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Kraftfahrtbundesamt: Rückruf von VW-Dieseln - Das KBA greift bei VW durch

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Offenbar genügen dem Kraftfahrtbundesamt die Bemühungen des VW-Konzerns im Diesel-Skandal nicht. Es ordnet einen offiziellen Rückruf an. Die Software sei "unzulässig".

Das Kraftfahrtbundesamt weist die Vorwürfe um eine Teilschuld beim VW-Skandal zurück Das Kraftfahrtbundesamt weist die Vorwürfe um eine Teilschuld beim VW-Skandal zurück Quelle: picture alliance / dpa

Berlin/Flensburg - Das Kraftfahrtbundesamt ordnet wegen des Abgas-Skandals bei Volkswagen einen verpflichtenden Rückruf aller Diesel-Fahrzeuge mit der manipulierten Software an. Eine von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur reicht der Behörde nicht. Das sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Donnerstag auf Anfrage in Berlin. Die "Bild"-Zeitung hatte zuvor darüber berichtet.

KBA fordert Rückruf: Eine von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur der betroffenen Dieselmotoren reicht nicht aus KBA fordert Rückruf: Eine von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur der betroffenen Dieselmotoren reicht nicht aus Quelle: picture alliance / dpa Volkswagen hatte wegen der Affäre um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos einen umfangreichen Maßnahmenplan zur Bewältigung des Skandals an das Bundesamt geschickt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hält die Software in den betroffenen Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns für illegal. Die Behörde vertrete die Auffassung, dass es sich um eine "unzulässige Abschalteinrichtung handelt", sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Donnerstag in Berlin.

Der Politiker sagte, dass in Deutschland 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen sind. Ursprünglich war von 2,8 Millionen Fahrzeugen hierzulande die Rede gewesen - diese Zahl ergab sich aus den ursprünglichen Zulassungen. Allerdings seien inzwischen rund 400.000 Wagen nicht mehr in Deutschland unterwegs.

Der neue VW-Konzernchef Matthias Müller hatte zunächst einen Rückruf ab Januar in Aussicht gestellt, der bis zum Jahresende 2016 dauern könnte. Zuvor wollte der Wolfsburger Autohersteller "intensive Qualitätstests" vornehmen. Die Abstimmung über die Vorschläge sollte im laufenden vierten Quartal mit dem KBA geschehen.

Update: Neue Software noch im Oktober

Der VW-Konzern muss dem Kraftfahrt-Bundesamt bis Ende Oktober eine erste nachgebesserte Software für die betroffenen Dieselmotoren vorstellen. "Wir wollen, dass alle Fahrzeuge von der unzulässigen Abschaltvorrichtung befreit und in einen vorschriftsmäßigen Zustand versetzt werden - in jeder Hinsicht", sagte KBA-Sprecher Stephan Immen am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Bis spätestens Ende dieses Monats soll der Autobauer die geplanten neuen Programme für die 2,0-Liter-TDI-Modelle vorstellen. Bis Ende November müssen dann Lösungen für die Diesel-Fahrzeuge mit 1,6 und 1,2 Litern Hubraum folgen.

Betroffen sind Autos der Kernmarke VW, sowie Fahrzeuge von Audi, Seat, Skoda und einige leichte VW-Nutzfahrzeuge. Das KBA rechnet damit, dass sich die Nachbesserungen selbst weit in das Jahr 2016 ziehen werden.

Für die 1,6-Liter-Aggregate stehe die abschließende Lösung vermutlich erst im September 2016 zur Verfügung, sagte Immen. "Bei einem Rückruf in dieser Größenordnung - 2,4 Millionen Fahrzeuge - ist es auch eine logistische Herausforderung." Es mache deshalb wenig Sinn, mehr als zwei Millionen Anschreiben sofort an die Halter zu verschicken und alle Wagen in die Werkstätten zu bestellen.

Zum Vergleich: Nach Angaben von Immen gab es im kompletten Jahr 2013 nur 1,5 Millionen zurückgerufene Autos in Deutschland. Der Sprecher konnte keine Angaben darüber machen, wie die Nachbesserungen der drei unterschiedlichen VW-Motoren konkret aussehen müssen. Klar sei aber, dass die Erfüllungsquote bei 100 Prozent liegen muss.

VW ruft nach eigenen Angaben mehr Autos zurück, als vom KBA verlangt wird: "Freiwillig werden sämtliche Motoren vom Typ EA-189 zurückgerufen", sagte ein VW-Sprecher am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Dazu gehörten auch Motoren der Emissionsklassen EU 3 und EU 4. Das KBA habe seinerseits lediglich den Rückruf von Autos mit Motoren verlangt, die der EU-5-Norm entsprechen.

 

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