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Bundestags-Gutachten zu Ausnahmen für Abgasreinigung - Die Politik debattiert über Motorschutz

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Ist die Reduzierung der Abgasnachbehandlung bei kälteren Temperaturen zum Schutz des Motors erlaubt? Ein Rechtsgutachten des Bundestags zweifelt diese Praxis an.

Sinken die Temperaturen, reduzieren einige Hersteller die Wirksamkeit der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge Sinken die Temperaturen, reduzieren einige Hersteller die Wirksamkeit der Abgasreinigung ihrer Fahrzeuge Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Fallen die Außentemperaturen unter 10 Grad, regeln einige Autos die Abgasreinigung automatisch herunter. Ein Rechtsgutachten des Bundestages stellt diese Praxis nun in Frage.

"Die auf den Schutz des Motors abzielende Privilegierung (...) dürfte deshalb grundsätzlich keine taugliche Rechtsgrundlage dafür sein, eine Abschalteinrichtung regelmäßig (...) legal greifen zu lassen", heißt es in dem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das gelte insbesondere auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen. "Die Hersteller reduzieren die Abgasreinigung per Software automatisch oder stellen sie ganz ab, wenn das Thermometer unter 10 Grad sinkt", sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer.

Die Hersteller betonen, sich an rechtliche Vorgaben zu halten. Ein Daimler-Sprecher sagte: "Wir sind davon überzeugt, dass die Regelung des Abgasnachbehandlungssystems für den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs innerhalb der gesetzlichen Vorgaben erfolgt."

Ein Sprecher des für die Zulassung zuständigen Kraftfahrtbundesamts wollte sich nicht äußern. Die Untersuchung der Fahrzeuge mehrerer Hersteller dauere an, sagte er lediglich.

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