich für kommenden Montag sowieso vor, aber mir brennt es unter den Nägeln, keinen "Scheißekauf" getätigt zu haben ;)

Also die Umschlüsselung ist überhaupt kein Thema, das kann ich dir sagen, allerdings nicht, ob es dazu was spezielles braucht. Ob das Zeug drin bleiben darf, weiß der TÜV-Mann ;)

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:09

Alles klar, das beruhigt mich ungemein. Wenn man ein KFZ zur hälfte des Marktwertes kauft, sucht man natürlich nach dem Haken an der Sache ;)

PS: die Rückrüstung ist technisch überhaupt kein Thema. Alles Stand Alone, keine CAN-Bus Integration, etc.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 10:48

Und was möchtest Du mir mit diesem Video sagen?

Wie toll die "eingebaute Vorfahrt" funktioniert?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 11. Juni 2016 um 21:13:37 Uhr:

Privates NEF

https://www.youtube.com/watch?v=aNyim2-DRr8

Fahrzeugart ändern also von SoKFZ Notarzteinsatzfahrzeug auf PKW ist kein Problem und kostet ca 50-100€. Das ist eine Änderung nach §19.2, das kann allerdings nur ein aaS oder aaSmT. Üblicherweise sind solche Sachverständigen nicht im Außendienst zu finden, weshalb du zum TÜV bzw für die neuen Bundesländer zur Dekra musst.

Wichtig ist davor dass alles raus ist was ein Einsatzfahrzeug ausmacht.

Also Lichterbalken, Blitzer, Horn und Beklebung.

Der 230V Kram oder die Heizung sind egal.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 12:44

Danke! Jetzt wirds langsam konret. Änderungsabnahme nach §19.2 bei der Dekra.

Die Kosten sind ja auch recht überschaubar.

Themenstarteram 12. Juni 2016 um 14:16

Noch ne Frage zur Änderungsabnahme nach §19.2: Wenn ich diese Aktion meiner Werkstatt in Auftrag gebe, brauch die dazu den Fahrzeugbrief (da steht nur stinknormaler XC70 drin) oder reicht da der alte Schein vom Vorbesitzer?

Mein Problem ist, dass ich ausgerechnet in der "heißen Phase" 2 Wochen weg bin und somit nicht eingreifen kann. Darum möchte ich alles bestmöglich vorbereiten (ca. 300 Seiten an Installationsanleitungen liegen schon bereit ;) ).

Schein reicht, da stehen ja die originalen TSN drin, auf deren Basis vermutlich dann das Fahrzeug besichtigt wird. Es geht ja nur um die Änderung der Fahrzeugklasse nach dem Ausbau, das ist ja kein Hexenwerk. Im Grunde läuft es ja darauf hinaus, dass einfach nur die NEF-Ausrüstung rauskommt, die du als Privatmann nicht haben darfst und dass dann der aktuelle technische Zustand beschrieben wird. Später auf der Zulassung brauchst du auch die ZB II, eigentlich sollte es dort auch geändert werden müssen.

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