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Geplantes Gesetz macht "Gaffen" zur Straftat - Bundestag plant Handy-Entzug und Haft für Gaffer

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Das "Gaffen" bei Unfällen wird für Einsatzkräfte zunehmend problematischer. Bisher ist es an sich nicht strafbar, das soll sich nach einem Gesetzesentwurf künftig ändern.

Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat: Wer Einsatzkräfte an Unfallstellen tatsächlich behindert, kann künftig vielleicht stärker bestraft werden Von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat: Wer Einsatzkräfte an Unfallstellen tatsächlich behindert, kann künftig vielleicht stärker bestraft werden Quelle: dpa/Picture Alliance

Hannover - Derzeit wird im Bundestag über einen neuen Gesetzentwurf beraten. Demnach sollen "Gaffer" bald mit Geld- und Haftstrafen belangt werden können. Das Gesetz soll es außerdem leichter machen, gegen die Betroffenen zu ermitteln. Damit wird zumindest extremes Gaffen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Das Gesetz bezieht sich nicht auf das bloße Betrachten einer Unfallstelle, sondern auf Fälle, in denen Fotos von Unfallopfern gemacht, oder tatsächlich Einsatzkräfte behindert werden.

Das soll sich mit dem Gaffer-Gesetz ändern

Bisher gilt: Wer im Weg steht und die Rettungskräfte behindert, begeht womöglich eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei kann auch einen Platzverweis erteilen. Wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfall macht, kann wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot am Steuer verfolgt werden. Gaffern, die Verletzte fotografieren, drohen bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Doch dazu muss es eine Anzeige des Unfallopfers oder seiner Angehörigen geben.

Künftig soll gelten: Neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Dabei soll "behindern" alles umfassen, was Einsätze zumindest erschwert - also auch ein bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben, sofern es Retter an ihrer Arbeit hindert. Auch die dauerhafte Beschlagnahme des Handys - selbst beim Versuch, Aufnahmen zu machen - soll erleichtert werden. Bis zu zwei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe angedroht bekommen soll, wer von einer toten Person eine Bildaufnahme macht und verbreitet, "die diese zur Schau stellt".

Quelle: dpa

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