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Ministerium will Blutprobe ohne richterliche Anordnung - Der schnellere Weg zur Blutprobe

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Das Justizministerium will Blutproben schon auf Anordnung des Staatsanwalts zulassen, ein Richter soll unnötig sein. Ziel ist die Verfahrensbeschleunigung.

Wer nach der Verkehrskontrolle zur Blutprobe muss, soll bald nicht mehr so lange warten müssen Wer nach der Verkehrskontrolle zur Blutprobe muss, soll bald nicht mehr so lange warten müssen Quelle: dpa/picture alliance

Speyer - Wenn Autofahrer zur Blutprobe gebeten werden, könnte das künftig ganz ohne Richter gehen. Das Bundesjustizministerium will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt. Die gesetzliche Regelung dazu könnte womöglich schon zum Jahresende oder Anfang 2017 Gesetz werden, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig. Der Plan gehört zu den im Herbst präsentierten Reformvorschlägen einer Expertenkommission, die vom Ministerium eingesetzt worden war. Das Ziel: Strafverfahren effektiver gestalten.

Derzeit muss die Polizei wegen einer Blutprobe bei der Staatsanwaltschaft anrufen, die sich dann an den Richter wendet, wie Hubig erläuterte. Der wolle dann mitunter die schriftlichen Unterlagen zu dem Fall sehen. Künftig soll die Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen. Für den rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD) ist das eine Erleichterung für den Betroffenen: Das Verfahren laufe schneller ab, wenn ein Richter - zum Beispiel nachts - nicht angerufen werden müsse, sagte der.

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