Seit 1968 muss in allen UN-Staaten „jeder Führer (…) dauernd sein Fahrzeug beherrschen (…) können.“ Diese Regel wurde jetzt für das autonome Fahren gelockert.
Berlin – Bisher hat Artikel 8 des „Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr“ autonomes Fahren ausgeschlossen. Denn laut der Schrift muss „Jeder Führer (…) dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können.“ Das funktioniert natürlich nicht, wenn das Auto selbst fährt oder der Fahrer nebenbei eine Zeitung liest. Derzeit entwickeln viele Hersteller selbstständig fahrende Autos. Experten schätzen, dass bis 2020 das autonome Fahren die Serienreife erreicht hat. Ein UN-Expertenausschuss hat deshalb den Regelkatalog angepasst: Zukünftig dürfen auch Computer Fahrzeuge steuern. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters. Einzige Bedingung: Das Fahrsystem muss jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können. Autonomes Fahren wird Teil der Wiener KonventionDieser Schritt soll selbstlenkende Autos langfristig erlauben. Bis zur förmlichen Anpassung der Wiener Konvention müssen noch die genaue Formulierung und die Haftung im Schadenfall geklärt werden. Bisher durften Autos in Deutschland nur mit einer Sondergenehmigung autonom fahren. Mercedes hat auf diese Weise das eigene System in der Oberklasse-Limousine S-Klasse auf einer Strecke zwischen Mannheim und Pforzheim getestet. Dort gab es keine Zwischenfälle. In den USA ist die Gesetzgebung schon konkreter: In mehreren Bundesstaaten ist das autonome Fahren unter gewissen Umständen erlaubt. Dazu gehört beispielsweise, dass ein Fahrer hinter dem Steuer sitzt und jederzeit eingreifen kann.
Quelle: MOTOR-TALK |