Fahrverbote für Diesel auch in München? Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet das Land, bis Ende 2017 einen Plan aufzustellen – und gewährt dem Freistaat damit Aufschub.
München – Drohen nach Stuttgart auch in München Diesel-Fahrverbote? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Freistaat Bayern aufgefordert, konkrete Schritte zu unternehmen, um ein solches Verbot vorzubereiten.
Ein Jahr Zeit für MünchenWas sich zunächst nach einer Niederlage für den Freistaat Bayern anhört, ist de facto ein Aufschub. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits 2012 auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine Verschärfung des Luftreinhalteplans angeordnet. Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt im Juni 2016 ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angesetzt. Der neue Beschluss präzisiert: Der VGH halte „keine gesonderten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung“ der Feinstaub-Grenzwerte mehr für geboten. Dem sofortigen Einstieg in Fahrverbote stünden rechtliche Hürden im Weg, vor allem die geltende Straßenverkehrsordnung. Deshalb muss München nicht möglichst schnell Fahrverbote anordnen, sondern lediglich bis zum Jahresende die Einführung von Fahrverboten vorbereiten. Die Zwangsgelder, falls die genannten Termine nicht gehalten werden, reduzierte der VGH außerdem auf 2.000 bis 4.000 Euro. Sicher keine Summe, die die bayerische Staatskasse überfordert. Ob und wann also wirklich Fahrverbote drohen, bleibt weiter offen. |