Der Fahrdienstvermittler Uber hat den Streit mit dem Taxi-Gewerbe vorerst verloren: Am Mittwochnachmittag hat das Landgericht Frankfurt den Dienst UberPop verboten.
Frankfurt/Main - Seit vergangenem Jahr geistert der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber durch deutsche Großstädte und Medien. Kaum eine Woche ohne Neuigkeiten rund um das US-amerikanische Startup-Unternehmen, dessen Geschäftsmodell und dessen Streit mit dem Taxigewerbe. Jetzt steht der Fahrdienst UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch dem Internetunternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Taxigewerbe triumphiert. Uber kann Berufung einlegenDas Geschäftsmodell mit dem Smartphone-Dienst sei rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, da es die erste Klage in einem Streit zwischen dem Taxigewerbe und Uber sei, erläuterte ein Justizsprecher. Allerdings kann Uber gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen. Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde. Uber ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen Uber vor. |