Bei Verkehrsverstößen in EU-Ländern sollen Strafmandate über die Grenzen hinweg greifen. Im Prinzip ist das schon möglich. Die Regelung soll nun schärfer werden.
Berlin/Brüssel - Wer im Ausland bei Rot über eine Ampel rauscht oder geblitzt wird denkt oft: Erstmal abwarten, ob der Bußgeldbescheid den Weg über die bürokratischen Grenzen schafft. Um schwere Verstöße im EU-Ausland besser ahnden zu können, will die EU nun den Datenaustausch verbessern. Deutschland brachte am Freitag einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der die nationale Umsetzung in Gang bringen soll. "Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Vergehens für einen auswärtigen Fahrer dreimal so hoch ist wie für einen einheimischen", sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kürzlich. Und fügte hinzu: "Viele scheinen immer noch zu denken, dass die Regeln für sie nicht mehr gelten, wenn sie im Ausland sind". Dies soll sich nun ändern. Bis zum 7. November 2013 muss das EU-Gesetz in den Mitgliedsstaaten in Kraft sein. Welche Daten sollen ausgetauscht werden?Im Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sollen ausländische Behörden folgende Daten elektronisch abfragen können: Kennzeichen und Marke des Wagens sowie Name, Adresse und Geburtsdatum des Halters. Damit können sie dann ein «Informationsschreiben» an den Autobesitzer schicken, das den Verstoß samt der näheren Umstände nennt und die Geldbuße einfordert. Vorgeschrieben ist die Sprache des Zulassungsdokuments des Kraftfahrzeugs - also bei Fahrzeughaltern in Deutschland ein Brief auf Deutsch. Um welche Verstöße geht es?Die EU legt den Schwerpunkt auf acht sicherheitsrelevante Delikte. Darunter sind Tempoverstöße, Fahren ohne Gurt oder Schutzhelm, das Überfahren roter Ampeln sowie Alkohol, Drogen und Handy am Steuer. Falsch parken gehört nicht dazu. EU-weite Knöllchen sind seit 2010 möglich und sollen nun mehr Durchschlagskraft bekommen. Experten bezweifeln, ob Alkohol am Steuer nachträglich ohne klare Beweise wie eine direkte Blutprobe vor Ort geahndet werden kann. Soll der Halter oder der Fahrer belangt werden?Laut Bundesverkehrsministerium soll nur der Fahrer, der die Verkehrsverstöße im Ausland tatsächlich begangen hat, soll zur Rechenschaft gezogen werden. Die Halterdaten sollen nur benutzt werden, um den Verantwortlichen am Steuer zu ermitteln. Wie geht es weiter?Neben dem Bundesrat befasst sich auch der Bundestag mit den Plänen. Dabei geht es auch darum, dass deutsche Behörden Verkehrssünder im Ausland ausfindig machen können. Unklar ist, welchen Aufwand dies für die 1267 Bußgeldbehörden in Deutschland bedeuten könnte. Genaue Zahlen, wie viele Delikte hierzulande auf das Konto von EU-Ausländern gehen, gibt es nicht. Die Experten des Bundesverkehrsministeriums gehen nach Erfahrungen aus Thüringen davon aus, dass sie für etwa 20 Prozent der Tempoverstöße verantwortlich sind. Das wäre etwa zehnmal mehr als bisher geahndet wird.
Quelle: dpa |