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Steuern, Kennzeichen, Zulassung: Änderungen rund ums Auto 2015 - Das ändert sich 2015

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Abmeldung online, Kennzeichenmitnahme, verschärfte Regeln beim Kurzzeitkennzeichen, neue Schadstoffnormen: Lest hier, was sich im Jahr 2015 rund ums Auto ändert!

Ohne gültige HU gibt es bald kein Kurzzeitkennzeichen mehr. Die Oldtimerszene ist "not amused", denn Überführungen auf eigener Achse werden dadurch praktisch unmöglich Ohne gültige HU gibt es bald kein Kurzzeitkennzeichen mehr. Die Oldtimerszene ist "not amused", denn Überführungen auf eigener Achse werden dadurch praktisch unmöglich Quelle: MOTOR-TALK

Berlin - Jedes Jahr hält der Gesetzgeber einige mehr oder weniger begrüßenswerte neue Ideen für uns Autofahrer bereit. 2015 bleibt der große Wurf jedoch aus: Es gibt keine Punktereform und über die Pkw-Maut wird nach wie vor gestritten. Stattdessen ist die Oldtimer-Szene stinksauer. Diese und weitere Änderungen kommen 2015 auf Autofahrer zu:

Fahrzeugabmeldung online

Über eine zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder die Portale der Zulassungsbehörden können Fahrzeuge ab Januar 2015 von zu Hause aus abgemeldet werden. Voraussetzung ist der neue Personalausweis zur Online-Identifizierung.

Nie mehr frühmorgens zur Zulassungsstelle? Das Abmelden von Autos geht bald auch online. Das Verfahren erscheint aber noch recht kompliziert Nie mehr frühmorgens zur Zulassungsstelle? Das Abmelden von Autos geht bald auch online. Das Verfahren erscheint aber noch recht kompliziert Quelle: dpa/Picture Alliance Außerdem brauchen Nutzer die neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Beides bekommen Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigelegt und als Abschrift oder eingescannte QR-Codes an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium.

Die Gebühr wird per elektronischem Zahlungssystem beglichen, der Bescheid kommt per Post oder DE-Mail. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen via Internet möglich sein.

Kennzeichen mitnehmen

Wer in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Kennzeichen nicht tauschen.

Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Das bedeutet: Umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.

Kurzzeitkennzeichen

Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss.

Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk. Insbesondere in Oldtimer-Liebhaberkreisen wird die neue Regelung scharf kritisiert.

Förderung von Elektroautos? Kommunen sollen ab 2015 Privilegien erlauben können. Dafür halbiert sich ab 2016 der Steuervorteil Förderung von Elektroautos? Kommunen sollen ab 2015 Privilegien erlauben können. Dafür halbiert sich ab 2016 der Steuervorteil Quelle: dpa/Picture Alliance

Automatischer Notruf

Im Januar müssen alle EU-Staaten mit dem Aufbau einer Infrastruktur für das automatische Notrufsystem begonnen haben. Fertig sein soll das System bis Ende 2017. Das gibt eine EU-Richtlinie vor.

Eine EU-Verordnung wiederum fordert von Autoherstellern, neue Pkw-Typen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab dem 1. Oktober 2015 mit eCall auszustatten. Einige Hersteller bieten Notrufsysteme schon jetzt an. Sie setzen nach einem schweren Unfall automatisch einen Notruf ab, übermitteln Standortdaten, Unfallzeitpunkt und andere wichtige Informationen an die nächste Rettungsstelle und bauen eine Sprachverbindung ins Auto auf.

Der Notruf, der auch manuell ausgelöst werden kann, soll durch schnellere Unfallhilfe die Zahl der Verkehrstoten deutlich senken. Kritiker sorgen sich um den Datenschutz.

Privilegien für Elektroautos

Nach dem Willen des Gesetzgebers werden bald Sonderrechte für Elektroautos möglich. Dazu hat das Bundeskabinett das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet. Es tritt Anfang Februar 2015 in Kraft, wenn Bundesrat und Parlament zustimmen.

Das EmoG erlaubt Kommunen, Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu gestatten. Um die Kontrolle zu erleichtern, müssen E-Autos gekennzeichnet werden - wie genau, steht noch nicht fest.

"Selektive katalytische Reduktion" per Adblue: So reinigen sich Lkw-Diesel schon länger, ab September 2015 finden wir die Technik auch in vielen neuen Diesel-Pkw "Selektive katalytische Reduktion" per Adblue: So reinigen sich Lkw-Diesel schon länger, ab September 2015 finden wir die Technik auch in vielen neuen Diesel-Pkw Quelle: Daimler

Kfz-Steuerbefreiung

Hier ein Schritt vor bei der E-Auto-Förderung, dort einer zurück: Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, sollte sich den 31. Dezember 2015 merken. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Ab 1. Januar 2016 wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.

Strengere Abgasnorm

Alle Neuwagen müssen ab 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Neue Diesel dürfen pro Kilometer dann nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen.

Die meisten Autohersteller bieten schon länger Euro-6-Motoren an, viele erneuern jetzt ihre Motorenprogramme. Die neue Norm kann bei vielen Dieselmotoren nur durch eine Harnstoff-Einspritzung erfüllt werden. Dabei wird der Zusatz "Adblue" in den Abgastrakt eingespritzt und muss zusätzlich getankt werden.

 

Quelle: dpa/bmt

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