In Zukunft verwaltet der Zoll die Kfz-Steuer, anstelle der bisher zuständigen Finanzbehörden. Wer bisher manuell zahlte, muss künftig auf eine neue Kontonummer überweisen.
Berlin - Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit, wenn der Zoll die Zuständigkeit über Kfz-Steuer von den Finanzämtern übernimmt. Die Steuernummer bleibt als Bezug für Rückfragen oder Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zunächst intern neue Steuernummern. Allerdings ändern sich die Ansprechpartner: Welches Hauptzollamt für den eigenen Wohnsitz zuständig ist, kann im Internet unter http://www.zoll.de eingesehen werden. Wer seine Kfz-Steuer automatisch vom Konto einziehen lässt, muss nichts tun. Wer aber nicht am automatischen Lastschriftverfahren teilnimmt, muss auf eine neue Kontonummer überweisen. Auch diese erfährt man unter o. g. Internetadresse. Künftig keine Benachrichtung mehrAußerdem können sich Autofahrer nicht mehr darauf verlassen, dass vor der Fälligkeit der Steuer ein Erinnerungsschreiben kommt. Diese Benachrichtigung ist abgeschafft. Der Steuerpflichtige muss selbst darauf achten, dass er pünktlich bezahlt, sonst bekommt er eine Mahnung zugeschickt. Derzeit übertragen die Landesfinanzämter die Daten von rund 58 Millionen Fahrzeugen an die Hauptzollämter. Ab 1. Juli ist dann die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Unter der Email-Adresse info.kraftst@zoll.de und der Telefonnummer 0351/44834550 können sich Steuerpflichtige zusätzlich zur Information im Internet bei Fragen melden. An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen erfolgen wie bekannt bei den örtlichen Zulassungsbehörden.
Quelle: SP-X |