Der Prozess um die Ex-Porsche-Vorstände Wiedeking und Härter geht in die entscheidende Phase. Die Anklage sieht sich in dem Vorwurf der Marktmanipulation bestätigt.
Quelle: picture alliance / dpa Stuttgart - Im Porscheprozess hält die Staatsanwaltschaft an ihrer Forderung nach Haftstrafen für die beiden Ex-Firmenchefs Wendelin Wiedeking und Holger Härter fest. Die Angeklagten hätten 2008 ihren Beschluss zur Dreiviertel-Übernahme von VW verschleiert und dadurch den Markt manipuliert, sagte Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil am Mittwoch vor dem Stuttgarter Landgericht. Wiedeking soll für zwei Jahre und sechs Monate verurteilt werden, Härter für zwei Jahre und drei Monate. Zudem sollen sie eine Geldbuße von je einer Million Euro zahlen. Die Verteidigung hält die Vorwürfe hingegen für völlig unbegründet und fordert einen Freispruch. Zeuge entlasten Wiedeking und HärterQuelle: picture alliance / dpa Die Ankläger hatten ihr erstes Plädoyer bereits vor drei Wochen vor dem Gericht gehalten. Danach allerdings wurde die Beweisaufnahme überraschend wiedereröffnet, weil Teile der Anklagevorwürfe aus Sicht des Vorsitzenden Richters noch nicht ausreichend beleuchtet worden waren. Daraufhin wurden zwei Zeugen, die bereits vernommen worden waren, erneut vorgeladen. Der zweite von ihnen, ein früherer Rechtsberater von Porsche, trat am Mittwochmorgen auf. Der 58-Jährige widersprach dem Vorwurf der Anklage, demzufolge eine Porsche-Pressemitteilung von Ende Oktober 2008 den VW-Kurs hochtreiben sollte, um Gewinne mitzunehmen - Porsche hielt damals große Anteil an Volkswagen. Nach der Mitteilung schnellte der VW-Kurs binnen zwei Tagen von etwa 200 auf gut 1.000 Euro in die Höhe. Nach seiner Kenntnis habe es damals in der Porsche-Chefetage keine Überlegungen zur Gewinnmitnahme gegeben, sagte der Anwalt einer Großkanzlei. "Ich hatte keinerlei Anhaltspunkte, dass dies eine porscheinterne Diskussion oder Sorge sein könnte." Entscheidung wird Mitte März fallenNach der Zeugenaussage hielt Staatsanwalt Wagenpfeil sein Plädoyer. Er räumte zwar ein, dass die in dem Verfahren vernommenen Zeugen die Vorwürfe der Anklage nicht wesentlich hatten stützen können. Dies entlaste Wiedeking und Härter aber nicht, da sie den Übernahmebeschluss ja unbemerkt von allen anderen - also unter sich - hätten fällen können. "Die Beweisanzeichen [...] sind eigentlich eindeutig genug", sagte Wagenpfeil. Es sei nicht überraschend, dass im Verfahrensverlauf mit Zeugen "kein Blumentopf zu gewinnen war". Das Plädoyer der Verteidigung ist für den 14. März geplant, das Urteil für den 18. März. RückblickDas Verfahren ist eine der vielen juristischen Folgen der VW-Übernahmeschlacht 2008. Porsche wollte damals drei Viertel von Volkswagen übernehmen und mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bei Volkswagen ans Steuer rücken. Doch die Pläne gingen schief, die Porsche SE verschuldete sich stark und musste ihre Autoproduktion schließlich an VW verkaufen - 2009 räumten Wiedeking und Härter ihre Posten. Durch Kursschwankungen der VW-Aktie verloren Hedgefonds damals Milliarden, aus deren Sicht waren Marktmanipulationen von Wiedeking und Härter der entscheidende Grund. Sie klagen deshalb in mehreren separaten Zivilverfahren auf Schadenersatz. Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht |