Autobahnen bleiben in Staatshand. Das will Schäuble nicht ändern. Er plant aber eine Straßen-Aktiengesellschaft, an der sich auch private Geldgeber beteiligen können.
Berlin - Die deutsche Autobahn ist nicht verkäuflich. Das hat der Finanzminister in einem am Dienstag bekannt geworden Referentenentwurf klargestellt. Es geht darin um die Umsetzungen der Bund-Länder-Beschlüsse vom Oktober. Sie sehen die Schaffung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft vor, die privatrechtlich organisiert werden soll. Wolfgang Schäuble (CDU) stellt nun klar, dass in der entsprechenden Änderung des Grundgesetzes festgeschrieben wird, dass der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs bleibt. "Das Eigentum ist unveräußerlich", heißt es in dem Entwurf, zu dem sich die Ressorts bis Freitag äußern sollen. Schäuble hatte den Ländern im Gegenzug für die zusätzlichen Milliarden im künftigen Finanzausgleich die Zustimmung zu einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft abgerungen. Die Verantwortung für Aufgaben und Finanzierung soll künftig allein beim Bund liegen und in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert sein. Private Investoren dürfen sich beteiligenDer Bund will sich nach den Vorstellungen Schäubles zumindest die Möglichkeit erhalten, private Investoren auch als Anteilseigner der Aktiengesellschaft zu gewinnen und nicht nur als Projektpartner. Diese bekämen quasi eine Art Konzession für Planung, Bau und Betrieb. Dies war zuletzt auf Kritik auch aus der Koalition gestoßen. Genutzt wird die Grundgesetzänderung auch, um nach Jahrzehnten das Wort "Reichsautobahnen" aus dem Artikel 90 zu streichen. Der Bundesrechnungshof beurteilt Pläne für die Straßengesellschaft skeptisch. "Eines steht jetzt schon fest: Privates Kapital darf nur dann eingebunden werden, wenn es für den Bund wirtschaftlich ist und den Steuerzahler nicht belastet", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. Ob unter den Voraussetzungen Renditeerwartungen der Privatwirtschaft immer erreicht werden könnten, sei zu bezweifeln. Für die Vereinbarungen von Bund und Ländern vom Oktober sind mehrere Änderungen des Grundgesetzes nötig. An diesem Donnerstag beraten erneut Spitzenvertreter von Bund und Ländern darüber. Der Gesetzentwurf soll möglichst im Dezember vom Kabinett beschlossen und vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet werden. Die einzelnen Gesetze sollen noch folgen.
Quelle: dpa |