Seit dem 1. Januar 2014 gibt es eine neue Verbandskasten-Vorschrift. Neuerdings müssen ein neues Pflasterset, Hautreinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße enthalten sein.
Berlin - Einen Verbandskasten im Auto zu haben, ist Vorschrift. Der nach DIN-Norm 13164 erforderliche Inhalt des Erste-Hilfe-Pakets hat sich zum neuen Jahr erweitert. Die neuen Materialien sind den „neusten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst“, so der der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Neu aufgenommen wurde ein Pflasterset (14-teilig) mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden. Zum weiteren Pflichtinhalt neuer Verbandskästen gehören außerdem zwei Hautreinigungstücher. Sie sind für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen, womit die neue Norm dem gesteigerten Hygienebedürfnis der Bevölkerung Rechnung trägt, heißt es vom Verband. Ebenfalls neu ist ein Verbandspäckchen in Kindergröße. Wird man bei einer Polizeikontrolle ohne Verbandskasten erwischt, ist das laut § 69a III 7c StVZO eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld kosten. Aktualisiert man das eigene Erste-Hilfe-Paket nicht kurzfristig auf die neue Norm, passiert allerdings erstmal nichts. Trotzdem sollten Autofahrer auch das Verfallsdatum ihres Verbandskastens im Auge behalten und je nach Bedarf auswechseln. DIN-gerechtes Verbandsmaterial erhält man in der Apotheke. Ein Verbandskasten sollte schnell erreichbar verstaut werden – im Handschuhfach, im Stauraum unter den Sitzen oder in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraumes. |