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Urteil zu Abgasskandal: Autokäufer darf Audi zurückgeben - Audi-Händler muss Betrugs-Diesel zurücknehmen

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Ein Audi-Händler muss das Fahrzeug einer Kundin zurücknehmen, weil es mit Skandal-Diesel unterwegs war. Doch die Rechtsprechung bleibt uneinheitlich.

Das Landgericht Hamburg entschied nun, dass eine Autofahrerin ihren Skandal-Audi zurückgeben darf Das Landgericht Hamburg entschied nun, dass eine Autofahrerin ihren Skandal-Audi zurückgeben darf Quelle: dpa/picture-alliance

Hamburg - Klagen von Autofahrern, die auf Rücknahme ihres Fahrzeugs klagten, weil sie mit vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Motoren fuhren, wurden bislang nicht einheitlich entschieden. Mal gab das Gericht dem Kläger Recht, und der Händler musste den Wagen zurücknehmen. In anderen Fällen sahen die Richter keinen Anlass für die Rückabwicklung des Kaufs. Allerdings: Die Gerichte beurteilen immer nur den Einzelfall. Entscheidungen lassen sich nur selten direkt auf andere Fälle übertragen.

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 301 O 96/16) gibt Betroffenen des VW-Abgasskandals nun wieder Hoffnung, ihr Auto loszuwerden. Sie können laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins versuchen, unter Berufung auf ein aktuelles Urteil den Kaufvertrag über ihren Wagen rückgängig zu machen.

In dem Fall war der im März 2014 für rund 34.000 Euro gekaufte Audi einer Kundin von den Abgasmanipulationen betroffen. Darüber informierte Audi sie im Februar 2016. Sie rügte das noch im selben Monat als Sachmangel und setzte eine Frist zur Beseitigung. Ein Update war da jedoch technisch noch nicht möglich. Die Käuferin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Urteil zu Abgasskandal: Erheblicher Sachmangel

Die Sache ging vor Gericht, wo die Klägerin Recht bekam. Der Händler müsse das Auto zurückzunehmen, entschieden die Richter. Demnach bestand der Sachmangel darin, dass die Straßenverkehrszulassung und die Genehmigungen des Autos auf Grundlage falscher Werte erteilt worden seien. Dieser Mangel sei auch nicht nur geringfügig.

Abzüglich eines Nutzungsvorteils stehen der Frau den Angaben nach bei Rückgabe rund 21.000 Euro zu. Maßgeblich sei in dem aktuellen Fall aber der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, so der Rechtsanwalt der Klägerin. Die Erklärung hatte die Frau bereits Anfang 2016 abgegeben, das Update zur Beseitigung des Fehlers lag aber erst im Oktober 2016 vor. Wer erst jetzt den Rücktritt erklärt, könnte also auf das Update verwiesen werden.

Ob von dem Urteil auch andere Käufer manipulierter Dieselautos profitieren, ist nicht nur deshalb unklar. Auch ist es noch nicht rechtskräftig. Weitz rät geschädigten Käufern aber, sich eventuelle Gewährleistungsrechte sichern zu lassen. "Die Verjährungsfrist gegenüber dem Verkäufer beginnt nach Übergabe des Fahrzeugs", sagt er. Ende der Frist ist in der Regel nach zwei Jahren.

Quelle: dpa

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